Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 3.522,12 10
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 179.021.660,15 4.123.405
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 179.021.660,15 € (4.123.405)
179.025.182,27 4.123.415
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 10, 22, 25, 26
a) täglich fällig 11.507.873.385,56 3.742.384
b) andere Forderungen 44.720.950.300,77 42.566.695
56.228.823.686,33 46.309.079
3. Forderungen an Kunden 2, 10, 22, 25, 26 58.577.532.608,76 57.858.731
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 251.785,88 € (682)
Kommunalkredite 42.643.133.469,95 € (41.283.188)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 7, 11, 22, 25, 26
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 21.520.192.162,47 21.088.453
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 19.297.977.796,60 €
(18.517.782)
ab) von anderen Emittenten 17.270.135.086,74 17.026.318
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 14.043.080.388,93 €
(13.805.480)
38.790.327.249,21 38.114.771
38.790.327.249,21 38.114.771
Übertrag: 153.775.708.726,57 146.405.996
Aktivseite
1/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 153.775.708.726,57 146.405.996
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4, 7 0,00 11.874
6. Beteiligungen 5, 7 2.428.609.355,28 2.409.193
darunter: an Kreditinstituten 2.242.294.419,58 € (2.243.773)
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 5, 7 25.628.162,87 25.653
8. Treuhandvermögen 6 2.050.711.740,93 2.081.782
darunter: Treuhandkredite 2.045.170.566,48 € (2.075.983)
9. Immaterielle Anlagewerte 7 2.717.191,85 2.810
10. Sachanlagen 7 252.153.266,96 254.226
11. Sonstige Vermögensgegenstände 8, 22, 31, 33 903.619.032,31 1.452.658
12. Rechnungsabgrenzungsposten 9, 22, 33 458.624.112,55 488.021
Summe der Aktiva 159.897.771.589,32 153.132.213
2/4
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12, 22, 25, 26
a) täglich fällig 3.977.626.785,26 1.755.966
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 35.876.324.383,65 38.284.814
39.853.951.168,91 40.040.780
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 13, 22, 26
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 525.179.525,23 358.698
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 9.520.374.800,52 10.653.276
10.045.554.325,75 11.011.974
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 14, 22, 26
a) begebene Schuldverschreibungen 81.687.586.808,48 74.129.246
81.687.586.808,48 74.129.246
3a. Handelsbestand 15 189.632,61 106
4. Treuhandverbindlichkeiten 16 2.050.711.740,93 2.081.782
darunter: Treuhandkredite 2.045.170.566,48 € (2.075.983)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 17, 22, 33 1.601.387.249,74 1.232.389
6. Rechnungsabgrenzungsposten 18, 22, 33 695.125.515,33 850.680
7. Rückstellungen 19
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.535.586.692,00 2.493.077
b) Steuerrückstellungen 2.945.671,85 7.984
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 203.334.703,89 154.293
d) andere Rückstellungen 665.943.280,11 615.645
3.407.810.347,85 3.270.999
Übertrag: 139.342.316.789,60 132.617.956
3/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 139.342.316.789,60 132.617.956
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 20 1.431.020.207,00 1.490.420
darunter: vor Ablauf von 2 Jahren fällig 227.600.000,00 € (118.200)
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.138.190.000,00 1.038.190
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.190)
10. Eigenkapital 21
a) gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 730.497.464,30 729.900
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 219.647.128,42 219.647
255.747.128,42 255.747
d) Bilanzgewinn 0,00 0
17.986.244.592,72 17.985.647
Summe der Passiva 159.897.771.589,32 153.132.213
1. Eventualverbindlichkeiten 22, 23, 32
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 14.911.766.671,24 14.990.403
2. Andere Verpflichtungen 22, 24
Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.342.446.206,68 7.954.318
3. Verwaltungsvermögen 17.694.642,00 18.668
4/4
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2021
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 2.556.644.780,73 2.326.203
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 345.910.863,38 369.206
2.902.555.644,11 2.695.409
darunter: aus negativen Zinsen 63.578.796,13 € (86.655)
2. Zinsaufwendungen 2.262.386.382,03 2.043.379
darunter: aus positiven Zinsen 144.712.334,68 € (186.133)
640.169.262,08 652.030
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 18.469.802,05 16.619
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 131
18.469.802,05 16.750
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 168
5. Provisionserträge 27 90.550.025,21 89.449
6. Provisionsaufwendungen 8.249.669,44 8.219
82.300.355,77 81.230
7. Nettoertrag des Handelsbestands 388.251,84 855
8. Sonstige betriebliche Erträge 28 18.326.992,10 30.807
Übertrag: 759.654.663,84 781.840
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2021
Tsd. €
Übertrag: 759.654.663,84 781.840
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 34
aa) Löhne und Gehälter 123.727.440,40 119.997
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und
für Unterstützung 61.662.372,86 35.479
185.389.813,26 155.476
darunter: für Altersversorgung 34.866.005,00 € (11.304)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 30, 35 105.892.956,80 109.493
291.282.770,06 264.969
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen 8.155.777,28 8.038
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 125.963.098,59 248.589
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 391.903.214,40 417.081
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 100.000.000,00 € (30.000)
13. Erträge aus der Zuschreibung zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 74.972.807,61
179.849
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 17.322.611,12 23.012
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.553.156,52 17.217
17. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten „Sonstige betriebliche
Aufwendungen“ ausgewiesen 284.596,95 285
11.837.753,47 17.502
18. Jahresüberschuss 5.484.857,65 5.510
19. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 36 5.484.857,65 5.510
20. Bilanzgewinn 0,00 0
2/2
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden geß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf Münster
Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße 1
40213 Düsseldorf 48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungs-
institute (RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK
(NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge
grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Im vorliegenden Jahresabschluss werden die Aktiva und Passiva
wie im Vorjahr mit den fortgeführten Werten gemäß §§ 252 ff. HGB
angesetzt.
Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind
jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung.
Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt geß §§ 340 ff. HGB in
Verbindung mit §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs-
kosten, gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen.
Agien und Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen
werden bis zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2022
1/52
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
(Repo-Gescfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
gescfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die dem
Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen Wert-
papiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem Ent-
leiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem Bestand.
Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wert-
papiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, ver-
liehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Rückstellungen aus-
reichend Rechnung getragen.
mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien
sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Agien
zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als aktive
beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzungsposten aus-
gewiesen. Die Auflösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum
Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätz-
lich mit der zugrunde liegenden Forderung oder Verbindlichkeit
bilanziert. Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend
den steuerlichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaf-
fungskosten ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem
Emissionswert zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanz-
stichtag passiviert.
Gemäß dem Beschluss des Bankenfachausschusses (BFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015 sind
negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten „Zinserträge“ (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und „Zinsaufwendungen“ (Redu-
zierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative
Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung (Netting)
und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse) Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
2/52
Adjustment“). Die in den Vorjahren aufgrund der pandemie-
bedingt außergewöhnlichen Rahmenbedingungen zusätzlich
gebildete Pauschalwertberichtigung wurde dagegen aufgelöst.
Die Wertberichtigungen wurden in der Bilanz aktivisch im längsten
Restlaufzeitenband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die unter
dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und
anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten
gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Ver gens-
gegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den
Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des
eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument wesent-
lich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen aufweist,
werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegenstands
oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeblichen
handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und derivative
Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es in den Fällen
bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese zu einer zutref-
fenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
führt.
Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) für latente
Risiken von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten und unwider
-
ruflichen Kreditzusagen erfolgt unter Anwendung der IDW-Stel-
lungnahme zur Rechnungslegung „Risikovorsorge für vorherseh-
bare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken
im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichti-
gungen) (IDW RS BFA 7)“. Dazu greift die Bank bei der Ermitt-
lung der PWB auf das vereinfachte Bewertungsverfahren gemäß
IDW RS BFA 7 zurück. Demnach kann für Kreditgeschäfte die
Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit ohne eine Anrechnung
von Bonitätsprämien verwendet werden, wenn eine Ausgeglichen-
heit zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung zum Zeit-
punkt der Kreditausreichung angenommen werden kann und
keine deutliche Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum Stich-
tag besteht. Hat sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kredit-
bestands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob
ein höherer Betrag im Hinblick auf eine angemessene Risiko-
vorsorge anzusetzen ist. Das Konzept der NRW.BANK sieht hier-
bei als Beurteilungskriterium bestimmte Downgrade-Konstel-
lationen im Bonitätsrating vor. In diesen Fällen wird bei der
Ermittlung der PWB der erwartete Verlust über die gesamte
Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Um den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Energie preis-
entwicklung Rechnung zu tragen, die noch nicht in den statisti-
schen Bewertungsparametern berücksichtigt sind, bildete die
NRW.BANK zusätzlich zu den PWB gemäß IDW RS BFA 7 eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 45,0 Mio. € („Post Model-
3/52
Aufgrund der EU Benchmark-Verordnung werden alle kritischen
Referenzzinssätze durch neue risikofreie Zinssätze ersetzt. Die
einmaligen Ausgleichszahlungen für die Umstellung der Ver-
zinsung von Barsicherheiten für besicherte Derivate werden
entsprechend der Verlautbarung des Bankenfachausschusses
des IDW für Derivate des Nichthandelsbestands direkt erfolgs-
wirksam in der GuV erfasst.
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewilligten
Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die über-
wiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegenüber
Kunden und Kreditinstituten zu Nominalwerten bewertet. Zum
Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese For-
derungen.
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der
verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)“ sieht vor, dass für
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die
NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein aktiver
Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung auf
liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum Beispiel
Refinitiv oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur Bewertung
im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted Cashflow-
Methode zum Einsatz. Bei der Discounted Cashflow-Methode
werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich fest-
gelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustierter
Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit möglich
werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am Markt
quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die zur
Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-
Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte Markt-
teilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risikocontrolling
unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal-Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen zurück-
gegriffen (zum Beispiel Refinitiv oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den
Modellen zugrunde liegenden Annahmen.
4/52
Bonitätsverschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine
voraussichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine
entsprechende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert
verzichtet.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei
um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steue-
rung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge
beziehungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und
Währungsderivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als
Kreditersatzgeschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem
niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
zuzüglich eines Risikoabschlags für Handelspassiva in Höhe von
0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €).
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)
Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zins-
buch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine
Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im
Jahresabschluss 2022 entsprechende Berechnungen durch-
geführt und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungs-
weise zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Bar-
wert der zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde
um die anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamt-
laufzeit vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die
Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab
sich dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen
behan delt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wert minde-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren bei zulegenden
Zeitwert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederst wert-
prinzips zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt-
oder Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im
Anhang angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf
bestands-, aber auch zins- beziehungsweise risiko induziert.
Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert
in Höhe von 34.214.879.404,70 € wurde ein niedrigerer Markt-
wert in Höhe von 30.652.309.729,30 € ermittelt.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung
beziehungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger
5/52
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wert-
minderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert vorgenommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das
Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine
unbefristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungs-
risiko absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Differenz
zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe von
2.200,0 Mio. € garantiert.
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2022 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert.
8. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlage-
werte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend
den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außer-
planmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereig-
nisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im
abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten „Fonds für
allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB in jedem Geschäfts-
jahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des
Handels bestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert
auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe
nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonder-
posten eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf
vor dem Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge
des Handelsbestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungs-
betrag zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bank risiken“
nach § 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021
hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den
geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank wird
dementsprechend ab dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres
auf eine weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e
Abs. 4 HGB verzichten und somit keine weiteren Zuführungen
zum Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach
§ 340g HGB mehr vornehmen.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
6/52
dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust-
vortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür eine Gehalts-
und Rentendynamik in Höhe von 2,5% zugrunde gelegt.
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde
ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich
3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnitts-
satz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen erfolgt
im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht zu
werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte Kredite
das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt. Bei Kredit-
vergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des Barwertbetrags
zurückgestellt.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Der zur Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von
1,78% (Vj. 1,87%) wurde von der Deutschen Bundesbank
vorgegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
in Höhe von 135,8 Mio. € (Vj. 210,1 Mio. €) unterliegt einer Aus-
schüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Demnach
7/52
Das zum 31. Dezember 2022 aus der Währungsumrechnung von
Devisentermingeschäften resultierende negative Bewertungs-
ergebnis wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrech-
nung gemäß § 340h HGB“ im Bilanzposten „Sonstige Verbind-
lichkeiten“ ausgewiesen.
11. Latente Steuern
Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen
latente Steuern auf die im Interesse des Landes gehaltene Betei-
ligung an einer Personenhandelsgesellschaft. Latente Steuern
auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung führenden abzugs-
fähigen temporären Differenzen wurden gemäß § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB nicht angesetzt.
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in
Verbindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“. Auf
Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und
schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Ver -
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend werden alle
Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB in der GuV erfasst und als „Devisenergebnis“
im „Nettoaufwand des Handelsbestands“ oder im „Nettoertrag
des Handelsbestands“ ausgewiesen.
Nicht monetäre Vermögensgegenstände werden abweichend zu
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
8/52
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Der Anstieg der täglich fälligen Forderungen entfällt im Wesent-
lichen auf eine Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank in
Höhe von 7.200,0 Mio. €. Die Bank nutzte hier Konditionenvorteile
am Geld- und Kapitalmarkt zur Umschichtung liquider Mittel vom
Guthabenkonto bei der Deutschen Bundesbank (Bilanzposten
„Barreserve“) in die Einlagefazilität.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 149,9 Mio. €
(Vj. 143,4 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 11.507,9 3.742,4
andere Forderungen
bis drei Monate 2.014,2 1.965,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.707,3 3.695,4
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.735,5 16.378,6
mehr als fünf Jahre 22.263,9 20.527,4
Bilanzausweis 56.228,8 46.309,1
Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 7,8 Mio. €
(Vj. 8,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
bis drei Monate 2.527,1 2.561,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.059,1 3.911,6
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.075,4 17.715,3
mehr als fünf Jahre 34.915,9 33.670,5
Bilanzausweis 58.577,5 57.858,7
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 35.398,0 35.081,2
– nicht börsennotiert 3.392,3 3.033,6
Bilanzausweis 38.790,3 38.114,8
9/52
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (4)
Die im Vorjahr ausgewiesenen Aktien und anderen nicht fest-
verzinslichen Wertpapiere waren dem Finanzanlagebestand
zuzurechnen.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (5)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.428,6 Mio. €
(Vj. 2.409,2 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen in
Höhe von 25,6 Mio. € (Vj. 25,7 Mio. €). Von den Beteiligungen
sind 2.197,8 Mio. € (Vj. 2.200,0 Mio. €) in börsenfähigen Wert-
papieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht
gehalten.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285
Nr. 11 und 11a HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im
Abschnitt „Sonstige Angaben“.
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Portigon AG
Treuhandvermögen (6)
Das Treuhandvermögen gliedert sich in folgende Aktivposten:
Börsennotierung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Aktien und andere nicht
fest verzinsliche Wertpapiere
– börsennotiert 11,9
– nicht börsennotiert
Bilanzausweis 11,9
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 1.002,8 984,2
Forderungen an Kunden 1.042,4 1.091,8
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen 5,5 5,8
Bilanzausweis 2.050,7 2.081,8
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 4.692,0 Mio. € (Vj. 3.450,1 Mio. €) im
Folge jahr fällig.
Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen fest-
verzinslichen Wertpapieren werden 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €)
als Liquiditätsreserve und 38.790,2 Mio. € (Vj. 38.114,7 Mio. €)
als Finanzanlagebestand geführt.
10/52
Entwicklung des Anlagevermögens (7)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 236,4 Mio. €
(Vj. 238,9 Mio. €) betrieblich genutzt.
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere
des Anlage vermögens
Mio. €
Aktien und andere
nicht festverzins liche
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke und
Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2022 37.914,8 11,9 4.011,8 25,7 76,5 259,8 31,6
Zugänge 0,9 2,9 2,2
Abgänge −1,8
Stand am 31.12.2022 77,4 262,7 32,0
Abschreibungen
Stand am 1.1.2022 73,7 20,8 16,3
Abschreibungen −1,0 −5,5 −1,7
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 1,8
Stand am 31.12.2022 74,7 26,3 16,2
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2022 38.604,7 0,0 2.428,6 25,6 2,7 236,4 15,8
Stand am 31.12.2021 37.914,8 11,9 2.409,2 25,7 2,8 238,9 15,3
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
−905,3 Mio. €
11/52
Sonstige Vermögensgegenstände (8) Aktive Rechnungsabgrenzungen (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände (10)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (11)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden 38,9 Mio. € Vermögens-
gegenstände (Vj. – Mio. €) im Rahmen von echten Pensions-
geschäften an Pensionsnehmer übereignet.
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 502,4 502,4
Noch nicht erhaltene
Options prämien 189,5 202,5
Gezahlte Optionsprämien 137,0 167,8
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 47,0 46,8
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen für
Tochtergesellschaften 1,1 0,3
Erstattungsansprüche an die
Portigon AG aus Dienstzeit-
aufwendungen für Beschäftigte
mit Doppelvertrag 0,4
Sonstiges 13,9 8,4
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB 512,2
Bilanzausweis 903,6 1.452,7
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Disagio aus Emissionsgeschäft 165,7 130,8
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 151,1 196,7
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 125,1 142,4
Agio aus Darlehensgeschäft 12,8 14,5
Sonstiges 3,9 3,6
Bilanzausweis 458,6 488,0
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 78,0 77,0
Bilanzausweis 78,8 77,8
12/52
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (12)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (13)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 4,0 Tsd. €
(Vj. 0,3 Tsd. €) ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. €
(Vj. 0,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 3.977,6 1.756,0
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 8.286,8 8.525,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.260,8 4.247,7
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.595,1 11.167,7
mehr als fünf Jahre 14.733,7 14.344,1
Bilanzausweis 39.854,0 40.040,8
Verbriefte Verbindlichkeiten (14)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 32.084,6 Mio. €
(Vj. 24.519,3 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Der Bilanzausweis des Risikoabschlags basiert auf einer Perioden-
betrachtung.
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
338,4 321,6
– sonstige Schuldverschreibungen 81.348,6 73.807,0
Bilanzausweis 81.687,6 74.129,2
Fristengliederung
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
täglich fällig 525,2 358,7
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 712,6 375,9
mehr als drei Monate bis ein Jahr 779,0 762,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.889,3 3.470,1
mehr als fünf Jahre 5.139,5 6.044,8
Bilanzausweis 10.045,6 11.012,0
Handelsbestand (passiv) (15)
Aufgliederung des Handels-
bestands (passiv)
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Risikoabschlag gemäß
§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB 0,2 0,1
Bilanzausweis 0,2 0,1
13/52
Sonstige Verbindlichkeiten (17)Treuhandverbindlichkeiten (16)
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich in folgende Passiv-
posten:
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 992,2 975,5
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 1.058,5 1.106,3
Bilanzausweis 2.050,7 2.081,8
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 933,9 824,7
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 305,6
Noch nicht gezahlte
Options prämien 189,5 202,5
Erhaltene Optionsprämien 137,0 167,8
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 12,8 12,9
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 5,5 5,5
Sonstiges 17,1 19,0
Bilanzausweis 1.601,4 1.232,4
14/52
Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
47,0 Mio. € (Vj. 46,8 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls
einen vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung
nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft
auf eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen
Erstattungsanspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 945,4 Mio. €
(Vj. 894,8 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe
von 483,8 Mio. € (Vj. 468,1 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen
für einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen
Westdeutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten
Personenkreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die
Beihilfezahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe
von 371,5 Mio. € (Vj. 361,7 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich
sind 112,3 Mio. € (Vj. 106,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von
Bescftigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurück-
gestellt worden.
