Die NRW.BANK refinanziert sich am internationalen Kapitalmarkt und ist hier fest verankert. Deshalb, und um verantwortungsvoll und transparent auch gegenüber den politisch Verantwortlichen im Lande, Fördernehmern, Kommunen, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu handeln, bekennt sich die NRW.BANK zur Public Corporate Governance.
Als eines der ersten öffentlichen Unternehmen in Deutschland hatte sich die NRW.BANK zu transparenter und verantwortungsvoller Unternehmensführung verpflichtet: Die NRW.BANK geht bereits seit dem Jahr 2006 freiwillig, auf Basis ihres eigenständigen und die Bedürfnisse des Hauses berücksichtigenden Public Corporate Governance Kodex (PCGK), eine Selbstverpflichtung ein. Der Vorstand und der Verwaltungsrat der NRW.BANK haben sich mit dem PCGK der NRW.BANK ein Regelwerk zur transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung gegeben. Dieser ist seit seiner grundsätzlichen Novellierung im Jahr 2014 an den Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (PCGK Land NRW) angelehnt, berücksichtigt jedoch zugleich den spezifischen öffentlichen Auftrag und die Besonderheiten einer öffentlich-rechtlichen, wettbewerbsneutralen und nahezu vollständig haushaltsunabhängigen Förderbank.
Die NRW.BANK versteht den Kodex nicht als starres Regelwerk, sondern wird ihn kommenden Entwicklungen anpassen. Der PCGK der NRW.BANK wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2019 aktualisiert.
Darüber hinaus verfügt die Bank seit dem Jahr 2006 über eine/n Corporate Governance Beauftragte/n.