Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2023
s. Anhang Ziffer 31.12.2022
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 3.431,15 3
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 198.746.146,23 179.022
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 198.746.146,23 € (179.022)
198.749.577,38 179.025
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 9, 10, 22, 25, 26
a) täglich fällig 10.788.632.344,63 11.507.874
b) andere Forderungen 45.430.810.163,82 44.720.950
56.219.442.508,45 56.228.824
3. Forderungen an Kunden 2, 9, 10, 22, 25, 26 58.912.515.047,21 58.577.533
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 223.260,62 € (252)
Kommunalkredite 42.923.297.476,59 € (42.643.133)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 6, 10, 22, 25, 26
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 21.909.172.670,05 21.520.192
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 20.077.338.998,62 €
(19.297.978)
ab) von anderen Emittenten 18.080.812.428,34 17.270.135
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 15.254.032.975,84 €
(14.043.080)
39.989.985.098,39 38.790.327
Übertrag: 155.320.692.231,43 153.775.709
Aktivseite
1/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2022
Tsd. €
Übertrag: 155.320.692.231,43 153.775.709
5. Beteiligungen 4, 6 2.487.920.406,78 2.428.609
darunter: an Kreditinstituten 2.242.294.419,58 € (2.242.294)
6. Anteile an verbundenen Unternehmen 4, 6 25.004,22 25.628
7. Treuhandvermögen 5 1.828.713.124,10 2.050.712
darunter: Treuhandkredite 1.819.747.742,41 € (2.045.171)
8. Immaterielle Anlagewerte 6
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.092.626,88 2.717
9. Sachanlagen 6 253.690.414,82 252.153
10. Sonstige Vermögensgegenstände 7, 22, 31, 33 916.992.499,16 903.619
11. Rechnungsabgrenzungsposten 8, 22, 33 440.513.884,08 458.624
Summe der Aktiva 161.251.640.191,47 159.897.771
2/4
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2022
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11, 22, 25, 26
a) täglich fällig 2.589.130.612,20 3.977.627
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 35.833.275.041,62 35.876.324
38.422.405.653,82 39.853.951
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12, 22, 26
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 678.542.418,73 525.179
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.858.866.742,09 9.520.375
13.537.409.160,82 10.045.554
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 13, 22, 26
a) begebene Schuldverschreibungen 80.639.889.152,07 81.687.587
3a. Handelsbestand 14 0,00 190
4. Treuhandverbindlichkeiten 15 1.828.713.124,10 2.050.712
darunter: Treuhandkredite 1.819.747.742,41 € (2.045.171)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 16, 22, 33 1.763.383.003,82 1.601.387
6. Rechnungsabgrenzungsposten 17, 22, 33 600.202.889,56 695.126
7. Rückstellungen 18
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.500.042.873,00 2.535.587
b) Steuerrückstellungen 4.511.256,08 2.945
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 212.589.689,79 203.335
d) andere Rückstellungen 663.276.320,02 665.943
3.380.420.138,89 3.407.810
Übertrag: 140.172.423.123,08 139.342.317
3/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2022
Tsd. €
Übertrag: 140.172.423.123,08 139.342.317
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 19, 22 1.157.855.219,59 1.431.020
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 20 1.960.118.041,50 1.138.190
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.190)
10. Eigenkapital 21
a) gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 475.252.893,07 730.497
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 194.056.969,77 219.647
230.156.969,77 255.747
d) Bilanzgewinn 255.833.944,46 0
17.961.243.807,30 17.986.244
Summe der Passiva 161.251.640.191,47 159.897.771
1. Eventualverbindlichkeiten 22, 23, 32
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 13.953.888.631,30 14.911.767
2. Andere Verpflichtungen 22, 24
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.160.943.751,19 8.342.446
3. Verwaltungsvermögen 17.078.362,87 17.695
4/4
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2022
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 5.741.255.250,71 2.556.644
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 533.656.970,97 345.911
6.274.912.221,68 2.902.555
darunter: aus negativen Zinsen 9.514.386,17 € (63.579)
2. Zinsaufwendungen 5.477.844.075,42 2.262.386
darunter: aus positiven Zinsen 2.284.381,26 € (144.712)
797.068.146,26 640.169
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 20.106.961,52 18.470
4. Provisionserträge 27 83.990.514,33 90.550
5. Provisionsaufwendungen 9.238.677,76 8.250
74.751.836,57 82.300
6. Nettoaufwand des Handelsbestands 450.638,77 −388
7. Sonstige betriebliche Erträge 28 65.404.857,22 18.327
Übertrag: 956.881.162,80 759.654
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2022
Tsd. €
Übertrag: 956.881.162,80 759.654
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 34
aa) Löhne und Gehälter 131.788.536,26 123.727
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und für Unterstützung
56.239.549,46 61.662
188.028.085,72 185.389
darunter: für Altersversorgung 30.674.487,16 € (34.866)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 30, 35 110.041.967,65 105.893
298.070.053,37 291.282
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen 7.922.970,63 8.156
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 82.246.789,00 125.963
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 545.565.755,20 391.903
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 821.928.041,50 € (100.000)
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
ver bundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapieren
13.783.633,32 0
13. Erträge aus der Zuschreibung zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00
74.973
14. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 9.291.961,28 17.323
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.416.197,42 11.553
16. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten „Sonstige betriebliche
Aufwendungen“ ausgewiesen 284.284,30 285
4.700.481,72 11.838
17. Jahresüberschuss 4.591.479,56 5.485
18. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 36 4.591.479,56 5.485
19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 21 255.833.944,46 0
20. Bilanzgewinn 36 255.833.944,46 0
2/2
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden geß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf Münster
Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße 1
40213 Düsseldorf 48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs-
institute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungs-
legungsverordnung – RechKredV), des Gesetzes über die
NRW.BANK (NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK
aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, erfolgen im Anhang. Im
Anhang werden Beträge grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Im vorliegenden Jahresabschluss werden die Aktiva und
Passiva wie im Vorjahr mit den fortgeführten Werten gemäß
§§ 252 ff. HGB angesetzt.
Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind
jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung.
Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt geß §§ 340 ff. HGB in
Verbindung mit §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs-
kosten, gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen.
Agien und Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen
werden bis zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten
sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen
Disagien sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Agien zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als aktive
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2023
1/52
gescfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die
dem Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen
Wertpapiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem
Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem
Bestand. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist
Wertpapiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, ver-
liehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Bei der Berücksichtigung von Ausfallrisiken im Kreditgeschäft
erfolgt anhand von Risikoklassifizierungsverfahren eine Unter-
scheidung zwischen einwandfreien Forderungen, notleidenden
Forderungen und uneinbringlichen Forderungen. Für notleidende
Forderungen werden in angemessener Höhe Einzelwertberich-
tigungen (EWB) und pauschalierte Einzelwertberichtigungen
(pEWB) gebildet. Als Kriterien dienen hierfür Indikatoren wie
fehlende nachhaltige Kapitaldienst fähigkeit, Ertrags- und Liqui-
beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzungsposten aus-
gewiesen. Die Auflösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum
Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätz-
lich mit der zugrunde liegenden Forderung oder Verbindlichkeit
bilanziert. Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend
den steuerlichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaf-
fungs kosten ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem
Emissionswert zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanz-
stichtag passiviert.
Gemäß dem Beschluss des Bankenfachausschusses (BFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015 sind
negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
inner halb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten „Zinserträge“ (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und „Zinsaufwendungen“
(Reduzierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor.
Negative Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung
(Netting) und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse) Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
(Repo-Gescfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
2/52
verwendet werden, wenn eine Ausgeglichenheit zwischen
Bonitäts prämien und Risikoerwartung zum Zeitpunkt der Kredit-
ausreichung angenommen werden kann und keine deutliche
Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum Stichtag besteht. Hat
sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kreditbestands im Zeit-
ablauf deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob ein höherer Betrag
im Hinblick auf eine angemessene Risikovorsorge anzusetzen
ist. Das Konzept der NRW.BANK sieht hierbei als Beurteilungs-
kriterium bestimmte Downgrade-Konstellationen im Bonitäts-
rating vor. In diesen Fällen wird bei der Ermittlung der PWB der
erwartete Verlust über die gesamte Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Um Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die noch nicht bezie-
hungsweise noch nicht vollständig in den statistischen Bewer-
tungsparametern berücksichtigt sind, bildet die NRW.BANK im
Bedarfsfall eine über die PWB gemäß IDW RS BFA 7 hinaus-
gehende Pauschalwertberichtigung (Post Model Adjustment).
Neben den Energiepreisanstiegen des Vorjahrs sind in diesem
Kontext weitere Belastungsfaktoren, insbesondere ein Rückgang
der Immobilienpreise, hinzugekommen, sodass der Wertermitt-
lung ein breiter angelegtes Szenario zugrunde gelegt wurde. Die
aktualisierten Berechnungen führten wie im Vorjahr zu einem
Post Model Adjustment von insgesamt 45,0 Mio. €.
Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäfts-
zweigs der Kreditinstitute wurde darüber hinaus eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB von der Bank
vorgenommen.
ditätsprobleme, ein Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen,
Forbearance-Maßnahmen oder Wert minderungen bei den gestellten
Sicherheiten. Zur Ermittlung der erforderlichen Höhe von EWB
kommt als übliche Bewertungs methode die Sicherheitenwert-
methode zum Einsatz. In Einzel fällen werden auch weitere
Ermitt lungsmethoden verwendet, wenn dies eine genauere
Bestimmung des potenziellen Forderungsausfalls ermöglicht.
Die Bildung von pEWB erfolgt im Bereich Wohnraumförderung
auf Kreditengagements in einem Portfolio gleichartiger und
homogener Ausfallrisiken und basiert auf den historischen Ausfall-
quoten der letzten fünf Jahre. Soweit akute Ausfallrisiken für
Eventualverbindlichkeiten oder andere Verpflichtungen bestehen,
werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gebildet. Die Ermittlung basiert auch hier auf den
Ermittlungsverfahren von EWB und pEWB. Uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben. Für einwandfreie Forderun-
gen, die latenten Ausfallrisiken unterliegen, werden Pauschal-
wertberichtigungen (PWB) gebildet.
Die Ermittlung von PWB für latente Ausfallrisiken von Forde-
rungen, Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen
erfolgt unter Anwendung der IDW-Stellungnahme zur Rech nungs
-
legung „Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von
Kredit instituten (Pauschalwertberichtigungen) (IDW RS BFA 7)“.
Dazu greift die Bank bei der Ermittlung der PWB auf das ver-
einfachte Bewertungsverfahren gemäß IDW RS BFA 7 zurück.
Demnach kann für Kreditgeschäfte die Zwölf-Monats-Ausfall-
wahrscheinlichkeit ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien
3/52
Bewertung im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted
Cashflow-Methode zum Einsatz. Bei der Discounted Cashflow-
Methode werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich
festgelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustier-
ter Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit
möglich werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am
Markt quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die
zur Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-
Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte
Marktteilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risiko-
controlling unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal-Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen
zurück gegriffen (zum Beispiel Refinitiv oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der
den Modellen zugrunde liegenden Annahmen.
Aufgrund der EU Benchmark-Verordnung werden alle kritischen
Referenzzinssätze durch neue risikofreie Zinssätze ersetzt.
Die einmaligen Ausgleichszahlungen für die Umstellung der
Verzinsung von Barsicherheiten für besicherte Derivate werden
entsprechend der Verlautbarung des Bankenfachausschusses
Die Wertberichtigungen und die Vorsorgereserven nach § 340f
HGB wurden in der Bilanz aktivisch im längsten Restlaufzeiten-
band vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt. Die unter
dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und
anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten
gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Ver-
mögensgegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert.
In den Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument auf-
grund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstru-
ment wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen
aufweist, werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögens-
gegenstands oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der
maßgeblichen handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft
und derivative Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt
es in den Fällen bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen
diese zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage führt.
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt
die NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein
aktiver Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewer-
tung auf liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum
Beispiel Refinitiv oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur
4/52
zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Barwert
der zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde um die
anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamtlaufzeit
vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die Not-
wendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab sich
dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen behan-
delt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungs kosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminde-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Zeitwert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips
zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt- oder
Börsen werten liegen, werden diese Unterschiede im Anhang
angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf bestands-,
aber auch zins- beziehungsweise risikoinduziert.
Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert
in Höhe von 26.679.380.996,38 € wurde ein niedrigerer Markt-
wert in Höhe von 24.370.044.045,27 € ermittelt.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung
beziehungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger
Bonitäts verschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine
voraussichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine
entsprechende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert
verzichtet.
des IDW für Derivate des Nichthandelsbestands direkt erfolgs-
wirksam in der GuV erfasst.
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewillig-
ten Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die
überwiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegen-
über Kunden und Kreditinstituten zu Nominalwerten bewertet.
Zum Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese
Forderungen.
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der
verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)“ sieht vor, dass für
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zins-
buch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine
Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im
Jahresabschluss 2023 entsprechende Berechnungen durchgeführt
und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungsweise
5/52
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im
abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten „Fonds für
allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB in jedem Geschäfts-
jahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des
Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert
auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe
nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonder-
posten eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf
vor dem Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge
des Handelsbestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungs-
betrag zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach
§ 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € bis zum 31. Dezember 2021
hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den
geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank ver-
zichtet daher seit dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres auf
eine weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e Abs. 4
HGB und nimmt dementsprechend keine weiteren Zuführungen
zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach
§ 340g HGB mehr vor.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wertmin-
derung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegen-
den Zeitwert vorgenommen.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich
dabei um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur
Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-
Hedge beziehungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins-
und Währungsderivate sowie um Credit Default Swaps (CDS)
als Kreditersatzgeschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem
niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich eines Risikoabschlags. Im Vorjahr wurde für die
Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands ein
Risikoabschlag für Handelspassiva in Höhe von 0,2 Mio. €
vor genommen.
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)
Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereig-
nisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
6/52
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zur
Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von 1,82% (Vj. 1,78%)
wurde von der Deutschen Bundesbank vorgegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
in Höhe von 30,0 Mio. € (Vj. 135,8 Mio. €) unterliegt einer
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Demnach
dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust-
vortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das Land
Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine unbefristete
Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungsrisiko absichern
soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Differenz zwischen dem
Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe von 2.200,0 Mio. €
garantiert.
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2023 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert.
8. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlage-
werte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend
den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außer-
planmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauern-
der Wertminderung vorgenommen.
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
7/52
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Vermö-
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend werden alle
Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB in der GuV erfasst und als „Devisenergebnis“ im
„Nettoaufwand des Handelsbestands“ oder im „Nettoertrag des
Handelsbestands“ ausgewiesen.
Nichtmonetäre Vermögensgegenstände werden abweichend von
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
Das zum 31. Dezember 2023 aus der Währungsumrechnung von
Devisentermingeschäften resultierende negative Bewertungs-
ergebnis wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrech-
nung gemäß § 340h HGB“ im Bilanzposten „Sonstige Verbind-
lichkeiten“ ausgewiesen.
11. Latente Steuern
Nach der Abspaltung der Gesellschaften der WestLotto-Gruppe
und aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK bestehen
zum 31. Dezember 2023 keine Bilanzposten, die latente Steuern
auslösen können.
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür ein Gehalts-
und Karrieretrend in Höhe von insgesamt 3,0% zugrunde gelegt.
Zudem wurde in Abngigkeit von der Versorgung eine Renten-
dynamik in Höhe von 1,5% bis 2,2% berücksichtigt.
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde
ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich
3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnitts-
satz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt
im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht
zu werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte
Kredite das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt. Bei
Kreditvergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des Barwert-
betrags zurückgestellt.
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in
Verbindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“.
Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden
und schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittel-
kurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
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Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 148,2 Mio. €
(Vj. 149,9 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
täglich fällig 10.788,6 11.507,9
andere Forderungen
bis drei Monate 2.404,1 2.014,2
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.002,8 3.707,3
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.034,3 16.735,5
mehr als fünf Jahre 21.989,6 22.263,9
Bilanzausweis 56.219,4 56.228,8
Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 7,1 Mio. €
(Vj. 7,8 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
bis drei Monate 2.381,8 2.527,1
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.925,9 4.059,1
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.662,0 17.075,4
mehr als fünf Jahre 34.942,8 34.915,9
Bilanzausweis 58.912,5 58.577,5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 36.528,8 35.398,0
– nicht börsennotiert 3.461,2 3.392,3
Bilanzausweis 39.990,0 38.790,3
9/52
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Portigon AG
Treuhandvermögen (5)
Das Treuhandvermögen gliedert sich in folgende Aktivposten:
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 817,3 1.002,8
Forderungen an Kunden 1.002,4 1.042,4
Beteiligungen 9,0 5,5
Bilanzausweis 1.828,7 2.050,7
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 2.278,9 Mio. € (Vj. 4.692,0 Mio. €) im Folge-
jahr fällig.
Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen fest-
verzinslichen Wertpapieren werden 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €)
als Liquiditätsreserve und 39.990,0 Mio. € (Vj. 38.790,2 Mio. €)
als Finanzanlagebestand geführt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (4)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.487,9 Mio. €
(Vj. 2.428,6 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen in
Höhe von 25,0 Tsd. € (Vj. 25,6 Mio. €). Von den Beteiligungen
sind 2.190,9 Mio. € (Vj. 2.194,5 Mio. €) in börsenfähigen Wert-
papieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht
gehalten.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß
§ 285 Nr. 11 HGB erfolgt in einer gesonderten Auf stellung im
Abschnitt „Sonstige Angaben“.
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Entwicklung des Anlagevermögens (6)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 237,7 Mio. €
(Vj. 236,4 Mio. €) betrieblich genutzt.
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere des
Anlage vermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke und
Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 38.604,7 4.053,4 25,6 77,4 262,6 32,0
Zugänge 1,8 6,9 1,8
Abgänge −3,6 −1,4
Stand am 31.12.2023 75,6 269,5 32,4
Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 −74,7 −26,3 −16,2
Abschreibungen −0,8 −5,5 −1,6
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 3,0 1,4
Stand am 31.12.2023 −72,5 −31,8 −16,4
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2023 39.707,2 2.487,9 0,0 3,1 237,7 16,0
Stand am 31.12.2022 38.604,7 2.428,6 25,6 2,7 236,4 15,8
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
−488,6 Mio. €
11/52
Sonstige Vermögensgegenstände (7) Aktive Rechnungsabgrenzungen (8)
Nachrangige Vermögensgegenstände (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (10)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden 8.005,8 Mio.
Vermögens gegenstände (Vj. 38,9 Mio. €) im Rahmen von echten
Pensionsgeschäften an Pensionsnehmer übereignet.
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 575,2 502,4
Noch nicht erhaltene
Options prämien 147,3 189,5
Gezahlte Optionsprämien 123,4 137,0
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 46,2 47,0
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen 1,7 1,1
Erstattungsansprüche an die
Portigon AG aus Dienstzeit-
aufwendungen für Beschäftigte
mit Doppelvertrag 0,7 0,4
Sonstiges 10,2 13,9
Bilanzausweis 917,0 903,6
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Disagio aus Emissionsgeschäft 169,2 165,7
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 150,4 151,1
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 105,8 125,1
Agio aus Darlehensgeschäft 11,3 12,8
Sonstiges 3,8 3,9
Bilanzausweis 440,5 458,6
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 71,9 78,0
Bilanzausweis 72,7 78,8
12/52
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (11)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (12)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 2,8 Tsd. €
(Vj. 4,0 Tsd. €) ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. €
(Vj. 0,1 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
täglich fällig 2.589,1 3.977,6
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 9.747,4 8.286,8
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.074,2 2.260,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 9.169,9 10.595,1
mehr als fünf Jahre 13.841,8 14.733,7
Bilanzausweis 38.422,4 39.854,0
Verbriefte Verbindlichkeiten (13)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 34.280,6 Mio. €
(Vj. 32.084,6 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Der Bilanzausweis des Risikoabschlags im Vorjahr basiert auf einer
Periodenbetrachtung.