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Rückstellungen (19)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.535,6 Mio. € (Vj. 2.493,1 Mio. €) sind 1.543,2 Mio. €
(Vj. 1.551,5 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Bescftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Gescftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 346,7 490,4
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 299,8 307,9
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 26,2 32,2
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 22,4 20,1
Disagio aus Darlehensgeschäft 0,0 0,0
Sonstiges 0,0 0,1
Bilanzausweis 695,1 850,7
15/52
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen
in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) an.
Eigenkapital (21)
Am 31. Dezember 2022 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen
erreichen insgesamt 986,2 Mio. € (Vj. 985,6 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Nachrangige Verbindlichkeiten (20)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit über-
steigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.431,0 Mio. € (Vj. 1.490,4 Mio. €):
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund
Tilgungs leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
von Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es
hat der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen
Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an
den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde
in Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens des Landes
Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe von 2.413,9 Mio. €
ausgestaltet, welches nach einem festgelegten Tilgungsplan bis
zum Jahr 2044 zurückzuführen ist. Nach den bisher erfolgten
Tilgungen wird das Nachrangdarlehen zum 31. Dezember 2022
mit 1.271,0 Mio. € ausgewiesen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
160,0 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 20 und
30 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 0,876% und
4,72% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachrangi-
gen Verbindlichkeiten beträgt 2,1% (Vj. 1,2%). Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
In den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren in Höhe von
227,6 Mio. € (Vj. 118,2 Mio. €) enthalten.
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 730,5 729,9
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 219,6 219,6
Bilanzgewinn
Bilanzausweis 17.986,2 17.985,6
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 18.829,2 Mio. € (Vj. 18.739,2 Mio. €).
16/52
gunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als
gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur
Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (24)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 8.342,4 Mio. € (Vj. 7.954,3 Mio. €)
und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwider-
ruflichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (22)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 5.858,7 Mio. € (Vj. 6.532,7 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 31.852,9 Mio. €
(Vj. 27.508,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 10.468,7 Mio. €
(Vj. 10.858,1 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten (23)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14.911,8 Mio. €
(Vj. 14.990,4 Mio. €) resultieren mit 13.531,4 Mio. €
(Vj. 13.669,2 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.380,4 Mio. €
(Vj. 1.321,2 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Siche rungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruch-
nahme wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zu-
17/52
Deckungsrechnung (26)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2022 wie folgt dar:
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen
zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruchnahme
gebildet.
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (25)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 8.108,2 Mio. €
(Vj. 6.666,5 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in Höhe
von 6.163,5 Mio. € (Vj. 8.363,8 Mio. €) an die Deutsche Bundes-
bank verpfändet. Zudem wurden Kommunaldarlehen, Namens-
wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 28.347,7 Mio. € (Vj. 25.142,3 Mio. €) bei
der Deutschen Bundesbank über das Verfahren „Mobilisation
and Administration of Credit Claims“ (MACCs) eingereicht.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 46,3 Mio. € (Vj. 21,1 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 11,3 Mio. € (Vj. 15,1 Mio. €) eingereicht.
Deckungsrechnung
31.12.2022
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2021
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.523,6 1.506,9
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.523,6 1.506,9
Kommunaldarlehen 2.075,1 2.179,7
Sichernde Überdeckung 49,6 49,6
Deckungsmasse 2.124,7 2.229,3
Überdeckung 601,1 722,4
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
register für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungsregister II)
enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfandbriefe (Deckungs-
register I) im Bestand hat und aktuell auch keine neuen Pfand-
briefe mehr emittiert.
18/52
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (27)
In den Provisionserträgen sind 10,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (28)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 11,8 Mio. € (Vj. 22,9 Mio. €) Erträge aus der Auf-
lösung von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge
aus Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer
nicht zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen
sowie 1,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) Erträge aus der Erstattung des
Dienstzeitaufwands durch die Portigon AG.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (29)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als wesent-
liche Einzelbeträge 85,1 Mio. € (Vj. 227,2 Mio. €) Zinseffekte aus
der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen sowie 35,9 Mio. € (Vj. 19,9 Mio. €) zinsunabhän-
gige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Bescftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen Anspruch
auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung
haben.
Honorar für den Abschlussprüfer (30)
Im Geschäftsjahr 2022 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamt-
honorar in Höhe von 2,0 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) berechnet. Davon
entfallen 1,9 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf die Abschlussprüfungs-
leistungen und 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf andere Bestätigungs-
leistungen.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
zusätzlich zur Abschlussprüfung erbracht hat
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Abschlussprüfer für die
NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) erbracht. Hierbei
handelt es sich insbesondere um die freiwilligen Jahresabschluss-
prüfungen der rechtlich unselbstständigen NRW.BANK.Fonds,
die Abgabe eines Comfort Letters und die Erstellung von Prüf-
vermerken und Prüfungshandlungen unter Anwendung des
ISAE 3000, wie unter anderem die Durchführung einer Prüfung
zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen
Erklärung.
19/52
Sonstige Haftungsverpflichtungen (32)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen geß Art. 1 § 3 Satz 1
des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Bilanzpostens
„Eventualverbindlichkeiten“ enthalten.
Derivative Geschäfte (33)
Das Nominalvolumen der derivativen Gescfte zum 31. Dezem-
ber 2022 beträgt insgesamt 203.249 Mio. € (Vj. 185.002 Mio. €).
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen fast ausschließlich auf das
Anlagebuch.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (31)
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 249,7 Mio. € (Vj. 271,9 Mio. €).
Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 33,2 Mio. €
auf das Geschäftsjahr 2023. Die verbleibenden sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen in Höhe von 216,5 Mio. € verteilen sich
auf die Geschäftsjahre 2024 bis 2037. Zusätzlich bestehen jähr-
liche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4,1 Mio. €
(Vj. 4,0 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach
dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Software-
pflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility
Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungs-
verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen und Fonds in Höhe von 153,3 Mio. € (Vj. 160,1 Mio. €).
Im Rahmen der EU-Bankenabgabe besteht darüber hinaus wie
im Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €. Die in
gleicher Höhe geleistete Barsicherheit ist im Bilanzposten
„Sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten.
20/52
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 163.999 143.172 10.550 −8.648
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.473 2.915 276
– Verkäufe (short) 2.495 3.174 −182
Börsenkontrakte
– Käufe (long)
– Verkäufe (short) 25 620 0
Sonstige Zinstermingeschäfte 23 87 4
Zinsderivate gesamt 169.015 149.968 10.830 8.830
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 17.080 16.684 12 −609
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 17.149 18.346 774 −854
Währungsderivate gesamt 34.229 35.030 786 1.463
Anlagebuch gesamt 203.244 184.998 11.616 10.293
21/52
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 203.902 Mio. €
(Vj. 184.285 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne auf-
gelaufene Stückzinsen angegeben.
Bei der Darstellung der derivativen Gescfte werden auch
trennungspflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 2.742,0 Mio. € (Vj. 3.224,1 Mio. €) berück-
sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapital-
finanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus
Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 4,1 Mio. €
(Vj. 10,1 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von
1,2 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €).
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
Börsenkontrakte
– Käufe (long) 4
– Verkäufe (short) 5 0
Zinsderivate gesamt 5 4 0
Handelsbuch gesamt 5 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate gesamt 169.020 149.972 10.830 8.830
Währungsderivate gesamt 34.229 35.030 786 1.463
Anlage- und Handelsbuch gesamt 203.249 185.002 11.616 10.293
22/52
beziehungs weise „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, im
Voraus gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im
entsprechenden Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten
folgender maßen auf:
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden
in den Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Banken OECD 198.695 178.616 11.315 −10.270
Öffentliche Stellen OECD 60 102 1
Sonstige Kontrahenten 4.489 6.280 300 −23
Anlagebuch gesamt 203.244 184.998 11.616 10.293
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Banken OECD 5 4 0
Handelsbuch gesamt 5 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2022
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2022
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2022
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 203.249 185.002 11.616 10.293
23/52
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 50% (Vj. 51%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Zinsderivate, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind,
dienen als einzelgeschäftsbezogene Sicherungsgescfte
(Mikro-Hedges) oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition
(Makro-Hedges) ausschließlich dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis
wird im Zinsüberschuss erfasst.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 15.659 4.796 14.911 10.119
mehr als drei Monate bis ein Jahr 15.498 16.732 6.109 10.303
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 52.986 51.520 11.272 12.557
mehr als fünf Jahre 84.872 76.920 1.937 2.051
Anlagebuch gesamt 169.015 149.968 34.229 35.030
Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 5 4
Handelsbuch gesamt 5 4
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2022
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2022
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 169.020 149.972 34.229 35.030
24/52
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
2021
2)
Frauen
2021
2)
Männer
2021
2)
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 361 593 954 363 601 964
Teilzeitbeschäftigte 400 154 554 398 137 535
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 761 747 1.508 761 738 1.499
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
2)
Ausweis 2021 korrigiert.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2022
Frauen
2022
Männer
2022
Gesamt
2021
Frauen
2021
Männer
2021
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 362 605 967 358 602 960
davon befristet Beschäftigte 14 15 29 19 19 38
Teilzeitbeschäftigte 412 159 571 402 138 540
davon befristet Beschäftigte 14 14 28 12 12 24
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 774 764 1.538 760 740 1.500
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 2 2 4 1 3 4
Trainees und Auszubildende 12 30 42 13 31 44
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 11 15 26 12 18 30
25/52
Vergütung des Vorstands (34)
Erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten der
Vorstandsvergütung sowie die Mandatsbezüge, die die Vorstands-
mitglieder in den Jahren 2022 und 2021 erhalten haben:
Erfolgsunabhängige Vergütung Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
2022
2021
Eckhard Forst 776.595 765.155 14.857 14.864 202.554 221.346 994.006 1.001.365 51.219 45.097
Claudia Hillenherms
5)
286.643 0 7.905 0 101.841 0 396.389 0 800 0
Gabriela Pantring 615.506 556.374 14.311 14.261 149.168 243.519 778.985 814.154 0 0
Michael Stölting 634.761 601.519 34.543 1.600 660.411 616.030 1.329.715 1.219.149 8.152 51.002
Dietrich Suhlrie
6)
272.142 627.706 3.726 14.907 0 563.888 275.868 1.206.501 1.600 0
Vorstand gesamt 2.585.647 2.550.754 75.342 45.632 1.113.974 1.644.783 3.774.963 4.241.169 61.771 96.099
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbezüge.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand.
4)
Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
5)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung ab dem Eintritt zum 1.6.2022.
6)
Im Jahr 2022 anteilige Berücksichtigung bis zum Austritt zum 31.3.2022.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Aus-
scheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Bei Herrn Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring ist diese Zahlung auf den
Wert von maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap)
begrenzt. Herr Stölting erhält anschließend bis zum Erreichen
der Altersgrenze ein vorgezogenes Ruhegeld in Anlehnung an
die Versorgung im Falle des Eintritts der Invalidität.
26/52
wurde ihnen ein persönliches Versorgungskonto eingerichtet, in
das jedes Jahr ein Versorgungsbaustein eingestellt wird.
Veränderungen der Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und Hinter-
bliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2022 für kein
Vorstandsmitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern
im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinterblie-
benen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind entweder
vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten Dienstjahre
gesetzlich unverfallbar. Herrn Stölting wurde aus früherer Tätig-
keit eine beamtenähnliche Versorgungszusage mit Anrechnung
der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der
Rente aus einer Zusatzpensionsversicherung erteilt. Herr Forst,
Frau Hillenherms und Frau Pantring haben eine beitragsorien-
tierte Versorgungszusage. Im Rahmen dieser Versorgungszusage
Aufwand
1)
2022
Aufwand
1)
2021
Barwert der Verpflichtung
2022
Barwert der Verpflichtung
2021
Eckhard Forst 202.554 221.346 1.037.039 834.485
Claudia Hillenherms 101.841 0 101.841 0
Gabriela Pantring 149.168 243.519 901.507 752.339
Michael Stölting 660.002 615.621 6.699.289 6.039.287
Vorstand gesamt 1.113.565 1.080.486 8.739.676 7.626.111
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
27/52
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände sowie
deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer Altersversorgungs-
leistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2022
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2021
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2022
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2021
Barwert der
Verpflichtung
2022
Barwert der
Verpflichtung
2021
Ehemalige Vorstände 19.725 29.250 1.692.212 1.579.469 31.945.746 32.131.685
1)
Auszahlungen aus zurückbehaltenen variablen Vergütungsbestandteilen der Vorjahre.
28/52
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des
Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (35)
In den nachstehenden Übersichten sind die Vergütungen der
Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats
und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell aufgeführt.
Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats variieren in
Abngigkeit von der jeweiligen Ausschusszugehörigkeit.
Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.800
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien (ab 29.6.2022) und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Mathias Richter (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 29.6.2022)
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.217
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
600
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
600
29/52
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
15.000
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
13.450
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.600
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.733
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
31.967
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter
gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 29.6.2022) (ab 8.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
23.433
Gerhard Heilgenberg (bis 29.6.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
16.500
Martin Fischer-Appelt (ab 4.8.2022) (bis 31.10.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
8.250
Günther Bongartz (ab 1.11.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
6.000
Dr. Christian von Kraack (bis 29.6.2022) (ab 26.8.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
25.383
30/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.600
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.500
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
24.700
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.300
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
9.533
Ina Brandes (ab 1.1.2022)
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
15.083
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
18.000
Silke Gorißen (ab 26.8.2022)
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
7.750
Ursula Heinen-Esser (bis 20.4.2022)
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.933
Oliver Krischer (ab 26.8.2022)
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.367
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.300
Thomas Kutschaty, MdL (ab 26.8.2022)
Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
7.750
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.600
Dirk Wedel (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 1.6.2022)
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.517
31/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach, MdL (bis 31.5.2022) (ab 1.7.2022)
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.350
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Günther Bongartz (bis 31.5.2022) (ab 26.8.2022 bis 31.10.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.300
Sebastian Kahler (ab 1.11.2022)
Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
800
Dr. Michael Henze (bis 31.5.2022) (ab 21.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.250
Sven-Axel Köster (bis 31.5.2022) (ab 12.8.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.100
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Roger Beckamp (bis 26.1.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW (bis 26.10.2021)
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Andreas Becker, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Christian Dahm, MdL (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Angela Freimuth, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Arndt Klocke, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Jochen Ott, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Stephen Paul, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
32/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Jochen Ritter, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Fabian Schrumpf, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Daniel Sieveke, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.250
Herbert Strotebeck, MdL (ab 26.1.2022) (bis 31.5.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.550
Hedwig Tarner, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Sebastian Watermeier, MdL (ab 28.9.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
1.300
Klaus Voussem, MdL (bis 31.5.2022) (ab 28.9.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
2.850
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ass. jur. Erik Amaya (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Verbandsdirektor
Haus & Grund Rheinland Westfalen
2.600
RAin Elisabeth Gendziorra (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Alexander Rychter (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
2.300
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Vizepräsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
2.300
Rudolf Graaff (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Hilmar von Lojewski (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Bernd Schwuchow (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Bürgermeister
Stadt Büren
2.600
33/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
2.300
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung
Deborah Dautzenberg (bis 31.5.2022) (ab 18.10.2022)
Leitende Ministerialrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
34/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 28.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
1.300
Mona Neubaur, MdL (ab 1.10.2022)
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
800
Kai Abruszat (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.100
Michael Ackermann (bis 28.6.2022)
Geschäftsführer
Klinikum Bielefeld gem. GmbH
1.300
Klaus Baumann (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
2.100
Uwe Berghaus (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
1.500
Heinrich Böckelühr (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
800
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
1.800
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anna Katharina Bölling (ab 1.10.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Detmold
800
Andreas Bothe (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Münster
800
Michael Breuer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.100
Prof. Dr. Liane Buchholz (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.100
Thomas Buschmann (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
800
Dr. Andre Carls (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands (bis 3.11.2021)
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
1.300
Isabelle Chevelard (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Targobank AG
0
Pit Clausen (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands (bis 2.6.2022)
Städtetag Nordrhein-Westfalen
1.000
Heinrich Otto Deichmann (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Verwaltungsrats und
der geschäftsführenden Direktoren
Deichmann SE
1.300
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
35/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Paolo Dell’ Antonio (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Sprecher des Vorstands
Wilh. Werhahn KG
2.100
Andreas Ehlert (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.100
Thomas Eiskirch (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
1.800
Dorothee Feller (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Münster
1.000
Heinz Fiege (bis 28.6.2022)
FIEGE Logistik Holding Stiftung & Co. KG
1.000
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.100
Prof. Dr. Ursula Gather (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
1.800
Alexandra Gauß (ab 1.10.2022)
Bürgermeisterin
Gemeinde Windeck
800
Dr. Olaf Gericke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Landrat
Kreis Warendorf
1.800
Pfarrer Dr. iur. Antonius Hamers (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Domkapitular
Katholisches Büro NRW
2.100
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anne Henk-Hollstein (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.100
Thomas Hunsteger-Petermann (bis 28.6.2022)
Oberbürgermeister a. D.
