Rund 8,6 Prozent aller Geschosswohnungen waren 2022 preisgebunden. Zum Jahresende 2022 gab es somit insgesamt rund 434.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.
In den Großstädten ist die Quote preisgebundener Mietwohnungen an allen Geschosswohnungen besonders gering, so zum Beispiel in Düsseldorf mit nur 5,0 Prozent. Unterschritten werden diese Werte lediglich von einigen weniger städtisch geprägten Gemeinden mit geringen Beständen an Geschosswohnungen, zum Beispiel im Sieger- und Sauerland sowie im südlichen Rheinland. In einigen Städten konnte der Bestand preisgebundener Mietwohnungen stabil gehalten oder sogar leicht gesteigert werden.
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen können durch planmäßige Abgänge oder durch Abgänge aus der Nachwirkungsfrist entfallen. Der planmäßige Abgang einer Wohnung aus der Darlehensverwaltung erfolgt mit der regulären vollständigen Tilgung des Förderdarlehens. Zu diesem Zeitpunkt endet die Mietpreis- und Belegungsbindung. Wird ein Förderdarlehen vorzeitig und vollständig getilgt, tritt die Nachwirkungsfrist ein. Die Belegungsbindungen bleiben zunächst für maximal zehn Jahre bestehen und entfallen erst mit dem Ende der Nachwirkungsfrist. Die veränderten Kapitalmarktbedingungen tragen dazu bei, dass 2022 deutlich weniger Darlehen außerplanmäßig vorzeitig zurückgezahlt wurden.
In 142 Gemeinden liegt der Anteil von Wohnungen in der Nachwirkungsfrist an allen preisgebundenen Mietwohnungen bei über 50 Prozent.
Auch in absehbarer Zeit wird die Belegungsbindung vieler Wohnungen mit Ablauf der Nachwirkungsfrist entfallen. Dieser Wegfall von Belegungsbindungen wird künftig zu einer weiteren Verschärfung der Marktlage im preisgünstigen Segment beitragen, sofern nicht durch Fördermaßnahmen ein Kompensationseffekt eintritt.
Die NRW.BANK führt jährlich eine Modellrechnung zur zukünftigen Entwicklung der Zahl preisgebundener Mietwohnungen durch. Diese stellt dar, wie sich der aktuelle Bestand an Wohnungen bis 2030 und 2035 entwickelt. Hervorzuheben ist, dass zukünftige Bewilligungen für die Neuschaffung von Wohnungen ausdrücklich nicht berücksichtigt werden. Diese sind nur schwer prognostizierbar. Außerdem zeigt die ausschließlich auf den aktuellen Bestand sowie die bereits bewilligten Wohnungen bezogene Rechnung deutlicher auf, welche Handlungserfordernisse in der jeweiligen Gemeinde bestehen. Ebenso können zukünftige außerplanmäßige Tilgungen, die zu einem vorzeitigen Bindungsende führen, nicht realistisch abgeschätzt werden. Sie werden aus diesem Grund nicht berücksichtigt. Laut Modellrechnung werden in nahezu allen Kommunen, insbesondere aber in den größeren Städten Nordrhein-Westfalens, die Bestände preisgebundener Wohnungen ohne Neuförderung deutlich zurückgehen.
Insgesamt werden bis 2035 rund 50 Prozent der heute preisgebundenen Mietwohnungen aus der Bindung fallen. Maßnahmen der Landesregierung wirken diesem Rückgang entgegen.
Mit erhöhter Neuförderung kann der Bestandsverlust landesweit gemindert und in einigen Städten sogar gänzlich kompensiert werden. Die Landesregierung stellt hierfür im Jahr 2023 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen für die Jahre 2023–2027 neun Milliarden Euro bereit. Als Instrumente dienen hierbei nicht nur die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Umbau und Erweiterung, sondern zunehmend auch die Modernisierung von Beständen.
Zudem steuert die Landesregierung der dargestellten Entwicklung auf dem preisgebundenen Mietwohnungsmarkt durch neue Förderangebote entgegen und ergänzt das Wohnraumförderprogramm unter anderem mit der Förderung des Erwerbs von Bindungen und dem Förderangebot zur Bindungsverlängerung.