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
356,0 338,4
– sonstige Schuldverschreibungen 80.283,3 81.348,6
Bilanzausweis 80.639,9 81.687,6
Fristengliederung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
täglich fällig 678,5 525,2
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 3.995,9 712,6
mehr als drei Monate bis ein Jahr 744,5 779,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.888,1 2.889,3
mehr als fünf Jahre 5.230,4 5.139,5
Bilanzausweis 13.537,4 10.045,6
Handelsbestand (passiv) (14)
Aufgliederung des Handels-
bestands (passiv)
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Risikoabschlag gemäß
§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB 0,2
Bilanzausweis 0,2
13/52
Sonstige Verbindlichkeiten (16)Treuhandverbindlichkeiten (15)
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich in folgende Passiv-
posten:
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 809,7 992,2
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 1.019,0 1.058,5
Bilanzausweis 1.828,7 2.050,7
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 1.106,0 933,9
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 344,6 305,6
Noch nicht gezahlte
Options prämien 147,3 189,5
Erhaltene Optionsprämien 123,4 137,0
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 13,2 12,8
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 4,6 5,5
Sonstiges 24,3 17,1
Bilanzausweis 1.763,4 1.601,4
14/52
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für
die Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
46,2 Mio. € (Vj. 47,0 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls einen
vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf
eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen Erstat-
tungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 967,6 Mio. €
(Vj. 945,4 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe
von 474,5 Mio. € (Vj. 483,8 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen
für einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen
Westdeutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten
Personenkreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die
Beihilfezahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen
Westdeutschen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in
Höhe von 363,4 Mio. € (Vj. 371,5 Mio. €) berücksichtigt. Zusätz-
lich sind 111,1 Mio. € (Vj. 112,3 Mio. €) für Beihilfeansprüche
von Bescftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurück-
gestellt worden.
Rückstellungen (18)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.500,0 Mio. € (Vj. 2.535,6 Mio. €) sind 1.486,2 Mio. €
(Vj. 1.543,2 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Gescftsjahr 2013 einvernehmlich
Passive Rechnungsabgrenzungen (17)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 301,0 346,7
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 263,4 299,8
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 21,2 26,2
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 14,6 22,4
Sonstiges 0,0 0,0
Bilanzausweis 600,2 695,1
15/52
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
384,8 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 20 und
40 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 3,991% und
6,140% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachran-
gigen Verbindlichkeiten beträgt 4,5% (Vj. 2,1%). Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen in
Höhe von 9,0 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) an.
Fonds für allgemeine Bankrisiken (20)
Die Bank dotierte den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB im Jahresabschluss 2023 mit weiteren 821,9 Mio. €.
Im Hinblick auf die Rückzahlung der „Sonderrücklage Land NRW
sowie absehbare Änderungen bei den bankaufsichtsrechtlichen
Eigenmittelanforderungen wurden 500,0 Mio. € aus den beste-
henden Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB umgebucht und dem
Fonds 171,9 Mio. € aus dem laufenden Ergebnis 2023 zugeführt.
Darüber hinaus bildete die NRW.BANK innerhalb der Vorsorge-
reserven gemäß § 340g HGB erstmals einen Förderfonds in
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Nachrangige Verbindlichkeiten (19)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit über-
steigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.157,9 Mio. € (Vj. 1.431,0 Mio. €):
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund
Tilgungs leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
von Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten.
Es hat der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforder-
lichen Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförder-
darlehen an den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungs-
pflicht wurde in Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens
des Landes Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe
von 2.413,9 Mio. € ausgestaltet, welches nach einem fest-
gelegten Tilgungsplan bis zum Jahr 2044 zurückgeführt werden
sollte. Zum Ende des Berichtsjahrs haben das Land Nordrhein-
Westfalen und die NRW.BANK vereinbart, von der planmäßigen
Tilgung abzurücken und zukünftig die zugrunde liegenden
Darlehensrückflüsse weiterzuleiten. Aus der Umstellung ergab
sich eine Ausgleichstilgungszahlung an das Land Nordrhein-
Westfalen, sodass in der Folge die Tilgungszahlungen zwischen
Bank, Land und Bund dauerhaft übereinstimmen werden. Nach
den bisher insgesamt erfolgten Tilgungen wird das Nachrang-
darlehen zum 31. Dezember 2023 mit 773,1 Mio. € ausgewiesen.
16/52
Angesichts der erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung und
der damit einhergehenden signifikanten Stärkung der Vorsorge-
reserven in den vergangenen Jahren wird eine innerhalb der
Kapi talrücklage ausgewiesene Unterstützungsleistung des
Landes
Nordrhein-Westfalen aus der Gründungs- / Anfangsphase
der NRW.BANK („Sonderrücklage Land NRW“) in Höhe von
255,8 Mio. € an das Land zurückgeführt.
Durch die Abspaltung der von der NRW.BANK gehaltenen Betei-
ligungen an der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG und an
der Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH sowie allen
sonstigen, dem Geschäft dieser Gesellschaften und ihrer Beteili-
gungen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivver-
mögens („WestLotto“) auf die Beteiligungsverwaltungsgesell-
schaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH, reduzierten sich
die Gewinnrücklagen um 25,6 Mio. €.
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 19.216,4 Mio. € (Vj. 18.829,2 Mio. €).
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (22)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 4.562,2 Mio. € (Vj. 5.858,7 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 32.450,9 Mio. €
(Vj. 31.852,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 9.831,8 Mio. €
(Vj. 10.468,3 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen.
Höhe von 150,0 Mio. €. Über diesen Fonds, der nicht auf das
bankaufsichtsrechtliche Kernkapital angerechnet wird, soll das
Spektrum der Förderleistungen der NRW.BANK um weitere
Instrumente, insbesondere eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe,
erweitert werden. Die hierzu erforderliche Änderung der Satzung
der NRW.BANK ist für die Gewährträgerversammlung am
11. März 2024 vorgesehen und basiert auf § 3 Abs. 4 NRW.BANK G
in der Fassung vom 30. Dezember 2023.
Eigenkapital (21)
Am 31. Dezember 2023 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen
erreichen insgesamt 705,4 Mio. € (Vj. 986,2 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 475,3 730,5
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 194,0 219,6
Bilanzgewinn 255,8
Bilanzausweis 17.961,2 17.986,2
17/52
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als
gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen
zur Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (24)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 8.160,9 Mio. € (Vj. 8.342,4 Mio. €)
und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwider-
ruflichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inan-
spruchnahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rück-
stellungen zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruch-
nahme gebildet.
Eventualverbindlichkeiten (23)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 13.953,9 Mio. €
(Vj. 14.911,8 Mio. €) resultieren mit 12.681,5 Mio. €
(Vj. 13.531,4 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.272,4 Mio. €
(Vj. 1.380,4 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Sicherungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruch-
nahme wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zu-
gunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
18/52
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
register für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungs-
register II) enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfandbriefe
(Deckungsregister I) im Bestand hat und aktuell auch keine
neuen Pfandbriefe mehr emittiert.
Deckungsrechnung (26)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (25)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 8.661,5 Mio. €
(Vj. 8.108,2 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in Höhe
von 4.237,5 Mio. € (Vj. 6.163,5 Mio. €) an die Deutsche Bundes-
bank verpfändet. Zudem wurden Kommunaldarlehen, Namens-
wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolu-
men in Höhe von 28.535,1 Mio. € (Vj. 28.347,7 Mio. €) bei der
Deutschen Bundesbank über das Verfahren „Mobilisation and
Administration of Credit Claims“ (MACCs) eingereicht.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 60,8 Mio. € (Vj. 46,3 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 79,4 Mio. € (Vj. 11,3 Mio. €) eingereicht.
Deckungsrechnung
31.12.2023
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2022
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.522,4 1.523,6
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.522,4 1.523,6
Kommunaldarlehen 2.009,6 2.075,1
Sichernde Überdeckung 49,6 49,6
Deckungsmasse 2.059,2 2.124,7
Überdeckung 536,8 601,1
19/52
Honorar für den Abschlussprüfer (30)
Im Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamt-
honorar in Höhe von 1,6 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €) berechnet. Davon
entfallen 1,4 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) auf die Abschlussprüfungs-
leistungen, 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf andere Bestätigungs-
leistungen und 0,1 Mio. € (Vj. – Mio. €) auf sonstige Leistungen.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht hat
Im Geschäftsjahr 2023 hat der Abschlussprüfer für die
NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) erbracht. Hierbei
handelt es sich insbesondere um die freiwilligen Jahresabschluss-
prüfungen der rechtlich unselbstständigen NRW.BANK.Fonds,
die Abgabe eines Comfort Letters und die Erstellung von Prüf-
vermerken und Prüfungshandlungen unter Anwendung des
ISAE 3000, wie unter anderem die Durchführung einer Prüfung
zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen
Erklärung.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (27)
In den Provisionserträgen sind 11,8 Mio. € (Vj. 10,3 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (28)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 34,8 Mio. € (Vj. – Mio. €) Zinseffekte aus der
Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrück-
stellungen, 23,6 Mio. € (Vj. 11,8 Mio. €) Erträge aus der Auflö-
sung von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge aus
Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer nicht
zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen sowie
0,7 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €) Erträge aus der Erstattung des Dienst-
zeitaufwands durch die Portigon AG.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (29)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als wesent-
liche Einzelbeträge 50,3 Mio. € (Vj. 85,1 Mio. €) Zinseffekte aus
der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen sowie 30,6 Mio. € (Vj. 35,9 Mio. €) zinsunabhän-
gige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Bescftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen Anspruch
auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung
haben.
20/52
Sonstige Haftungsverpflichtungen (32)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen geß Art. 1 § 3 Satz 1
des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Bilanzpostens
„Eventualverbindlichkeiten“ enthalten.
Derivative Geschäfte (33)
Das Nominalvolumen der derivativen Gescfte zum 31. Dezem-
ber 2023 beträgt insgesamt 216.721 Mio. € (Vj. 203.249 Mio. €).
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen fast ausschließlich auf das
Anlagebuch.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (31)
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 269,1 Mio. € (Vj. 249,7 Mio. €).
Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 67,1 Mio. €
auf das Geschäftsjahr 2024. Die verbleibenden sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen in Höhe von 202,0 Mio. € verteilen sich
auf die Geschäftsjahre 2025 bis 2037. Zusätzlich bestehen jähr-
liche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4,9 Mio. €
(Vj. 4,1 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach
dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Software-
pflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility
Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungs-
verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen und Fonds in Höhe von 164,9 Mio. € (Vj. 153,3 Mio. €).
Im Rahmen der EU-Bankenabgabe besteht darüber hinaus wie
im Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €. Die
in gleicher Höhe geleistete Barsicherheit ist im Bilanzposten
„Sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten.
21/52
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 177.555 163.999 7.783 −7.457
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.307 2.473 275
– Verkäufe (short) 2.349 2.495 −156
Börsenkontrakte
– Käufe (long)
– Verkäufe (short) 25
Sonstige Zinstermingeschäfte 23
Zinsderivate gesamt 182.211 169.015 8.058 −7.613
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 18.595 17.080 2 −374
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 15.915 17.149 569 −737
Währungsderivate gesamt 34.510 34.229 571 −1.111
Anlagebuch gesamt 216.721 203.244 8.629 −8.724
22/52
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 215.243 Mio. €
(Vj. 203.902 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne
aufgelaufene Stückzinsen angegeben.
Bei der Darstellung der derivativen Gescfte werden auch
trennungspflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 2.709,3 Mio. € (Vj. 2.742,0 Mio. €) berück-
sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapital-
finanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus
Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 3,2 Mio. €
(Vj. 4,1 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von
1,0 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €).
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate
Börsenkontrakte
– Käufe (long)
– Verkäufe (short) 5
Zinsderivate gesamt 5
Handelsbuch gesamt 5
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate gesamt 182.211 169.020 8.058 −7.613
Währungsderivate gesamt 34.510 34.229 571 −1.111
Anlage- und Handelsbuch gesamt 216.721 203.249 8.629 −8.724
23/52
weise „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, im Voraus
gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im ent-
sprechenden Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten
folgendermaßen auf:
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden
im Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ beziehungs-
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Banken OECD 212.853 198.695 8.416 −8.698
Öffentliche Stellen OECD 54 60 2 −1
Sonstige Kontrahenten 3.814 4.489 211 −25
Anlagebuch gesamt 216.721 203.244 8.629 −8.724
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Banken OECD 5
Handelsbuch gesamt 5
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2023
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 216.721 203.249 8.629 −8.724
24/52
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 48% (Vj. 50%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Zinsderivate, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind,
dienen als einzelgeschäftsbezogene Sicherungsgescfte
(Mikro-Hedges) oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition
(Makro-Hedges) ausschließlich dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis
wird im Zinsüberschuss erfasst.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2023
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 15.889 15.659 13.067 14.911
mehr als drei Monate bis ein Jahr 21.806 15.498 9.686 6.109
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 57.121 52.986 10.178 11.272
mehr als fünf Jahre 87.395 84.872 1.579 1.937
Anlagebuch gesamt 182.211 169.015 34.510 34.229
Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2023
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 5
Handelsbuch gesamt 5
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2023
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2023
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 182.211 169.020 34.510 34.229
25/52
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2023
Frauen
2023
Männer
2023
Gesamt
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 357 612 969 361 593 954
Teilzeitbeschäftigte 423 167 590 400 154 554
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 780 779 1.559 761 747 1.508
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2023
Frauen
2023
Männer
2023
Gesamt
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 359 624 983 362 605 967
davon befristet Beschäftigte 7 16 23 14 15 29
Teilzeitbeschäftigte 429 174 603 412 159 571
davon befristet Beschäftigte 11 18 29 14 14 28
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 788 798 1.586 774 764 1.538
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 2 2 4 2 2 4
Trainees und Auszubildende 20 36 56 12 30 42
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 9 16 25 11 15 26
26/52
Vergütung des Vorstands (34)
Komponenten der Vorstandsvergütung sowie die Mandats-
bezüge, die die Vorstandsmitglieder in den Jahren 2023 und
2022 erhalten haben:
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
2023
2022
Eckhard Forst 774.789 776.595 15.449 14.857 178.683 202.554 968.921 994.006 41.752 51.219
Claudia Hillenherms
5)
549.584 286.643 14.061 7.905 133.400 101.841 697.045 396.389 0 800
Gabriela Pantring 609.607 615.506 15.089 14.311 127.752 149.168 752.448 778.985 0 0
Michael Stölting 680.697 634.761 5.891 34.543 45.702 660.411 732.290 1.329.715 9.218 8.152
Dietrich Suhlrie
6)
0 272.142 0 3.726 0 0 0 275.868 1.000 1.600
Gesamt
7)
2.614.677 2.585.647 50.490 75.342 485.537 1.113.974 3.150.704 3.774.963 51.970 61.771
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbezüge.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand.
4)
Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
5)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung ab dem Eintritt zum 1.6.2022.
6)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung bis zum Austritt zum 31.3.2022, im Jahr 2023 Zahlung von Mandatsbezügen für das Jahr 2022.
7)
Die ausgewiesenen Werte geben die Summen der gerundeten Einzelwerte wieder.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen
Ausscheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündi-
gung aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Bei Herrn Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring ist diese Zahlung auf den
Wert von maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap)
begrenzt. Herr Stölting erhält anschließend bis zum Erreichen
der Altersgrenze ein vorgezogenes Ruhegeld in Anlehnung an
die Versorgung im Falle des Eintritts der Invalidität.
27/52
wurde ihnen ein persönliches Versorgungskonto eingerichtet,
in das jedes Jahr ein Versorgungsbaustein eingestellt wird.
Veränderungen bei den Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2023 für
kein Vorstandsmitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern
im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinter blie-
benen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind entweder
vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten Dienstjahre
gesetzlich unverfallbar. Herrn Stölting wurde aus früherer Tätig-
keit eine beamtenähnliche Versorgungszusage mit Anrechnung
der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der
Rente aus einer Zusatzpensionsversicherung erteilt. Herr Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring haben eine beitragsorien-
tierte Versorgungszusage. Im Rahmen dieser Versorgungszusage
Aufwand
1)
2023
Aufwand
1)
2022
Barwert der Verpflichtung
2023
Barwert der Verpflichtung
2022
Eckhard Forst 178.683 202.554 1.215.722 1.037.039
Claudia Hillenherms 133.400 101.841 235.241 101.841
Gabriela Pantring 127.752 149.168 1.029.259 901.507
Michael Stölting 45.293 660.002 6.744.582 6.699.289
Vorstand gesamt 485.128 1.113.565 9.224.804 8.739.676
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
28/52
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände
sowie deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer Alters-
versorgungsleistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2023
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2022
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2023
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2022
Barwert der
Verpflichtung
2023
Barwert der
Verpflichtung
2022
Ehemalige Vorstände 0 19.725 1.775.752 1.692.212 34.583.513 31.945.746
1)
Auszahlungen aus zurückbehaltenen variablen Vergütungsbestandteilen der Vorjahre.
29/52
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung,
des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der
Beiräte (35)
Gemäß dem Beschluss der Gewährträgerversammlung vom
13. März 2023 besteht die Vergütung der Mitglieder der Gewähr-
trägerversammlung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
sowie der Beiräte rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 aus einer
jährlichen Festvergütung. Die jährliche Gesamtvergütung eines
Gremien- oder Beiratsmitglieds ergibt sich damit aus der Summe
der jährlichen Festvergütungen für die Mitgliedschaft in den
einzelnen Gremien oder Beiräten der Bank.
Mit Inkrafttreten einer Änderung des Gesetzes über die
NRW.BANK durch das Land Nordrhein-Westfalen zum
30. Dezember 2023 erfolgt die Auszahlung der jährlichen
Gesamt vergütung für die Mitglieder der Gewährträgerversamm-
lung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse, die Mitglieder
der Landesregierung sind, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Neben-
tätigkeitsverordnung nur bis zur Höchstgrenze von 11.126,27 €.
Der diese Höchstgrenze übersteigende Teil der Gesamtvergütung
eines Gremienmitglieds wird entsprechend der Gesetzesänderung
von der NRW.BANK Förderzwecken zugeführt.
In den nachstehenden Übersichten sind die Vergütungen der
Mitglieder des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der
Beiräte individuell aufgeführt. Die Vergütungen der Mitglieder
des Verwaltungsrats variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen
Ausschusszugehörigkeit. Aufgrund der geänderten Vergütungs-
struktur verzichtet die Bank im Vergleich zu den Vorjahren erst-
malig auf die freiwillige Darstellung der in der Gewährträger-
versammlung bezogenen Vergütungen.
30/52
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter
gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
Dr. Johannes Velling
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
27.100
Günther Bongartz
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
32.700
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
20.900
31/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.300
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.200
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
24.100
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.000
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
18.000
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.300
32/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
2)
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Sebastian Kahler
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Dr. Michael Henze
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Sven-Axel Köster
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Angela Freimuth, MdL
Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Arndt Klocke, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Jochen Ott, MdL (bis 25.10.2023)
Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.000
1)
Sarah Philipp, MdL (ab 25.10.2023)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
900
1)
Jochen Ritter, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Fabian Schrumpf, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Hedwig Tarner, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Sebastian Watermeier, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
33/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ass. jur. Erik Amaya
Verbandsdirektor
Haus & Grund Rheinland Westfalen
3.600
RAin Elisabeth Gendziorra
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Alexander Rychter
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Rudolf Graaff
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
3.600
Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
Stadt Büren
3.600
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
3.600
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung
Deborah Dautzenberg (bis 30.6.2023)
Leitende Ministerialrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
1.800
1)
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Die Vergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden zeitanteilig für
jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
2)
Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
34/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
2)
Kai Abruszat
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.600
Klaus Baumann
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
2.600
Uwe Berghaus
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
2.600
Heinrich Böckelühr
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
2.600
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
2.600
Anna Katharina Bölling
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Detmold
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Andreas Bothe
Regierungspräsident
Bezirksregierung Münster
2.600
Michael Breuer
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.600
Prof. Dr. Liane Buchholz
Präsidentin und Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.600
Thomas Buschmann
Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Isabelle Chevelard
Vorsitzende des Vorstands
TARGOBANK AG
0
3)
Paolo Dell’ Antonio
Sprecher des Vorstands
Wilh. Werhahn KG
2.600
Andreas Ehlert
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.600
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
2.600
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
35/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Fabíola Fernandez (ab 1.1.2023)
Chief Financial Officer
SMS Group
2.600
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.600
Prof. Dr. Ursula Gather
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
2.600
Alexandra Gauß
Bürgermeisterin
Gemeinde Windeck
2.600
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Domkapitular Dr. iur. Antonius Hamers
Direktor
Katholisches Büro NRW
2.600
Anne Henk-Hollstein
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.600
Dr. Marie Jaroni
Head of Decarbonization
thyssenkrupp Steel Europe AG
2.600
Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der KIRCHOFF Gruppe
2.600
Lauren Kjeldsen
Mitglied der Geschäftsführung
Evonik Operations GmbH
2.600
Monika Kocks
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.600
Thomas Kufen
Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Dr. Arne Kupke
Juristischer Vizepräsident
Evangelische Kirche von Westfalen
2.600
Prof. Dr. Astrid Lambrecht (ab 1.10.2023)
Vorstandsvorsitzende
Forschungszentrum Jülich GmbH
650
1)
Katja Lewalter-Düssel (ab 1.10.2023)
Mitglied des Vorstands
Genoverband e. V.