Stadt Hamm
1.300
Dr. Marie Jaroni (ab 1.10.2022)
Head of Decarbonization and Sustainability
thyssenkrupp Steel Europe AG
800
Sibylle Keupen (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
1.800
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführender Gesellschafter und CEO
KIRCHHOFF Holding GmbH & Co. KG
2.100
Lauren Kjeldsen (ab 1.10.2022)
Mitglied der Geschäftsführung
Evonik Operations GmbH
800
Prof. Dr. Lambert T. Koch
(bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022 bis 31.12.2022)
Vorsitzender
Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
2.100
Monika Kocks (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.100
Stefan Koetz (bis 28.6.2022)
Vorsitzender der Geschäftsführung
Ericsson GmbH
1.300
Daniel Krahn (bis 28.6.2022)
Chief Executive Officer
Urlaubsguru GmbH
1.000
36/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Thomas Kufen (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
500
Dr. Arne Kupke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Juristischer Vizepräsident
Evangelische Kirche von Westfalen
1.500
Markus Lewe (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Münster
1.800
Matthias Löb (bis 28.6.2022)
LWL-Direktor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
1.300
Ulrike Lubek (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.100
Wolfgang Lubert (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
1.800
Dr. Georg Lunemann (ab 1.10.2022)
Landesdirektor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
800
Dr.-Ing. Hinrich Mählmann (bis 28.6.2022)
Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter
Otto Fuchs KG
1.300
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender der Geschäftsführung
Forschungszentrum Jülich GmbH
1.500
Aleksandra Meissner (ab 1.10.2022)
Geschäftsführerin
Ecolab Deutschland GmbH
800
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Astrid Messmer (ab 1.10.2022)
Senior Director Infrastructure Strategy & Analytics
Deutsche Lufthansa AG
800
Dr. Michael Müller (bis 28.6.2022)
Mitglied des Vorstands
RWE AG
1.000
Julia Niederdrenk (ab 1.10.2022)
Geschäftsführerin
Jul. Niederdrenk GmbH & Co. KG
800
Roland Oetker (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.100
Prof. Dr. Uli Paetzel (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.100
Dr. Paul-Josef Patt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
1.800
Guntram Pehlke (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
– Landesgruppe Nordrhein-Westfalen –
1.500
Judith Pirscher (bis 28.6.2022)
Staatssekretärin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
1.000
Birgitta Radermacher (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Düsseldorf
1.300
37/52
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Katharina Reiche (ab 1.10.2022)
Vorsitzende des Vorstands
Westenergie AG
500
Henriette Reker (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
1.800
Helene von Roeder (ab 1.10.2022)
Chief Transformation Officer
Vonovia SE
500
Dr. Eckhard Ruthemeyer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.100
Carola Gräfin von Schmettow (bis 28.6.2022)
Ehem. Sprecherin des Vorstands
HSBC Trinkaus & Burkhard AG
1.300
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
1.800
Prof. Dr. Uwe Schneidewind (ab 1.10.2022)
Oberbürgermeister
Stadt Wuppertal
0
Thomas Schürmann (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Düsseldorf
800
Ralf Stoffels (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern
in Nordrhein-Westfalen e. V.
1.800
Hans-Josef Vogel (bis 28.6.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
1.300
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Gisela Walsken (bis 28.6.2022)
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Köln
1.300
Anja Weber (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Bezirksvorsitzende
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
1.800
Dr. Thomas Wilk (ab 1.10.2022)
Regierungspräsident
Bezirksregierung Köln
800
Matthias Zachert (bis 28.6.2022)
Vorsitzender des Vorstands
LANXESS AG
1.000
Bernd Zimmer (bis 28.6.2022) (ab 1.10.2022)
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.100
38/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (bis 31.5.2022)
Vorsitzender
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Olaf Lehne, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Vorsitzender (ab 14.11.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Ralf Witzel, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (bis 31.5.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Simon Rock, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 14.11.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Alexander Baer, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
Inge Blask, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Ralph Bombis, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Christian Dahm, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Christian Loose, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Mehrdad Mostofizadeh, MdL (bis 31.5.2022)
Parlamentarischer Geschäftsführer der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Elisabeth Müller-Witt, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Dr. Patricia Peill, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Romina Plonsker, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
André Stinka, MdL (bis 31.5.2022) (ab 31.8.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Herbert Strotebeck, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Raphael Tigges, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Petra Vogt, MdL (bis 31.5.2022)
Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
39/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Klaus Voussem, MdL (ab 31.8.2022)
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Jule Wenzel, MdL (ab 31.8.2022)
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Markus Herbert Weske, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet
die Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
40/52
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Verbundene Unternehmen
Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH, Münster D 100,00% 542 3 EUR 31.12.2021
NRW.BANK.Fonds Beteiligungs-GmbH i. L., Düsseldorf
2)
D 100,00%
Unterstützungseinrichtungs GmbH der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster D / I 100,00% 26 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster
1)
D 100,00% 161.277 17.481 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Lotto-VertriebsGmbH, Münster I 100,00% 22 4 EUR 31.12.2021
Westdeutsche Spielcasino Service GmbH, Duisburg D 100,00% 218 193 EUR 31.12.2021
WestEvent GmbH & Co. KG, Münster I 100,00% 1.890 535 EUR 31.12.2021
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Henningsdorf D 3,58% 22 −3.396 EUR 31.12.2021
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Düsseldorf D 20,15% 14.252 −4.306 EUR 31.12.2021
aifora GmbH, Düsseldorf D 4,55% 84 −4.069 EUR 31.12.2021
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath D 8,89% 354 −1.369 EUR 31.12.2021
AMEPA Angewandte Messtechnik und Prozessautomatisierung GmbH, Würselen D 16,67% 8.522 2.625 EUR 31.12.2021
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München D 4,56% 7.203 −987 EUR 31.12.2021
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln D 4,08% 56.407 12.427 EUR 31.12.2021
Below One Fund I GmbH & Co. KG, Hamburg
3)
D 0,53%
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr D 33,40% 2.692 41 EUR 31.12.2021
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal D 48,20% 7.449 53 EUR 31.12.2021
Bomedus GmbH, Bonn D 22,80% −1.237 −199 EUR 31.12.2020
Bright Capital Credit Fund III, Luxemburg
3)
D 4,08%
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 3,86% 32.692 2.607 EUR 31.12.2021
41/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
btov Industrial Technologies SCS, SICAR, Munsbach D 5,19% 47.436 −2.486 EUR 31.12.2021
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Potsdam D 19,85% 34.206 2.105 EUR 31.12.2021
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss D 15,75% 40.284 1.040 EUR 31.12.2021
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln D 7,69% 7.637 42.590 EUR 31.12.2021
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln D 4,35% 70.677 3.234 EUR 31.12.2021
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln D 5,26% 16.856 −501 EUR 31.12.2021
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg D 0,27% 688.421 28.324 EUR 31.12.2021
CATCH GmbH, Köln
3)
D 5,72%
CellAct Pharma GmbH, Dortmund D 38,71% 242 −163 EUR 31.12.2020
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin D 4,98% 125.858 −2.939 EUR 31.12.2021
Chronext AG, Zug D 2,33% 1.636 −12.435 CHF 31.12.2020
citadelle systems AG, Essen D 8,36% 1.894 −1.772 EUR 31.12.2021
Claret European Growth Capital Fund III, Luxemburg D 2,20% 78.873 1.057 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg D 1,71% 11.078 −47.072 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg D 1,68% 25.196 −53.433 EUR 31.12.2021
CMP German Opportunity Investors Fund III, Luxemburg D 2,00% 90.184 −12.856 EUR 31.12.2020
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg D 13,85% 20.249 −1.228 EUR 31.12.2021
CryoTherapeutics SA, Awans D 12,86% 16.518 −2.264 EUR 31.12.2020
Cusp Capital Fund 2021 GmbH & Co. KG, Essen D 2,76% 18.439 −3.301 EUR 31.12.2021
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 9,79% 19.728 34.163 EUR 31.12.2021
DEINZER Holding GmbH, München D 35,56% 7.417 513 EUR 31.03.2022
Deutsche Arzt AG, Essen D 11,32% 457 −1.555 EUR 31.12.2021
DIMATE GmbH, Bochum D 8,30% −132 −474 EUR 31.12.2021
42/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
DIREVO Industrial Biotechnology GmbH, Köln D 25,45% −163 −120 EUR 30.09.2021
DroidDrive GmbH, Aachen D 5,47% 1.138 −979 EUR 31.12.2021
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München D 3,33% 53.287 −1.401 EUR 31.12.2021
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln D 8,54% 59.618 605 EUR 31.12.2021
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster D 10,00% 14.965 136 EUR 31.12.2021
eCAPITAL V Technologies Fonds GmbH & Co. KG, Münster
3)
D 9,47%
ECBF I SCSp, Munsbach D 2,52% 21.765 −5.790 EUR 31.12.2021
EINHUNDERT Energie GmbH, Köln D 5,80% −2.217 −1.842 EUR 31.12.2021
Emergence Therapeutics AG, Duisburg D 8,28% −1.543 −3.997 EUR 31.12.2021
Enerthing GmbH, Köln D 20,40% −425 −1.271 EUR 31.12.2021
ENLYZE GmbH, Köln D 9,09% 671 −859 EUR 31.12.2021
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München D 2,50% 48.317 152 EUR 31.12.2021
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg D 0,44% 3.974.049 564.357 EUR 31.12.2021
everwave GmbH, Aachen
3)
D 3,95%
Evoco TSE III SCSp, SICAV-RAIF, Luxemburg D 3,09% 26.643 2.163 EUR 31.12.2021
FIMO Health GmbH, Bonn
3)
D 11,19%
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin D 2,38% 104.277 1.339 EUR 31.12.2021
FLEX Capital Fund III GmbH & Co. KG, Berlin
3)
D 1,15%
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
2)
D 49,00%
GENUI I GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,72% 207.307 128.827 EUR 31.12.2021
GENUI II GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,69% 278.625 −14.931 EUR 31.12.2021
GreenPocket GmbH, Köln D 7,13% −1.509 −1.093 EUR 31.12.2021
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen D 43,48% 11.364 −652 EUR 31.12.2021
43/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London D 1,67% 18.915 2.325 EUR 31.12.2021
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, London D 1,55% 219.729 20.419 EUR 31.12.2021
HAVERKAMP GmbH, Münster D 49,00% 1.155 50 EUR 31.12.2021
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg
3)
D 2,86%
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg D 3,05% 100.336 7.333 EUR 31.12.2021
Homelike Internet GmbH, Köln D 2,99% −12.176 −6.900 EUR 31.12.2021
icho systems gmbh, Duisburg D 2,74% 189 −434 EUR 31.12.2021
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam D 50,00% 238.229 6.279 EUR 31.12.2021
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg D 1,19% 19.737 2.184 EUR 31.12.2021
JADO Technologies GmbH, Dresden
2)
D 18,02%
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH, Neuss D 49,63% 5.666 336 EUR 31.12.2021
Kleffmann Holding GmbH i. L., Lüdinghausen D 50,00% 1 −19 EUR 31.12.2020
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier D 0,59% 584.527 27.766 EUR 31.12.2021
Kurma Biofund III FPCI, Paris D 3,92% 52.486 −2.593 EUR 31.12.2021
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn D 35,13% 8.081 −636 EUR 31.12.2020
Lumoview Building Analytics GmbH, Köln
3)
D 4,18%
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München D 5,88% 14.574 7.832 EUR 31.12.2021
Masterplan com GmbH, Bonn D 3,44% −12.369 −6.226 EUR 31.12.2021
MotionMiners GmbH, Dortmund D 1,59% 1.313 −412 EUR 31.12.2021
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln D 48,67% 3.699 −60 EUR 31.12.2021
nerou GmbH, Köln
3)
D 6,67%
Novihum Technologies GmbH, Dortmund D 16,70% −13.650 −6.033 EUR 31.12.2021
Occlutech Holding AG, Schaffhausen D 0,09% 36.562 −20.084 CHF 31.12.2021
44/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
ODDSET Sportwetten GmbH, München I 34,00% 4.500 4.779 EUR 31.12.2021
Odewald KMU GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 7,32% 5.184 −79 EUR 31.12.2021
Odewald KMU II GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 5,87% 123.520 2.943 EUR 31.12.2021
operaize GmbH, Köln
3)
D 5,26%
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin D 14,66% 17.827 −836 EUR 31.12.2021
Personal MedSystems GmbH, Berlin D 5,68% 977 8 EUR 31.12.2021
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG, München
3)
D 6,53%
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München D 5,56% 131.796 30.689 EUR 31.12.2021
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München D 10,26% 10.243 16.158 EUR 31.12.2021
Portigon AG, Düsseldorf D 23,10% 345.491 50.810 EUR 31.12.2021
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam
3)
D 1,67%
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam D 1,67% 55.117 2.910 EUR 31.12.2021
Project A Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin D 2,42% 132.201 42.693 EUR 31.12.2021
Refined Laser Systems GmbH, Münster D 2,99% −4 −42 EUR 31.12.2021
Rehappy GmbH, Aachen
2)
D 4,41%
RESADO GmbH, Köln D 8,52% −10 −68 EUR 26.07.2022
Resolve BioSciences GmbH, Monheim am Rhein D 5,22% 2.298 −14.287 EUR 31.12.2021
Revent Ventures I GmbH & Co. KG, Berlin D 5,00% 7.965 −1.349 EUR 31.12.2021
Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG, Köln D 39,92% 217 206 EUR 30.06.2021
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, London D 1,07% 89.434 −81.302 EUR 31.12.2021
RiverRock European Opportunities Fund, London D 1,49% 31.715 −2.597 EUR 31.12.2021
Round2 Capital Partners II SCSp RAIF, Howald
3)
D 3,25%
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau D 6,83% 12.007 −470 EUR 31.12.2021
45/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i. L., Dortmund D 46,51% 5.160 1.329 EUR 31.12.2021
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 4.379 41 EUR 31.12.2021
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 1.394 −143 EUR 31.12.2021
Seed Fonds II für die Region Aachen GmbH & Co. KG, Aachen D 46,96% 3.052 7.927 EUR 31.12.2021
Semalytix GmbH, Bielefeld D 14,24% 5.060 −1.908 EUR 31.12.2021
SET Fund III C.V., Amsterdam D 5,00% 29.870 9.435 EUR 31.12.2021
Sirius Seedfonds Düsseldorf GmbH & Co. KG i. L., Düsseldorf D 44,61% 402 −302 EUR 31.12.2021
SphingoTec GmbH, Henningsdorf D 8,78% −13.150 −13.362 EUR 31.12.2021
talpasolutions GmbH, Essen D 8,52% −833 −3.820 EUR 31.12.2021
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn D 42,87% 3.746 −1.096 EUR 31.12.2021
TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG,
Aachen D 31,36% 11.081 −260 EUR 31.12.2021
ubirch GmbH, Köln D 7,97% −1.444 −681 EUR 31.12.2021
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching D 2,35% 18.168 −5.684 EUR 31.12.2021
VENTECH GmbH, Marl
2)
D 19,98%
VMRay GmbH, Bochum D 3,50% 3.388 −7.485 EUR 31.12.2021
WF World Fund I GmbH & Co. KG, Berlin D 3,68% 9.426 −580 EUR 31.12.2021
windtest grevenbroich gmbh, Grevenbroich D 25,00% 1.111 100 EUR 31.12.2021
World of sonoro Holding GmbH, Neuss D 23,66% 3.812 101 EUR 31.07.2021
VTI Holding GmbH, Menden
3)
D 23,89%
1)
Die NRW.BANK ist persönlich haftende Gesellschafterin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster.
2)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
3)
Aufgrund von Neugründungen / Neugründungsengagements liegen keine relevanten Informationen vor.
46/52
Mandate der Beschäftigten
Ute Hagedorn
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(bis 31.8.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Simone Merk
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Aristotelis Nastos
BICO Group AB, Göteborg (bis 26.4.2022)
Mitglied des Aufsichtsrats
Klaus Rupprath
Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Peter Stemper
Portigon AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrats
Carolin Woltermann
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(ab 1.9.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux
Administrateur indépendant, membre du Conseil dAdministration
de SFIL
Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(ab 1.9.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
Michael Stölting
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
(bis 31.8.2022)
Mitglied des Verwaltungsrats
47/52
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen
nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (36)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den
nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
5.484.857,65 € für nach dem 31. Dezember 2022 fällig werdende
Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der
Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß
Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006
geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt.
48/52
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien (ab 29.6.2022) und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mathias Richter (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 29.6.2022)
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
49/52
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL (bis 31.5.2022)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ina Brandes (ab 1.1.2022)
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
Silke Gorißen (ab 26.8.2022)
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ursula Heinen-Esser (bis 20.4.2022)
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer (ab 26.8.2022)
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (bis 29.6.2022)
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mona Neubaur, MdL (ab 29.6.2022)
Vorsitzende (ab 9.8.2022)
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Lutz Lienenkämper, MdL (bis 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL (ab 29.6.2022)
Stellvertretender Vorsitzender (ab 9.8.2022)
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
50/52
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 29.6.2022) (ab 8.9.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gerhard Heilgenberg (bis 29.6.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin Fischer-Appelt (ab 4.8.2022) (bis 31.10.2022)
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Günther Bongartz (ab 1.11.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Christian von Kraack (bis 29.6.2022) (ab 26.8.2022)
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty, MdL (ab 26.8.2022)
Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
Dirk Wedel (bis 31.7.2022)
Staatssekretär (bis 1.6.2022)
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
51/52
Vorstand
Eckhard Forst
Vorsitzender des Vorstands
Claudia Hillenherms (ab 1.6.2022)
Mitglied des Vorstands
Gabriela Pantring
Mitglied des Vorstands
Michael Stölting
Mitglied des Vorstands
Dietrich Suhlrie (bis 31.3.2022)
Mitglied des Vorstands
Düsseldorf / Münster, den 14. Februar 2023
NRW.BANK
Der Vorstand
Eckhard Forst Claudia Hillenherms
Gabriela Pantring Michael Stölting
52/52
Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2022
Refinanzierung über den internationalen Kapitalmarkt und ist als
verlässlicher Marktteilnehmer etabliert. Die NRW.BANK erwirt-
schaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer konservativen Invest-
mentstrategie und setzt diese für das Fördergeschäft, die Sicher-
stellung der Leistungsfähigkeit der Bank – auch im Sinne der
Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen und Reserven –
sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein. Die Unterstüt-
zung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel zur Zinsver-
günstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher Bestandteil
des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förderinstrumente
finden insbesondere Darlehen mit im Vergleich zum allgemeinen
Marktniveau günstigen Zinskonditionen und / oder langfristigen
Zinsbindungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Eigen- und
Mezzanine-Kapital, Risikoteilungen mit Hausbanken sowie Bera-
tungsangebote Anwendung. Über das klassische Bankgeschäft
hinaus übernimmt sie zudem als Partner des Landes Dienst-
leistungsfunktionen in der Zuschussförderung. Die NRW.BANK
berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer Förderung bestehende
Angebote der Bundesförderinstitute und unterstützt eine Nutzung
von Fördermitteln des Bundes sowie europäischer Institutionen
im Land Nordrhein-Westfalen.
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die
NRW.BANK führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grund-
sätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls auf nicht
wettbewerblicher und nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr
Fördergeschäft nutzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an
Förderinstrumenten und bringt hierbei insbesondere kredit-
wirtschaftliche Expertise in den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haushalts unabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK ist sie als rechtlich selbstständige Förderbank
mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft mit den
Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich verankerte
Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Die NRW.BANK
ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im notwendigen Um-
fang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung ihres Auftrags
nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten Möglichkeiten zur
1/57
gische Ausrichtung der Bank und mündet in der quantitativen
Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstim-
mung mit den Gremien der Bank und gewährleistet die adressaten -
gerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterentwick-
lung ihrer Aufgaben und Strategie.
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen
vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der
Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des
strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder- und Risiko-
strategie konkretisiert die in den Grundsätzen festgelegte strate-
Grundsätze der
> Strategische Analyse der Einflussfaktoren
> Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung
> Kernaussagen der Teilstrategien / quantitativen Planung
QUANTITATIVE GESCHÄFTSPLANUNG
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Strategischer Fokus
Förderagenda
Entwicklung der
Förderzahlen
...
