besondere die ordnungsgemäße Organisation des
Risiko managements, die Risikostrategie, das Risiko-
tragfähigkeitskonzept, die Risikoüberwachung sowie
die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der Bericht-
erstattung regelmäßig über die Risikosituation auf
Gesamt bankebene informiert.
Die Geschäftsführung des Vorstands wird durch den
Verwaltungsrat überwacht. Im Risikoausschuss, einem
Ausschuss des Verwaltungsrats, wird die Risikositua-
tion der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Ausschuss
wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil
auf Gesamtbankebene sowie in den einzelnen Risiko-
arten informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter ande-
rem über die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und
Risikopolitik sowie über die Entlastung der Mitglieder
des Verwaltungsrats und des Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset
Liability Management der Bank zuständig. In diese Zu-
ständigkeit fällt insbesondere die bankweite Allokation
von finanziellen Ressourcen auf die operativen Bereiche
innerhalb der Gesamtbank sowie die Risikosteuerung
auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des ALCO
zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis-
und Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteue-
rung, die Ergebnissteuerung und das Bilanzstruktur-
management.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und
das Kapitalmarktgeschäft. Diese bereiten Kreditent-
scheidungen des Vorstands vor beziehungsweise tref-
fen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter
Kompetenzen. Daneben werden grundsätzliche Frage-
stellungen zur Steuerung von Adressenausfallrisiken
sowie aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und
aufsichtsrechtliche Entwicklungen und ihre möglichen
Auswirkungen auf einzelne Engagements behandelt.
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Be-
reichs leitungen angehören, ist unter anderem für stra-
tegische Fragestellungen der NRW.BANK zuständig.
Die Weiterentwicklung der Gesamtbankstrategie sowie
die Beurteilung der Konsistenz mit den Grundsätzen
der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den über -
geordneten Komponenten der förderpolitischen Ziel-
setzung des Landes stehen hierbei im Vordergrund.
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die
Überwachung und Berichterstattung der Risiken unab-
hängig von den Marktbereichen. Während die Markt-
bereiche verantwortlich für die Risikosteuerung inner-
halb der bestehenden Vorgaben sind, obliegt dem
Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung, ins-
besondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten
Limite. Dabei ist eine funktionale Trennung der Berei-
che bis auf Vorstandsebene gegeben. Dies gilt eben-
falls für die im Kreditprozess geforderte Funktionen-
trennung hinsichtlich der Marktfolgebereiche.
Die Bank hat die Leitung der Risikocontrolling-Funk-
tion gemäß MaRisk exklusiv dem Leiter des Bereichs
Risikocontrolling übertragen. Er ist an allen wichtigen
risikopolitischen Geschäftsentscheidungen der Ge-
schäftsleitung, insbesondere durch seine Einbindung
in das ALCO und andere Komitees, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der
Risikocontrolling-Funktion wahr. Dazu gehören ins-
besondere die Erstellung der Risikostrategie, die
Ermitt lung der Risikotragfähigkeit (inklusive Gesamt-
bankstresstests), die Überwachung der Limite, die
Verantwortung für die Risikoberichterstattung, die täg-
liche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Com-
pliance und Geldwäscheprävention sowie die Koordi-
nation des Prozesses zur Einführung neuer Produkte.
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Markt-
folgebereichen und übernimmt insbesondere die
Votie rung, die Kreditbearbeitung und das laufende
Monitoring im Förder- und Kapitalmarktgeschäft sowie
die Erstellung der Watch-Liste (für Engagements mit
erhöhtem Risiko). Darüber hinaus ist der Bereich
Kredit management für die Koordination der Kredit-
komiteesitzungen zuständig.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirk-
samkeit und Angemessenheit des Risikomanagements
und agiert dabei als unabhängige Instanz im Auftrag
der Geschäftsleitung.
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Anlage 1.4