650
1)
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Stadt Münster
2.600
Ulrike Lubek
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.600
36/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Wolfgang Lubert
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
2.600
Dr. Georg Lunemann
Landesdirektor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
2.600
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (bis 31.7.2023)
Vorsitzender der Geschäftsführung
Forschungszentrum Jülich GmbH
1.517
1)
Aleksandra Meissner
Geschäftsführerin
Ecolab Deutschland GmbH
2.600
Astrid Messmer
Senior Director Infrastructure Strategy & Analytics
Deutsche Lufthansa AG
2.600
Julia Niederdrenk
Geschäftsführerin
Jul. Niederdrenk GmbH & Co. KG
2.600
Roland Oetker
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.600
Prof. Dr. Uli Paetzel
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.600
Dr. Paul-Josef Patt
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Guntram Pehlke
Vorsitzender des Vorstands
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
– Landesgruppe Nordrhein-Westfalen –
2.600
Katharina Reiche
Vorsitzende des Vorstands
Westenergie AG
2.600
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
2.600
Helene von Roeder (bis 11.8.2023)
Mitglied der Geschäftsleitung und CFO
Merck KGaA
1.733
1)
Dr. Eckhard Ruthemeyer
1. Vizepräsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
2.600
Prof. Dr. Uwe Schneidewind
Oberbürgermeister
Stadt Wuppertal
0
4)
Thomas Schürmann
Regierungspräsident
Bezirksregierung Düsseldorf
2.600
Ralf Stoffels
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern
in Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
37/52
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Die Vergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden zeitanteilig für
jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
2)
Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
3)
Vergütungsverzicht im Einklang mit den für die TARGOBANK AG geltenden Konzern-
richtlinien.
4)
Vergütungsverzicht.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anja Weber
Bezirksvorsitzende
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
2.600
Prof. Dr. Johannes Wessels (ab 1.4.2023)
Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz NRW und
Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
1.950
1)
Dr. Thomas Wilk
Regierungspräsident
Bezirksregierung Köln
2.600
Bernd Zimmer
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
38/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Olaf Lehne, MdL
Vorsitzender
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Simon Rock, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Alexander Baer, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Loose, MdL
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Dr. Patricia Peill, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
André Stinka, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Raphael Tigges, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Jule Wenzel, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Ralf Witzel, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
39/52
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Verbundene Unternehmen
NRW.BANK.Fonds Beteiligungs-GmbH i. L., Düsseldorf
1)
100,00
Westdeutsche Spielcasino Service GmbH i. L., Duisburg 100,00 174 −44 EUR 31.12.2022
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Hennigsdorf 11,06 −6.834 −8.011 EUR 31.12.2022
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Düsseldorf 19,56 8.993 −5.691 EUR 31.12.2022
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath 8,89 −1.619 −1.973 EUR 31.12.2022
AMEPA Angewandte Messtechnik und Prozessautomatisierung GmbH, Würselen 16,67 9.413 2.990 EUR 31.12.2022
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München 4,56 16.538 −4.303 EUR 31.12.2022
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln 4,08 34.192 3.890 EUR 31.12.2022
Below One Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 0,46 27.472 −4.090 EUR 31.12.2022
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr 33,40 2.694 2 EUR 31.12.2022
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal 48,20 5.162 2.593 EUR 31.12.2022
Bomedus GmbH i. L., Bonn
1)
22,80
Bright Capital Credit Fund III SCSp, Luxemburg 3,94 21.677 5.601 EUR 31.12.2022
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 3,86 49.461 36.581 EUR 31.12.2022
btov Industrial Technologies SCS, SICAR, Munsbach 5,19 72.901 13.915 EUR 31.12.2022
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Potsdam 19,85 36.769 2.563 EUR 31.12.2022
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss 15,75 41.490 1.205 EUR 31.12.2022
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln 7,69 9.806 13.295 EUR 31.12.2022
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln 4,35 77.976 1.187 EUR 31.12.2022
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln 5,26 52.455 −76 EUR 31.12.2022
40/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg 0,27 775.709 41.774 EUR 31.12.2022
CATCH GmbH, Köln 5,72 −141 −150 EUR 31.12.2021
Cavalry Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin
2)
5,00
CellAct Pharma GmbH, Dortmund 38,71 70 −698 EUR 31.12.2022
Cellbox Solutions GmbH, Norderstedt 11,17 1.082 −2.874 EUR 31.12.2021
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 4,98 153.026 −7.704 EUR 31.12.2022
citadelle systems AG, Essen 8,36 1.730 −1.139 EUR 31.12.2022
Claret European Growth Capital Fund III, Luxemburg 1,41 113.532 −6.367 EUR 31.12.2022
clockin GmbH, Münster
2)
4,02
CMP German Opportunity Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg 1,71 22.192 9.348 EUR 31.12.2022
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg 1,68 49.630 23.270 EUR 31.12.2022
CMP German Opportunity Investors Fund III, Luxemburg 2,00 145.043 7.219 EUR 31.12.2022
CMR CureDiab Metabolic Research GmbH, Düsseldorf
2)
3,60
Companyon Analyticx GmbH, Düsseldorf 4,93 142 −299 EUR 31.12.2021
consalio GmbH, Düsseldorf 3,76 41 −370 EUR 31.12.2022
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg 13,85 17.816 −4.302 EUR 31.12.2022
CryoTherapeutics SA, Ans 12,86 21.362 −1.694 EUR 31.12.2022
Cusp Capital Fund 2021 GmbH & Co. KG, Essen 2,76 55.875 −1.892 EUR 31.12.2022
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 9,79 14.059 7.115 EUR 31.12.2022
DEINZER Holding GmbH, München 35,56 4.785 −14 EUR 31.12.2022
Deutsche Arzt AG, Essen 11,32 6.417 5.960 EUR 31.12.2022
Digital Growth Fund II GmbH & Co. KG, München
2)
1,99
41/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
DIMATE GmbH, Bochum 8,30 714 −312 EUR 31.12.2022
DIREVO Industrial Biotechnology GmbH, Köln 25,45 −213 −50 EUR 31.12.2022
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München 3,33 32.348 −6.882 EUR 31.12.2022
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln 8,54 49.507 −16.860 EUR 31.12.2022
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster 10,00 18.381 −1.389 EUR 31.12.2022
eCAPITAL V Technologies Fonds GmbH & Co. KG, Münster 7,62 23.421 −593 EUR 31.12.2022
ECBF I SCSp, Munsbach 2,50 32.714 −18.340 EUR 31.12.2022
EINHUNDERT Energie GmbH, Köln 8,00 1.036 −4.070 EUR 31.12.2022
EmmySoft GmbH, Düsseldorf 1,29 914 −331 EUR 31.12.2022
Enerthing GmbH, Köln 22,36 −1.518 −1.093 EUR 31.12.2022
ENLYZE GmbH, Köln 9,09 2.700 −970 EUR 31.12.2022
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 2,50 112.358 1.729 EUR 31.12.2022
EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München
2)
1,82
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg 0,44 4.368.892 70.414 EUR 31.12.2022
everwave GmbH, Aachen 4,04 18 −500 EUR 31.12.2022
Evoco TSE III SCSp, SICAV-RAIF, Luxemburg 3,09 53.566 −1.365 EUR 31.12.2022
FIMO Health GmbH, Bonn 11,19 626 −513 EUR 31.12.2022
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 2,38 122.772 −2.253 EUR 31.12.2022
FLEX Capital Fund III Co-Investments I GmbH & Co. KG, Berlin
2)
28,97
FLEX Capital Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 1,09 144 −1.967 EUR 31.12.2022
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
1)
49,00
GENUI I GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 3,13 189.750 37.130 EUR 31.12.2022
42/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
GENUI II GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 1,69 596.327 196.183 EUR 31.12.2022
GreenPocket GmbH, Köln 7,13 −1.776 −567 EUR 31.12.2022
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen 43,48 15.890 −611 EUR 31.12.2022
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London 1,67 11.766 650 EUR 31.12.2022
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, Luxemburg 1,55 165.718 2.919 EUR 31.12.2022
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg 2,86 44.541 1.693 EUR 31.12.2022
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg 3,05 67.490 11.969 EUR 31.12.2022
Homelike Internet GmbH, Köln 1,25 −300 −4.835 EUR 31.12.2022
icho systems gmbh, Duisburg 2,74 798 −242 EUR 31.12.2022
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam 50,00 238.481 6.252 EUR 31.12.2022
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg 1,19 4.122 −1.314 EUR 31.12.2022
JADO Technologies GmbH, Dresden
1)
18,02
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH, Neuss 49,63 5.952 286 EUR 31.12.2022
KKA Value Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 3,33 53.785 −1.993 EUR 31.12.2022
Kleffmann Holding GmbH i. L., Lüdinghausen
1)
50,00
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier 0,59 686.290 59.564 EUR 31.12.2022
Kurma Biofund III FPCI, Paris 3,92 70.063 −2.645 EUR 31.12.2022
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn 35,13 3.741 −65 EUR 31.12.2022
Lumoview Building Analytics GmbH, Köln 4,18 295 −226 EUR 31.12.2022
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München 5,88 27.456 1.435 EUR 31.12.2022
Masterplan com GmbH, Bochum 3,44 −102 −5.413 EUR 31.12.2022
Matterwave Industrial Technologies II GmbH & Co. KG, München 2,86 0 −14 EUR 31.12.2022
43/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln 48,67 7.107 −110 EUR 31.12.2022
nerou GmbH, Köln 6,67 6 1 EUR 31.12.2021
Novihum Technologies GmbH, Dortmund
1)
16,70
Occlutech Holding AG, Schaffhausen 0,09 18.203 −24.563 CHF 31.12.2022
Odewald KMU GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin 7,32 4.978 −207 EUR 31.12.2022
Odewald KMU II GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin 5,87 101.437 105.052 EUR 31.12.2022
OneFID GmbH, Köln 12,18 −522 863 EUR 31.12.2022
operaize GmbH, Köln
1)
5,26
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin 14,66 13.592 17.963 EUR 31.12.2022
Personal MedSystems GmbH, Frankfurt am Main 5,68 797 −180 EUR 31.12.2022
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG, München 6,53 54.233 −5.190 EUR 31.12.2022
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München 5,56 95.486 114.251 EUR 31.12.2022
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München 10,26 2.036 17.212 EUR 30.06.2022
Portigon AG, Düsseldorf 23,10 278.442 −67.049 EUR 31.12.2022
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam 1,57 32.201 −742 EUR 31.12.2022
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam 1,67 55.956 8.435 EUR 31.12.2022
Project A Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin 2,42 144.920 −16.419 EUR 31.12.2022
Refined Laser Systems GmbH, Münster 2,99 −4 −42 EUR 31.12.2021
Rehappy GmbH, Aachen
1)
4,41
RESADO GmbH, Köln 8,52 −10 −68 EUR 26.07.2022
Resolve BioSciences B. V., LE Roermond
2)
5,42
Revent Ventures I GmbH & Co. KG, Berlin 5,00 16.986 −1.647 EUR 31.12.2022
44/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG, Köln 39,92 211 −5 EUR 30.06.2022
Riepe Holding GmbH, Bünde
2)
18,48
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, Dublin 1,07 5.163 −4.736 EUR 31.12.2022
RiverRock European Opportunities Fund, London 1,49 20.071 −10.356 EUR 31.12.2022
roatel GmbH, Düsseldorf 1,86 −622 −1.285 EUR 31.12.2022
Round2 Capital Partners II SCSp RAIF, Howald 3,25 20.098 882 EUR 31.12.2022
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau 6,83 18.736 −1.671 EUR 31.12.2022
Scobees GmbH, Köln 7,37 −84 −81 EUR 31.12.2021
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i. L., Dortmund 46,51 5.768 612 EUR 31.12.2022
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 4.331 42 EUR 31.12.2022
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 1.700 −236 EUR 31.12.2022
Semalytix GmbH, Bielefeld 14,45 5.912 −1.807 EUR 31.12.2022
SET Fund III C.V., Amsterdam 5,00 69.238 −7.167 EUR 31.12.2022
Sirius Seedfonds Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf 44,61 216 −124 EUR 31.12.2022
SphingoTec GmbH, Henningsdorf 10,82 13 −15.818 EUR 31.12.2022
talpasolutions GmbH, Essen 7,56 −4.699 −3.866 EUR 31.12.2022
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn 42,87 4.544 −245 EUR 31.12.2022
TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Aachen 31,36 23.814 5 EUR 31.12.2022
TechVision Fonds II GmbH & Co. KG, Aachen
2)
34,24
ubirch GmbH, Köln 7,97 −1.690 −246 EUR 31.12.2022
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching 2,35 40.678 −7.903 EUR 31.12.2022
VMRay GmbH, Bochum 3,50 9.231 −8.848 EUR 31.12.2022
45/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Volateq GmbH, Hilden 4,68 66 −141 EUR 30.09.2022
VTI Holding GmbH, Menden 34,80 23.999 0 EUR 31.12.2022
WF World Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 3,08 22.858 −2.667 EUR 31.12.2022
windtest grevenbroich gmbh, Grevenbroich 25,00 1.228 117 EUR 31.12.2022
World of sonoro Holding GmbH, Neuss 23,66 3.880 68 EUR 31.07.2022
1)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
2)
Aufgrund von Neugründungen / Neugründungsengagements liegen keine relevanten Informationen vor.
46/52
Mandate der Beschäftigten
Simone Merk
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Klaus Rupprath (bis 31.12.2023)
Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf (bis 31.12.2023)
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Peter Stemper
Portigon AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrats
Carolin Woltermann
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux
Administrateur indépendant, membre du Conseil dAdministration
de SFIL
Claudia Hillenherms
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Michael Stölting
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
47/52
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen
nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (36)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst die nach-
stehenden Gewinnverwendungsbeschlüsse:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
4.591.479,56 € für nach dem 31. Dezember 2023 fällig werdende
Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der
Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß
Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006
geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt.
Der aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage resultierende
Bilanzgewinn in Höhe von 255,8 Mio. € wird zur Zahlung an das
Land Nordrhein-Westfalen verwendet.
48/52
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Daniela Brückner (ab 2.2.2023)
Staatssekretärin
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
49/52
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
50/52
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Dr. Johannes Velling
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Günther Bongartz
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
51/52
Vorstand
Eckhard Forst
Vorsitzender des Vorstands
Gabriela Pantring
Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (ab 1.7.2023)
Claudia Hillenherms
Mitglied des Vorstands
Michael Stölting
Mitglied des Vorstands
Düsseldorf / Münster, den 14. Februar 2024
NRW.BANK
Der Vorstand
Eckhard Forst Gabriela Pantring
Claudia Hillenherms Michael Stölting
52/52
Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2023
ihres Auftrags nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten
Möglichkeiten zur Refinanzierung über den internationalen
Kapital markt und ist als verlässlicher Marktteilnehmer etabliert.
Die NRW.BANK erwirtschaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer
konservativen Investmentstrategie und setzt diese für das Förder-
gescft, die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Bank –
auch im Sinne der Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen
und Reserven – sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein.
Die Unterstüt zung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel
zur Zinsvergünstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher
Bestandteil des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förder-
instrumente finden insbesondere Darlehen mit im Vergleich zum
allgemeinen Marktniveau günstigen Zinskonditionen und / oder
langfristigen Zinsbindungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von
Eigen- und Mezzanine-Kapital, Risikoteilungen mit Hausbanken
sowie Beratungsangebote Anwendung. Über das klassische Bank-
gescft hinaus übernimmt sie zudem als Partnerin des Landes
Dienst leistungsfunktionen in der Zuschussförderung. Zudem
wurde innerhalb der Vorsorgereserven gemäß § 340g HGB erst-
mals ein Förderfonds in Höhe von 150,0 Mio. € gebildet. Über
diesen Fonds, der nicht auf das bankaufsichtsrechtliche Kern-
kapi tal angerechnet wird, soll das Spektrum der Förderung um
weitere Instrumente, insbesondere eigenfinanzierte Tilgungs-
nach
lässe, erweitert werden. Die hierzu erforderliche Änderung
der Satzung der NRW.BANK durch die Gewährträgerversamm-
lung ist für den 11. März 2024 vorgesehen und basiert auf
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-,
Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik. Die NRW.BANK führt
ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berück-
sichtigung des Gemeinwohls auf nicht wettbewerblicher und
nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr Fördergeschäft nutzt die
NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten und
bringt hierbei insbesondere kreditwirtschaftliche Expertise in
den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haushaltsunabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK (NRW.BANK G) ist sie als rechtlich selbstständige
Förderbank mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft
mit den Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträger-
haftung ausgestattet und vergt über eine explizite, gesetzlich
verankerte Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank ist unzulässig.
Die NRW.BANK ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im
notwendigen Umfang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung
1/57
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
§ 3 Abs. 4 NRW.BANK G in der Fassung vom 30. Dezember 2023.
Die NRW.BANK berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer
Förderung bestehende Angebote der Bundesförderinstitute und
unterstützt eine Nutzung von Förder mitteln des Bundes sowie
europäischer Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen.
Grundsätze der
Nachhaltigkeitsstrategie
Strategische Analyse der Einflussfaktoren
Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung
Kernaussagen: Teilstrategien, Nachhaltigkeitsstrategie, quantitative Planung
QUANTITATIVE GESCHÄFTSPLANUNG
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Strategischer Fokus
Förderagenda
Entwicklung der
Förderzahlen
...
Förderstrategie
Gescfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Kapitalmarktstrategie
Personalplanungs- und
-entwicklungsstrategie
Organisations- und
IT-Strategie
...
Risikopolitik
Förderpolitik
Geschäftspolitik
Risikostrategie
Angemessenheit
der Kapital-
ausstattung
Angemessenheit
der Liquiditäts-
ausstattung
Konzen trations-
limite
Fördergeschäft
Kapitalmarktgeschäft
...
2/57
Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwer-
punktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter
Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirt-
schaft, Wohnraum sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt.
Für alle drei Förderfelder bestehen langfristige inhaltliche Ziel-
setzungen: Im Förderfeld Wirtschaft wird insbesondere auf die
Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittelständische
Wirtschaft, die Schaffung von Förderimpulsen zugunsten von
Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie für Gründungen
abgezielt. Langfristige Ziele im Feld Wohnraum sind unter ande-
rem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Stärkung
von Wohnquartieren, im Förderfeld Infrastruktur / Kommunen die
Schaffung von Förderimpulsen zugunsten der technischen und
sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Liquidität der
nordrhein-westfälischen Kommunen. Die Förderung von Nach-
haltigkeitsvorhaben findet sich angesichts der übergreifenden
Bedeutung der Thematik als langfristige inhaltliche Zielsetzung
in allen drei Förderfeldern. In prozessualer Hinsicht ist die
NRW.BANK einer effizienten Ausgestaltung ihres Förder geschäfts
verpflichtet.
Die mittelfristige Schwerpunktsetzung im Fördergeschäft wird
innerhalb der Förderstrategie über die strategischen Fokusthemen
festgelegt, welche die konkreten inhaltlichen und prozessualen
Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
definieren. Im Rahmen der Förderstrategie 2023 bis 2026 stan-
den im abgelaufenen Geschäftsjahr inhaltlich die Unterstützung
von Transformationsprozessen sowie die Modernisierung der
Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen im mittelfristigen Fokus.
Diese Schwerpunktsetzung beinhaltete einerseits die stärkere
Ausrichtung des Förderangebots auf die Themenkomplexe Nach-
(MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen
vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der
Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des
strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder-, Risiko- und
Nachhaltigkeitsstrategie konkretisiert die in den Grundsätzen
festgelegte strategische Ausrichtung der Bank und mündet in
der quantitativen Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstimmung
mit den Gremien der Bank und gewährleistet die adressaten-
gerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterentwick-
lung ihrer Aufgaben und Strategie.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Auf-
gaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erster
Ansprechpartner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäftsaktivitäten
im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die Förder
-
aktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förderhilfs-
geschäft).
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien Liqui-
ditätsmanagementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Invest ment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die Risiko
-
strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit
der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
3/57
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte
Erhaltung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) für
die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der
Förder leistung im Fördergeschäft die operativen Erträge, der
Verwaltungsaufwand, die Cost Income-Ratio (CIR) vor Förder-
leistung, die Bilanzsumme und das Geschäftsvolumen. Die ent-
sprechenden Budgetwerte werden im Rahmen der Gesamtbank-
steuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und
Prognoserechnungen unterzogen, um entsprechende Steuerungs-
impulse setzen zu können.
Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr
ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff
der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären
Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags
sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen
Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge um-
fassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis
sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungs-
aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand
zusammen.
Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und Pro-
visionsüberschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflektiert
die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient daher
der Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck wider spre-
chen den Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen (Förder-)-
haltigkeit und Digitalisierung / Innovation, andererseits sollte der
Beitrag der NRW.BANK zum zukunftssichernden Ausbau und zur
nachhaltigen Ausgestaltung der Infrastruktur weiter gesteigert
werden. Prozessual lagen die mittelfristigen Schwerpunkte insbe-
sondere auf Anstrengungen, um den Mehrwert der NRW.BANK
für die Landesförderung zu steigern und die Wirkungsorientie-
rung der Förderaktivitäten der NRW.BANK weiterzuentwickeln.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv
und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Ent-
scheidungen. Bis Ende 2023 ergaben sich die Einzelheiten hierzu
aus den Nachhaltigkeitsleitlinien der Bank. Mit der Strategie
2024 bis 2027 wurden die strategisch relevanten Aspekte im
Thema Nachhaltigkeit als übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie
in die Gesamtbankstrategie integriert. Die öffentlich zugängliche
Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die strategische Ausrichtung,
die Bedeutung für die Geschäftstätigkeit, das Nachhaltigkeits-
management sowie die Nachhaltigkeitskommunikation.
Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK ist abrufbar unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird jeweils zur Jahresmitte
veröffentlicht.
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank-
betrieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und
Methoden. Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der
dauerhaften Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als
Gewährträger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen
Aufgaben.
4/57
noch spürbar gehemmt hatten, an Bedeutung. Allerdings
machte sich nachfrageseitig zunehmend die Abkühlung der
Weltkon junk tur bemerkbar. Als weltweit bedeutender Hersteller
von Investitions gütern wurde die deutsche Industrie durch die
globale Straffung der Geldpolitik sowie die schleppende Konjunk-
tur in China erheblich gebremst. Gleichzeitig blieb infolge der
Energiekrise die preisliche Wettbewerbsfähigkeit für die energie-
intensiven Industriezweige eine besondere Herausforderung.
Diese Entwicklung traf Nordrhein-Westfalen besonders stark.
Die hiesige Wirtschaftsstruktur ist durch die energieintensive
Grundstoffindustrie geprägt, deren wirtschaftliche Bedeutung
hierzulande deutlich höher ist als im Bund. Dies gilt insbesondere
für die Chemiebranche, deren Anteil fast dreimal so hoch ist,
aber auch für die stark vertretene Branche der Metallerzeugung.
Die Investitionstätigkeit konnte sich im Jahresverlauf leicht
erholen. Die Unternehmen investierten wieder etwas mehr,
wobei vorwiegend Aufholeffekte nach dem tiefen Fall während
der Corona-Pandemie für die Entwicklung den Ausschlag gaben.
Daneben stützten die Entwicklung auch vorgezogene Investitionen
in Fuhrparks vor dem Auslaufen der Elektroauto-Förderung für
gewerbliche Kunden. Gleichwohl wurde die Investitionstätigkeit
insgesamt durch die im Zuge der geldpolitischen Straffung kräftig
gestie genen Zinsen sowie die restriktivere Kreditvergabepolitik
der Geschäftsbanken beeinträchtigt.
Unter der zunehmenden Verschlechterung der Finanzierungs-
bedingungen litt insbesondere der Bausektor. Neben den gestie-
genen Kreditkosten dämpften aber auch stark gestiegene Bau-
kosten die Investitionen. Diese Entwicklung stellte besonders
Instituten vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereinigung um
die Förderleistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen
Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023
weitgehend von einer Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn
auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Die erhoffte wirt-
schaft liche Erholung blieb aufgrund der vielfältigen Belastungen
durch hohe Energiepreise, das gestiegene Zinsniveau und eine
schwache Auslandsnachfrage aus. Das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) sank im Gesamtjahr leicht um 0,3%.
Im Gegensatz zum Vorjahr fiel der private Konsum als Stütze der
Wirtschaft weitgehend aus, die Ausgaben der privaten Haushalte
gingen spürbar zurück. Die Nachwirkungen der massiven Kauf-
kraftverluste infolge der Energiepreiskrise machten sich hier
deutlich bemerkbar. Die Verbraucher nahmen eine abwartende
Haltung ein und hielten sich mit größeren Anschaffungen zurück.
Zudem sparten viele aus Vorsichtsmotiven, um beispielsweise
Energiekostennachzahlungen begleichen zu können.
Die Industrie kam ebenfalls nicht in Schwung. Zwar verloren die
angebotsseitigen Engpässe, welche die Produktion im Jahr 2022
5/57
2.1.2 Finanzmärkte
Im Jahr 2023 wurde als Reaktion auf die weiterhin hohe Inflation
in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften die Geldpolitik
erneut deutlich gestrafft. Die Europäische Zentralbank (EZB)
erhöhte im Gesamtjahr die Leitzinsen um insgesamt zwei Prozent-
punkte. Der EZB-Hauptrefinanzierungszins betrug damit zum
Jahresende 4,5%. In der Zusammenschau mit dem Jahr 2022
war der Leit zinsanstieg der höchste und schnellste seit der
Verant wor tungs übernahme der EZB für die Geldpolitik im Euro-
raum vor 25 Jahren.
Die EZB straffte die Geldpolitik nicht nur über Leitzinserhöhun-
gen, sondern begann auch ab März 2023 aktiv ihre Bilanz zu
verkürzen. Im Rahmen des „Asset Purchase Programme“ (APP)
wurde von März bis Juni 2023 die Wiederanlage auslaufender
Wertpapiere um durchschnittlich 15 Mrd. € pro Monat verringert.
Ab Mitte des Jahres beendete die EZB die Reinvestition von
Vermögenswerten in diesem Programm vollständig. Sie verkürzte
mit dieser Maßnahme die Bilanz bis Ende 2023 um 220 Mrd. €.
Einen noch wesentlich größeren Einfluss auf die EZB-Bilanz
hatten allerdings die Tilgungen von gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG / TLTRO). Bis zum Ende des
Jahres 2023 wurden von Banken und Kreditinstituten hier knapp
1.800 Mrd. € zurückgezahlt. Das „Pandemic Emergency Purchase
Programme“ (PEPP) spielte in diesem Kontext hingegen keine
Rolle, da in dem Programm seit 2022 lediglich auf Nettokäufe
verzichtet wird.
Der Bilanzabbau der EZB hat die Liquidität an den Märkten für
Staats- und Unternehmensanleihen kaum beeinflusst. Allerdings
schlugen sich die erhöhten Leitzinsen in tendenziell steigenden
den Wohnungsbau vor massive Herausforderungen, da sich
viele Projekte unter den veränderten Bedingungen nicht mehr
rechnen. Die Bauunternehmen sahen sich als Folge der einge-
brochenen Nachfrage rekordhohen Stornierungen gegenüber,
jedes fünfte Unternehmen war hiervon betroffen. Zudem berich-
tete laut ifo-Institut knapp jedes zweite Unternehmen von
Auftragsmangel. Bis zuletzt hielt außerdem der starke Rückgang
der Baugenehmigungen an.
Der Konsum des Staates ging zurück. Maßgeblich dafür war
der Wegfall von Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie, die in den beiden Jahren zuvor für einen massiven
Anstieg gesorgt hatten. Höhere Ausgaben etwa für Geflüchtete
und die Verteidigung dämpften den Rückgang etwas.
Die Auswirkungen der schwachen Konjunktur waren auch auf
dem Arbeitsmarkt erkennbar. So stieg die Arbeitslosenquote im
Jahresdurchschnitt von 5,3% im Jahr 2022 auf 5,7% im Jahr 2023.
Kurzarbeit spielte nur eine untergeordnete Rolle, die Inanspruch-
nahme lag auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau.
Die Nachfrage nach neuen Beschäftigten wurde im Jahresverlauf
spürbar schwächer.
Die Teuerung hat sich im Jahresverlauf merklich verringert.
Die monatliche Inflationsrate sank von 8,7% zu Jahresbeginn auf
zuletzt 3,7%. Unterstützt wurde der Rückgang durch starke
Basiseffekte. Im Herbst 2022 hatten die Energiepreise für Ver-
braucher ihr vorläufiges Maximum erreicht. Seitdem hat sich
die Lage an den Energiemärkten entspannt. Daher reduzierten
negative Inflationsbeiträge der Energie die Gesamtrate merklich.
Im Jahresdurchschnitt lag die Teuerungsrate bei 5,9%.
6/57
öffentlichen Wohnraumförderung nach dem Gesetz zur Förderung
und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(WFNG NRW) zurückzuführen, die unter weiterhin schwierigen
Rahmenbedingungen mit 2,1 Mrd. € (Vj. 1,1 Mrd. €) sehr stark
nachgefragt wurden.
Insgesamt stellte sich die Entwicklung der Nachfrage sowohl
zwischen als auch in den einzelnen Förderfeldern im abgelaufenen
Geschäftsjahr sehr unterschiedlich dar: So lag im Förderfeld
Wirtschaft die Nachfrage nach Förderangeboten für Investitionen
infolge der verringerten Investitionsneigung von Unternehmen
deutlich unterhalb der Erwartungen. Kompensiert wurde dieser
Effekt teilweise durch eine höhere Nachfrage von Hausbanken
nach Risikobeteiligungen der NRW.BANK über Konsortialfinan-
zierungen. Im Förderfeld Wohnraum konnte zwar insgesamt
betrachtet durch die öffentliche Wohnraumförderung nach
WFNG NRW ein weit über den Erwartungen liegendes Neu-
zusage volumen erreicht werden. Die erschwerten Marktbedin-
gungen im Immobiliensektor belasteten jedoch die Nachfrage
nach den übrigen wohnwirtschaftlichen Förderangeboten der
NRW.BANK.
Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2023 ergebniswirksame Förder-
leistung in Höhe von 106,4 Mio. € abgerufen (Vj. 129,6 Mio. €).
Hierbei blieb die Nachfrage nach Zinsvergünstigungen deutlich
hinter den Erwartungen zurück. Um zusätzliche Nachfrageimpulse
zu generieren und den Abfluss der bereitstehenden Fördermittel
zu verbessern, hat die NRW.BANK im Jahresverlauf die Höhe an
Zinsvergünstigungen in ausgewählten wirtschafts- und wohnwirt-
schaftlichen Angeboten angehoben. In der zweiten Jahreshälfte
Zinsen für Staatsanleihen nieder. Gleichwohl war der Zinsanstieg
im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr sonderlich groß
und zeigte sich vornehmlich bei kurzlaufenden Engagements.
Die Rendite zehnjähriger deutscher Staatsanleihen schwankte im
Jahresverlauf stark und hielt sich in der Spanne von knapp 2%
bis 3%. Das Auf und Ab erklärt sich im Wesentlichen durch die
häufiger geänderten Markteinschätzungen hinsichtlich der
weite ren Ausrichtung der Geldpolitik. Diese wurden vor allem
durch neue Daten und Prognosen zur Inflation und zum Wirt-
schaftswachstum beeinflusst. Der Zusammenhang der Parameter
war positiv, das heißt, eine höhere Inflation und ein höheres Wirt-
schaftswachstum sprachen für eine Straffung und umgekehrt.
Die Bundrenditen waren hingegen negativ zu den geopolitischen
Risiken korreliert, da Bundtitel als sicherer Anlagehafen ange-
steuert wurden. Die inverse Zinsstruktur blieb 2023 erhalten,
kurzlaufende Bundesanleihen rentierten also höher als ihre
langlaufenden Pendants.
2.2 Geschäftsverlauf
Die NRW.BANK blickt angesichts der wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen und Entwicklungen an den Finanzmärkten auf ein
herausforderndes Geschäftsjahr zurück.
Im Fördergescft konnte die NRW.BANK für das Jahr 2023 mit
11,8 Mrd. € (Vj. 13,6 Mrd. €) erneut ein hohes Neuzusagevolumen
oberhalb der Erwartungen erreichen. An das durch Sondereffekte
getriebene, überdurchschnittlich hohe Vorjahresergebnis konnte
erwartungsgemäß nicht vollständig angeknüpft werden. Das hohe
Neuzusagevolumen ist im Wesentlichen auf die Programme der
7/57
Auf der Grundlage des am 10. Juni 2023 in Kraft getretenen
Glücksspielbeteiligungsabspaltungsgesetzes (GlüBetAbG)
wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 (handelsrechtlich)
beziehungsweise 31. Dezember 2022 (steuerrechtlich) die von
der NRW.BANK gehaltenen Beteiligungen an der Westdeutschen
Lotterie GmbH & Co. OHG und an der Nordwestlotto in Nordrhein-
Westfalen GmbH sowie alle sonstigen, dem Geschäft dieser
Gesell schaften und ihrer Beteiligungen zuzuordnenden Gegen-
stände des Aktiv- und Passivvermögens („WestLotto“) auf die
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen mbH zum Buchwert abgespalten. In der Folge reduzier
-
ten sich die Gewinn rücklagen der NRW.BANK um 25,6 Mio. €.
Die Bilanzsumme lag mit 161,3 Mrd. € (Vj. 159,9 Mrd. €) und das
Geschäftsvolumen mit 183,4 Mrd. € (Vj. 183,2 Mrd. €) gering-
fügig oberhalb der Planung.
Die operativen Erträge fielen mit 874,4 Mio. € (Vj. 633,4 Mio. €)
entgegen den Erwartungen wesentlich höher als im Vorjahr aus.
Grund hierfür war das allgemein gestiegene Zinsniveau. Hieraus
ergab sich vor allem ein deutlich besseres Ergebnis aus der
Bewer tung der Personalverpflichtungen und höheren Erträgen
aus der Liquiditätsanlage.
Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich mit −306,0 Mio. €
(Vj. −299,4 Mio. €) wie erwartet geringfügig.
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung verbesserte sich auf-
grund höherer operativer Erträge entgegen der Prognose auf
32,5% (Vj. 36,6%).
war ein deutlicher Anstieg in Anspruch genommener Zins-
vergünstigungen feststellbar.
Als weitere Impulssetzungen für die Transformation in
Nordrhein- Westfalen hat die NRW.BANK die Attraktivität ihrer
Programme zur gewerblichen Transformationsförderung weiter
verbessert, sie um neue Förderinhalte wie grüne Technologien
erweitert sowie für zusätzliche Zielgruppen geöffnet. Mit Blick
auf eine teils verringerte Risikobereitschaft von Hausbanken
wurde zudem im gewerblichen Bereich das Angebot an Risiko-
teilungen über Haftungsfreistellungen ausgebaut. Zugunsten
von Gründungs- und Transformationsfinanzierungen wurden
spezielle Risikokontingente eingerichtet.
Aus Sicht der NRW.BANK ist die Geschäftsentwicklung im
Jahr 2023 insgesamt positiv verlaufen. Die Vermögens-, die
Finanz- und die Ertragslage sind geordnet. Die Bank erzielte
ein positives Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungs-
ergebnis, konnte die Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
beziehungsweise die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel weiter
stärken und die Voraussetzungen für eine Ausweitung des Förder
-
instrumentariums („Förderfonds“) schaffen.
Angesichts der erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung und
der damit einhergehenden, signifikanten Stärkung der Vorsorge-
reserven in den vergangenen Jahren wird eine innerhalb der
Kapitalrücklage ausgewiesene Unterstützungsleistung des
Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gründungs- / Anfangsphase
der NRW.BANK („Sonderrücklage Land NRW“) in Höhe von
255,8 Mio. € an das Land zurückgeführt.
8/57
Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach
Segmenten gliedert sich wie folgt:
Programmförderung
Sonstige Förderung /
Liquiditätssteuerung Stäbe / Dienste NRW.BANK
Ertragslage nach Segmenten
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
Zinsüberschuss 252,3 147,3 434,3 456,5 130,6 54,8 817,2 658,6
Provisionsüberschuss 28,8 27,5 50,4 59,0 −4,4 −4,2 74,8 82,3
Handelsergebnis 0,0 0,0 −0,5 0,4 0,0 0,0 −0,5 0,4
Sonstiges betriebliches Ergebnis 5,4 0,4 0,1 0,0 −22,6 −108,3 −17,1 −107,9
Operative Erträge 286,5 175,2 484,3 515,9 103,6 −57,7 874,4 633,4
Personalaufwand −55,2 −48,0 −8,3 −7,9 −124,5 −129,5 −188,0 −185,4
Sachaufwand −52,2 −54,2 −35,8 −33,4 −30,0 −26,4 −118,0 −114,0
Verwaltungsaufwand −107,4 −102,2 −44,1 −41,3 −154,5 −155,9 −306,0 −299,4
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 179,1 73,0 440,2 474,6 −50,9 −213,6 568,4 334,0
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis −33,8 11,2 −83,2 −79,0 −442,4 −249,1 −559,4 −316,9
Ertragsteuern −0,8 −0,5 −1,4 −2,0 −2,2 −9,1 −4,4 −11,6
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 144,5 83,7 355,6 393,6 −495,5 −471,8 4,6 5,5
9/57
Provisionsüberschuss
Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 74,8 Mio. €
(Vj. 82,3 Mio. €) trugen zu einem großen Teil Erträge aus
dem Kreditersatzgeschäft bei. Die NRW.BANK tritt bei diesen
Geschäften als Sicherungsgeber (Verkauf von Absicherungen)
auf.
Handelsergebnis
Die NRW.BANK nimmt in geringem Umfang kurzfristige
Handels buchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich
daraus ein Handelsergebnis von −0,5 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug −17,1 Mio. €
(Vj. −107,9 Mio. €). Als Folge der gestiegenen durchschnittlichen
Rechnungszinstze reduzierten sich die zinsbedingten
Aufwendungen aus der Bewertung der Personalverpflichtungen
auf insgesamt −15,5 Mio. € (Vj. −85,1 Mio. €). Darüber hinaus
entstanden deutlich niedrigere zinsunabhängige Aufwendungen
in Höhe von −11,4 Mio. € (Vj. −35,9 Mio. €) für Pensions- und
Beihilferückstellungen für Beschäftigte und Pensionäre der
Portigon AG, die einen Anspruch auf Gewährung einer Versor-
gung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben. Im Vergleich
zum Vorjahr wirkten sich vor allem bei den Pensionsrückstellun-
gen Gehalts- und Rentenentwicklungen aus, die unterhalb der
langfristig angenommenen Gehalts- und Rententrendparameter
lagen.
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK fiel mit −306,0 Mio. €
(Vj. −299,4 Mio. €) geringfügig höher als im Vorjahr aus.
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in
die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen
Management-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente
folgt der Organisationsstruktur der Bank.
Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen
Wohnraumförderung, Förderprogrammgescft, Spezialfinanzie-
rungen, Eigenkapitalfinanzierungen, Fördergeschäftsentwicklung
sowie Förderberatung und Kundenbetreuung.
Dem Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung werden
das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft
(Förderhilfsgeschäft) sowie die kommunalen Direktfinanzierungen
in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das Segment Stäbe / Dienste setzt sich aus den Dienst- und
Stabsbereichen wie beispielsweise Informationstechnologie und
Services, Risikocontrolling, Finanzen sowie Unternehmens-
entwicklung einschließlich der Beteiligungen im öffentlichen
Interesse zusammen.
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss der NRW.BANK fiel mit 817,2 Mio. € deutlich
höher aus als im Vorjahr (Vj. 658,6 Mio. €). Der Anstieg ist
hauptsächlich auf die Marktzinsentwicklung zurückzuführen.
Darüber hinaus ist die Förderleistung geringer als erwartet und
geringer als im Vorjahr ausgefallen.
10/57
Darüber hinaus nutzte die NRW.BANK wie in den Vorjahren das
operative Ergebnis zur Dotierung der Vorsorgereserven in Höhe
von 331,0 Mio. € (Vj. 295,7 Mio. €). Davon entfielen 171,9 Mio. €
(Vj. 100,0 Mio. €) auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Zusätzlich wurde innerhalb der Vorsorgereserven gemäß § 340g
HGB mit 150,0 Mio. € erstmals ein Förderfonds dotiert, über den
das Spektrum der Förderung der NRW.BANK um weitere Instru-
mente, insbesondere eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe, erwei-
tert werden soll. Dieser Förderfonds wird nicht auf das bank-
aufsichtsrechtliche Kernkapital angerechnet.
Jahresüberschuss
Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 4,6 Mio. € (Vj. 5,5 Mio. €) aus. Wie in den
Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst
gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung
an den Bund vorgesehen ist.
Segmentergebnisse
Der Zinsüberschuss im Segment Programmförderung setzt sich
aus den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und belief
sich auf 252,3 Mio. € (Vj. 147,3 Mio. €).
Mit 145,5 Mio. € (Vj. 149,3 Mio. €) entfiel der größte Teil des
Zinsergebnisses wie im Vorjahr auf den Bereich Wohnraum-
förderung.
Der Anstieg des Zinsergebnisses in diesem Segment resultierte
vor allem aus dem Förderprogrammgeschäft. Insbesondere
ergaben sich aus der Marktzinsentwicklung (inverse Zinsstruktur)
Der Personalaufwand erhöhte sich infolge tariflicher und indivi-
dueller Gehaltsanpassungen sowie eines moderaten Personal-
aufbaus insbesondere im Zusammenhang mit neuen Aufgaben
im Fördergescft.
Der Anstieg des Sachaufwands ist im Wesentlichen auf gestiegene
Beratungskosten zurückzuführen.
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis in Höhe von −559,4 Mio. € (Vj. −316,9 Mio. €).