Förderstrategie
Gescfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Kapitalmarktstrategie
Personalplanungs- und
-entwicklungsstrategie
Organisations- und
IT-Strategie
...
Risikopolitik
Förderpolitik
Geschäftspolitik
Risikostrategie
Angemessenheit
der Kapital-
ausstattung
Angemessenheit
der Liquiditäts-
ausstattung
Konzen trations-
limite
Fördergeschäft
Kapitalmarktgeschäft
...
2/57
Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwer-
punktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter
Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirtschaft,
Wohnraum sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt. Langfristige
inhaltliche Zielsetzungen im Fördergeschäft sind insbesondere
die Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittelstän-
dische Wirtschaft, die Förderung von Innovations- und Digitali-
sierungsvorhaben in Unternehmen, die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums, Förderimpulse zugunsten der technischen und
sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Liquidität der
nordrhein-westfälischen Kommunen. Die Förderung von Nach-
haltigkeitsvorhaben findet sich angesichts der übergreifenden
Bedeutung der Thematik als Zielsetzung in allen drei Förder-
feldern. In prozessualer Hinsicht ist die NRW.BANK einer effi-
zienten Ausgestaltung ihres Fördergeschäfts verpflichtet.
Der im Rahmen der Förderstrategie 2023 bis 2026 erstmals formu-
lierte strategische Fokus definiert die konkreten inhaltlichen und
prozessualen Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Förder-
gescfts. Inhaltlich stehen die Unterstützung von Trans forma-
tions prozessen sowie die Modernisierung der Infrastruktur in
Nordrhein-Westfalen mittelfristig im Fokus. Diese Schwerpunkt-
setzung beinhaltet einerseits die stärkere Ausrichtung des
Förder angebots auf die Themenkomplexe Nachhaltigkeit und
Digitalisierung / Innovation, andererseits soll der Beitrag der
NRW.BANK zum zukunftssicheren Ausbau und zur nachhaltigen
Ausgestaltung der Infrastruktur weiter gesteigert werden.
Prozessual liegt ein mittelfristiger Fokus auf der weiteren Opti-
mierung unserer Zusammenarbeit mit Hausbanken und Bewil-
ligungsbehörden.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv und
wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entschei-
dungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Nachhaltigkeitsleit-
linien der Bank.
Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK ist abrufbar unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird jeweils zur Jahresmitte
ver öffentlicht.
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien
Liquiditäts managementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Investment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die Risiko
-
strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit
der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Auf-
gaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erster
Ansprech partner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäfts aktivi täten
im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die Förder-
aktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förderhilfs-
geschäft).
3/57
Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und Pro-
visionsüberschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflektiert
die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient daher der
Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck widersprechenden
Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen (Förder-)Instituten
vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereinigung um die Förder-
leistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine Folgen
prägten im Jahr 2022 wesentlich die deutsche und nordrhein-
westfälische Wirtschaft. Der Konflikt verursachte einen massiven
Anstieg der Unsicherheit. Die nach Beginn des Krieges sukzessive
verringerten und letztlich gestoppten russischen Gaslieferungen
führten zu einem Energiepreisschock und zu akuten Sorgen um
die Versorgungssicherheit. Der Zuwachs des deutschen Brutto-
inlandsprodukts (BIP) blieb in der Folge mit 1,8% deutlich hinter
den positiven Erwartungen vom Jahresanfang (+4%) zurück.
Die Konjunkturentwicklung wurde primär von den privaten
Konsumausgaben getragen, die von den nachlassenden wirtschaft-
lichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der weit-
gehenden Aufhebung der pandemiebedingten Schutzvorkeh-
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank
be-
trieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und Metho
den.
Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der dauerhaf-
ten Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als Ge währ-
träger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben.
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte Erhal-
tung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren) für
die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der Förder-
leistung im Fördergeschäft die operativen Erträge, der Ver wal-
tungs aufwand, die Cost Income-Ratio (CIR) vor Förderleistung,
die Bilanzsumme und das Geschäfts volumen. Die entsprechenden
Budgetwerte werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung
regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und Prognose-
rechnungen unterzogen, um entsprechende Steuerungsimpulse
setzen zu können.
Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr
ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff
der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären
Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags
sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen
Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge um-
fassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis
sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungs-
aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand
zusammen.
4/57
Dies geschah zum einen durch die Substitution von Gas durch
andere Energieträger, zum anderen durch eine deutliche Drosse-
lung der Produktion.
Der anhaltende Ukrainekrieg sowie die stark gestiegenen Preise
trafen Nordrhein-Westfalen härter als andere Bundesländer. Die
Wirtschaftsstruktur ist durch viele energieintensive Grundstoff-
industrien geprägt. Hierzu gehören insbesondere die Metall- und
die Chemieindustrie, deren Unternehmen erheblich unter Druck
gerieten, teilweise Verluste einfuhren oder sogar ihre Produktion
ganz oder in Teilen einstellen mussten.
Die Investitionen der Unternehmen in Maschinen und Geräte
sowie Fahrzeuge stiegen 2022 trotz der Kriegsfolgen gegenüber
dem Vorjahr an. Insbesondere die Pkw-Zulassungszahlen beein-
flussten das Ergebnis in der zweiten Jahreshälfte positiv. Neben
den privaten Konsumausgaben waren die Ausrüstungsinvestitio-
nen damit ein Wachstumstreiber der Konjunkturentwicklung.
Die Bauwirtschaft erlitt nach einem kräftigen Jahresauftakt über
alle Sparten hinweg einen starken Dämpfer. Die Rahmenbedin-
gun gen verschlechterten sich im Verlauf des Jahres massiv. Auf
der Angebotsseite behinderte besonders der starke Fachkräfte-
mangel, der zu längeren Produktionszeiten führte und es vielen
Bauunternehmen erschwerte, ihre Aufträge fristgerecht fertig-
zustellen. Die Bauinvestitionen standen zudem unter dem Druck
hoher Materialpreise und verschlechterter Finanzierungs-
bedingungen.
Durch den starken Anstieg der langfristigen Bauzinsen sowie
das gesunkene Realeinkommen der privaten Haushalte war der
Wohnungs bau am stärksten vom Abschwung betroffen. Hier war
rungen profitierten. Die mit Kriegsbeginn anziehende Inflation
nahm den privaten Haushalten zwar zunehmend Kaufkraft, aber
der Wunsch, Konsum nachzuholen, sowie eine Verringerung der
in der Pandemie deutlich gestiegenen Sparquote stützten den
privaten Verbrauch. Dieser war dabei vor allem auf Dienst leis-
tungen in der Gastronomie, der Freizeitwirtschaft und beim
Touris mus gerichtet. Der Güterkonsum sank hingegen, vor allem
bei Lebensmitteln wurde zunehmend gespart.
Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Eintrübung
robust. Kurzarbeit spielte nur noch eine untergeordnete Rolle.
Die Arbeitslosenquote sank im Jahresdurchschnitt auf 5,3%
(Vj. 5,7%). Dabei beruhte der Rückgang auf der günstigen
Entwicklung in der ersten Jahreshälfte. Ab Jahresmitte führte vor
allem die statistische Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu
einem Anstieg der Arbeitslosenzahl. Ein kleiner Teil der Geflüch-
teten konnte allerdings im Jahresverlauf bereits eine sozial-
versicherungspflichtige Stelle annehmen. Die Zahl der Erwerbs-
tätigen stieg im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um
589.000 Personen (+1,3%). Damit waren rund 45,6 Millionen
Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig, so viele
wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990.
In der Industrie führten der Ukrainekrieg sowie die strikte Null-
Covid-Politik in China zu weiteren Lieferengpässen. In den
Sommer monaten kamen durch das Niedrigwasser im Rhein
tempo räre Lieferstörungen hinzu. Diese behinderten die Ver-
sorgung mit Energierohstoffen und Mineralölerzeugnissen. Die
Industrie unternehmen – und hier besonders die energieinten si-
ven Sektoren – waren zudem von den stark gestiegenen Preisen
für Strom und Erdgas betroffen. Um die Kosten zu senken ver-
suchten viele Unternehmen, ihren Gasverbrauch zu verringern.
5/57
gewichtig waren zudem auch die Zahlungen zur Stützung von
Gashandelsunternehmen. Entlastend wirkte hingegen der Entfall
von Hilfsmaßnahmen mit Bezug zur Pandemie.
Mit Ausbruch des Ukrainekriegs hat sich die Teuerung weiter
beschleunigt. Zum Jahreswechsel 2021/22 lag die monatliche
Inflationsrate aufgrund pandemiebedingter Sondereffekte zwar
schon bei rund 5%. Anfang März überschritt sie dann aber die
7%-Marke und lag damit so hoch wie zuletzt während der beiden
Ölkrisen in den 1970er und 1980er Jahren. Wesentlich dazu
beigetragen haben breit angelegte Energiepreisschübe. Ver-
schärfend wirkte seit Ende August zudem der Gas-Lieferstopp
aus Russland, der die Preise in neue Höhen trieb. Zum Jahres-
ende gaben die Energie preise im Großhandel zwar aufgrund der
milden Witterung spürbar nach, sie verblieben aber auf einem
deutlich höheren Niveau als vor dem Kriegsausbruch.
Die Inflationsrate erreichte im September zum ersten Mal seit
70 Jahren mit 10% wieder einen zweistelligen Wert und im
Oktober wurde der bisherige Höchststand von 10,4% markiert.
Haupttreiber waren neben den Energiekosten die Nahrungs-
mittelpreise, aber auch in den meisten anderen Gütergruppen
zogen die Preise immer stärker an. Zum Jahresende verlor die
Inflation auf hohem Niveau etwas an Fahrt, die Rate sank im
Dezember auf 8,6%. Vor allem die einmalige Übernahme des
Monatsabschlags für Gas und Wärme durch den Staat („Dezember-
Soforthilfe“) wirkte sich preissenkend aus. Im Jahresdurchschnitt
lag die Inflationsrate bei rekordhohen 7,9%. Die bislang höchste
Teuerungsrate in einem Gesamtjahr wurde in der alten Bundes-
republik 1951 mit 7,6% gemessen.
der Auftragseingang bereits seit April rückläufig. Das Zusam-
menspiel des deutlich ungünstigeren Finanzierungsumfelds mit
den hohen Baupreisen hat auch maßgeblich zu den hohen
Stornierungs raten im Wohnungsbau beigetragen.
Die öffentlichen Finanzen waren stark von der Energiekrise
geprägt. Der Staat stützte Unternehmen und private Haushalte
erheblich mit Transfers und Subventionen (wie zum Beispiel
der „Benzinpreisbremse“ und dem 9-Euro-Ticket im Sommer).
Die Bundesregierung schnürte insgesamt drei breit angelegte
Entlastungs pakete im Umfang von mehr als 95 Milliarden Euro
zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung
der Einkommen. Während das erste Entlastungspaket vor allem
steuerliche Maßnahmen, wie die Anpassung des Grundfreibetrags
,
beinhaltete, wurden mit dem zweiten Entlastungspaket direkte
Transfers und Einmalzahlungen verabschiedet. Im dritten Entlas-
tungspaket wurde mit dem Inflationsausgleichgesetz die umfang-
reichste steuerliche Entlastung auf den Weg gebracht.
Mit einem zusätzlichen wirtschaftlichen Abwehrschirm stellte die
Bundesregierung außerdem Finanzmittel von bis zu 200 Milliarden
Euro über die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschafts
-
stabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung. Durch die Neuaus-
richtung des ursprünglich für die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie aufgelegten Fonds sollen die Maßnahmen zur
Bewältigung der Energiekrise bis einschließlich des Jahres 2024
finanziert werden. Zunächst flossen davon Mittel für die Dezem-
ber abschläge und die Unterstützung von Unternehmen, die in
besonderem Umfang von der Energiekrise betroffen sind, ab. Im
Jahr 2023 werden dann im großen Umfang Gütersubventionen
für Gas, Strom und Fernwärme geleistet (Preisbremsen). Finanziell
6/57
Oktober beschloss der EZB-Rat außerdem, die Bedingungen für
die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte
(TLTRO III) unattraktiver zu gestalten.
Mit dem Ende der seit mehreren Jahren andauernden Niedrig-
zinsphase hat sich das Finanzmarktumfeld in relativ kurzer Zeit
somit fundamental verändert. Im vierten Quartal invertierte zu-
dem die Zinsstruktur, das heißt, kurzlaufende Bundesanleihen
rentierten höher als ihre langlaufenden Pendants. Eine inverse
Zinskurve gilt gemeinhin als Frühindikator für eine Rezession.
2.2 Geschäftsverlauf
Die NRW.BANK blickt angesichts der wirtschaftlichen und
geopolitischen Rahmenbedingungen auf ein herausforderndes
Geschäftsjahr zurück.
Im Fördergescft lag das Neuzusagevolumen nachfragebedingt
mit 13,6 Mrd. € (Vj. 12,0 Mrd. €) deutlich über den Erwartungen.
Der Anstieg ist insbesondere auf die Finanzierung von Infra-
struktur vorhaben zurückzuführen. Des Weiteren wurden unter
schwierigen Rahmenbedingungen die Programme der öffent-
lichen Wohnraumförderung nach dem Gesetz zur Förderung und
Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(WFNG NRW) mit 1,1 Mrd. € (Vj. 957 Mio. €) deutlich stärker
als im Vorjahr nachgefragt.
Die NRW.BANK setzte im Jahr 2022 mit 129,6 Mio. € wie geplant
deutlich mehr ergebniswirksame Förderleistung ein als im Vorjahr
(Vj. 83,8 Mio. €). Einerseits stieg die Nachfrage nach zins-
vergünstigten Förderkrediten insbesondere zur Finanzierung
2.1.2 Finanzmärkte
Der Krieg in der Ukraine hat die Finanzmärkte im Jahr 2022 stark
belastet. Er drückte die Bewertungen von Kapitalanlagen und
Vermögenswerten deutlich nach unten und die Risikoprämien
stiegen. Dies betraf auch europäische Staatsanleihen, einschließ-
lich deutscher Papiere. Obwohl Bundtitel in Krisenzeiten in der
Regel als sicherer Anlagehafen gesucht sind, erhöhte sich die
zehnjährige Bundrendite seit Ausbruch des Kriegs erheblich.
Unter hoher Volatilität stieg sie aus dem leicht negativen Bereich
auf gut 2,5% zum Jahresende. Hintergrund des untypischen
Renditeanstiegs bei deutschen Staatstiteln in Krisenzeiten war
vor allem die extrem starke Inflationsbeschleunigung. Schon zu
Jahresanfang hatte sich die Teuerung im Euroraum deutlich vom
Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) entfernt.
Die EZB begegnete der starken Aufwärtsdynamik der Inflation
mit einer Straffung ihrer Geldpolitik. Eine erste Erhöhung der
Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte im Juli wurde zur Mitte des
Jahres mit dem Ende des Nettoerwerbs von Staatsanleihen im
Rahmen des „Asset Purchase Programme“ (APP) flankiert, das
heißt, es wurden ab dem Zeitpunkt nur die fälligen Wertpapiere
ersetzt, aber keine weiteren mehr zusätzlich gekauft. Bereits
im März verzichtete die EZB auf Nettokäufe im Rahmen des
„Pandemic Emergency Purchase Programme“ (PEPP), eines
anderen außer ordentlichen Ankaufprogramms.
In der zweiten Jahreshälfte folgten weitere große Schritte der
EZB. Angesichts einer fast zweistelligen Inflationsrate im Euro-
raum setzte sie die Leitzinsen bis zum Jahresende insgesamt um
weitere zwei Prozentpunkte auf zuletzt 2,5% nach oben. Im
7/57
Darüber hinaus unterstützte die Bank Universitätskliniken bei der
Optimierung ihrer bestehenden Finanzierungsstrukturen. Zugleich
wurden die Förderangebote zur Bewältigung von Folgen der
Starkregen ereignisse aus dem Sommer 2021 fortgeführt ebenso
wie die Dienstleistungsfunktionen im Rahmen des Wiederauf-
baufonds.
Die NRW.BANK hat im Geschäftsjahr 2022 ein positives Betriebs-
ergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis erzielt und
konnte die Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken weiter
stärken. Die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage sind
geordnet. Aus Sicht der Bank ist die Geschäftsentwicklung im
Jahr 2022 insgesamt positiv verlaufen.
Die Bilanzsumme lag mit 159,9 Mrd. € (Vj. 153,1 Mrd. €) und das
Geschäftsvolumen mit 183,2 Mrd. € (Vj. 176,1 Mrd. €) aufgrund
höherer Liquiditätsbevorratung geringfügig oberhalb der Planung.
Die operativen Erträge fielen mit 633,4 Mio. € (Vj. 533,0 Mio. €)
entgegen den Erwartungen wesentlich höher als im Vorjahr aus.
Grund hierfür war insbesondere ein deutlich besseres Ergebnis
aus der Bewertung der Personalverpflichtungen, da sich aufgrund
der aktuellen Zinsentwicklung der anzuwendende Rechnungszins
weniger als erwartet reduziert hat. Darüber hinaus sorgten
günstige Refinanzierungsbedingungen für den Anstieg. Gegen-
läufig wirkte sich aus, dass in einem Umfeld steigender Zinsen
deutlich mehr Förderleistung eingesetzt werden konnte.
Der Verwaltungsaufwand fiel mit −299,4 Mio. € (Vj. −273,0 Mio. €)
wie erwartet etwas höher als im Vorjahr aus.
energie effizienter Gebäude, gewerblicher Innovations- und
Digitali sierungsvorhaben sowie von Infrastrukturmaßnahmen.
Andererseits verteuerten die für die Bank stark gestiegenen
Refinanzierungskosten das Angebot langer bereitstellungs-
provisionsfreier Zeiten im Rahmen ihrer Förderkredite, was
ebenfalls in der gestiegenen Förderleistung zum Ausdruck
kommt.
Im ersten Halbjahr begünstigten die wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen sowie Sonderfaktoren zunächst das Fördergeschäft:
Die beginnende wirtschaftliche Erholung nach dem Abflauen
der Corona-Pandemie stärkte die Nachfrage nach gewerblichen
Investitionskrediten und der Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus
steigerte die Attraktivität zahlreicher Förderangebote. Intendierte
Förderimpulse konnten dadurch in einem stärkeren Umfang als
zuvor weitergegeben werden. Sondereffekte gingen von der
Bundes förderung für effiziente Gebäude aus. Gesetzliche Ände-
rungen führten zu einer stark steigenden Nachfrage nach wohn-
wirtschaftlichen Angeboten sowohl im Durchleitungsgeschäft als
auch bei den an die Bundesförderung angelehnten NRW.BANK-
Programmen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit ein-
hergehenden Auswirkungen auf die Fördernehmer machten
die schnelle Auflegung passgenauer Unterstützungsangebote
erforder lich. So half die NRW.BANK unter anderem mit neu
geschaf fenen Förderangeboten Kommunen bei der Unterbringung
Geflüch teter und kleinen Unternehmen bei der Umstellung von
Erdgas auf erneuerbare Energien. Zudem wurde ein gesondertes
Angebot zur finanziellen Stabilisierung der Stadtwerke aufgelegt.
