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Unterschrift auf der letzten Seite der Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme beim MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW

Der MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW würdigt herausragende journalistische Arbeiten mit verschiedenen Blickwinkeln auf die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Bewertung der eingereichten Print-, Hörfunk-, TV- oder Online-Beiträge mit NRW-Bezug erfolgt durch eine Expertenjury.

Dotierung

Platz 1: 5.000 Euro
Platz 2: 3.500 Euro
Platz 3: 1.500 Euro
Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW: 3.000 Euro

Termine und Fristen

  • Vergabe: jährlich
  • Veröffentlichungszeitraum der eingereichten Beiträge: 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024
  • Bewerbungsphase: Bis 30. August 2024
  • Bekanntgabe der Nominierten: Ende September 2024
  • Preisverleihung: 12. November 2024 in der NRW.BANK in Düsseldorf 

Teilnahmebedingungen

Über die Platzierung der eingereichten Beiträge und die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury in zwei nichtöffentlichen Sitzungen (Sitzung 1: Auswahl der Nominierten, Sitzung 2: Auswahl Preisträgerinnen und Preisträger). Ihr Urteil ist verbindlich und nicht anfechtbar. Es können zusätzlich Sonderpreise vergeben werden.

Für alle Entscheidungen im Wettbewerb, zum Beispiel die Preisvergabe oder die Annahme der Einreichung durch die Jury, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Zur Bewerbung eingeladen sind Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren, die in einem deutschsprachigen Medium einen Beitrag in deutscher Sprache über Wirtschaftsthemen veröffentlicht haben, dessen „Schauplatz“ in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Es besteht die Möglichkeit, dass sich eine Gruppe – etwa ein Projektteam, Personen aus mehreren Ressorts oder eine ganze Redaktion – bewirbt und einen Beitrag einreicht. Hierzu wählt die Gruppe jeweils eine Person aus ihrer Mitte aus, die die Bewerbung einreicht und die Gruppe vertritt (Einreicherin oder Einreicher). Alle Gruppenmitglieder der Gemeinschaftsarbeit sind in der Bewerbung zu benennen.

Die Zahl der Bewerbungen pro Journalistin und Journalist sowie Autorin und Autor bzw. pro Gruppe ist auf einen Beitrag begrenzt. Möglich ist eine Einreichung als Einzelperson und eine in einer Gruppe. Akzeptiert werden zudem Serien, also inhaltlich und thematisch zusammengehörende Folgen von Veröffentlichungen. Für die Bewerbung müssen allerdings maximal zwei Einzelbeiträge der Serie ausgewählt werden, Inhalt und Grund für die Auswahl sind von den den Teilnehmenden in der Bewerbung kurz zu beschreiben.

Der zur Bewerbung eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Juli des Vorjahres und dem
30. Juni des laufenden Jahres veröffentlicht worden sein. 

Online-Beiträge, Webseiten, Onlinevideos und andere multi- oder crossmediale Formate müssen während der Bewertungsphase durchgehend im Internet zugänglich sein. Sie dürfen in dieser Zeit nicht in substantieller Form verändert werden, Änderungen müssen kenntlich gemacht sein.

Beiträge auf vielfach genutzten Social Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, Snapchat, TikTok u. a.) werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie dort für alle angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern (und nicht nur für geschlossene Gruppen) innerhalb der Anwendung abrufbar sind. 

Die Beiträge dürfen bis zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mit einem anderen Preis ausgezeichnet worden sein.

Die NRW.BANK als Ausrichterin des MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW erstattet den Teilnehmenden keine Kosten, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstehen. 

Nur eine vollständige Bewerbung über das Online-Bewerbungsformular wird für das Bewerbungsverfahren zugelassen. Nachreichungen und Teileinsendungen können grundsätzlich nicht angenommen werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss führen.

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Kontaktdaten der Teilnehmenden: postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Rufnummer für Rückfragen;
  • Nennung der Namen aller am Beitrag beteiligten Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren inkl. aller E-Mail-Adressen;
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
  • Medium in dem der Artikel erschienen ist;
  • Titel des Beitrags
  • Kurzbiographie (optional);
  • Angabe der Quellen bzw. Urheber eingereichter Fotos, nicht selbst erstellter Video- und Audiobestandteile bzw. -dateien usw.;
  • Beitrag als Datei oder per Link über einen barrierefreien Zugang (keine Paywall oder Zugangsschlüssel, keine Abos, Webadresse in deutscher Sprache): Bei Text- und grafisch gestaltete Beiträge ist das pdf-Format (maximale Größe 10 MB) zu wählen, für Audiobeiträge das MP3-Format mit Datenraten zwischen 96 und 192 kbit/s und der Sampling-Frequenz 44,1 kHz. Maximale Länge für TV- und Audiobeiträge: 60 Minuten;
  • unterschriebene Einverständniserklärung zur Annahme dieser Wettbewerbs- und Teilnahmebedingungen (im pdf-Format) aller am Beitrag beteiligten Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren.