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von −50,0 Mio. €
(Vj. −5,7 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Förder-
geschäft gekennzeichnet.
Im Beteiligungsgeschäft belief sich das Ergebnis auf 30,5 Mio. €
(Vj. 50,8 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
dem Verkauf von Förderbeteiligungsengagements.
Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier-
und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von
58,9 Mio. € (Vj. −66,3 Mio. €).
Vor dem Hintergrund der Rückführung der „Sonderrücklage
Land NRW“ und der absehbaren Effekte aus der Umsetzung
der Basler Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Capital
Requirements Regulation (CRR III) wurden 500,0 Mio. € aus der
Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB in den
Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB umgebucht.
11/57
Der Provisionsüberschuss betrug 50,4 Mio. € (Vj. 59,0 Mio. €)
und beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus dem Kredit-
ersatzgescft, das durch Spread-Einengungen deutlich geringer
ausfiel.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis betrug in diesem
Segment −83,2 Mio. € (Vj. −79,0 Mio. €).
Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen
resultierte ein Kursergebnis von −14,4 Mio. € (Vj. −79,6 Mio. €).
Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließ-
lich auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für
die Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit,
der Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung
vor handener Linien. Da die NRW.BANK wieder Neuemissionen
zu aktuellen Konditionen begeben kann, trägt dies langfristig
zu einer günstigeren Refinanzierungsbasis bei und stärkt die
zukünftige Ertragskraft.
Im Kontext der Steuerung des Gesamtportfolios ergaben sich
negative Kursergebnisse aus Wertpapieren und (Sicherungs-)
Derivaten in Höhe von −43,6 Mio. € (Vj. 21,8 Mio. €).
Durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve resultierte aus Markt-
wertschwankungen ein Bewertungsergebnis von −0,9 Mio. €
(Vj. −2,2 Mio. €).
Im Kreditgeschäft entstand durch die Auflösung von Pauschal-
wertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß
IDW RS BFA 7 ein Ergebnis von 3,4 Mio. € (Vj. 11,6 Mio. €).
höhere Erträge aus der Liquiditätsanlage. Zudem führte eine
geringere Investitionsneigung und eine schwächere Kredit-
nachfrage zu einem Rückgang der Förderleistung aus Zins-
vergünstigungen.
Der Provisionsüberschuss lag mit 28,8 Mio. € über dem
Vorjahresergebnis (Vj. 27,5 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis belief sich in diesem
Segment auf −33,8 Mio. € (Vj. 11,2 Mio. €).
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von −53,4 Mio. €
(Vj. 2,7 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Fördergeschäft
gekennzeichnet.
Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft
war mit 29,3 Mio. € (Vj. 46,6 Mio. €) erneut positiv und vor allem
auf Ergebnisbeiträge aus dem Abgang von Förderengagements
zurückzuführen.
Im Jahr 2023 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für
die Förderbereiche mit insgesamt 9,7 Mio. € (Vj. 38,1 Mio. €).
Im Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung lag der
Zinsüberschuss mit 434,3 Mio. € (Vj. 456,5 Mio. €) angesichts
schwierigerer Rahmenbedingungen wie erwartet unter dem
Vorjahresergebnis. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die
Beiträge aus der Teilnahme am Programm „Targeted Longer-
Term Refinancing Operations“ (TLTRO III) der EZB aufgrund
der Rückführung der Mittel im Berichtsjahr spürbar geringer
ausfielen.
12/57
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Segment
Stäbe / Dienste in Höhe von −442,4 Mio. € (Vj. −249,1 Mio. €)
entfiel auf die Dotierung der Vorsorgereserven für allgemeine
Bankrisiken einschließlich des neu eingerichteten Förderfonds.
2.3.2 Finanzlage
Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinan-
zierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt
daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nordrhein-
Westfalen.
Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moody’s und Standard &
Poors überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der
NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings.
Für das Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung
führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven 27,7 Mio. €
(Vj. 30,6 Mio. €) zu.
Das Zinsergebnis im Segment Stäbe / Dienste betrug 130,6 Mio. €
(Vj. 54,8 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie aus der Anlage
der Personalrückstellungen. Der Anstieg ist auf das höhere
Zinsniveau zurückzuführen.
Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in
Höhe von −22,6 Mio. € (Vj. −108,3 Mio. €) fiel deutlich niedriger
als im Vorjahr aus und resultierte vor allem aus der Bewertung
von Pensions- und Beihilferückstellungen.
Übersicht über die aktuellen Ratings
Fitch Ratings Moody’s Standard & Poor’s
Langfrist-Rating AAA Aa1 AA
Kurzfrist-Rating F1+ P–1 A–1+
Ausblick stabil stabil stabil
13/57
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refi-
nan zierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen
Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das
Debt Issuance-Programm und das Australian and New Zealand
Medium Term Note-Programm (Kangaroo / Kauri-Programm) zur
Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das
Global Commercial Paper-(GCP-) Programm zur Abdeckung von
Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungsquellen
waren für das Durchleitungsgeschäft programmgebundene
Mittel der KfW Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen
Rentenbank.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezem-
ber 2023 auf 161,3 Mrd. € (Vj. 159,9 Mrd. €).
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige
Förderung / Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich
garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen –
nach Rückkäufen – in Höhe von 6,8 Mrd. € (Vj. 9,7 Mrd. €) ohne
Berücksichtigung der nicht gekündigten Emissionen aus den
Vorjahren in Höhe von 3,4 Mrd. € sowie Ziehungen von Global-
darlehen in Höhe von 0,2 Mrd. €. Insgesamt beläuft sich die
Mittel aufnahme des Jahres 2023 auf 10,4 Mrd. €. Die Refinan-
zierungstitel wurden, wie in der Grafik dargestellt, in unter-
schiedlichen Währungen bei Investoren platziert. Die dominie-
renden Emissions währungen waren der Euro mit einem Anteil
von 78% und der US-Dollar mit 16%. Grüne und soziale Themen-
anleihen trugen zum Refinanzierungsmix der NRW.BANK mit
einem Anteil von 21% (Vj. 23%) bei.
EUR 58%
USD 16%
Andere 1%
GBP 3%
AUD Social Bonds 2%
EUR Social Bonds 10%
EUR Green Bonds 10%
14/57
Forderungsbestand sowohl im Bereich Wohnraumförderung
auf 14,6 Mrd. € (Vj. 14,0 Mrd. €) als auch in den anderen Förder-
bereichen auf 25,2 Mrd. € (Vj. 24,5 Mrd. €) zu. Zum anderen
sank im Wertpapiergeschäft der Bestand an Namenspapieren
und Schuldscheindarlehen auf 17,1 Mrd. € (Vj. 18,1 Mrd. €) sowie
der Bestand an Termingeldern auf 5,3 Mrd. € (Vj. 5,5 Mrd. €).
Im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere nahm der Bestand mit 40,0 Mrd. €
(Vj. 38,8 Mrd. €) leicht zu.
Die Buchwerte der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen der NRW.BANK lagen unverändert bei 2,5 Mrd. €.
Die Forderungen an Kreditinstitute beliefen sich wie im Vorjahr
auf 56,2 Mrd. €. Der Bestand der im Hausbankenverfahren heraus-
gereichten Förderkredite lag bei 35,9 Mrd. € (Vj. 36,0 Mrd. €).
Im Hausbankenverfahren werden Förderanträge bei den jeweili-
gen Hausbanken eingereicht und daraufhin über diese an die
NRW.BANK weitergeleitet. Anschließend stellt die NRW.BANK
die Fördermittel über die Hausbank bereit. Von den täglich
fälligen Forderungen entfielen 7,1 Mrd. € (Vj. 7,2 Mrd. €) auf die
Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank. Der Bestand an
Namenspapieren und Schuldscheindarlehen belief sich auf
8,7 Mrd. € (Vj. 8,1 Mrd. €).
Die Forderungen an Kunden blieben mit insgesamt 58,9 Mrd. €
(Vj. 58,6 Mrd. €) auf Vorjahresniveau. Zum einen nahm der
Bilanzposten Aktiva
31.12.2023
Mrd. €
31.12.2022
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Barreserve 0,2 0,2 0,0
Forderungen an Kreditinstitute 56,2 56,2 0,0
Forderungen an Kunden 58,9 58,6 0,3
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40,0 38,8 1,2
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2,5 2,5 0,0
Sonstige Aktiva 3,5 3,6 −0,1
Bilanzsumme 161,3 159,9 1,4
15/57
Globaldarlehen in Höhe von 2,7 Mrd. € (Vj. 2,0 Mrd. €) insbe-
sondere der KfW Bankengruppe sowie der Europäischen Investi-
tionsbank (EIB), der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) und
der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur allgemeinen Refinan-
zierung enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten
sich auf 38,4 Mrd. € (Vj. 39,9 Mrd. €). Auf Förderkredite, die auf
der Aktivseite überwiegend im Hausbanken verfahren heraus-
gereicht und über die KfW Bankengruppe oder die Land wirt-
schaft liche Rentenbank refinanziert werden, entfielen 21,8 Mrd. €
(Vj. 22,6 Mrd. €). Darüber hinaus sind in diesem Bilanz posten
Bilanzposten Passiva
31.12.2023
Mrd. €
31.12.2022
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38,4 39,9 −1,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 13,5 10,0 3,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 80,6 81,7 −1,1
Rückstellungen 3,4 3,4 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 1,2 1,4 −0,2
Fonds für allgemeine Bankrisiken 2,0 1,1 0,9
Eigenkapital 18,0 18,0 0,0
Sonstige Passiva 4,2 4,4 −0,2
Bilanzsumme 161,3 159,9 1,4
Eventualverbindlichkeiten 14,0 14,9 −0,9
Andere Verpflichtungen 8,1 8,4 −0,3
Geschäftsvolumen 183,4 183,2 0,2
16/57
4 Prognosebericht
4.1 Grundlagen
Der Prognosebericht entlt zukunftsgerichtete Aussagen
in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den
Geschäfts verlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der NRW.BANK für das folgende Geschäftsjahr. Die Aussagen
basieren auf Erwartungen und Annahmen, die auf den zum
Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen beruhen. Sie
beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb des
Einflussbereichs der NRW.BANK liegen. Hierzu gehören ins-
besondere die Entwicklung der Konjunktur und die Verfassung
der Finanzmärkte. Somit können die in der Zukunft tatsächlich
eintretenden Ereignisse von den Aussagen, Erwartungen und
Annahmen abweichen.
4.2 Entwicklung des Umfelds
4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Die Perspektiven für 2024 sind angesichts der multiplen Krisen
durchwachsen. Mit dem neuen Krieg im Nahen Osten sind die
bereits vielfältigen geopolitischen Unwägbarkeiten noch zahl-
reicher geworden. Zudem sind die Energiekosten in Deutschland
weiterhin höher als vor dem Ukraine-Krieg und bleiben damit
ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche und damit auch die
nordrhein-westfälische Industrie.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich vor
allem aufgrund gestiegener Termingelder auf 13,5 Mrd. €
(Vj. 10,0 Mrd. €). Im Wesentlichen beinhaltet dieser Posten
begebene Namenspapiere, deren Bestand auf 8,9 Mrd. €
(Vj. 9,2 Mrd. €) zurückging.
Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 80,6 Mrd. €
(Vj. 81,7 Mrd. €) unter dem Vorjahresbestand.
Das handelsrechtliche Eigenkapital belief sich insgesamt wie
im Vorjahr auf 18,0 Mrd. €. Aus dem Bilanzgewinn werden
255,8 Mio. € an das Land Nordrhein-Westfalen zurückgeführt.
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im
Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten
Kernkapitals spiegelt mit 42,5% (Vj. 44,0%) die hohe Kapital-
ausstattung der NRW.BANK wider, die größtenteils der Refinan-
zierung von Förderkrediten dient und daher für das Förder-
gescft erforderlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrecht-
lichen Kennzahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht,
Kapitel 5.4.1.
3 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Beendigung
des Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor.
17/57
Die Investitionen sollten von einem voraussichtlich sinkenden
Zinsniveau profitieren. Verunsicherung ist allerdings durch das
Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden.
Die verringerten staatlichen Fördermöglichkeiten, insbesondere
die nun fehlenden Mittel im Klima- und Transformationsfonds
(KTF), dürften sich in den betroffenen Bereichen dämpfend auf
die Investitionsneigung der Unternehmen auswirken. Gleichzeitig
existieren allerdings gerade bei den Themen Energiewende,
Klimaneutralität und Digitalisierung drängende Investitions-
bedarfe.
Bei den Bauinvestitionen ist mit weiteren Rückgängen zu
rechnen. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe haben sich
zwar Ende 2023 stabilisiert, liegen aber deutlich unter Vorjahres-
niveau. Besonders im Wohnungsbau bleibt die Lage angespannt.
Die ifo Geschäftserwartungen der Wohnungsbauunternehmen
fielen im Dezember 2023 auf ein historisches Tief. Auch die
Auftragsreichweite ging laut ifo Konjunkturumfrage seit dem
Höchststand im Februar 2022 von 6,1 Monaten auf 3,5 Monate
zurück. Unter anderem bedingt durch den Zuzug von Geflüch-
teten ist der Bedarf an Wohnraum zwar immer noch hoch, die
Kombination von weiterhin schwierigen Finanzierungsbedingun-
gen, hohen Baukosten und wirtschaftspolitischer Unsicherheit
dürfte aber anhaltend bremsend auf die Bautätigkeit wirken.
Dennoch erscheint eine zaghafte Erholung der Konjunktur im
kommenden Jahr möglich. Die Wirtschaftsentwicklung dürfte
dabei hauptsächlich durch die inländische Verwendung getragen
werden. Das BIP sollte vor diesem Hintergrund ein knappes
Wachstum von 0,3% erreichen. In Nordrhein-Westfalen besteht
indes das Risiko, dass die sich abzeichnende konjunkturelle
Erholung aufgrund der hohen Bedeutung energieintensiver
Branchen verhaltener ausfallen könnte.
Die industrielle Wertschöpfung bleibt voraussichtlich weiter
unter Druck. Die Unternehmen beurteilen Umfragen zufolge ihren
Auftragsbestand zusehends schlechter und klagen vermehrt über
Nachfragemangel. Zwar können die vorhandenen Auftrags-
polster die Produktion vorerst noch stabilisieren, aber mit der
allgemeinen Nachfrageschwäche sollten sich verstärkt Produk-
tionsrückgänge in nahezu allen Branchen zeigen. Besonders die
energieintensiven Unternehmen dürften weiterhin gezwungen
sein, ihre Produktion zu reduzieren, da sie die gestiegenen
Kosten nicht unmittelbar an die Kunden weitergeben können.
Auch die Exporterwartungen der Industrie sanken laut ifo-
Institut zum Jahreswechsel. Eine Mehrheit der Branchen geht
laut der Befragung von rückläufigen Exporten in den ersten
Monaten des Jahres aus. Erst im weiteren Jahresverlauf dürften
die Ausfuhren langsam wieder auf einen Erholungskurs ein-
schwenken, da die Absatzmärkte bei sich etwas belebender
Weltkonjunktur moderat wachsen sollten.
18/57
Der private Konsum wird hingegen voraussichtlich wieder etwas
stärker zulegen und die Konjunktur maßgeblich stützen. Dabei
dürften deutlich steigende Realeinkommen sowie höhere mone-
täre Sozialleistungen für einen spürbaren Zuwachs an Kaufkraft
sorgen und die Konsumneigung erhöhen. Zudem laufen die
Sonderfaktoren im Zusammenhang mit Energienachzahlungen
aus und Vorsichtsmotive verlieren an Bedeutung.
Der Arbeitsmarkt sollte sich trotz der schwachen Konjunktur
weiter als robust erweisen. Die Engpässe bleiben aufgrund der
Arbeitskräfteknappheit und des Fachkräftemangels hoch.
Außerdem belastet die demografische Alterung zunehmend die
Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Die konjunkturellen Unsicher-
heiten senken allerdings die Bereitschaft der Unternehmen für
Neueinstellungen.
Aufseiten des staatlichen Konsums fallen mehr und mehr der
krisenbedingten Hilfsmaßnahmen aus den Vorjahren weg.
Hinzu kommt, dass die jüngste Haushaltskrise des Bundes zu
Ausgabenkürzungen zwingt. Die Bundesregierung hat auf die
Milliardenausfälle im Haushalt mit mehreren Einsparmaßnahmen
und Steuererhöhungen reagiert. Die Schuldenbremse soll aber
im Wesentlichen eingehalten und nur dann ausgesetzt werden,
wenn wegen einer weiteren Verschärfung der Lage in der Ukraine
deutlich mehr Ausgaben notwendig werden. Insgesamt dürfte
die staatliche Konsolidierung die Wirtschaftsentwicklung etwas
dämpfen.
Die Teuerung wird sich 2024 voraussichtlich weiter verringern.
Vieles spricht dafür, dass sich der nachlassende Preisdruck in
der Breite fortsetzt. Nur von den Energiekosten ist ein gewisser
Preisdruck möglich, da staatliche Maßnahmen wie die Preis-
bremsen für Gas und Strom wegfallen. Zudem wird die jährliche
Anhebung des CO
2
-Preises auf fossile Energieträger, die 2023
ausgesetzt worden war, wieder aufgenommen. Wie schnell die
Rückkehr zur Preisstabilität gelingt, wird aber maßgeblich vom
Dienstleistungssektor beeinflusst. Das stärkere Lohnwachstum
sorgt besonders dort für Kostendruck. Die voraussichtlich nur
moderate Konjunkturerholung dürfte die Spielräume der Unter-
nehmen zur Kostenweitergabe aber begrenzen. Alles in allem
sollte die jahresdurchschnittliche Zuwachsrate nach 5,9% im
Jahr 2023 knapp unter 3% sinken und damit noch ein gutes
Stück von der angestrebten jährlichen Inflationsrate der EZB
von 2% entfernt bleiben.
Die Perspektiven der deutschen, aber auch der nordrhein-
westfälischen Wirtschaftsentwicklung sind weiterhin mit außer-
gewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet. Die Risiken für eine
ungünstige Entwicklung bleiben hoch. So ist die Entwicklung der
Weltwirtschaft schwer abzusehen, insbesondere aufgrund der
Binnenkonjunktur in China. Eine unerwartete Verschlechterung
könnte vor allem die deutsche Exportwirtschaft beeinträchtigen.
Darüber hinaus bestehen erhebliche geopolitische Risiken, vor
allem in Bezug auf die Kriege in der Ukraine und im Nahen
Osten. Eine Intensivierung der Konflikte dürfte zu Anspannungen
19/57
Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass die Teuerung
im Jahresverlauf – beispielsweise vom Dienstleistungssektor
getrieben – unerwartet anzieht und die Risiken damit wachsen.
In einem solchen Szenario dürfte von der EZB neben Leitzins-
erhöhungen insbesondere eine verstärkte Bilanzverrzung ins
Auge gefasst werden.
Deutlich wahrscheinlicher ist jedoch, dass es 2024 nicht zu
Leitzinserhöhungen oder anderen spürbaren geldpolitischen
Straffungen kommt. Vielmehr dürfte die EZB im zweiten Halb-
jahr mit Zinssenkungen beginnen. Realistisch erscheinen zwei
oder drei Leitzinsschritte um je 25 Basispunkte nach unten.
Hierfür sprechen die voraussichtlich gedämpfte Wirtschafts-
entwicklung im Euroraum sowie die abnehmende Inflation.
Die erwarteten Zinssenkungen der EZB dürften besonders das
Zinsniveau bei den kurzen Laufzeiten drücken. Die Inversion der
Zinsstrukturkurve sollte sich zwar dadurch verringern, aber wird
vermutlich noch nicht vollständig abgebaut werden.
Die zehnjährige Bundrendite verzeichnete aufgrund übermäßiger
Zinssenkungsfantasien im Markt bereits gegen Ende des
vierten Quartals 2023 nach einem beschleunigten Rückgang ein
Jahrestief von knapp unter 2%. Hier dürfte kaum noch Spielraum
nach unten bestehen. Im Jahresverlauf 2024 sollte sich die Rendite
vielmehr in einer Spanne von 2% bis 2,5% bewegen. Am Ende
des Jahres ist ein Niveau von etwa 2,2% zu erwarten.
auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten führen
und könnte erneute Lieferkettenstörungen und Energiepreis-
schübe auslösen.
4.2.2 Finanzmärkte
Die Risiken auf den Finanzmärkten bleiben auf absehbare Zeit
hoch. Hierfür sprechen vor allem die anhaltenden geopolitischen
Spannungen, die der weltweiten wirtschaftlichen und finanziellen
Fragmentierung weiteren Vorschub leisten.