8/57
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung belief sich auf 36,6%
(Vj. 35,2%). Sie fiel angesichts der besser als prognostiziert ein-
getretenen Ergebnisentwicklung niedriger als in der Planung aus.
Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach
Segmenten gliedert sich wie folgt:
Programmförderung
Sonstige Förderung /
Liquiditätssteuerung Stäbe / Dienste NRW.BANK
Ertragslage nach Segmenten
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2022
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
Zinsüberschuss 147,3 202,3 456,5 412,7 54,8 53,9 658,6 668,9
Provisionsüberschuss 27,5 29,8 59,0 55,1 −4,2 −3,6 82,3 81,3
Handelsergebnis 0,0 0,0 0,4 0,9 0,0 0,0 0,4 0,9
Sonstiges betriebliches Ergebnis 0,4 4,6 0,0 0,7 −108,3 −223,4 −107,9 −218,1
Operative Erträge 175,2 236,7 515,9 469,4 −57,7 −173,1 633,4 533,0
Personalaufwand −48,0 −46,8 −7,9 −7,6 −129,5 −101,1 −185,4 −155,5
Sachaufwand −54,2 −52,4 −33,4 −30,9 −26,4 −34,2 −114,0 −117,5
Verwaltungsaufwand −102,2 −99,2 −41,3 −38,5 −155,9 −135,3 −299,4 −273,0
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 73,0 137,5 474,6 430,9 −213,6 −308,4 334,0 260,0
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 11,2 17,1 −79,0 −78,0 −249,1 −176,4 −316,9 −237,3
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken −30,0 −30,0 0,0 0,0 −70,0 0,0 −100,0 −30,0
Ertragsteuern −0,5 −1,3 −2,0 −3,8 −9,1 −12,1 −11,6 −17,2
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 83,7 153,3 393,6 349,1 −471,8 −496,9 5,5 5,5
Anzahl der Beschäftigten* 589 579 57 57 892 864 1.538 1.500
* Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
9/57
Provisionsüberschuss
Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 82,3 Mio. €
(Vj. 81,3 Mio. €) trugen zu einem großen Teil Erträge aus
dem Kreditersatzgeschäft bei. Die NRW.BANK tritt bei diesen
Geschäften als Sicherungsgeber (Verkauf von Absicherungen)
auf.
Handelsergebnis
Die NRW.BANK nimmt in geringem Umfang kurzfristige
Handels buchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich
daraus ein Handelsergebnis von 0,4 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug −107,9 Mio. €
(Vj. −218,1 Mio. €). Als Folge der Zinsentwicklung im Gescfts-
jahr reduzierten sich die zinsbedingten Aufwendungen aus
der Bewertung der Personalverpflichtungen auf insgesamt
85,1 Mio. € (Vj. −227,2 Mio. €). Gegenläufig entstanden
deutlich höhere zinsunabhängige Aufwendungen in Höhe von
−35,9 Mio. € (Vj. −0,8 Mio. €) für Pensions- und Beihilferück-
stellungen für Beschäftigte und Pensionäre der Portigon AG,
die einen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen haben. Im Vergleich zum
Vorjahr wirkten sich vor allem höhere Gehalts- und Renten-
trendparameter, die entfallene Kostendämpfungspauschale für
Beihilfeleistungen sowie höhere Beihilfeaufwendungen durch
Nachholeffekte auf das Ergebnis aus.
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK fiel mit −299,4 Mio. €
(Vj. −273,0 Mio. €) höher als im Vorjahr aus.
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in
die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen
Management-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente
folgt der Organisationsstruktur der Bank.
Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen
Wohnraumförderung, Förderprogrammgescft, Spezialfinanzie-
rungen, Eigenkapitalfinanzierungen sowie Förderberatung und
Kundenbetreuung.
Dem Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung werden
das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft
(Förderhilfsgeschäft) sowie die Kommunalen Direktfinanzierungen
in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das Segment Stäbe / Dienste setzt sich aus den Dienst- und
Stabsbereichen wie beispielsweise Informationstechnologie und
Services, Risikocontrolling, Finanzen sowie Unternehmens-
entwicklung einschließlich der Beteiligungen im öffentlichen
Interesse zusammen.
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss der NRW.BANK fiel mit 658,6 Mio. €
geringfügig niedriger aus als im Vorjahr (Vj. 668,9 Mio. €).
Einem gestiegenen Zinsergebnis im Kapitalmarktgeschäft
stand ein gesunkenes Zinsergebnis in den Förderbereichen
gegenüber, das durch eine höhere eingesetzte Förderleistung
geprägt war.
10/57
miebedingt außergewöhnlichen Rahmenbedingungen gebildete
Pauschalwertberichtigung wurde dagegen aufgelöst.
Im Beteiligungsgeschäft belief sich das Ergebnis auf 50,8 Mio. €
(Vj. 153,3 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus dem
Verkauf von Förderbeteiligungsengagements. Im Vorjahr war das
Ergebnis durch den Veräußerungserlös der Beteiligung an der
Westdeutschen Spielbanken GmbH in Höhe von 141,8 Mio. €
geprägt.
Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier-
und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von
66,3 Mio. € (Vj. −18,2 Mio. €).
Die NRW.BANK nutzte wie in den Vorjahren das operative
Ergeb nis zur Dotierung der Vorsorgereserven in Höhe von
295,7 Mio. € (Vj. 410,2 Mio. €). Davon entfielen 100,0 Mio. €
(Vj. 30,0 Mio. €) auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Jahresüberschuss
Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 5,5 Mio. € (Vj. 5,5 Mio. €) aus. Wie in den
Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst
gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung
an den Bund vorgesehen ist.
Segmentergebnisse
Der Zinsüberschuss im Segment Programmförderung setzt sich
aus den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und belief
sich auf 147,3 Mio. € (Vj. 202,3 Mio. €).
Der Personalaufwand nahm insbesondere aufgrund höherer
Aufwen dungen für Altersversorgung auf −185,4 Mio. €
(Vj. −155,5 Mio. €) zu. Die zinsunabhängigen Aufwendungen für
Pensions- und Beihilferückstellungen stiegen auf −43,1 Mio. €
(Vj. −17,4 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf höhere Gehalts-
und Rententrendparameter, die entfallene Kostendämpfungs-
pauschale für Beihilfeleistungen sowie höhere Beihilfeaufwen-
dungen durch Nachholeffekte zurückzuführen. Darüber hinaus
stieg der Personalaufwand entsprechend der Planung aufgrund
von tariflichen und individuellen Gehaltsanpassungen sowie einem
moderaten Personalaufbau insbesondere im Zusammenhang mit
neuen Aufgaben im Fördergeschäft um insgesamt 4,2 Mio. €.
Der Sachaufwand reduzierte sich vor allem aufgrund
niedrigerer Beratungsaufwendungen und lag bei −114,0 Mio. €
(Vj. −117,5 Mio. €).
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich ein Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis in Höhe von −316,9 Mio. € (Vj. −237,3 Mio. €).
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von −5,7 Mio. €
(Vj. 37,8 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Förder-
geschäft gekennzeichnet, denen Auflösungen von Pauschalwert-
berichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS BFA 7
gegenüberstanden. Darüber hinaus bildete die NRW.BANK eine
zusätz liche Pauschalwertberichtigung in Höhe von 45,0 Mio. €
(„Post Model-Adjustment“), um den Unsicherheiten im Zusam-
menhang mit der Energiepreisentwicklung Rechnung zu tragen,
die noch nicht in den statistischen Bewertungsparametern
berücksichtigt sind. Die in den Vorjahren aufgrund der pande-
11/57
Im Jahr 2022 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für
die Förderbereiche mit insgesamt 38,1 Mio. € (Vj. 52,6 Mio. €).
Im Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung wurde der
Zinsüberschuss des Vorjahrs mit 456,5 Mio. € (Vj. 412,7 Mio. €)
übertroffen. Ausschlaggebend für den Anstieg waren Ergebnis-
beiträge aus dem Liquiditätsmanagement der Bank, insbeson-
dere aus der Teilnahme am Programm „Targeted Longer-Term
Refinancing Operations“ (TLTRO III) der EZB.
Der Provisionsüberschuss betrug 59,0 Mio. € (Vj. 55,1 Mio. €)
und beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus dem Kredit-
ersatzgeschäft, das durch Spread-Ausweitungen etwas höher
ausfiel.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis betrug in diesem
Segment −79,0 Mio. € (Vj. −78,0 Mio. €).
Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen
resultierte ein Kursergebnis von −79,6 Mio. € (Vj. −49,2 Mio. €).
Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließlich
auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für die
Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit, der
Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung vorhandener
Linien. Da die NRW.BANK wieder Neuemissionen zu aktuellen
Kon di tionen begeben kann, trägt dies langfristig zu einer
günstigeren Refinanzierungsbasis bei und stärkt die zukünftige
Ertragskraft.
Demgegenüber ergaben sich im Kontext der Steuerung des
Gesamt portfolios positive Kursergebnisse aus Wertpapieren und
(Sicherungs-)Derivaten in Höhe von 21,8 Mio. € (Vj. 17,2 Mio. €).
Mit 149,3 Mio. € (Vj. 158,4 Mio. €) entfiel der größte Teil des
Zinsergebnisses wie im Vorjahr auf den Bereich Wohnraum-
förderung. Der Rückgang resultiert überwiegend aus einer
Änderung bei der Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags,
die aus Fördernehmersicht zu einer Verbesserung der Kredit-
konditionen führte.
Im Förderprogrammgeschäft konnte die eingesetzte Förder-
leistung in Form von Zinsvergünstigungen und Bereitstellungs-
vorteilen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden.
In den Bereichen Eigenkapital- und Spezialfinanzierungen nahm
das Zinsergebnis leicht zu.
Der Provisionsüberschuss lag mit 27,5 Mio. € unter dem
Vorjahres ergebnis (Vj. 29,8 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis belief sich in diesem
Segment auf 11,2 Mio. € (Vj. 17,1 Mio. €).
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von 2,7 Mio. €
(Vj. 43,9 Mio. €) war durch Wertberichtigungen im Förder geschäft
gekennzeichnet, denen Auflösungen von Pauschalwertberich-
tigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß IDW RS BFA 7
gegenüberstanden. Im Vorjahr war die Auflösung noch deutlich
höher ausgefallen.
Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft
betrug 46,6 Mio. € (Vj. 25,8 Mio. €) und war wiederum vor allem
durch Ergebnisbeiträge aus dem Abgang von Förderengagements
geprägt.
12/57
im Vorjahr aus und resultierte vor allem aus Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Bewertung von Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Segment Stäbe /
Dienste in Höhe von −249,1 Mio. € (Vj. −176,4 Mio. €) entfiel auf
die Dotierung der Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
und die im Hinblick auf die Energiekrise vorgenommene Sonder-
dotierung der Pauschalwertberichtigungen.
2.3.2 Finanzlage
Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit
Anstalts last, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinan-
zierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt
daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nordrhein-
Westfalen.
Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moody‘s und Standard &
Poors überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der
NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings.
Durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips bei
Wertpapieren der Liquiditätsreserve resultierte aus Markt-
wertschwankungen ein Bewertungsergebnis von −2,2 Mio. €
(Vj. 0,0 Mio. €).
Im Kreditgeschäft entstand durch die Auflösung von Pauschal-
wertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß
IDW RS BFA 7 ein Ergebnis von 11,6 Mio. € (Vj. −6,1 Mio. €).
Für das Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung
führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven −30,6 Mio. €
(Vj. −39,9 Mio. €) zu.
Das Zinsergebnis im Segment Stäbe / Dienste betrug 54,8 Mio. €
(Vj. 53,9 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie der Anlage der
Personalrückstellungen.
Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe
von −108,3 Mio. € (Vj. −223,4 Mio. €) fiel deutlich niedriger als
Übersicht über die aktuellen Ratings
Fitch Ratings Moody’s Standard & Poor’s
Langfrist-Rating AAA Aa1 AA
Kurzfrist-Rating F1+ P–1 A–1+
Ausblick stabil stabil stabil
13/57
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refi-
nanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen
Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das
Debt Issuance-Programm und das Australian and New Zealand
Medium Term Note-Programm (Kangaroo / Kauri-Programm) zur
Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das
Global Commercial Paper-(GCP-)Programm zur Abdeckung von
Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungsquellen
waren die TLTRO III der EZB sowie für das Durchleitungsgeschäft
programmgebundene Mittel der KfW Bankengruppe und der
Landwirtschaftlichen Rentenbank.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezem-
ber 2022 auf 159,9 Mrd. € (Vj. 153,1 Mrd. €).
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige
Förderung / Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich
garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen –
nach Rückkäufen – in Höhe von 9,7 Mrd. € (Vj. 11,6 Mrd. €).
Die Refinanzierungstitel wurden, wie in der Grafik dargestellt,
in unterschiedlichen Währungen bei Investoren platziert. Die
dominierenden Emissionswährungen waren der Euro mit einem
Anteil von 85% und der US-Dollar mit 9%. Grüne und soziale
Themenanleihen trugen zum Refinanzierungsmix der NRW.BANK
mit einem Anteil von 23% (Vj. 25%) bei.
EUR 62%
USD 9%
NOK 1%
GBP 5%
EUR Social Bonds 9%
EUR Green Bonds 14%
14/57
Die Forderungen an Kunden blieben mit insgesamt 58,6 Mrd. €
auf Vorjahresniveau (Vj. 57,9 Mrd. €). Zum einen nahm der
Bestand an Förderdarlehen im Bereich Wohnraumförderung auf
14,0 Mrd. € (Vj. 13,8 Mrd. €) zu. Zum anderen sank im Wert-
papiergeschäft der Bestand an Namenspapieren und Schuldschein-
darlehen auf 18,1 Mrd. € (Vj. 18,4 Mrd. €). Darüber hinaus redu-
zierten sich die Termingelder auf 5,5 Mrd. € (Vj. 6,0 Mrd. €).
Der Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere blieb mit 38,8 Mrd. € (Vj. 38,1 Mrd. €)
nahezu unverändert.
Die Buchwerte der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen der NRW.BANK lagen bei 2,5 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €).
Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen vor allem aufgrund
höherer Liquiditätsbevorratung auf 56,2 Mrd. € (Vj. 46,3 Mrd. €).
Der Anstieg entfiel im Wesent lichen auf eine Einlagefazilität bei
der Deutschen Bundesbank in Höhe von 7,2 Mrd. €. Die Bank
nutzte hier Konditionenvorteile am Geld- und Kapitalmarkt zur
Umschichtung liquider Mittel vom Guthabenkonto bei der
Deutschen Bundesbank (Bilanz posten „Barreserve“) in die
Einlage fazilität. Der Bestand der im Hausbankenverfahren heraus-
gereichten Förderkredite lag bei 36,0 Mrd. € (Vj. 35,1 Mrd. €).
Im Hausbankenverfahren werden Förderanträge bei den jeweili-
gen Hausbanken eingereicht und daraufhin über diese an die
NRW.BANK weitergeleitet. Anschlie ßend stellt die NRW.BANK die
Fördermittel über die Hausbank bereit. Der Bestand an Namens-
papieren und Schuldscheindarlehen belief sich auf 8,1 Mrd. €
(Vj. 6,8 Mrd. €).
Bilanzposten Aktiva
31.12.2022
Mrd. €
31.12.2021
Mrd. €
Barreserve 0,2 4,1
Forderungen an Kreditinstitute 56,2 46,3
Forderungen an Kunden 58,6 57,9
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 38,8 38,1
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2,5 2,4
Sonstige Aktiva 3,6 4,3
Bilanzsumme 159,9 153,1
15/57
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich
leicht auf 10,0 Mrd. € (Vj. 11,0 Mrd. €). Dieser Posten beinhaltet
im Wesentlichen begebene Namenspapiere, deren Bestand auf
9,2 Mrd. € (Vj. 10,4 Mrd. €) zurückging.
Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 81,7 Mrd. €
(Vj. 74,1 Mrd. €) über dem Vorjahresbestand.
Das handelsrechtliche Eigenkapital betrug unverändert 18,0 Mrd. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben mit
39,9 Mrd. € (Vj. 40,0 Mrd. €) nahezu unverändert. Auf Förder-
kredite, die auf der Aktivseite überwiegend im Hausbanken ver-
fahren herausgereicht und über die KfW Bankengruppe oder die
Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert werden, entfielen
22,6 Mrd. € (Vj. 23,1 Mrd. €). Darüber hinaus sind in diesem
Bilanzposten Globaldarlehen in Höhe von 2,0 Mrd. € (Vj. 4,7 Mrd. €)
insbesondere der KfW Bankengruppe sowie der Europäischen
Investitionsbank (EIB), der Entwicklungsbank des Europarats
(CEB) und der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur allgemeinen
Refinanzierung enthalten.
Bilanzposten Passiva
31.12.2022
Mrd. €
31.12.2021
Mrd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 39,9 40,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 10,0 11,0
Verbriefte Verbindlichkeiten 81,7 74,1
Rückstellungen 3,4 3,3
Nachrangige Verbindlichkeiten 1,4 1,5
Fonds für allgemeine Bankrisiken 1,1 1,0
Eigenkapital 18,0 18,0
Sonstige Passiva 4,4 4,2
Bilanzsumme 159,9 153,1
Eventualverbindlichkeiten 14,9 15,0
Andere Verpflichtungen 8,4 8,0
Geschäftsvolumen 183,2 176,1
16/57
4.2 Entwicklung des Umfelds
4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Der Konjunkturverlauf wird auch weiterhin von vielen Risiken wie
dem andauernden Krieg in Europa und den jahrzehntelang nicht
gekannten Preis- und Kostenschüben bestimmt. Entsprechend
dürften vor allem in den ersten Monaten des Jahres die damit
einhergehenden Belastungen weiterhin Bestand haben. Gleich-
wohl haben sich die Aussichten für die deutsche Konjunktur dank
der gesunkenen Energiepreise perspektivisch etwas aufgehellt,
auch wenn sich die Preise weiterhin auf hohem Niveau befinden.
Die deutsche Wirtschaft dürfte folglich im laufenden Winterhalb-
jahr zwar schrumpfen. Sie erlebt aber voraussichtlich nicht den
befürch teten schwerwiegenden Einbruch. Das BIP sollte alles in
allem im Jahresdurchschnitt 2023 nur um rund 0,5% sinken.
In Nordrhein-Westfalen besteht indes das Risiko, dass die sich
abzeichnende Konjunkturschwäche aufgrund der hohen Bedeu-
tung energieintensiver Branchen deutlicher ausfallen könnte.