Die Teilnehmenden müssen Urheberinnen und Urheber der eingereichten Beiträge im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetzes sein. Sie müssen neben den Rechten am Beitrag auch die Rechte an ggf. mit eingereichten Bildern, Ton- und Filmaufnahmen haben bzw. zur Weitergabe bevollmächtigt sein. Der als Bewerbung eingereichte Beitrag darf weder im In- noch im Ausland Gegenstand eines Rechtsstreits sein. 

Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben können die Partnerinnen und Partner des MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW die Teilnehmenden vom Wettbewerb ausschließen und von der Vergabe des Preises absehen.

Die Teilnehmenden stimmen zu, dass die Partnerinnen und Partner des MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW die eingereichten Beiträge sowie ergänzende Materialen uneingeschränkt und unentgeltlich im Rahmen der Preisverleihung und in der Bewerbung des Preises sowie zukünftiger Preise präsentieren, reproduzieren und ggf. auch in Print- und Onlinemedien (inkl. Social Media) unter Angabe des Urhebers vervielfältigt.

Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus

Was ist der Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW?

  • Der Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus ist ein Preis, der im Rahmen des MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW vergeben wird.
  • Er würdigt Medienschaffende aus Regional-und Lokalredaktionen.
  • Ausgezeichnet werden journalistische Arbeiten aller Genres aus Zeitung, Radio, Fernsehen und Onlineportalen, die sich mit dem Wirtschaftsleben in Nordrhein-Westfalen auf regionaler oder lokaler Ebene befassen. Dabei steht nicht nur der wirtschaftliche Bezug auf regionaler bzw. lokaler Ebene im Vordergrund, der Beitrag muss auch von einem regionalen oder lokalen Medium veröffentlicht worden sein. Überregionale Medien wie Spiegel, FAZ oder Wirtschaftswoche, die eine lokale Geschichte erzählen, zählen nicht dazu. 

Was wird ausgezeichnet?

  • Serien zu einem wirtschaftlichen Thema (max. 4 Beiträge)
  • Einzelbeiträge als Portfolio zu wirtschaftlichen Themen (max. 4 Beiträge eines Journalisten oder Journalistin)
  • Beispielhafte Initiativen und Aktionen
  • Multi- und crossmediale Beiträge zu wirtschaftlichen Themen (max. 4 Beiträge)
  • Podcast oder Podcastserien oder mehrere Podcasts als Portfolio (max. 4 Beiträge)
  • Max. 4 Beiträge unterschiedlicher Genres von einem Journalisten oder einer Journalistin 

Wer kann sich bewerben?

  • Festangestellte und freie Medienschaffende können ihre Arbeiten selbst einreichen.
  • Vorschlagsberechtigt sind auch Ressortleitende, Chefredakteurinnen und Chefredakteure sowie Konsumentinnen und Konsumenten von Medien.
    • Diese können eine Journalistin oder einen Journalisten per E-Mail an medienpreis@nrwbank.de mit einer kurzen Begründung vorgeschlagen.
    • Eine „Sonderkommision“ der Jury entscheidet, ob der- oder diejenige in den Wettbewerb aufgenommen wird.
    • Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die vorgeschlagene Person angeschrieben mit der Bitte die Unterlagen über das Bewerbungstool einzureichen.

Wer entscheidet über den Preis?

  • Eine Expertenjury nominiert zunächst drei Einreichungen, aus denen dann ein Preisträger ausgewählt wird.
  • Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und wird von der NRW.BANK gestellt.

Abgrenzung zum MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW

  • Der Sonderpreis für Regional- und Lokaljournalismus MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW prämiert eine Gewinnerin oder einen Gewinner.
  • Es können auch Medienkonsumierende Vorschläge einreichen.
  • Der Beitrag muss einen regionalen bzw. lokalen Bezug haben, in einer Regional- bzw. Lokalredaktion erstellt und dort veröffentlicht werden. Im Gegensatz zum MEDIENPREIS WIRTSCHAFT NRW ist aber das Einreichen mehrerer Artikel möglich und die Beiträge konkurrieren nicht mit denen überregionaler Medien.