Sollte die Konjunktur wider Erwarten stärker einbrechen, könnten
sich zudem die Risiken im Kreditgeschäft erhöhen. Die Schulden-
tragfähigkeit der Unternehmen dürfte laut Finanzstabilitäts-
bericht der Bundesbank bei gestiegenen Finanzierungskosten
und einer verhaltenen Wirtschaftsentwicklung abnehmen. In
Teilen des Unternehmenssektors sind demnach die Ausfallrisiken
bereits erhöht, insbesondere im Gewerbeimmobiliensektor.
Positiv erscheint dagegen die voraussichtlich nachlassende Infla-
tion. Hierdurch dürften Finanzmarktrisiken eher abnehmen, da
in diesem Umfeld die Erwartungen der Finanzmarktteilnehmer
tendenziell weniger volatil und ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten
höher sind. Zudem kann die EZB ihre straffe Geldpolitik etwas
lockern, was sich stabilisierend auf die Wirtschaftsentwicklung
und die Finanzmärkte auswirken sollte.
20/57
Ab dem Jahr 2024 bildet die Stärkung der sozialen Teilhabe den
zweiten mittelfristigen Schwerpunkt für Aktivitäten zur Weiter-
entwicklung des Förderangebots. Neben dem Ausbau und der
Optimierung der Förderung bezahlbaren Wohnraums geht es
hier darum, das Förderportfolio im Bereich der sozialen Infra-
struktur insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung
und Gesundheit weiterzuentwickeln. Auch für 2024 bleibt die
Umsetzung des an die aktuellen Marktbedingungen angepassten
Wohnraumförderprogramms des Landes bedeutsam. Geplant ist
zudem, die Förderung speziell zugunsten von Schulen und Kitas
als zentralen Trägern der Bildungsinfrastruktur zu verbessern.
In prozessualer Hinsicht wird es im Rahmen der strategischen
Schwerpunktsetzungen darum gehen, die Grundlagen zu schaffen,
um das Förderinstrumentarium der NRW.BANK mittelfristig um
weitere Elemente auch zur speziellen Förderung EU-taxonomie-
konformer Vorhaben zu ergänzen. Zudem sollen die Voraussetzun-
gen für ein in sich kohärentes System zur Messung und Steuerung
von Wirkungen im Fördergeschäfts entwickelt werden.
Nach derzeitiger Einschätzung dürfte das Neuzusagevolumen
des Jahres 2023 nicht erreicht werden.
Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2024
mit einem positiven Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis. Aus Sicht der Bank wird die Geschäftsentwick-
lung insgesamt weiter erfolgreich verlaufen.
4.3 Entwicklung der Bank
Die NRW.BANK wird mit ihrem Förderportfolio weiterhin eine
wichtige Rolle bei der wirtschafts- und strukturpolitischen Ent-
wicklung Nordrhein-Westfalens einnehmen und Finanzierungs-
angebote, Beratungsleistungen sowie Dienstleistungsfunktionen
zielgerichtet verknüpfen. In diesem Zusammenhang wird sie ihr
Förderangebot bezogen auf neu aufkommende Förderbedarfe
und aktuelle gesellschaftspolitische Heraus forderungen – wie die
Reduzierung der Treibhausgasemissionen – kontinuierlich weiter-
entwickeln. Neu justiert sind die mittelfristigen im inhaltlichen
Fokus stehenden Themen für diese Weiterentwicklung.
Wie bislang wird ein Schwerpunkt auf der Unterstützung von
Transformationsprozessen liegen. Digitalisierungsvorhaben
speziell in der Wirtschaft unterstützt die NRW.BANK weiterhin
gezielt mit zinsgünstigen Krediten. Für 2024 plant die Bank, noch
stärker die Herausforderungen der ökologischen Transformation
zu adressieren. Angestrebt ist hier unter anderem die Weiter-
entwicklung des Angebots zugunsten von Klimaschutzinvesti-
tionen in der Wirtschaft oder die Verbesserung der Förderimpulse
für erneuerbare Energien und die dazugehörige Infrastruktur.
Ein wichtiger Punkt ist zudem die Unterstützung des Landes
Nordrhein- Westfalen bei der Verbesserung der Klimabilanz von
Universitäten und Unikliniken. Zudem sollen antragstellerspezifi-
sche Anreizsysteme für klimaorientiertes Handeln erstmalig in
die Förderung integriert werden, um die Wirkungsorientierung
zu erhöhen.
21/57
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung dürfte moderat
steigen.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem
Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes
unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge zu
zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen
des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Moderni-
sierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz in der
bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat. Der
gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss wird den Rück-
lagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind gemäß der
Satzung der NRW.BANK ausgeschlossen.
Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und
das Geschäftsvolumen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht
reduzieren werden.
Allerdings werden für 2024 spürbar rückläufige operative
Erträge erwartet.
Die Bank plant, in einem gestiegenen Zinsumfeld deutlich mehr
Förderleistung bereitzustellen. Die tatsächliche Inanspruch-
nahme ist vornehmlich von der Investitionsneigung der Förder-
nehmer abhängig, die vor dem Hintergrund der weiter mit
außergewöhnlich hohen Unsicherheiten behafteten Wirtschafts-
entwicklung schwer vorauszusehen ist.
Auch dürften die anhaltenden geopolitischen Spannungen im
Jahr 2024 zu weiterhin weniger günstigen Kapitalmarktbedin-
gungen führen.
Die Effekte aus der Bewertung der Personalrückstellungen
werden ein wesentlicher Faktor bleiben, sich aber in etwa auf
dem Niveau des Berichtsjahrs bewegen.
Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK von einem deut-
lichen Anstieg im Jahr 2024 aus. Beim Personalaufwand rechnet
die Bank mit tariflichen und individuellen Gehaltserhöhungen
sowie mit einem weiteren moderaten Personalaufbau insbeson-
dere im Zusammenhang mit neuen Aufgaben im Fördergeschäft.
Im Sachaufwand werden sich voraussichtlich die anhaltende
Infla
tions entwicklung sowie Projektaufwendungen im Zusam-
menhang
mit Digitalisierungsinvestitionen und der Umsetzung
erheblicher regulatorischer Anforderungen niederschlagen.
22/57
Risikosituation der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Ausschuss
wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil auf Gesamt-
bankebene sowie in den einzelnen Risikoarten informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über
die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability
Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fällt
insbesondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen
auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die
Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des
ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis- und
Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die Ergebnis
-
steuerung und das Bilanzstrukturmanagement.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit
und der damit verbundenen wachsenden Anforderungen besteht
ein Nachhaltigkeits-Komitee. Es ist insbesondere, unter Beachtung
der relevanten regulatorischen Veränderungen und marktindu-
zierten Entwicklungen, für die strategischen und übergeordneten
gescftspolitischen Entscheidungen der NRW.BANK in Bezug
auf das Thema Nachhaltigkeit zuständig.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapital-
marktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese
5 Risiko- und Chancenbericht
Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einge-
gangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein Rahmenwerk
aus Leitlinien, Organisationsstrukturen und Prozessen. Damit
soll sichergestellt werden, dass Risiken identifiziert, gemessen,
zusammengeführt und gesteuert sowie unter Beachtung der
Risikotragfähigkeit begrenzt werden.
Die NRW.BANK ist – wie alle rechtlich selbstständigen deut-
schen Förderbanken – namentlich aus dem Anwendungsbereich
der Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß
§ 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen
der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit
beaufsichtigt.
5.1 Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das
Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die
ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die
Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risiko-
überwachung sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen
der Berichterstattung regelmäßig über die Risikosituation auf
Gesamtbankebene informiert.
Der Vorstand wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Im
Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrats, wird die
23/57
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen
angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen der
NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamtbank-
strategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den Grund-
sätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den über-
geordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung des
Landes stehen hierbei im Vordergrund.
bereiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungs-
weise treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter
Kompetenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grund-
sätzliche Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfall-
risiken sowie aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und
aufsichtsrechtliche Entwicklungen und ihre möglichen Aus-
wirkungen auf einzelne Engagements behandelt.
Gewähr-
träger
Verwaltungsrat /
Ausschüsse
Vorstand
ALCO
Führungs-
kreis
Marktbereiche Marktfolgebereiche
Nachhaltigkeits-
Komitee
Kredit- / Investitions-
Komitees
Aufbau der Banksteuerung
24/57
Kredit bearbeitung und das laufende Monitoring im Förder-
und Kapitalmarktgescft sowie die Erstellung der Watch-Liste
(für Engagements mit erhöhtem Risiko). Darüber hinaus ist der
Bereich Kreditmanagement für die Koordination der Kredit-
komiteesitzungen zuständig.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und
Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als
unabhängige Instanz im Auftrag des Vorstands.
5.2 Risikopolitik und -strategie
Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes
Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken eingeht.
Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei der
Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor dem
Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstützung des Förder-
gescfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der Grundsatz
der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer Ertragsgene-
rierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte mit einem
Rating im Sub Investment Grade-Bereich eingegangen werden.
Die Risikostrategie ist Teil der Gesamtbankstrategie der
NRW.BANK, die jährlich – für einen Planungszeitraum von vier
Jahren – aktualisiert wird. Die Gesamtbankstrategie umfasst
neben der Risikostrategie die Geschäfts- und Förderstrategie
sowie – mit Integration in die Strategie 2024-2027 – die Nach-
haltig keitsstrategie. Die Risikostrategie baut auf der Geschäfts-,
Förder- und Nachhaltigkeitsstrategie auf und hat das Ziel, eine
ausgewogene Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu ge-
währleisten. Dabei konkretisiert sie die von der Gewährträger-
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Über-
wachung und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den
Marktbereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für
die Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind,
obliegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung,
insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten
Limite. Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf
Vorstands ebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kredit-
prozess geforderte Funktionentrennung hinsichtlich der Markt-
folgebereiche.
Die Bank hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß
MaRisk exklusiv dem Leiter des Bereichs Risikocontrolling
übertragen. Er ist an allen wichtigen risikopolitischen Geschäfts-
entscheidungen der Geschäftsleitung, insbesondere durch
seine Einbindung in das ALCO, das Nachhaltigkeits-Komitee
und andere Komitees, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risiko-
controlling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die
Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit (inklusive Gesamtbankstresstests), die Überwachung
der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung,
die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Compliance und
Geldwäscheprävention sowie die Koordination des Prozesses zur
Einführung neuer Produkte.
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolge-
bereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die
25/57
Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko,
welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema
berücksichtigt wird.
Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuier-
lichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der
bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte
durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte
identifiziert, gemessen und limitiert werden.
5.4 Risikosteuerung
Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand
des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditäts-
ausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner
Prozesse – des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment
Process) und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment
Process) – beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und
einer ökonomischen Perspektive unterschieden.
In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstalts
-
last, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungs garantie
nicht risikomindernd berücksichtigt.
5.4.1 Normative Perspektive
Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesent-
lichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen
in der NRW.BANK die Kennziffern harte Kernkapitalquote,
Gesamtkapitalquote, Verschuldungsquote, Auslastung der
Großkreditobergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und
versammlung verabschiedeten risikopolitischen Grundsätze
durch entsprechende Limite als Teil der operativen Steuerung.
Diese Limite werden auf Basis des Gesamt risikoprofils und der
bestehenden Kapital- und Liquiditäts ausstattung festgelegt und
definieren den Risikoappetit der NRW.BANK.
Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt
diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoaus-
schuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des
Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert.
5.3 Risikoinventur
Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist
Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -über-
wachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten
Risiko inventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-,
Ertrags- oder Liquiditätslage direkt oder indirekt beeinflussen
können, vollständig im Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind.
Dies geschieht jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen auf
Ebene des gesamten Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die
Klassifizierung der Risiken in wesentliche und unwesentliche
Risiken.
Als wesentliche Risikoarten (einschließlich enthaltener Risiko-
konzentrationen) wurden das Adressenausfallrisiko und das
Marktpreisrisiko sowie das Liquiditätsrisiko, das operationelle
Risiko und das Pensionsrisiko identifiziert. Die drei letztgenannten
Risikoarten sind jedoch in ihrer Wesentlichkeit gegenüber dem
Adressenausfall- und Marktpreisrisiko nachgelagert.
26/57
Net Stable Funding Ratio (NSFR). Zum Berichtsstichtag stellt
sich die normative Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt
dar:
Kennzahlen der normativen Perspektive
31.12.2023 31.12.2022
Harte Kernkapitalquote 42,5% 44,0%
Hartes Kernkapital (Mrd. €) 18,4 18,6
Gesamtrisikobetrag (Mrd. €) 43,3 42,3
Gesamtkapitalquote 42,6% 44,2%
Eigenmittel (Mrd. €) 18,5 18,7
Verschuldungsquote 18,8% 19,0%
Auslastung der Großkreditobergrenze 17,9% 16,0%
Liquidity Coverage Ratio 239% 306%
Net Stable Funding Ratio 116% 120%
Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen
unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR,
der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätz-
lichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte
Kernkapitalquote 9,50% (Vj. 9,78%) beziehungsweise für die
Gesamtkapitalquote 14,75% (Vj. 15,25%). Die Kapitalausstattung
der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben.
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kern-
kapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich
durch das harte Kernkapital bestimmt.
Alle Kennziffern werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften
der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standard-
verfahren ermittelt.
27/57
Managementpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine
drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite
und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit
eingehalten.
Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine voraus-
schauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird – jährlich
im Rahmen der Risikostrategie – eine Kapital- und Liquiditäts-
planung über vier Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäfts-
planung) und zwei adverse Szenarien umfasst. Dabei werden
auch solche Risiken berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen
Betrachtung nicht enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der
ökonomischen Perspektive, die sich erst im Laufe der Zeit auch
in der normativen Perspektive niederschlagen können. Dies kann
durch Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus
resultierend der Eigenmittel) sowie durch Änderungen des
Gesamt risikobetrags geschehen.
Ergänzend erfolgt vierteljährlich eine unterjährige Fortschreibung
der Kapitalplanung in einer rollierenden Dreijahresbetrachtung
sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liquidität auf Basis
der Szenarien, die auch der Kapitalplanung zugrunde liegen.
Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der
strategischen Kapital- und Liquiditätsplanung als auch in deren
unterjähriger Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweili-
gen Betrachtungszeitraum eingehalten.
Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von
mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund
der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Verschuldung
einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK liegt deutlich
über der Vorgabe.
Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem
maximalen Risikopositionswert der jeweiligen Großkredite im
Verhältnis zur Großkreditobergrenze, wobei eine Höchstgrenze
von 100% einzuhalten ist. Die Auslastung bei der NRW.BANK
liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze.
Für die Liquidity Coverage Ratio – als kurzfristige Liquiditäts-
kennzahl – ist ein Wert von mindestens 100% einzuhalten. Zur
Berechnung werden die Nettozahlungsausgänge der nächsten
30 Tage in das Verhältnis zum regulatorisch definierten Liquidi-
tätspuffer gesetzt. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
Die Net Stable Funding Ratio – als langfristige Liquiditäts-
kennzahl – setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank
in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung.
Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens
100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
In der Risikostrategie werden für alle Kennziffern Limite fest-
gelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines
28/57
unter bleibt. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus
Marktwertveränderungen (insbesondere bei der Bewertung von
Pensionsverpflichtungen sowie unterverzinslichen Förderkrediten)
und im Gescftsjahr erfolgten Zuführungen zu den Vorsorge-
reserven.
Der Deckungsmasse steht das ökonomische Kapital gegenüber.
Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen Risiken sowie
ergänzend für das Geschäfts- und Kostenrisiko ermittelt. Das
ökonomische Kapital ist die maßgebliche Risikosteuerungsgröße
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrecht-
lichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen
erfolgen. Im Berichtsjahr erfolgte erstmalig mit der Weiterent-
wicklung der barwertigen Betrachtung neben den stillen Lasten
auch eine Berücksichtigung stiller Reserven, beispiels weise aus
Wertpapieren und Derivaten sowie Pensionsverpflichtungen.
Dabei werden positive Eigenbonitätseffekte auf der Passiv seite
nicht entlastend berücksichtigt. Ferner wird das erwartete Jahres
-
ergebnis (rollierend betrachtet) abgezogen, sofern es negativ
ist – die unterjährige Anrechnung eines positiven Ergebnisses
5.4.2 Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige
Betrachtung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch
verfügbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen – im
Gegensatz zur normativen Perspektive – bankinterne Verfahren
zum Einsatz. Zum Berichtsstichtag stellt sich die ökonomische
Perspektive auf Gesamtbankebene (ICAAP) wie folgt dar:
Kennzahlen der ökonomischen Perspektive in Mrd. €
31.12.2023 31.12.2022
Deckungsmasse 19,0 17,3
Kapitalreserve 5,3 1,8
Gesamtbanklimit 13,7 15,6
Ökonomisches Kapital 7,5 7,8
29/57
Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche
Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des
Refinanzierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der
Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko
wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basisindikator-
ansatzes geß CRR und eines internen Verfahrens. Das öko-
nomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich ermittelt.
Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt.
Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hin-
sichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der
Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich
ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Zins-
änderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert.
Beim Gescfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risiko-
betrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das
ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrach-
tung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis.
Es wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte
Jahr unverändert.
Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik
in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des
Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen.
der NRW.BANK über Risikoarten und Bereiche hinweg. Es bildet
die Grundlage, um Risiken methodisch konsistent zu einer
Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzuführen.
Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen
Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die
Gesamtbank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab.
Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das
Konfidenzniveau beträgt 99,9%.
Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko
einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene. Die
Bestimmung erfolgt über einen barwertigen Credit VaR-Ansatz,
dem ein Mehrfaktormodell zugrunde liegt. Im Rahmen des
Modells ist das Portfolio in Segmente unterteilt, die durch unter-
schiedliche makroökonomische Risikotreiber charakterisiert sind.
Dies ermöglicht es, das Adressenausfallrisiko unter Verwendung
selbst geschätzter Korrelationen zu bestimmen.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreis-
risiko stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur
VaR- Berechnung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen
dabei allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken, Währungs
-
risiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die barwertigen
allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohnraumförderung
sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im Kapitalanlage-
geschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam werdende
Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen abgesichert.
30/57
(zum Berichtsstichtag Ist: 54%). Falls sich die Kapitalreserve
im Vergleich zum Gesamtbanklimit reduziert, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Kapitalreserve auf 10% des
Gesamtbanklimits sinkt (zum Berichtsstichtag Ist: 39%).
Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung
(ILAAP) durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige
Zahlungs ströme in einzelnen Laufzeitbändern umfasst.
Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, insbe-
sondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resul-
tierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK
verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten Daten
und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren wird in
der normativen Perspektive die ausreichende Prognosegüte des
durchgeführten Kapital- und Liquiditätsplanungsprozesses
validiert.
5.4.3 Stresstests
Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress-
und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen
der normativen und ökonomischen Perspektive berücksichtigen.
Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlassbezo-
gen. Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle
Gefährdungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher,
aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die
Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und
damit den Fortbestand des Instituts auch unter adversen Ent-
wicklungen sicherstellen zu können.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene
erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch
Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten.
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf
die Einführung des Mehrfaktormodells beim Adressenausfall-
risiko zurückzuführen.
Als Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene ist
ein Teilbetrag der Deckungsmasse festgelegt, der dem aus den
Planungen abgeleiteten Risikoappetit der Bank entspricht. Die
Reduktion des Limits im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesent-
lichen durch die methodische Änderung und den daraus resul-
tierenden Rückgang des ökonomischen Kapitals beim Adressen-
ausfallrisiko bedingt. Der verbleibende freie Anteil der Deckungs-
masse stellt außerhalb des Gesamtbanklimits eine Kapitalreserve
dar, die unterjährig in Abhängigkeit von der Deckungsmasse
Schwankungen unterliegt.
Das Gesamtbanklimit wird im Rahmen des jährlichen Strategie-
prozesses auf die wesentlichen Risikoarten sowie Bereiche
allokiert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere zur Um-
setzung der geplanten Förderziele hinreichende Deckungsmasse
zur Vergung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die
Auslastung der Limite wird täglich bestimmt. Die Limite wurden
im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten.
Zwei Frühwarnschwellen ergänzen die Steuerung der Risiko-
tragfähigkeit. Für den Fall, dass sich das ökonomische Kapital
im Vergleich zum Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt
31/57
Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen der
normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert.
Risikoparameterveränderungen treten – entsprechend der
Definition der Perspektiven – in der normativen Perspektive über
einen dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen
Perspektive ad hoc ein.
In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapital-
quoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg
des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterungen
bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn- und
Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand an
Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigenmittel
nicht reduziert werden.
In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenausfall-
und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die
Deckungsmasse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderun-
gen der Marktdaten.
Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR
und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den
Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Markt-
daten- und Rating-Verschlechterungen.
Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen
Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr der
schwache Immobiliensektor sowie erneut Klimarisiken im Fokus.
Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesent-
lichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesent-
lichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise
die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen,
berücksichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen
Auswirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität
(Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten
(Zinsen, Credit Spreads und Fremdwährungskurse) untersucht.