Die industrielle Wertschöpfung dürfte im Winterhalbjahr
stagnieren. So sollten die energieintensiven Unternehmen weiter-
hin gezwungen sein, ihre Produktion zu reduzieren, da sie die
gestiegenen Kosten nicht ohne Weiteres an die Kunden weiter-
geben können. Zum anderen dürften die Nachholeffekte etwa im
Fahrzeugbau auslaufen. Die Industrie profitiert gleichwohl von
einem ungewöhnlich hohen Auftragsbestand, der allein mit einer
Reichweite von gut sieben Monaten die Produktion sichert. Dieser
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im
Geschäftsjahr 2022 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten
Kernkapitals spiegelt mit 44,0% (Vj. 44,4%) die hohe Kapital-
ausstattung der NRW.BANK wider, die größtenteils der Refinan-
zierung von Förderkrediten dient und daher für das Förder-
gescft erforderlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrecht-
lichen Kennzahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht,
Kapitel 5.4.1.
3 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Beendigung des
Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor.
4 Prognosebericht
4.1 Grundlagen
Der Prognosebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen in
Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den Geschäfts-
verlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
NRW.BANK für das folgende Geschäftsjahr. Die Aussagen basieren
auf Erwartungen und Annahmen, die auf den zum Erstellungs-
zeitpunkt vorliegenden Informationen beruhen. Sie beinhalten
Risiken und Unsicher heiten, die außerhalb des Einflussbereichs
der NRW.BANK liegen. Hierzu gehören insbesondere die
Entwick lung der Konjunktur und die Verfassung der Finanz-
märkte. Somit können die in der Zukunft tatsächlich eintretenden
Ereignisse von den Aussagen, Erwartungen und Annahmen
abweichen.
17/57
an die veränderten Bedingungen – insbesondere bezüglich der
Wärmeversorgung – angepasst werden. Zudem sind Wohn-
gebäude ein wichtiger Faktor auf dem angestrebten Weg zur
Klimaneutralität. So müssen die jährlichen Treibhausgasein-
sparungen im Gebäudesektor noch einmal verdoppelt werden,
um das Sektorziel 2030 zu erreichen. Allerdings dürften die
derzeit sinkenden Realeinkommen, die steigenden Kredit-
vergabe standards sowie die hohen Baupreise in nächster Zeit
noch deutlich die Wohnungsbauinvestitionen bremsen. Zusätz-
lich sollte der noch vorherrschende Mangel an Material und
Fachkräften die Entwicklung dämpfen.
Die anhaltend hohe Inflation dürfte sich zunehmend negativ auf
die privaten Konsumausgaben auswirken. Es ist davon auszu-
gehen, dass die verfügbaren realen Einkommen der privaten
Haushalte weiter schrumpfen. Insbesondere sollten die Haus halte
zunehmend die steigenden Gas- und Strompreise zu spüren
bekommen. Die private Konsumnachfrage dürfte infolgedessen
rückläufig sein. Es ist aber zu erwarten, dass der Rückgang des
privaten Konsums zumindest teilweise durch eine sinkende Spar-
quote der Haushalte sowie die staatlichen Entlastungsmaßnahmen
(Preisbremsen) abgefedert wird. In der zweiten Jahreshälfte
dürften ein Rückgang der Inflationsrate sowie deutliche Lohn-
erhöhungen stabilisierend auf den Konsum wirken.
Der Arbeitsmarkt sollte sich trotz der wirtschaftlichen Abkühlung
weiter robust zeigen. Arbeitskräfteknappheit und Fachkräfte-
mangel dürften dafür sorgen, dass die konjunkturelle Abkühlung
kann nun abgearbeitet werden, da die Verzögerungen im inter-
nationalen Überseetransport der Containerschifffahrt allmählich
nachlassen und sich die Materialengpässe sukzessive auflösen
sollten. Im weiteren Jahresverlauf ist dann bei einer Belebung
der internationalen Nachfrage wieder mit einer stärkeren Aus-
weitung der Wertschöpfung zu rechnen.
Die Unternehmen werden ihre Investitionsprojekte allerdings
aufgrund der hohen Unsicherheit voraussichtlich aufschieben
oder vollständig streichen. Die gestiegenen Finanzierungskosten
sind eine zusätzliche Belastung. Vor diesem Hintergrund dürften
die gewerblichen Investitionen im laufenden Winterhalbjahr
merklich zurückgehen. Mit einem graduellen Abklingen der
Unsicher heit und einer steigenden Auslandsnachfrage wird es ab
Mitte des Jahres aber voraussichtlich wieder zu einer Belebung
der Investitionstätigkeit kommen. Die Erfordernisse der Trans-
formation der deutschen Wirtschaft zu einer emissionsärmeren
Produktionsweise dürften die Investitionstätigkeit zusätzlich
stützen. Dieser Trend könnte durch die hohen Energiekosten
noch verstärkt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass
höhere Rüstungsausgaben das Wachstum der staatlichen Aus-
rüstungsinvestitionen deutlich steigern.
Eine Expansion der Wohnungsbauinvestitionen dürfte zunächst
auf sich warten lassen. Die Geschäftserwartungen der Wohnungs-
bauunternehmer stagnieren auf historisch niedrigem Niveau.
Zwar ist der Bedarf an Wohnungen, auch durch den Zuzug von
Flüchtlingen, weiterhin hoch. Auch muss der Wohnungsbestand
18/57
im Winterhalbjahr keinen besonders starken Anstieg der Arbeits-
losigkeit zur Folge hat, auch weil die Unternehmen bestrebt sein
werden, ihr Personal möglichst zu halten. Die konjunkturellen
Unsicherheiten senken allerdings die Bereitschaft der Unter-
nehmen für Neueinstellungen und die Zahl der Personen in Kurz-
arbeit könnte in den kommenden Monaten besonders in den
energieintensiven Branchen deutlich zunehmen.
Die Staatsausgaben werden 2023 voraussichtlich moderat
zulegen, obwohl coronabezogene Ausgaben, insbesondere
Unter nehmenshilfen, in großem Maße wegfallen. Die staatlichen
Hilfszahlungen bleiben aber wohl im Vergleich zu den Vor-
Corona- Jahren auf erhöhtem Niveau, da die Bundesregierung
mit einer Reihe von Transfers auf die steigenden Energiepreise
reagiert. Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird
ab Mitte Februar eine „Härtefallhilfe KMU“ über ein Portal der
NRW.BANK anbieten, um den von der Energiekrise besonders
betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen.
Die Teuerung wird 2023 voraussichtlich nur leicht zurückgehen.
Im Jahresverlauf dürfte die Inflationsrate zwar sinken, da Basis-
effekte aus dem Vorjahr die Beiträge der Energie- und Lebens-
mittelpreisinflation verringern und darüber hinaus die Preis-
bremsen für Energie den Anstieg dämpfen. Der Rückgang der
Inflationsrate wird aber zunächst nur graduell sein, denn die
Preisschübe bei Gütern am Anfang der Wertschöpfungskette wie
insbesondere Energie werden weiter auf die nachgelagerten
Produktionsstufen übergreifen. Auch die angesichts der Fach-
kräfteengpässe wohl stärker anziehenden Löhne und Dienst-
leistungspreise werden den Druck auf die Inflationsrate aufrecht-
erhalten. Angesichts solcher Zweitrundeneffekte könnte die
jahresdurchschnittliche Zuwachsrate rund 7% erreichen.
Die Perspektiven der deutschen, aber auch der nordrhein-
westfälischen Wirtschaftsentwicklung sind weiterhin mit außer-
gewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet. Die Risiken für eine
ungünstige Entwicklung bleiben groß. Dabei ist der Ukrainekrieg
weiter der bedeutendste Faktor, der für eine enorme Prognose-
unsicherheit sorgt. Das Ausmaß der Konjunktureffekte ist abhän-
gig davon, wie weit sich die Sanktions- und Eskalationsspirale
noch dreht, aber auch von der Intensität und Dauer des Kriegs.
Wirtschaftlich ist besonders relevant, ob es letztlich doch zu
einer Gasmangellage und deswegen notwendigen Energie ratio-
nierungen kommt, insbesondere in der Industrie. Eine solche
Entwicklung ist angesichts der gut gefüllten Gasspeicher sowie
beachtlicher Einsparungen von Industrie und Haushalten inzwi-
schen zwar sehr unwahrscheinlich, aber grundsätzlich noch
immer möglich, insbesondere bei einem ungewöhnlich kalten
Winter. Bei dem erneut und diesmal ohne russisches Pipelinegas
anstehenden Auffüllen der Erdgasspeicher für den Winter
2023 / 24 dürfte außerdem mit einigen Herausforderungen zu
rechnen sein.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Entwicklung in China.
Die Regierung hat zum Jahreswechsel eine abrupte Kehrtwende
ihrer strengen Null-Covid-Politik vollzogen und alle Beschrän-
19/57
Sollte es in einem wirtschaftlich günstigen Umfeld jedoch zu
einer stärkeren Inflationsdynamik kommen, könnte der Leitzins-
erhöhungszyklus der EZB stärker beziehungsweise länger fort-
gesetzt werden. Vorschub für dieses Alternativszenario würde
eine diplomatische Lösung im Ukrainekrieg sowie ein deutlicher
Rückgang der hohen Corona-Erkrankungszahlen in China leisten.
In diesem Fall wäre ein Anstieg der zehnjährigen Bundrendite bis
zum Jahresende auf mehr als 4% vorstellbar.
Zu Abweichungen vom aufwärtsgerichteten Renditebild für
Bundtitel könnte es aufgrund von Finanzmarktturbulenzen kom-
men, die durch erhebliche Kreditausfälle bei deutschen Unter-
nehmen und privaten Haushalten ausgelöst werden könnten.
Dieses Risiko besteht latent, denn in beiden Gruppen nahm die
Verschuldung in den letzten Jahren insgesamt zu. Gleichwohl ist
eine hohe Ausfallrate kurzfristig unwahrscheinlich, denn die
Schuldentragfähigkeit scheint mit Blick auf die Bilanzzahlen bei
den meisten Unternehmen und auf den stabilen Arbeitsmarkt
grundsätzlich gegeben zu sein. Die hohen Energie- und Rohstoff-
preise bringen als Auswirkungen des Ukrainekriegs jedoch neue
Belastungen mit sich, die länger als die der Corona-Pandemie
andauern sollten. Kurzfristig dürften allerdings die Hilfspakete
der öffentlichen Hand diese Belastungen abfedern. Perspektivisch
könnte dennoch die Überlebensfähigkeit von Unternehmen gerade
in den energieintensiven Branchen beeinträchtigt sein und die
aktuell noch niedrige Zahl an Insolvenzen steigen lassen.
Hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung haben sich im Euro-
raum laut Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank über mehrere
kungen aufgehoben. Die wirtschaftliche Erholung des Landes
könnte dank der plötzlichen Öffnung bereits im Frühjahr ein-
setzen und damit früher als erwartet. Abngig von der weiteren
Entwicklung der Corona-Pandemie und eventuell neu auftreten-
den Mutationen des Virus kann es aber auch zu Rückschlägen
und damit zu erneuten Engpässen in den internationalen Liefer-
ketten kommen. Auch die aktuelle Zuspitzung der Krise um
Taiwan bietet negatives Überraschungspotenzial für die Wirt-
schaftsentwicklung.
4.2.2 Finanzmärkte
Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung auf den Finanz-
märkten dürfte auf absehbare Zeit hoch bleiben. Abwärtsrisiken,
insbesondere Kreditrisiken bei Unternehmen und Verbrauchern,
folgen aus dem erhöhten Zins- und Inflationsniveau, während ein
besserer Konjunkturverlauf als erwartet für eine Aufhellung der
Stimmung an den Finanzmärkten sorgen könnte.
Im ersten Halbjahr wird die Zinsschraube seitens der Zentral-
bank voraussichtlich nochmals weiter angezogen. Darauf deuten
die im Rahmen der geldpolitischen Entscheidungen gemachten
Aussagen der EZB zum Jahresende 2022 hin. Nach den starken
Erhöhungen im Jahr 2022 dürften die weiteren Leitzinsschritte
im Euroraum 2023 aber tendenziell kleiner ausfallen. Hierfür
sprechen eine sehr wahrscheinlich leicht zurückgehende Infla-
tionsrate sowie eine Konjunkturverlangsamung in den ersten
Monaten des Jahres 2023. In diesem Fall dürfte das Aufwärts-
potenzial der zehnjährigen Bundrendite im Bereich um 2,7%
begrenzt bleiben.
20/57
politischen Entwicklung Nordrhein-Westfalens einnehmen und
Finanzierungsangebote, Beratungsleistungen sowie Dienst-
leistungsfunktionen zielgerichtet verknüpfen. In diesem Zusam-
menhang wird sie zeitnah auf neu aufkommende Förderbedarfe
– wie zum Beispiel die Energiekrise – reagieren und ihr Förder-
angebot dahingehend kontinuierlich optimieren.
Ein Fokus der planmäßigen inhaltlichen Weiterentwicklung des
Fördergeschäfts wird auch im Jahr 2023 auf der Unterstützung
von Transformationsvorhaben liegen. Innovationen und Unter-
nehmensgründungen sind der Motor für eine prosperierende,
sich stetig neu erfindende Wirtschaft. Aus diesem Grund
bestehen für Gründer sowie innovative Unternehmen von jeher
spezielle Förderangebote der NRW.BANK. Für 2023 plant die
NRW.BANK hier unter anderem einen Ausbau ihrer Beratungs-
und Matchingangebote für innovative Start-ups, die Wiederauf-
lage eines speziellen Förderangebots für innovative Unter nehmen
sowie eine Ausweitung ihres Angebots an Haftungsfreistellungen
auf Existenzgründungen und neu gegründete Unternehmen. Die
NRW.BANK überprüft zudem laufend, wie sie mit bestehenden
und neuen Förderprodukten nachhaltige Fördervorhaben noch
besser unterstützen kann. Für 2023 sind zum Beispiel eine ver-
stärkte Förderung von Unternehmen bei der Einsparung von CO
2
oder eine gezielte Unterstützung der Schaffung klimagerechten
Wohnraums angedacht.
Weiter im Fokus wird im Jahr 2023 die Modernisierung der
Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen sein. In der Infrastruktur-
förderung stehen beispielsweise eine stärkere Förderung
Jahre Verwundbarkeiten aufgebaut, die im aktuellen Umfeld die
Risiken für die Finanzstabilität erhöhen können. Dies gilt insbe-
sondere für die wirtschaftlich geschwächten Euromitglieds länder,
deren Verschuldung sich in den vergangenen Jahren deutlich
erhöht hat. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus
besteht das Risiko, dass die Staatsschulden in Zukunft nur zu
deutlich schlechteren Konditionen finanziert werden können.
Unmittelbar ist diese Gefahr zwar nicht virulent, denn mehrere
Mitgliedstaaten haben die durchschnittliche Restlaufzeit ihrer
Verschuldung in der Niedrigzinsphase erhöht, wodurch ihre
kurzfristige Verwundbarkeit bei Zinsänderungen gemildert wurde.
Dass aber eine hohe Verschuldung bei Aufkommen von Zweifeln
an der Schuldentragfähigkeit trotzdem überraschend negative
Wirkungen entfalten kann, haben die heftigen Turbulenzen bei
den britischen Staatsanleihen im September und Oktober 2022
gezeigt.
Für Deutschland ist die Gefahr, in Finanzmarktturbulenzen zu
geraten, aufgrund des relativ niedrigen Verschuldungsgrades
gering. Jedoch könnte es zwischen den wirtschaftlich, politisch
und finanziell eng vernetzten Staaten im Euroraum zu Anste-
ckungseffekten kommen, falls ein Mitglied in Finanzierungs-
schwierigkeiten gerät. Die Wahrscheinlichkeit negativer Effekte
für Deutschland scheint jedoch nicht sehr hoch, da deutsche
Staatstitel in Krisensituationen bislang immer gesucht wurden.
4.3 Entwicklung der Bank
Die NRW.BANK wird mit ihrem etablierten Förderportfolio
weiterhin eine wichtige Rolle bei der wirtschafts- und struktur-
21/57
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung dürfte sich auf
stabilem Niveau bewegen.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem
Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes
unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge zu
zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Dar-
lehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der
Modernisierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grund-
gesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu
leisten hat. Der gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss
wird den Rücklagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind
gemäß der Satzung der NRW.BANK ausgeschlossen.
Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und
das Geschäftsvolumen auf weitgehend gleichbleibendem Niveau
entwickeln.
grüner Energieinfrastruktur und zusätzliche Förderimpulse zu-
gunsten des Bildungssektors auf der Agenda. Geplant ist zudem
eine Neustrukturierung und Flexibilisierung des Förderangebots
der Bank für Infrastrukturvorhaben kommunaler Träger.
Nach derzeitiger Einschätzung dürfte das Neuzusagevolumen
des Jahres 2022 nicht erreicht werden.
Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2023
mit einem positiven Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis. Aus Sicht der Bank wird die Geschäftsentwick-
lung insgesamt weiter erfolgreich verlaufen.
Die Bank plant vor dem Hintergrund einer leicht steigenden
Förder leistung und weniger günstigen Kapitalmarktbedingungen
für 2023 mit spürbar rückläufigen operativen Erträgen. Des
Weiteren dürften die Effekte aus der anhaltenden Senkung des
durchschnittlichen Rechnungszinses für Personalrückstellungen
ein wesentlicher Faktor bleiben, sich aber in etwa auf dem Niveau
des Berichtsjahrs bewegen.
Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK von einem
geringfügigen Anstieg im Jahr 2023 aus, der sich voraussichtlich
im Personalaufwand in Form von tariflichen und individuellen
Gehaltsanpassungen sowie durch moderaten Personalaufbau
insbesondere im Zusammenhang mit neuen Aufgaben im Förder-
gescft sowie einer Erhöhung des Sachaufwands im Rahmen
der Inflationserwartungen widerspiegelt.
22/57
schuss wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil
auf Gesamtbankebene sowie in den einzelnen Risikoarten
informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über
die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability
Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fällt
insbesondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen
auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die
Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des
ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis- und
Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die Ergebnis-
steuerung und das Bilanzstrukturmanagement.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit
und der damit verbundenen wachsenden Anforderungen besteht
ein Nachhaltigkeits-Komitee. Es ist insbesondere, unter Beachtung
der relevanten regulatorischen Veränderungen und marktindu-
zierten Entwicklungen, für die strategischen und übergeordneten
gescftspolitischen Entscheidungen der NRW.BANK in Bezug
auf das Thema Nachhaltigkeit zuständig.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapital-
marktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese be-
reiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungsweise
5 Risiko- und Chancenbericht
Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einge-
gangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein Rahmenwerk
aus Leitlinien, Organisationsstrukturen und Prozessen. Damit
soll sichergestellt werden, dass Risiken identifiziert, gemessen,
zusammengeführt und gesteuert sowie unter Beachtung der
Risikotragfähigkeit begrenzt werden.
Die NRW.BANK ist – wie alle rechtlich selbstständigen deutschen
Förderbanken – namentlich aus dem Anwendungsbereich der
Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß
§ 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen
der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit
beaufsichtigt.
5.1 Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das
Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die ord-
nungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Risiko-
strategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risikoüber-
wachung sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der
Berichterstattung regelmäßig über die Risikosituation auf
Gesamt bankebene informiert.
Der Vorstand wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Im
Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrats, wird
die Risikosituation der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Aus-
23/57
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen
angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen
der NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamt-
bankstrategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den
Grundsätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den
übergeordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung
des Landes stehen hierbei im Vordergrund.
treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter Kom-
petenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grundsätzliche
Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfallrisiken sowie
aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und aufsichtsrechtliche
Entwicklungen und ihre möglichen Auswirkungen auf einzelne
Engagements behandelt.
Aufbau der Banksteuerung
Gewähr-
träger
Verwaltungsrat /
Ausschüsse
Vorstand
ALCO
Führungs-
kreis
Marktbereiche Marktfolgebereiche
Nachhaltigkeits-
Komitee
Kredit- / Investitions-
Komitees
24/57
Kredit bearbeitung und das laufende Monitoring im Förder- und
Kapital marktgeschäft sowie die Erstellung der Watch-Liste (für
Engagements mit erhöhtem Risiko). Darüber hinaus ist der Bereich
Kreditmanagement für die Koordination der Kreditkomitee-
sitzungen zuständig.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und
Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als
unabhängige Instanz im Auftrag des Vorstands.
5.2 Risikopolitik und -strategie
Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes
Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken ein-
geht. Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei
der Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor
dem Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstützung des
Förder geschäfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der
Grundsatz der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer
Ertragsgenerierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte
mit einem Rating im Sub Investment Grade-Bereich eingegangen
werden.
Die Risikostrategie ist neben der Förder- und Gescftsstrategie
Teil der Gesamtbankstrategie der NRW.BANK, die jährlich – für
einen Planungszeitraum von vier Jahren – aktualisiert wird. Sie
baut auf der Förder- und Geschäftsstrategie auf und hat das Ziel,
eine ausgewogene Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu
gewährleisten. Dabei konkretisiert sie die von der Gewährträger-
versammlung verabschiedeten risikopolitischen Grundsätze
durch entsprechende Limite als Teil der operativen Steuerung.
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Überwachung
und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den Markt-
bereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für die
Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind,
obliegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung,
insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten Limite.
Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf Vor-
standsebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kredit prozess
geforderte Funktionentrennung hinsichtlich der Marktfolge-
bereiche.
Die Bank hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß
MaRisk exklusiv dem Leiter des Bereichs Risikocontrolling über-
tragen. Er ist an allen wichtigen risikopolitischen Geschäfts-
entscheidungen der Geschäftsleitung, insbesondere durch seine
Einbindung in das ALCO, das Nachhaltigkeits-Komitee und andere
Komitees, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risiko-
controlling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die
Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit (inklusive Gesamtbankstresstests), die Überwachung
der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung,
die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Compliance und
Geldwäscheprävention sowie die Koordination des Prozesses
zur Einführung neuer Produkte.
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolge-
bereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die
25/57
Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko,
welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema
berück sichtigt wird.
Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuier-
lichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der
bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte
durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte
identifiziert, gemessen und limitiert werden.
5.4 Risikosteuerung
Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand
des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditäts-
ausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner Pro-
zesse – des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process)
und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process)
– beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und einer öko-
nomischen Perspektive unterschieden.
In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstalts-
last, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungsgarantie
nicht risikomindernd berücksichtigt.
5.4.1 Normative Perspektive
Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesent-
lichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen
Diese Limite werden auf Basis des Gesamtrisikoprofils und der
bestehenden Kapital- und Liquiditätsausstattung festgelegt und
definieren den Risikoappetit der NRW.BANK.
Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt
diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoaus-
schuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des
Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert.
5.3 Risikoinventur
Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist
Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -über-
wachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten
Risiko inventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-,
Ertrags- oder Liquiditätslage direkt oder indirekt beeinflussen
können, vollständig im Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind.
Dies geschieht jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen auf
Ebene des gesamten Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die Klassi-
fizierung der Risiken in wesentliche und unwesentliche Risiken.
Als wesentliche Risikoarten (einschließlich enthaltener Risiko-
konzentrationen) wurden das Adressenausfallrisiko und das
Marktpreisrisiko sowie das Liquiditätsrisiko, das operationelle
Risiko und das Pensionsrisiko identifiziert. Die drei letztgenannten
Risikoarten sind jedoch in ihrer Wesentlichkeit gegenüber dem
Adressenausfall- und Marktpreisrisiko nachgelagert.
26/57
in der NRW.BANK die Kennziffern harte Kernkapitalquote,
Gesamt kapitalquote, Verschuldungsquote, Auslastung der Groß-
kreditobergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable
Funding Ratio (NSFR). Zum Berichtsstichtag stellt sich die
normative Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt dar:
Kennzahlen der normativen Perspektive
31.12.2022 31.12.2021
Harte Kernkapitalquote 44,0% 44,4%
Hartes Kernkapital (Mrd. €) 18,6 18,6
Gesamtrisikobetrag (Mrd. €) 42,3 41,9
Gesamtkapitalquote 44,2% 44,6%
Eigenmittel (Mrd. €) 18,7 18,7
Verschuldungsquote 19,0% 21,0%
Auslastung der Großkreditobergrenze 16,0% 14,9%
Liquidity Coverage Ratio 306% 442%
Net Stable Funding Ratio 120% 131%
Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen
unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR,
der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätz-
lichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte
Kernkapitalquote 9,78% (Vj. 9,00%) beziehungsweise für die
Gesamtkapitalquote 15,25% (Vj. 12,50%). Die Kapitalausstattung
der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben.
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kern-
kapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich
durch das harte Kernkapital bestimmt.
Alle Kennziffern werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften
der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standardverfahren
ermittelt.
27/57
Manage mentpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine
drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite
und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit
eingehalten.
Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine voraus-
schauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird – jährlich
im Rahmen der Risikostrategie – eine Kapital- und Liquiditäts-
planung über vier Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäfts-
planung) und zwei adverse Szenarien umfasst. Dabei werden
auch solche Risiken berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen
Betrachtung nicht enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der
ökonomischen Perspektive, die sich erst im Laufe der Zeit auch
in der normativen Perspektive niederschlagen. Dies kann durch
Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus
resultierend der Eigenmittel) sowie durch Änderungen des
Gesamtrisikobetrags geschehen.
Ergänzend erfolgt vierteljährlich eine unterjährige Fortschreibung
der Kapitalplanung in einer rollierenden Dreijahresbetrachtung
sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liquidität auf Basis
der Szenarien, die auch der Kapitalplanung zugrunde liegen.
Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der
strategischen Kapital- und Liquiditätsplanung als auch in deren
unterjähriger Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweiligen
Betrachtungszeitraum eingehalten.
Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von
mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass auf-
grund der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Ver-
schuldung einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK
liegt deutlich über der Vorgabe.
Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem
maximalen Risikopositionswert aller Großkredite im Verhältnis
zur Großkreditobergrenze, wobei eine aufsichtliche Anforderung
(Höchstgrenze) von maximal 100% besteht. Die Auslastung bei
der NRW.BANK liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze.
Für die Liquidity Coverage Ratio – als kurzfristige Liquiditäts-
kennzahl – ist aufsichtlich ein Wert von mindestens 100% einzu-
halten. Zur Berechnung werden die Nettozahlungsausgänge der
nächsten 30 Tage in das Verhältnis zum regulatorisch definierten
Liquiditätspuffer gesetzt. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung
der NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
Die Net Stable Funding Ratio – als langfristige Liquiditäts-
kennzahl – setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank
in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung.
Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens
100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
In der Risikostrategie werden für alle Kennziffern Limite fest-
gelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines
28/57
sind die Vorsorgereserven einschließlich der im Geschäftsjahr
erfolgten Zuführungen, die die Deckungsmasse stärken. Der
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Marktwert-
veränderungen (insbesondere aus der Unterverzinslichkeit von
Förderkrediten).
Der Deckungsmasse steht das ökonomische Kapital gegenüber.
Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen Risiken
sowie ergänzend für das Geschäfts- und Kostenrisiko ermittelt.
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrecht-
lichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen
erfolgen. So werden beispielsweise stille Lasten und Reserven
insbesondere aus Wertpapieren und Derivaten abgezogen,
sofern sie per Saldo negativ sind. Dabei werden positive Eigen-
bonitätseffekte auf der Passivseite nicht entlastend berück-
sichtigt. Ferner wird das erwartete Jahresergebnis (rollierend
betrachtet) abgezogen, sofern es negativ ist – die unterjährige
Anrechnung eines positiven Ergebnisses unterbleibt. Enthalten
5.4.2 Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige
Betrachtung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch
verfügbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen – im
Gegensatz zur normativen Perspektive – bankinterne Verfahren
zum Einsatz. Zum Berichtsstichtag stellt sich die ökonomische
Perspektive auf Gesamtbankebene (ICAAP) wie folgt dar:
Kennzahlen der ökonomischen Perspektive in Mrd. €
31.12.2022 31.12.2021
Deckungsmasse 17,3 21,6
Kapitalreserve 1,8 6,1
Gesamtbanklimit 15,6 15,5
Ökonomisches Kapital 7,8 8,7
29/57
Refinanzierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der
Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko
wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt
sich aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basis-
indikator ansatzes geß CRR und eines internen Verfahrens.
Das öko nomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich
ermittelt.
Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt.
Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hin-
sichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der
Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich
ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert.
Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflich-
tungen sind im Marktpreisrisiko integriert.
Beim Gescfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risiko-
betrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das
ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrach-
tung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis. Es
wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte
Jahr unverändert.
Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik
in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des
Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen.
Das ökonomische Kapital ist die maßgebliche Risikosteuerungs-
größe der NRW.BANK über Risikoarten und Bereiche hinweg.
Es bildet die Grundlage, um Risiken methodisch konsistent zu
einer Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzuführen.
Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen
Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die
Gesamtbank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab.
Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das
Konfidenzniveau beträgt 99,9%.
Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko
einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene.
Die Bestimmung erfolgt über einen Credit VaR-Ansatz, der auf
den unerwarteten Verlust abstellt. Erwartete Verluste sind als
Standardrisikokosten im erwarteten Jahresergebnis enthalten.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreisrisiko
stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur VaR-
Berechnung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen dabei
allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken, Währungs-
risiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die barwertigen
allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohnraumförderung
sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im Kapitalanlage-
geschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam werdende
Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen abgesichert.
Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche
Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des
30/57
Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung
(ILAAP) durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige
Zahlungs ströme in einzelnen Laufzeitbändern umfasst.
Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, ins-
besondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resul-
tierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK
verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten
Daten und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren
wird in der normativen Perspektive die ausreichende Prognose-
güte des durchgeführten Kapital- und Liquiditätsplanungs-
prozesses validiert.
5.4.3 Stresstests
Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress-
und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen
der normativen und ökonomischen Perspektive berücksichtigen.
Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlassbezogen.
Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle Gefähr-
dungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher, aber
plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die Angemes-
senheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit den
Fortbestand des Instituts auch unter adversen Entwicklungen
sicherstellen zu können.
Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesent-
lichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesent-
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene
erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch
Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten.
Als Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene ist
ein Teilbetrag der Deckungsmasse festgelegt, der dem aus den
Planungen abgeleiteten Risikoappetit der Bank entspricht. Der
verbleibende freie Anteil der Deckungsmasse stellt außerhalb des
Gesamtbanklimits eine Kapitalreserve dar, die in Abhängigkeit
von der Deckungsmasse Schwankungen unterliegt.
Das Gesamtbanklimit wird im Rahmen des jährlichen Strategie-
prozesses auf die wesentlichen Risikoarten sowie Bereiche
allokiert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere zur Um-
setzung der geplanten Förderziele hinreichende Deckungsmasse
zur Vergung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die
Auslastung der Limite wird täglich bestimmt. Die Limite wurden
im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten.
Zwei Frühwarnschwellen ergänzen die Steuerung der Risiko-
tragfähigkeit. Für den Fall, dass sich das ökonomische Kapital
im Vergleich zum Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt
(zum Berichtsstichtag Ist: 50%). Falls sich die Kapitalreserve im
Vergleich zum Gesamtbanklimit reduziert, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Kapitalreserve auf 10% des
Gesamtbanklimits sinkt (zum Berichtsstichtag Ist: 12%).
31/57
nition der Perspektiven – in der normativen Perspektive über
einen dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen
Perspektive ad hoc ein.
In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapital-
quoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg
des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterun-
gen bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn-
und Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand
an Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigen-
mittel nicht reduziert werden.
In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenausfall-
und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die
Deckungs masse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderun-
gen der Marktdaten.
Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR
und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den
Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Markt-
daten- und Rating-Verschlechterungen.
Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen
Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr der russi-
sche Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiekrise sowie erneut
Klimarisiken im Fokus. In zwei Stress-Szenarien wurden die
möglichen Aus wirkungen des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine untersucht. Ein weiterer anlass bezogener Stresstest zur
Gaskrise unterstellte für energie intensive Unternehmen und
Energieversorger in drei Szenarien unterschiedliche Rating- und
lichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise
die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen, berück-
sichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen Aus-
wirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität
(Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten
(Zinsen, Credit Spreads und Fremdwährungskurse) untersucht.
Zusätzlich werden auch Pensions- und operationelle Risiken
berücksichtigt. Es werden mindestens ein historisches und drei
hypothetische Szenarien betrachtet.
Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit
beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die
NRW.BANK verwendet derzeit ein Szenario, das Veränderungen
der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzen-
krise im Jahr 2011 widerspiegelt.
Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis von
Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden bei-
spielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das
Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren oder einen schweren
konjunkturellen Abschwung und Inflationsanstieg unterstellen.
Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen
Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in
seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen
der normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert.
Risikoparameterveränderungen treten – entsprechend der Defi-
32/57
5.5 Adressenausfallrisiko
5.5.1 Definition
Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäfts-
partner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage
sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines
Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett-
oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfall-
risiko umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten-, Beteili-
gungs-, Migrations- und Konzentrationsrisiko inklusive des
Länderrisikos.
Unter Kreditrisiko versteht die NRW.BANK das Risiko, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen zur Rückführung von
gewährten liquiden Mitteln (zum Beispiel bei Krediten oder Geld-
marktgeschäften) nicht nachkommt.
Das Emittentenrisiko beschreibt das Risiko einer Zahlungs-
unfähigkeit des Emittenten (zum Beispiel bei Wertpapieren) oder
einer Referenzadresse (bei Kreditderivaten).
Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die NRW.BANK
durch den Ausfall eines Vertragspartners aus Derivatekontrakten
bei zwischenzeitlichen Marktveränderungen einen unrealisierten
Gewinn aus schwebenden Geschäften (das heißt bis zur vertrag-
lichen Fälligkeit) nicht mehr vereinnahmen kann beziehungs-
weise erhöhten Ersatzbeschaffungskosten ausgesetzt ist.
Verlustquoten-Verschlechterungen. Schließlich wurden in einem
dritten Stresstest die langfristigen Auswirkungen des Klima-
wandels auf das Geschäftsmodell der NRW.BANK anhand von
drei Szenarien des Network for Greening the Financial System
(NGFS) untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich in den Maß-
nahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und damit in der Inten-
sität physischer und transitorischer Risiken bis zum Jahr 2050.
Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen
zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen.
5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr sowohl in der ökono-
mischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die
vom Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des Strategie-
prozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit wurden
eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar und
liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank. Beson-
dere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK be-
stehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien lassen
keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen. Die
aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken sind
somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die Kapital-
ausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven ange-
messen.
Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der öko-
nomischen als auch in der normativen Perspektive eingehalten.
Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht erkenn-
bar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar.
33/57
Die Engagementhöhe ist die Summe aller ausfallrisiko-
behafteten Anrechnungsbeträge. Dies ist bei Krediten das
Restkapital zuzüglich verbindlicher Auszahlungsverpflichtun-
gen und bei Wertpapieren der Größere aus fortgeführtem
Einstands- und Nominalwert. Zur Bemessung von Kontrahen-
tenrisiken aus Derivaten werden – unter Berücksichtigung von
Netting und Besicherung gemäß standardisierten Rahmen-
verträgen – Kreditäquivalente angesetzt. Darüber hinaus
werden Kreditderivate mit ihrem Nominalwert angerechnet;
dabei führt ein Sicherungskauf zu einer Reduzierung
beziehungsweise ein Sicherungsverkauf zu einer Erhöhung
des Engagements der entsprechenden Referenzadresse. Das
Gesamtengagement (die adressenausfallrisikobezogene
Engage menthöhe) unterscheidet sich somit vom Gescfts-
volumen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der internen
Rating-Einstufung des Schuldners. Hierzu setzt die NRW.BANK
differenzierte Risikoklassifizierungsverfahren ein. Die Portfolios
der Unternehmen, Banken und Immobiliengeschäftskunden
werden mit Rating-Verfahren klassifiziert, die die Anforderun-
gen des auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatzes
gemäß CRR erfüllen. Die Rating-Festlegung für Engagements
ausländischer Gebietskörperschaften erfolgt auf Grundlage von
externen Agentur-Ratings und einer strukturierten internen
Plausibilisierung. Vor dem Hintergrund von Haftungsverbund
beziehungsweise Finanzausgleich werden insbesondere für
Sparkassen beziehungsweise inländische Kommunen einheit-
liche Ratings vergeben. Für kleinere Portfolios finden verein-
fachte interne Risikoklassifizierungsverfahren Anwendung.
Das Beteiligungsrisiko resultiert aus der Gefahr von Verlusten
aus der Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen. Das
Beteiligungsgeschäft umfasst bei der NRW.BANK Beteiligungen,
die in erster Linie im öffentlichen Interesse gehalten werden und
im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese über-
tragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteili-
gungen.
Das Migrationsrisiko stellt mögliche Wertverluste dar, die durch
eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners / Kontrahen-
ten entstehen. Beim Migrationsrisiko liegt eine teilweise Über-
schneidung zum Credit Spread-Risiko im Marktpreisrisiko vor.
Konzentrationsrisiken entstehen aus einer ungleichmäßigen Ver-
teilung von Forderungen beispielsweise gegenüber einzelnen
Kreditnehmern oder in geografischen Regionen. Hierzu zählt
insbesondere auch das Länderrisiko. Aus Sicht der NRW.BANK
ist ein Länderrisiko gegeben, wenn die NRW.BANK mit Kunden,
deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ein
Engagement eingeht. In dieser Definition sind alle Aspekte des
Länderrisikos (Bonitäts-, Transfer- und ökonomische Risiken)
eingeschlossen.
5.5.2 Methoden
Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfall-
risikos sind die Engagementhöhe, die Ausfallwahrscheinlichkeit
sowie die Verlustquote eines jeden Schuldners. Sie bilden die
Basis, um das Risiko auf Einzelengagement- und Gesamtbank-
ebene steuern zu können.
34/57
Basis eines Simulationsverfahrens ermittelt und im ökonomischen
Kapital berücksichtigt. Hierdurch tragen hohe Engagements, die
entweder einzeln bestehen oder sich aus verschiedenen Engage-
ments innerhalb eines Wirtschaftsverbunds ergeben, über-
proportional zum Risiko bei, sodass durch diesen Zuschlag
Größen konzentrationen berücksichtigt werden.