Zusätzlich werden Pensions- und operationelle Risiken berück-
sichtigt. Es werden mindestens ein historisches und drei hypo-
thetische Szenarien betrachtet.
Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit
beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die
NRW.BANK verwendet derzeit ein Szenario, das Veränderungen
der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzen-
krise im Jahr 2011 widerspiegelt.
Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis
von Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden
beispielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das
Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren oder einen schweren
konjunkturellen Abschwung und Inflationsanstieg unterstellen.
Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen
Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in
seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
32/57
Kapitalausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven
angemessen.
Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der
ökonomischen als auch in der normativen Perspektive eingehalten.
Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht erkenn-
bar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar.
5.5 Adressenausfallrisiko
5.5.1 Definition
Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäfts-
partner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage
sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines
Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett-
oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfall-
risiko umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten-, Beteili-
gungs-, Migrations- und Konzentrationsrisiko inklusive des
Länderrisikos.
Unter Kreditrisiko versteht die NRW.BANK das Risiko, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen zur Rückführung von
gewährten liquiden Mitteln (zum Beispiel bei Krediten oder Geld-
marktgeschäften) nicht nachkommt.
Das Emittentenrisiko beschreibt das Risiko einer Zahlungs-
unfähigkeit des Emittenten (zum Beispiel bei Wertpapieren) oder
einer Referenzadresse (bei Kreditderivaten).
Der Stresstest zum Immobiliensektor unterstellte einen Zins-
anstieg und einen konjunkturellen Abschwung sowie einen
verscrften Rückgang der Immobilienpreise. In der Folge
wurden Rating-Verschlechterungen und höhere Verlustquoten
für Unternehmen, insbesondere im Immobiliensektor, sowie
Banken, insbesondere mit einem hohen Engagement im Immo-
biliensektor, angenommen. Parallel stiegen auch die Credit Spreads
der betroffenen Branchen stark an. Im Klima-Stresstest wurden
die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf das
Geschäftsmodell der NRW.BANK anhand von drei Szenarien des
Network for Greening the Financial System (NGFS) untersucht.
Die Szenarien unterscheiden sich in den Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels und damit in der Intensität
physischer und transitorischer Risiken bis zum Jahr 2050.
Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen
zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen.
5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr sowohl in der ökono-
mischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die vom
Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des Strategie-
prozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit wurden
eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar und
liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank.
Besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK
bestehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien
lassen keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen.
Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken
sind somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die
33/57
5.5.2 Methoden
Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfall-
risikos sind die Engagementhöhe beziehungsweise Exposure at
Default (EAD), die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die Verlustquote
eines jeden Schuldners. Sie bilden die Basis, um das Risiko auf
Einzelengagement- und Gesamtbankebene steuern zu können.
Die Engagementhöhe ist die Summe aller ausfallrisikobehaf-
teten Anrechnungsbeträge. Dies ist bei Krediten das Rest kapital
zuzüglich verbindlicher Auszahlungsverpflichtungen und bei
Wertpapieren der Größere aus fortgeführtem Einstands- und
Nominalwert. Zur Bemessung von Kontrahentenrisiken aus
Derivaten werden – unter Berücksichtigung von Netting und
Besicherung gemäß standardisierten Rahmenverträgen –
Kredit äquivalente angesetzt. Darüber hinaus werden Kredit-
derivate mit ihrem Nominalwert angerechnet. Dabei führt ein
Sicherungskauf zu einer Reduzierung beziehungsweise ein
Sicherungsverkauf zu einer Erhöhung des Engagements der
entsprechenden Referenzadresse. Die Engagementhöhe wird
zur Überwachung auf Einzelkreditnehmerebene genutzt.
Zur Berechnung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbank-
ebene im Mehrfaktormodell werden barwertige EADs für
Kredite, Wertpapiere und Derivate herangezogen. Dies erfolgte
erstmalig mit Beginn des Berichtsjahrs.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der internen
Rating-Einstufung des Schuldners. Hierzu setzt die
NRW.BANK differenzierte Risikoklassifizierungsverfahren
ein. Die Portfolios der Unternehmen, Banken und Immobilien-
gescftskunden werden mit Rating-Verfahren klassifiziert,
Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die NRW.BANK
durch den Ausfall eines Vertragspartners aus Derivatekontrakten
bei zwischenzeitlichen Marktveränderungen einen unrealisierten
Gewinn aus schwebenden Geschäften (das heißt bis zur vertrag-
lichen Fälligkeit) nicht mehr vereinnahmen kann beziehungs weise
erhöhten Ersatzbeschaffungskosten ausgesetzt ist.
Das Beteiligungsrisiko resultiert aus der Gefahr von Verlusten
aus der Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen. Das
Beteiligungsgeschäft umfasst bei der NRW.BANK Beteiligungen,
die in erster Linie im öffentlichen Interesse gehalten werden und
im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese über-
tragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteili-
gungen.
Das Migrationsrisiko stellt mögliche Wertverluste dar, die durch
eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners / Kontrahenten
entstehen. Beim Migrationsrisiko liegt eine teilweise Überschnei-
dung zum Credit Spread-Risiko im Marktpreisrisiko vor.
Konzentrationsrisiken entstehen aus einer ungleichmäßigen
Verteilung von Forderungen beispielsweise gegenüber einzelnen
Kreditnehmern oder in geografischen Regionen. Hierzu zählt
insbesondere auch das Länderrisiko. Aus Sicht der NRW.BANK
ist ein Länderrisiko gegeben, wenn die NRW.BANK mit Kunden,
deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ein
Engagement eingeht. In dieser Definition sind alle Aspekte des
Länderrisikos (Bonitäts-, Transfer- und ökonomische Risiken)
eingeschlossen.
34/57
auch Ratingmigrationen berücksichtigt. Um Assetkorrelationen
selbst zu schätzen, ist das Portfolio der NRW.BANK in vier ver-
schiedene Segmente (öffentlicher Sektor, Wohnraumförderung,
Finanzsektor, Unternehmen) unterteilt. Für diese erfolgt auf Basis
historischer Ratingdaten die Identifikation verschiedener makro-
ökonomischer Risikotreiber (wie zum Beispiel das Bruttoinlands-
produkt), so dass sich instituts- und segmentspezifische Asset-
korrelationen ergeben.
Neben dem ökonomischen Kapital werden auch Standardrisiko-
kosten bestimmt und grundsätzlich bei der Konditionengestaltung
berücksichtigt, sofern dies förderpolitisch nicht anders intendiert
ist. Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt werden, dass
eine Kompensation der erwarteten Verluste durch entsprechende
Erträge erfolgt.
Im Rahmen der Gesamtbankstresstests werden verschiedene
historische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach
Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der Rating-
Qualität und der Verwertungserlöse unterstellen.
Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage,
im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen
zu überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risiko-
konzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
5.5.3 Validierung
Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren, der Aus-
fallwahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten und weiterer
die die Anforderungen des auf internen Ratings basierenden
(IRB) Ansatzes gemäß CRR erfüllen. Die Rating-Festlegung
für Engagements ausländischer Gebietskörperschaften erfolgt
auf Grundlage von externen Agentur-Ratings und einer struk-
turierten internen Plausibilisierung. Vor dem Hintergrund von
Haftungsverbund beziehungsweise Finanzausgleich werden
insbesondere für Sparkassen beziehungsweise inländische
Kommunen einheitliche Ratings vergeben. Für kleinere Port-
folios finden vereinfachte interne Risikoklassifizierungsverfah-
ren Anwendung. Jedem Rating wird gemäß einer 26-stufigen
Skala in Abhängigkeit von der Art des Schuldners eine
Ausfall wahrscheinlichkeit zugeordnet, sodass alle Schuldner
abgestuft als risikorelevant in die Berechnung des ökonomi-
schen Kapitals eingehen.
Die Verlustquote beschreibt den Anteil der Engagementhöhe,
der bei Ausfall nach Verwertung etwaiger Sicherheiten
unein bringlich verloren geht. Je nach Art des Engagements
werden differenzierte Verlustquoten verwendet. Sie werden
für Engagements der Wohnraumförderung auf Basis einer
Analyse eigener historischer Daten ermittelt. Für andere
Asset- Klassen erfolgt die Herleitung überwiegend auf Basis
externer Datenquellen, da keine statistisch signifikante Anzahl
von Ausfällen im Portfolio der Bank vorliegt.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das
Adressen ausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risiko-
horizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%.
Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt erstmalig auf Basis eines
simulationsbasierten Mehrfaktormodells, das sowohl Ausfälle als
35/57
tägliche Überwachung der Kapitalmarktinvestments im
Rahmen eines Frühwarnsystems (unter anderem Verände-
rungen von Credit Spreads und Ratings)
mindestens jährliche Kreditüberwachung von Einzel-
engagements
fortlaufende Überwachung der Engagements der Watch-Liste,
die Intensivbetreuungs- und Problemengagements beinhaltet
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalations-
prozesse definiert.
Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert
oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm
ist dieses Portfolio. Sub Investment Grade-Engagements dürfen
nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies, wie
zum Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung, der
öffentlichen Wohnraumförderung oder in Sonderkontingenten im
Fördergescft, erfordert.
Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wert-
papieren / Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarkt-
gescfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig
guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen
abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets
von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen
Rating-Klassen AAA bis BBB).
methodischer Annahmen, die der Ermittlung des ökonomischen
Kapitals zugrunde liegen, erfolgt mindestens jährlich.
Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risiko-
rechnung weiterhin angemessen erfolgt.
5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass
eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen
existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere
auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen
Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird
durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung
neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen
erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische
Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung
berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch
die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der
einzelnen Bereiche.
Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfall-
risikos sind:
anlassbezogener Bad News-Prozess mit unverzüglicher
Analyse und Entscheidung über Einzelmaßnahmen (zum
Beispiel Rating-Überprüfung, Limitanpassungen)
tägliche Überwachung der Einzelkreditnehmer-, Konzern-,
Länder- und ökonomischen Kapitallimite
36/57
bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich aufgrund des Förder-
auftrags, wonach die Bank gegenüber Kommunen in besonderer
Verantwortung steht und ihnen als verlässlicher Partner Finan-
zierungsmittel zur Verfügung stellt.
Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die
NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank zur
Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslands engagement
in Höhe von 46,0 Mrd. € (24,8% des Gesamtengage ments,
Vj. 45,6 Mrd. €) entfällt mit 27,7 Mrd. € (Vj. 26,3 Mrd. €) auf
Länder innerhalb und mit 18,3 Mrd. € (Vj. 19,3 Mrd. €) auf Länder
außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen.
Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig
auf Länder mit Investment Grade-Qualität.
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 185,4 Mrd. €
und ist gegenüber dem Vorjahr (184,1 Mrd. €) um +1,3 Mrd. €
gestiegen.
Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kom-
munalfinanzierung ist die interne Rating-Klasse AAA weiterhin
am stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 98,0% (Vj. 98,1%)
aus Engagements von Investment Grade-Qualität.
Mit 139,4 Mrd. € (Vj. 138,4 Mrd. €) bilden Engagements in
Deutschland den größten Portfolioanteil (75,2% des Gesamt-
engagements, Vj. 75,2%). Hiervon entfallen 86,1 Mrd. €
(Vj. 85,4 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte Engage-
ments mit Kommunen in Höhe von 18,8 Mrd. € (Vj. 18,4 Mrd. €)
Gesamtengagement nach internen Rating-Klassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
89,6
19,5
20,5
58,8
12,1
15,0
3,0
2,6
0,4 0,6 0,3 0,3
100
80
60
40
20
0
AAA AA A BBB BB B CCC – D
Gesamtengagement: 185,4 Mrd. € (Stichtag 31.12.2023) Gesamtengagement: 184,1 Mrd. € (Stichtag 31.12.2022)
56,5
90,2
37/57
Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb
der Eurozone in Höhe von 18,7 Mrd. € (Vj. 17,1 Mrd. €) und
Investitio nen außerhalb der Eurozone in Höhe von 8,9 Mrd. €
(Vj. 9,2 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas konzentrie-
ren sich auf Nordamerika mit 6,4 Mrd. € (Vj. 7,3 Mrd. €), Austra-
lien / Neuseeland mit 2,4 Mrd. € (Vj. 2,8 Mrd. €) und Asien mit
1,6 Mrd. € (Vj. 1,7 Mrd. €). Auf die supranationalen Organisa-
tionen entfallen insgesamt 7,9 Mrd. € (Vj. 7,3 Mrd. €).
139,4
138,4
18,7
17,1
8,9 9,2
10,4
12,1
7,9
7,3
140
120
100
80
60
40
20
0
Deutschland Eurozone Europa ohne Eurozone Außerhalb Europas Supranational
Engagement per 31.12.2023 Engagement per 31.12.2022
Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
38/57
regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise Planüber-
wachung sowie eine Überprüfung auf risikorelevante Sach-
verhalte. Das Risikomanagement basiert somit auf einem syste-
ma tischen und fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung an
veränderte Gegebenheiten ermöglicht. Auch durch die Wahr neh-
mung von Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitions -
ausschuss) beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafter-
versammlungen werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem
werden in den Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezo-
gene Zustimmungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK auf-
genommen.
Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch
die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird
das Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteili-
gungsportfolio mit einem Engagement von insgesamt 118,9 Mio. €
(Vj. 124,9 Mio. €) durch eine Garantie des Landes Nordrhein-
Westfalen in Höhe von 49% des jeweils investierten Kapitals
reduziert.
Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteili-
gung an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine
Wertgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen in voller Höhe
abgesichert.
Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapital-
steuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausge-
wiesen.
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im Sub
Investment Grade-Bereich. Neuengagements in diesen Rating-
Klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich ausge-
schlossen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem
Invest ment Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäfts-
jahrs insgesamt gesunken; ein wesentliches Länderengagement
in dieser Rating-Kategorie besteht in Italien (1,3 Mrd. €,
Vj. 1,4 Mrd. €). Bonitäten können durch neue Belastungen für
Staaten oder eine Abschwächung der Wirtschaftsentwicklung
unter Druck geraten.
Das Engagement in Verbriefungspositionen – mit 96,6% nahezu
vollständig von Investment Grade-Qualität – beträgt zum Stichtag
2,9 Mrd. € (Vj. 2,7 Mrd. €). Ein wesentlicher Teil des Portfolios
(39,8%) hat zusätzlich eine weitgehende staatliche Garantie (zum
Beispiel durch das US-Bildungsministerium). Die NRW.BANK
überwacht bei Verbriefungspositionen laufend die zugrunde
liegenden Adressenausfallrisiken aus den Referenzpools.
Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen
Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten werden
und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese
übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene
Beteiligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden Adressen-
ausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen und
operativen Risiken, die insbesondere anhand der für das Beteili-
gungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten analysiert
werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings erfolgen eine
39/57
Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufenden
Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich, wird
eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen.
5.5.7 Chancen
Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäfts-
modell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem
klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete
Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder
Ereignisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose-
oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränk-
tem Maße.
Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung
der Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringe-
ren Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischem Kapital für
Adressenausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlage-
möglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben.
Im Beteiligungsgeschäft besteht die Chance, beim Verkauf von
Förderbeteiligungsengagements Veräußerungserlöse zu erzielen,
die über dem Beteiligungsbuchwert liegen.
Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksich-
tigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und
berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der
Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht die
Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer sind
5.5.5 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum
Stichtag 1,4 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €). Der Rückgang im Vergleich
zum Vorjahr ist fast ausschließlich durch die Einführung des
Mehrfaktormodells im Berichtsjahr bedingt. Dies liegt insbeson-
dere an den selbst geschätzten Korrelationen, die niedriger sind
als die zuvor gemäß dem aufsichtlichen IRB-Ansatz verwendeten.
5.5.6 Risikovorsorge
Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter
Kriterien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden
ist. Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs
die Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen beziehung
s-
weise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene Sicher-
heiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung der
Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen Wohn-
raumförderung die für Immobilienbewertung gängigen Verfahren
herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der Datenhistorie
ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen wird für Eigen-
heimförderungen in der Problemkreditbearbeitung der öffent-
lichen Wohnraumförderung (Restkapital weniger als 750 Tsd. €)
ein Verfahren zur Bildung pauschalierter Einzelwertberichtigun-
gen angewendet. Für latente Adressenausfallrisiken wird eine
Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet.
Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis
von Marktinformationen, mathematischen Modellen und indivi-
duellen Bonitätseinschätzungen.
40/57
bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für
das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze,
Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der
Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der
jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise
2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch
ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Die Berechnung
und Limitierung des Stress-VaR erfolgt – über alle Ebenen von
der Gesamtbank bis auf Teilportfolios – auf Basis einer Monte-
Carlo-Simulation. Dabei legt die Bank fest, welche Geschäfte
täglich voll neubewertet werden sollen. Die Auswahl erfolgt
anhand der Erhöhung der Genauigkeit, die eine volle Neubewer-
tung gegenüber einem sensitivitätsbasierten Ansatz für die
entsprechenden Geschäfte bewirkt. Eine signifikant erhöhte
Genauigkeit ist insbesondere für die Kredite der Wohnraum-
förderung und Positionen mit strategischen Zinsänderungsrisiken
(i. W. Pensionsverpflichtungen) festzustellen, welche daher voll-
ständig neu bewertet werden. Diese Auswahl wird regelmäßig
überprüft und quartalsweise validiert.
In der wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbe-
sondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken
aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungs-
gescft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit
Spreads) erfasst.
als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere
Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungs-
masse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden.
5.6 Marktpreisrisiko
5.6.1 Definition
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preis-
beeinflussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zinsän-
derungs-, Währungs- und Volatilitätsrisiken. Beim Zinsänderungs-
risiko erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und
spezifischem Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl
Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen
des Credit Spreads von Emittentenklassen einerseits und Ände-
rungen des Credit Spreads individueller Emittenten (Residual-
risiko) andererseits.
5.6.2 Methoden
Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zins-
ergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomi-
schen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten
werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handelsunab-
hängig überwacht.
Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die
NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird
für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95%
41/57
Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden
Geschäfts hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken
aus Pensionsverpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen)
und Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zins-
änderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus
strategischen Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapital-
anlage von Pensionsrückstellungen, wenn die Laufzeiten der
Kapitalanlage nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entspre-
chen. Das Risiko besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage
erzielten Zinserträge durch andere operative Erträge ergänzt
werden müssen, um alle Pensionsverpflichtungen zu bedienen.
Darüber hinaus enthalten die strategischen Zinsänderungsrisiken
Risiken aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse, wenn die
Laufzeit der Refinanzierung von der Laufzeitannahme für die
Beteiligung abweicht.
Die Berechnung der Kennziffern wird in beiden Sichten durch
tägliche Stress-Szenariorechnungen ergänzt. Hierbei werden für
die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite
Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien
betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien
auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und
Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisier-
ten Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtun-
gen erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank
Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur
Steuerung der HGB-GuV ergänzt (ertragsorientierte Sicht), die
den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank und den Fokus auf
das HGB-Zinsergebnis weitergehend berücksichtigen (Net Interest
Income basierend auf HGB-Sensitivitäten).
Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt, die
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten
können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins- und
Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zinsbindun-
gen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite
resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung
auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handels-
bestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus
alle relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend
erfolgt in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand
sowie die Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Markt-
wertschwankungen.
Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit
nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten
des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der
Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-Markt-
preisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-Stress-
tests limitiert.
42/57
änderungsrisiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende
Marktwertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlust-
rechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte
Wertminderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht
für Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank
vor genommenen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den
Nominal wert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der
ertragsorientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-
Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Gescfts-
jahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäfts-
jahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte
VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen
zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein
gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite
wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten.
In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vorge-
nommenen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene keine
wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog der folgenden
Abbildung stützpunktbezogen maximal 155 Tsd. € und minimal
150 Tsd. €).
zugeschnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten
und der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risiko-
faktoren integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisiko-
messung.
5.6.3 Validierung
Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Back-
testing geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe des
VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den ermit-
telten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei wird
ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchgeführt.
Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen auf-
grund von Änderungen der Marktdaten.
Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte
interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting
der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im
statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten
täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung
der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des
Modells.
5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger
Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zins-
43/57
Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine
geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von
Derivaten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im
Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge
verbleibt.
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen
Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteiligun-
gen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgenden
drei Gescftsjahre in Höhe von −92 Tsd. € zum Stichtag in der
Risikomessung berücksichtigt.
HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, periodenübergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung
um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2023
200
150
100
50
0
−50
−100
−150
−200
1 1 3 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 15 20 25 > 25
Tag Mon. Mon. Mon. Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
5
50
−150
149
−4 −4
−9
−10
6
−19
23
−52
155
−133
−5
10
−12
−1 −1
44/57
von 99,9% berücksichtigt, der Risikohorizont beträgt 250 Tage.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird aus einem
Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatilitäten ermit-
telt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung des ökono-
mischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen berücksichtigt.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbe-
sondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der
Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert.
Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anleh-
nung an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der
ertragsorientierten Sicht im Jahresverlauf.
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung
der laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier
Geschäfts jahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in
begrenztem Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen gering.
5.6.5 Ökonomisches Kapital
Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Markt-
preisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau
HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken – gesamt
März 2023
Mio. €
Juni 2023
Mio. €
September 2023
Mio. €
Dezember 2023
Mio. €
Kurzfristschock abwärts −111 −38 1 −15
Kurzfristschock aufwärts 111 38 −1 15
Versteilung −80 −34 −11 −22
Verflachung 94 37 7 20
Parallelverschiebung abwärts −72 −11 24 14
Parallelverschiebung aufwärts 71 12 −24 −14
FX +30% (Abwertung des Euros) 5 2 −3 −4
FX −30% (Aufwertung des Euros) −5 −2 3 4
45/57
im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich fällige
Refinanzierungsmittel modelliert werden.
Neben den barwertigen Zinsschocks berechnet die Bank im
Rahmen der ertragsorientierten Sicht ebenfalls die Auswirkun-
gen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Im
Gegensatz zu den dargelegten Besonderheiten der Wohnraum-
förderung in der barwertigen Sicht bestehen in der ertragsorien-
tierten Sicht unerhebliche Zinsänderungsrisiken in Höhe von
0,1% der Eigenmittel.
5.6.7 Chancen
Zielsetzung der Aktiv- / Passivsteuerung der NRW.BANK ist die
Erzielung einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit
verbunden sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende
Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen
liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünfti-
ges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in zu-
sätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungspositionen.
Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risikopositio-
nierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen. Somit
stehen Chancen zur Erzielung zusätzlicher handelsrechtlicher
Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vordergrund.
Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen zu
Änderungen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im
Anlagebestand – sofern keine dauerhaften Wertminderungen
vorliegen – als vorübergehende Wertschwankungen angesehen.
Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im
Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaß-
nahmen.
Aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen dürfen die bei der
Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen Eigen-
mittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden.
Insofern unterstellt die Regulatorik bei der Berechnung des bar-
wertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraumförderungs-
darlehen mit täglich fälligen Mitteln vollständig fristeninkon-
gruent refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rechnerischen
barwertigen Zinsposition. Des Weiteren entlt das ökonomische
Kapital barwertige strategische Zinsänderungsrisiken und alle
Credit Spread-Risiken des Anlagebestands. Daraus resultierende
Marktwertschwankungen sind im von der NRW.BANK vorgenom-
menen HGB-Abschluss in der Regel nicht ergebniswirksam. Zum
Stichtag beträgt das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken
5,5 Mrd. € (Vj. 4,8 Mrd. €).
5.6.6 Aufsichtlicher Standardtest
Die Auswirkung der durch das Rundschreiben 6/2019 der BaFin
vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung im
Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von derzeit + / −200 Basis-
punkten sowie die sechs weiteren Zinsschockszenarien als
Frühwarnindikatoren werden von der bereits zuvor genannten
rechnerischen barwertigen Zinsposition der Wohnraumförde-
rungsdarlehen dominiert. Zum Stichtag beläuft sich die negative
Barwertänderung des Anlagebuchs der Bank aufgrund eines
Zinsschocks in Höhe von +200 Basispunkten auf 17,6%
(Vj. 16,6%) der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.
Die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohn-
raumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinan-
zierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht
46/57
Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte
oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in
der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK
nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird
in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abge-
bildet beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise
keine Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding.
Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrecht-
liche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten
Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkon-
gruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert.
Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem
geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als
auch den bestehenden und benötigten langfristigen Refinanzie-
rungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren.
Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem
Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungs-
risiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der
Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen
Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert.
Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu
beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren.
Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesent-
liche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im
Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorüber-
5.7 Liquiditätsrisiko
5.7.1 Definition
D
as Liquiditätsrisiko im Rahmen des ILAAP umfasst insbeson-
dere folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko, Liquidi-
tätsrisiko im engeren Sinne)
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
oder
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungs-
weise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko).
5.7.2 Methoden
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK
zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähig-
keit sicherzustellen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko
werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren
Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro
sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig
erstellt und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten
(deterministischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum
Erreichen des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows
und außerbilanzieller Geschäfte).
47/57
zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere können
unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt bezie-
hungs weise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden, um
Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand sind
zu diesem Zweck daher nicht notwendig.
Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach
Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk-
Anforderungen hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegen-
stände auch unter Stressbedingungen basiert (bis eine Woche:
hochliquide Wertpapiere, die jederzeit ohne signifikante Wert-
verluste in privaten Märkten liquidiert werden können und
zentralbankfähig sind; bis einen Monat: freie EZB-fähige Wert-
papiere und bei der Bundesbank eingereichte freie Wertpapiere).
Darüber hinaus stellt das Limitsystem auch für längere Betrach-
tungszeiträume über einen Monat hinaus auf liquide Wertpapiere
ab. Insofern ist der Liquiditätspuffer wesentlicher Bestandteil
des Systems zur Limitierung der Liquiditätsinkongruenzen.
Zusätzlich stehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten des
Geld- und Kapitalmarkts zur Verfügung, die in einer zweiten
Stufe im Limitsystem unter Anrechnung von Abschlägen Berück-
sichtigung finden.
Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor
genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinan-
zierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an
EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert.
Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signi-
fikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten
Zeitraum von einem Jahr.
gehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-
Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige
Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht.
Verkäufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimie-
rung im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht
unmittelbar im Zusammenhang mit der Generierung von
Liquidität.
Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur
nicht materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen
an Wertpapieren gehalten werden.
Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des
Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse
der kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten
Wertpapierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksich-
tigung in der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei
der Berechnung des Liquiditätspotenzials angewendet werden.
5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungs-
garantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten
Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liquidität
zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel über
den Geld- und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an liquiden
und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren sowie
48/57
die Reduzierung des Sicherheitenwerts EZB-fähiger Wert-
papiere und Kreditforderungen simuliert.
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch
unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der
NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank
Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende
Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechsel-
kurses durch.
Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
als auch die Erfüllung der Anforderungen an die Mindestreserve.
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich
sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquiditäts-
puffer abgedeckt sind.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkra-
tische, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt.
Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die
Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die
Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Ausfälle bedeutender Kreditnehmer,
Abflüsse aus Besicherungsvereinbarungen,
reduzierte Liquiditätspotenziale aus EZB-fähigen Wertpapieren
aufgrund von Rating-Änderungen und
50
40
30
20
10
0
−10
Liquiditätspuffer
kumulierte Cashflows Liquiditätspuffer
31.12.2023 31.1.2024 29.2.2024 31.3.2024 30.4.2024 31.5.2024 30.6.2024 31.7.2024 31.8.2024 30.9.2024 31.10.2024 30.11.2024 31.12.2024
−50
−40
−30
−20
−10
0
10
kumulierte Cashflows
Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
49/57
Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO III) der Euro-
päischen Zentralbank.
5.7.6 Chancen
Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förderbank sowie
der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-
Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert.
So erwartet sie auch im Jahr 2024 ein weiterhin günstiges Refi-
nanzierungsumfeld für das geplante langfristige Refinanzierungs-
volumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen
werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in
Abngigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarkt-
segmenten erfolgen kann.
5.8 Operationelles Risiko
5.8.1 Definition
Das operationelle Risiko umfasst Risiken in Systemen oder
Prozessen, insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die
durch menschliches oder technisches Versagen beziehungsweise
durch externe Einflussfaktoren entstehen, oder von rechtlichen
Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen
Rahmenbedingungen resultieren.
5.8.2 Methoden
Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in
der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative
Aspekte mit ein. Es richtet sich bei der qualitativen Steuerung
an den MaRisk aus und basiert hinsichtlich der quantitativen
Steuerung auf dem ökonomischen Kapital.
Im Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen jederzeit einge-
halten.
5.7.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum
Stichtag 215,9 Mio. € (Vj.228,6 Mio. €).
Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig
im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse
überprüft.
5.7.5 Refinanzierungsstruktur
Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK
Emissionen – nach Rückkäufen – in Höhe von 6,8 Mrd. €
(Vj. 9,7 Mrd. €) ohne Berücksichtigung der nicht gekündigten
Emissionen aus den Vorjahren in Höhe von 3,4 Mrd. € sowie
Ziehungen von Globaldarlehen in Höhe von 0,2 Mrd. €. Ins-
gesamt beläuft sich die Mittelaufnahme des Jahres 2023 auf
10,4 Mrd. €.
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre interna-
tionalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesent-
lichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel-
und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial
Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf
Monaten. Daneben nutzte die NRW.BANK auch die Targeted
50/57
Abweichungen von Standardverträgen und Einzeltransaktionen
werden durch den Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende
Gerichtsverfahren, die gegen die NRW.BANK gerichtet sind,
sind derzeit nicht anhängig.
Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter
anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung
im Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese
umfassen die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten
Vorgänge, Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen,
einen ordnungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse
sicherzustellen. Das IKS entlt allgemeine Grundlagen und
Vorgaben für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel
das Vieraugenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene
Anweisungen. Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau-
und Ablauforganisation analysieren die in die Arbeitsabläufe
eingebundenen Organisationseinheiten unter Beteiligung der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren
und -intensität. Bei Änderungen der IT-Systeme sind zudem
die Funktionen Informationssicherheit und Datenschutz einzu-
beziehen.
Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von
personalwirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im
Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kenn-
zahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beob-
achtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können.
Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risiko-
steuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass not-
wendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden sowie
gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berücksich-
tigung des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand
getroffen werden können.
Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und
schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignis-
datenbank und kategorisiert diese nach den aufsichtsrechtlichen
Ereigniskategorien gemäß CRR. Die Datensammlung dient als
Basis für die Beurteilung des operationellen Risikos in der
NRW.BANK. Zusätzlich werden die Ergebnisse der jährlichen
zukunftsorientierten Risikobewertungen (sogenannte Self-
Assess ments) sowie die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und
aus der Überwachung von Risikoindikatoren in die Gesamt-
beurteilung der Risikosituation einbezogen.
Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel
erhebliche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder
Rechenzentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozess-
orientierte Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich
über alle Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle
Schäden und Reputationsschäden abzuwehren.
Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft,
um seine Angemessenheit sicherzustellen.
Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die
NRW.BANK durch den Einsatz standardisierter Verträge.
51/57
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basisindikator-
ansatzes geß CRR und eines internen simulationsbasierten
Verfahrens, das die Bewertung der Einzelrisiken aus der Risiko-
inventur heranzieht.
5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle
Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Früh-
warnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies
geschieht unabhängig von ihrer Schadenshöhe beziehungsweise
ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei ähnlich gelagerten
Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig gegensteuern zu
können.
Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung
aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK
ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der
Risiken getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise
Häufigkeit (Eintrittsfrequenz).
Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle bezie-
hungsweise schadensfreien Risikoereignisse noch die Erkennt-
nisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung der
Frühwarnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken auf.
Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich
ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen
allokierte ökonomische Kapital ansonsten im Jahresverlauf
konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und
Auslastung statt.
Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der
NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank.
Die schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung,
die Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software
mit einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen
Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus
wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren
risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme
beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren
Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt
dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme
(zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff),
bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt
haben Informationssicherheit und Datenschutz eine hohe
Bedeutung für die Bank.
Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Gescfts-
aktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem
eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess.
Dieser umfasst insbesondere eine detaillierte Risiko- beziehungs-
weise Szenarioanalyse als Grundlage einer möglichen Auslage-
rungsentscheidung, um Auslagerungsrisiken zu begrenzen.
Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken
hinsichtlich der Themenfelder MaRisk- und WpHG-Compliance,
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie
sonstiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren,
Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und
Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der
potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern.
52/57
Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in
den Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis
von versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck),
die für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuer-
behörden anerkannt sind.
Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in
ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein
VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird
für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen
Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse
zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden
Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber
hinaus werden die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten modifi-
ziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das Szenario mit
den größten Auswirkungen für die Bank herangezogen.
5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegen-
über den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegen-
über den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unter-
scheidung zwischen Limit und Auslastung vor.
5.9.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum
Stichtag 90 Mio. € (Vj. 160 Mio. €). Der Rückgang ergibt sich
insbesondere aufgrund des gestiegenen Rechnungszinses, der
für die Diskontierung der Zahlungsströme zugrunde gelegt wird.
5.8.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum
Stichtag 165 Mio. € (Vj. 160 Mio. €). Der Anstieg resultiert aus
einer Neubewertung einzelner Unterarten des operationellen
Risikos im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Risiko-
inventur.
5.9 Pensionsrisiko
5.9.1 Definition
Mit Pensionsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich die
Notwendigkeit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen
ergeben kann.
Die Pensionsverpflichtungen können sich insbesondere durch
Veränderungen der statistischen Annahmen hinsichtlich Invali-
dität und Sterblichkeit erhöhen. Dies wird als Pensionsrisiko im
ökonomischen Kapital berücksichtigt. Strategische Zinsände-
rungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert. Darüber hinaus werden
Risiken aus einer Änderung der Bewertungszinssätze in der
Deckungsmasse berücksichtigt.
5.9.2 Methoden
Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungs-
mathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeit-
lichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen,
erforderlich.
53/57
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung
zwischen Limit und Auslastung statt.
5.10.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko
beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich keine Änderungen.
5.11 Nachhaltigkeitsrisiko
5.11.1 Definition
Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller
Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen
Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (ESG). Dabei umfasst
das Nachhaltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der
Geschäfts tätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft
(„inside-out“) als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen
der NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Soziales
und Unternehmensführung („outside-in“).
5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung
Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das
Nachhaltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als
Risikotreiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risiko-
arten zu subsumieren und damit über diese abbildbar. In einer
im Berichtsjahr im Rahmen der Risikoinventur erstmalig durch-
geführten ESG-Risikotreiberanalyse wurden Relevanz und
Einfluss von potenziellen ESG-Risikotreibern auf verschiedene
Risikoarten untersucht. Die Bank kommt in ihrer Analyse zu dem
5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko
5.10.1 Definition
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das Wirt-
schaftsumfeld (Markt beziehungsweise Nachfrageverhalten) oder
die rechtlichen beziehungsweise politischen Rahmenbedingungen
ändern und sich infolgedessen die Erträge reduzieren. Das
Kosten risiko ist die Gefahr, dass die geplanten Personal- und
Sachkosten überschritten oder ungeplante Kosten wirksam
werden.
Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als
nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt zur Vervollständi-
gung der Steuerung der Risikotragfähigkeit eine Unterlegung mit
ökonomischem Kapital.
5.10.2 Methoden
Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen –
konsistent zu anderen Risikoarten – einjährigen Risikohorizont
ein Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Gescftsjahre
seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus
Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen
Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung
bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum
gewählten Konfidenzniveau abgeleitet.
5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken
erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu gehört
insbesondere die Überprüfung der internen und externen
Prämissen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen.
54/57
Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die
Themenbereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken,
Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und
Ergebnisentwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion
der Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem
standardisierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung
um risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird viertel-
jährlich über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf
Gesamtbankebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet.
Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss
basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten,
wobei die Detailtiefe – unter Würdigung der Aspekte der Wesent-
lichkeit – im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird.
Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichtspunkten wesent-
lichen außerordentlichen Ereignissen eine unverzügliche
(Ad-hoc-)Berichterstattung.
Ergebnis, dass sich die ESG-Risikotreiber im Portfolio in Summe
nicht wesentlich auf die bestehenden Risikoarten auswirken.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank sind für das
Fördergeschäft Vergabe- und Ausschlusskriterien in den ESG-
Fördervoraussetzungen definiert, für das Kapitalmarktgeschäft
besteht ein ESG Investment Framework. Bis Ende 2023 ergaben
sich die Einzelheiten hierzu aus den Nachhaltigkeitsleitlinien
der Bank. Der Anteil der Länder oder Branchen, die verstärkt
Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungsrisiken ausgesetzt
sind, wird regelmäßig analysiert. Darüber wird quartalsweise
im monatlichen Risikoreport sowie im Risikoausschuss berichtet.
Zudem werden Nachhaltigkeitskriterien (neben dem internen
Bonitätsrating) bei den in der Risikostrategie verankerten Kon-
zentrationslimiten für Unternehmen im Anlagebestand berück-
sichtigt.
5.12 Berichterstattung
Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk
die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung
sowohl an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sicher-
gestellt.
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand
sowohl auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarkt-
gescft. Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie
Überschreitungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-,
Kontrahenten- und Emittentenlimiten.
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Ergebnisermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich
Risikocontrolling verantwortlich.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der
Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe
Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen
sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und
seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regel-
mäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und
vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der
NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die
Rechnungslegungsunterlagen werden seit dem Berichtsjahr 2020
im einheitlichen elektronischen Format für Jahresfinanzberichte
nach dem European Single Electronic Format (ESEF) auf der
Internetseite der Bank offengelegt. Darüber hinaus erfolgt eine
Veröffentlichung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen
im elektronischen Bundesanzeiger.
Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage
der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetz-
buchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),
in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und
niedergelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig
aktualisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die
Bescf tigten über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar
erreichbar und bindend.
6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS)
der NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt
wird. Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatori-
sche Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungs-
bereiche sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicher-
stellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen
sowie externen Rechnungslegung.
Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unter-
haltung eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS
obliegt dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für
die Umsetzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit
mit den Bereichen Geschäftsunterstützung und Risikocontrolling.
Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle
erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten
Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen
Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie
für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich
erforderlichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche
Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik,
Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei
dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler
Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für
die handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und
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werden beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermit-
telten Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres-
und Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung
zusätzlich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten
werden in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der
externen und internen Rechnungslegung geklärt.
Die Interne Revision prüft im Rahmen ihrer laufenden, unter-
jährigen Prüfungen regelmäßig und prozessunabhängig die
Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und
informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss des
Verwaltungsrats angemessen über die Prüfungsergebnisse.
Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung
und dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK
unter anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und
der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der
Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der
Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarverein-
barung sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungs-
leistungen des Abschlussprüfers.
Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung
auf Empfehlung des Verwaltungsrats / Prüfungsausschusses
gewählt.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungs-
rats und der Gewährträgerversammlung über den Jahresabschluss
teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner
Prüfung.
Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf
rechnungslegungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess-
und Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die
Steuerung und Überwachung von neuen Produkten koordiniert
der Bereich Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten
Prozesses. In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine
rechnungslegungsbezogene Analyse der Produkte und der damit
verbundenen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu
gewährleisten.
Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den
für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das
Rechnungswesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese
Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb
des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt.
Bescftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungs-
relevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr
jeweiliges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse
und Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte
Berechnungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensions-
verpflich tungen, externe Gutachter herangezogen.
Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vier-
augenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch
die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen
unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen system-
immanente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen
und Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der
Fehlervermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So
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In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme
sowie die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK
erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen
Posten „Barreserve“ sowie „Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zuge-
lassen sind“. Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden
Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des
Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im
Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von
Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung
aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den
Eigenkapitalgebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Über-
einstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Kapitalflussrechnung
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2023
1/2
Mio. €
1. Periodenergebnis 4,6
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf
Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 62,4
3. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 887,4
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge −327,8
5. Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des
Anlagevermögens 4,8
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute 187,8
8. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kunden −196,3
9.
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen)
−0,9
10. Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender
Geschäftstätigkeit 8,4
11. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten −1.807,9
12. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.420,5
13. Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten −2.182,7
14. Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender
Geschäftstätigkeit −219,7
15. Zinsaufwendungen / Zinserträge −817,2
16. Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten
17. Ertragsteueraufwand / -ertrag 4,4
18. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 6.086,3
19. Gezahlte Zinsen −3.873,2
Mio. €
20. Außerordentliche Einzahlungen
21. Außerordentliche Auszahlungen
22. Ertragsteuerzahlungen −2,4
23. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.238,5
24. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens −1.121,6
25. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −82,5
26. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
27. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −8,7
28. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens
29. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen −1,1
30. Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo)
31. Cashflow aus Investitionstätigkeit −1.213,9
32. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,6
33. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen
34. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter −5,5
35. Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo)
36. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit −4,9
37. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 19,7
38. Sonstige Änderungen des Finanzmittelfonds
39. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 179,0
40. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 198,7
2/2
Eigenkapitalspiegel
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2023
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
satzungsmäßige
Rücklagen
andere
Gewinnrücklagen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Stand am 31.12.2021 17.000,0 729,9 36,1 219,6 17.985,6
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 5,5 5,5
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −5,5 −5,5
Stand am 31.12.2022 17.000,0 730,5 36,1 219,6 17.986,2
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 4,6 4,6
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −4,6 −4,6
Entnahmen aus der Kapitalrücklage −255,8 255,8
Abspaltung und Übertragung der WestLotto-Gruppe
auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen mbH −25,6 −25,6
Stand am 31.12.2023 17.000,0 475,3 36,1 194,0 255,8 17.961,2
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