Neben dem ökonomischen Kapital (unerwarteter Verlust) werden
auch Standardrisikokosten (erwarteter Verlust) bestimmt und
grundsätzlich bei der Konditionengestaltung berücksichtigt.
Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt werden, dass
eine Kompensation der erwarteten Verluste durch entsprechende
Erträge erfolgt.
Im Rahmen der Gesamtbankstresstests werden verschiedene
historische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach
Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der Rating-
Qualität und der Verwertungserlöse unterstellen.
Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage,
im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen zu
überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risiko-
konzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
5.5.3 Validierung
Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren und
Ausfall wahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten erfolgt
mindestens jährlich.
Jedem Rating wird gemäß einer 26-stufigen Skala in Abhän-
gigkeit von der Art des Schuldners eine Ausfallwahrschein-
lichkeit zugeordnet, sodass alle Schuldner abgestuft als risiko-
relevant in die Berechnung des ökonomischen Kapitals
eingehen.
Die Verlustquote beschreibt den Anteil der Engagementhöhe,
der bei Ausfall nach Verwertung etwaiger Sicherheiten unein-
bringlich verloren geht. Je nach Art des Engagements werden
differenzierte Verlustquoten verwendet. Sie werden für
Engage ments der Wohnraumförderung auf Basis einer Analyse
eigener historischer Daten ermittelt. Für andere Asset-
Klassen erfolgt die Herleitung überwiegend auf Basis externer
Datenquellen, da keine statistisch signifikante Anzahl von
Ausfällen im Portfolio der Bank vorliegt.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das
Adressen ausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risiko-
horizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%.
Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt auf Basis einer Erweite-
rung des IRB-Ansatzes der CRR. Dabei wird methodisch zunächst
nur zwischen dem Ausfall und dem Nichtausfall eines Schuldners
unterschieden. Mit der Erweiterung um eine Laufzeitanpassung
werden dann auch Rating-Migrationen, die zu einem zusätzlichen
Kapitalbedarf führen können, berücksichtigt.
Da dem verwendeten IRB-Ansatz die Annahme eines unendlich
granularen Portfolios zugrunde liegt, wird darüber hinaus auf
Gesamtbankebene ein zusätzlicher Konzentrationszuschlag auf
35/57
tägliche Überwachung der Einzelkreditnehmer-, Konzern-,
Länder- und ökonomischen Kapitallimite
tägliche Überwachung der Kapitalmarktinvestments im
Rahmen eines Frühwarnsystems (unter anderem Verände-
rungen von Credit Spreads und Ratings)
mindestens jährliche Kreditüberwachung von Einzel-
engagements
fortlaufende Überwachung der Engagements der Watch-Liste,
die Intensivbetreuungs- und Problemengagements beinhaltet
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalations-
prozesse definiert.
Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert
oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm
ist dieses Portfolio. Sub Investment Grade-Engagements dürfen
nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies, wie zum
Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung, der öffent-
lichen Wohnraumförderung oder in Sonderkontingenten im
Förder gescft, erfordert.
Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wert-
papieren / Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarkt-
gescfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig
guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen
abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets
von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen
Rating-Klassen AAA bis BBB).
Des Weiteren werden auch methodische Annahmen, die der
Ermitt lung des ökonomischen Kapitals zugrunde liegen, mindes-
tens jährlich überprüft. So erfolgt zum Beispiel eine vierteljähr-
liche Plausibilisierung der verwendeten Laufzeitanpassung zur
Berücksichtigung von Rating-Migrationen.
Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risiko-
rechnung weiterhin angemessen erfolgt.
5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass
eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen
existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere
auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen
Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird
durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung
neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen
erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische
Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung
berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch
die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der
einzelnen Bereiche.
Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfall-
risikos sind:
anlassbezogener Bad News-Prozess mit unverzüglicher Analyse
und Entscheidung über Einzelmaßnahmen (zum Beispiel
Rating- Überprüfung, Limitanpassungen)
36/57
(Vj. 18,1 Mrd. €) bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich
aufgrund des Förderauftrags, wonach die Bank gegenüber Kom-
munen in besonderer Verantwortung steht und ihnen als verläss-
licher Partner Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt.
Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die
NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank
zur Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslandsengage-
ment in Höhe von 45,6 Mrd. € (24,8% des Gesamtengagements,
Vj. 44,8 Mrd. €) entfällt mit 26,3 Mrd. € (Vj. 26,2 Mrd. €) auf
Länder innerhalb und mit 19,3 Mrd. € (Vj. 18,6 Mrd. €) auf Länder
außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen.
Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig
auf Länder mit Investment Grade-Qualität.
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 184,1 Mrd. €
und ist gegenüber dem Vorjahr (174,7 Mrd. €) um +9,4 Mrd. €
gestiegen.
Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kom-
munalfinanzierung ist die interne Rating-Klasse AAA weiterhin
am stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 98,1% (Vj. 97,6%)
aus Engagements von Investment Grade-Qualität.
Mit 138,4 Mrd. € (Vj. 129,9 Mrd. €) bilden Engagements in
Deutschland den größten Portfolioanteil (75,2% des Gesamt-
engagements, Vj. 74,4%). Hiervon entfallen 85,4 Mrd. €
(Vj. 83,0 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte
Engagements mit Kommunen in Höhe von 18,4 Mrd. €
Gesamtengagement nach internen Rating-Klassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
82,8
20,4
19,5
56,5
15,0
14,0
2,6
3,1
0,6
0,8
0,3 0,3
100
80
60
40
20
0
AAA AA A BBB BB B CCC – D
Gesamtengagement: 184,1 Mrd. € (Stichtag 31.12.2022) Gesamtengagement: 174,7 Mrd. € (Stichtag 31.12.2021)
53,2
89,6
37/57
Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb
der Eurozone in Höhe von 17,1 Mrd. € (Vj. 17,8 Mrd. €) und
Investitio nen außerhalb der Eurozone in Höhe von 9,2 Mrd. €
(Vj. 8,4 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas kon-
zentrieren sich auf Nordamerika mit 7,3 Mrd. € (Vj. 7,0 Mrd. €),
Australien / Neuseeland mit 2,8 Mrd. € (Vj. 3,2 Mrd. €) und Asien
mit 1,7 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €). Auf die supranationalen Organi-
sationen entfallen insgesamt 7,3 Mrd. € (Vj. 5,8 Mrd. €).
Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
138,4
129,9
17,1
17,8
9,2
8,4
12,1
12,8
7,3
5,8
140
120
100
80
60
40
20
0
Deutschland Eurozone Europa ohne Eurozone Außerhalb Europas Supranational
Engagement per 31.12.2022 Engagement per 31.12.2021
38/57
erfolgen eine regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise
Planüberwachung sowie eine Überprüfung auf risikorelevante
Sachverhalte. Das Risikomanagement basiert somit auf einem
systematischen und fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung
an veränderte Gegebenheiten ermöglicht. Auch durch die Wahr-
nehmung von Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitions
-
ausschuss) beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafter-
versammlungen werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem
werden in den Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezo-
gene Zustimmungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK auf-
genommen.
Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch
die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird
das Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteili-
gungs portfolio mit einem Engagement von insgesamt 124,9 Mio. €
(Vj. 141,7 Mio. €) durch eine Garantie des Landes Nordrhein-
Westfalen in Höhe von 49% des jeweils investierten Kapitals
reduziert.
Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteiligung
an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine Wert-
garantie des Landes Nordrhein-Westfalen in voller Höhe abge-
sichert.
Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapital-
steuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausge-
wiesen.
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im
Sub Investment Grade-Bereich. Neuengagements in diesen
Rating-Klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich
ausgeschlossen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem
Investment Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäfts-
jahrs insgesamt gesunken; ein wesentliches Länderengagement
in dieser Rating-Kategorie besteht in Italien (1,4 Mrd. €,
Vj. 1,5 Mrd. €). Bonitätseinschätzungen können durch neue
Belastungen für Staaten oder eine Abschwächung der Wirtschafts
-
entwicklung unter Druck geraten.
Das Engagement in Verbriefungspositionen – vollständig von
Investment Grade-Qualität – beträgt zum Stichtag 2,7 Mrd. €
(Vj. 3,2 Mrd. €). Mehr als die Hälfte des Portfolios (53,6%) hat
zusätzlich eine weitgehende staatliche Garantie (zum Beispiel
durch das US-Bildungsministerium). Die NRW.BANK überwacht
bei Verbriefungspositionen laufend die zugrunde liegenden
Adressen ausfallrisiken aus den Referenzpools.
Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen
Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten
werden und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf
diese übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene
Beteiligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden
Adressen ausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen
und operativen Risiken, die insbesondere anhand der für das
Beteiligungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten
analysiert werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings
39/57
5.5.7 Chancen
Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäfts-
modell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem
klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete
Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder
Ereig nisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose-
oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränktem
Maße.
Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung der
Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringeren
Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischen Kapital für
Adressen ausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlage-
möglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben.
Im Beteiligungsgeschäft besteht die Chance, beim Verkauf von
Förderbeteiligungsengagements Veräußerungserlöse zu erzielen,
die über dem Beteiligungsbuchwert liegen.
Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksich-
tigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und
berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der
Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht die
Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer sind
als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere
Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungs-
masse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden.
5.5.5 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum
Stichtag 2,4 Mrd. € (Vj. 2,5 Mrd. €).
5.5.6 Risikovorsorge
Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter
Kriterien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden
ist. Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs
die Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen beziehungs
-
weise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene Sicher-
heiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung der
Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen Wohn-
raumförderung die für Immobilienbewertung gängigen Verfahren
herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der Datenhistorie
ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen wird für Eigen-
heimförderungen in der Problemkreditbearbeitung der öffent-
lichen Wohnraumförderung (Restkapital weniger als 750 Tsd. €)
ein Verfahren zur Bildung pauschalierter Einzelwertberichtigungen
angewendet. Für latente Adressenausfallrisiken wird eine Pauschal-
wertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet.
Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis
von Marktinformationen, mathematischen Modellen und indivi-
duellen Bonitätseinschätzungen.
Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufenden
Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich, wird
eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen.
40/57
Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der
Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der
jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise
2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch
ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Im Anlagebuch
und Handelsbuch erfolgt die Überwachung des gestressten VaR
über alle Ebenen von der Gesamtbank bis auf einzelne Teilport-
folios. Die Berechnung des Stress-VaR erfolgt vollständig auf
Basis einer Monte-Carlo-Simulation. Dabei legt die Bank fest,
welche Geschäfte täglich voll neubewertet werden sollen. Die
Auswahl erfolgt anhand der Erhöhung der Genauigkeit, die eine
volle Neubewertung gegenüber einem sensitivitätsbasierten
Ansatz für die entsprechenden Geschäfte bewirkt. Eine signifikant
erhöhte
Genauigkeit ist insbesondere für die Kredite der Wohn-
raumförderung und Positionen mit strategischen Zinsänderungs-
risiken (i. W. Pensionsverpflichtungen) festzustellen, welche daher
vollständig neu bewertet werden. Diese Auswahl wird regelmäßig
überprüft und quartalsweise validiert.
Im Geschäftsjahr wurde die Anzahl der Monte-Carlo-Szenarien zur
Berechnung des ökonomischen Kapitals für Marktpreisrisiken von
3.000 auf 60.000 erhöht. Die höhere Szenariozahl ermöglicht der
Bank statt einer Skalierung direkt das höhere Konfidenzniveau
von 99,9% im ökonomischen Kapital zu berechnen. Damit wird
die Genauigkeit des VaR-Ansatzes für die genutzten Konfidenz-
niveaus erhöht.
5.6 Marktpreisrisiko
5.6.1 Definition
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preis-
beeinflussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zinsän-
derungs-, Währungs- und Volatilitätsrisiken. Aktienrisiken über-
nimmt die Bank nur temporär im Rahmen ihres Fördergeschäfts
ausschließlich in Einzelfällen. Beim Zinsänderungsrisiko erfolgt
eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und spezifischem
Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl Änderungen
des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen des Credit
Spreads von Emittentenklassen einerseits und Änderungen
des Credit Spreads individueller Emittenten (Residualrisiko)
anderer seits.
5.6.2 Methoden
Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zins-
ergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomi-
schen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten
werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handelsunab-
hängig überwacht.
Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die
NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird
für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95%
bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für
das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze,
41/57
des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der
Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-
Marktpreisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-
Stresstests limitiert.
Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden Geschäfts
hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken aus
Pensions verpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen) und
Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zinsänderungs-
risiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus strategischen
Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapitalanlage von
Pensions rückstellungen, wenn die Laufzeiten der Kapitalanlage
nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entsprechen. Das Risiko
besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage erzielten Zinserträge
durch andere operative Erträge ergänzt werden müssen, um alle
Pensionsverpflichtungen zu bedienen. Darüber hinaus enthalten
die strategischen Zinsänderungsrisiken Risiken aus Beteiligungen
im öffentlichen Interesse, wenn die Laufzeit der Refinanzierung
von der Laufzeitannahme für die Beteiligung abweicht.
Die Berechnung der Kennziffern wird in beiden Sichten durch
tägliche Stress-Szenariorechnungen ergänzt. Hierbei werden für
die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite
Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien
betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien
auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und
Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisierten
In der wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbe-
sondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken
aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungs-
gescft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit
Spreads) erfasst.
Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur
Steuerung der HGB-GuV ergänzt (ertragsorientierte Sicht), die
den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank und den Fokus auf das
HGB-Zinsergebnis weitergehend berücksichtigen (Net Interest
Income basierend auf HGB-Sensitivitäten).
Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt,
die die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten
können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins-
und Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zinsbin-
dungen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite
resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung
auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handels-
bestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus alle
relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend erfolgt
in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand sowie die
Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Marktwert-
schwankungen.
Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit
nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten
42/57
rungsrisiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende Markt-
wertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlust-
rechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte
Wertminderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht für
Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank
vorgenommenen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den
Nominalwert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der
ertrags orientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-
Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Gescfts-
jahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäfts-
jahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte
VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen
zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein
gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite
wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten.
In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vor-
genommenen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene
keine wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog der
folgenden Abbildung stützpunktbezogen maximal 131 Tsd. €
und minimal −133 Tsd. €).
Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtungen
erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank zu-
geschnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten und
der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risikofaktoren
integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisikomessung.
5.6.3 Validierung
Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Back-
testing geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe des
VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den ermit-
telten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei wird
ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchgeführt.
Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen auf-
grund von Änderungen der Marktdaten.
Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte
interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting
der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im
statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten
täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung
der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des Modells.
5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger
Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zinsände-
43/57
Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine
geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von
Derivaten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im
Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge
verbleibt.
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen
Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteili-
gungen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgen-
den drei Geschäftsjahre in Höhe von +106 Tsd. € zum Stichtag in
der Risikomessung berücksichtigt.
HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, periodenübergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung
um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2022
150
100
50
0
−50
−100
−150
1 1 3 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 15 20 25 > 25
Tag Mon. Mon. Mon. Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
−1
57
−67
−34
20
−20
1
−8
4
−17
10
−22
131
−133
−9
5
−1
0
4
44/57
Jahr 2022 auf 250 Tage verlängert. Damit einhergehend erhöhte
sich das ökonomische Kapital zum Umstellungszeitpunkt um
ca. 1 Mrd. €. Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird
aus einem Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatili-
täten ermittelt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung
des ökonomischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen
berück sichtigt.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbe-
sondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der
Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anleh-
nung an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der
ertragsorientierten Sicht im Jahresverlauf.
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung
der laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier
Geschäfts jahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in
begrenztem Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen gering.
5.6.5 Ökonomisches Kapital
Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Markt-
preisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau
von 99,9% berücksichtigt. Dabei wurde der Risikohorizont im
HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken – gesamt
März 2022
Mio. €
Juni 2022
Mio. €
September 2022
Mio. €
Dezember 2022
Mio. €
Kurzfristschock abwärts −45 −70 −64 −21
Kurzfristschock aufwärts 71 80 66 21
Versteilung −39 −45 −40 −18
Verflachung 56 60 51 20
Parallelverschiebung abwärts −19 −68 −59 −9
Parallelverschiebung aufwärts 60 79 61 9
FX +30% (Abwertung des Euros) 19 6 6 1
FX −30% (Aufwertung des Euros) −19 −6 −6 −1
45/57
im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich fällige
Refinanzierungsmittel modelliert werden.
Neben den barwertigen Zinsschocks berechnet die Bank im
Rahmen der ertragsorientierten Sicht ebenfalls die Auswirkun-
gen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Im
Gegensatz zu den dargelegten Besonderheiten der Wohnraum-
förderung in der barwertigen Sicht bestehen in der ertragsorien-
tierten Sicht unerhebliche Zinsänderungsrisiken in Höhe von
0,1% der Eigenmittel.
5.6.7 Chancen
Zielsetzung der Aktiv- / Passivsteuerung der NRW.BANK ist die
Erzielung einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit
verbun den sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende
Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen
liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünf-
tiges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in
zusätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungspositionen.
Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risikopositio-
nierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen. Somit
stehen Chancen zur Erzielung zusätzlicher handelsrechtlicher
Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vordergrund.
Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen zu
Änderun gen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im
Anlage bestand – sofern keine dauerhaften Wertminderungen
vorliegen – als vorübergehende Wertschwankungen angesehen.
Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im
Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaß-
nahmen.
Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert.
Aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen dürfen die bei
der Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen
Eigenmittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden.
Insofern unterstellt die Regulatorik bei der Berechnung des
barwertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraum förde-
rungsdarlehen mit täglich fälligen Mitteln vollständig fristen-
inkon gruent refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rech-
nerischen barwertigen Zinsposition. Des Weiteren enthält das
ökonomische Kapital barwertige strategische Zinsänderungs-
risiken und alle Credit Spread-Risiken des Anlagebestands.
Daraus resultierende Marktwertschwankungen sind im von der
NRW.BANK vorgenom menen HGB-Abschluss in der Regel nicht
ergebniswirksam. Zum Stichtag beträgt das ökonomische Kapital
für Marktpreisrisiken 4,8 Mrd. € (Vj. 5,6 Mrd. €).
5.6.6 Aufsichtlicher Standardtest
Die Auswirkung der durch das Rundschreiben 6/2019 der BaFin
vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung im
Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von derzeit + / −200 Basis-
punkten sowie die sechs weiteren Zinsschockszenarien als
Frühwarnindikatoren werden von der bereits zuvor genannten
rechnerischen barwertigen Zinsposition der Wohnraumförderungs-
darlehen dominiert. Zum Stichtag beläuft sich die negative
Barwert änderung des Anlagebuchs der Bank aufgrund eines
Zinsschocks in Höhe von +200 Basispunkten auf 16,6%
(Vj. 20,2%) der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.
Die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohn-
raumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinan-
zierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht
46/57
Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte
oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in
der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK
nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird
in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abge-
bildet beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise
keine Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding.
Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrecht-
liche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten
Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkon-
gruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert.
Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem
geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als
auch den bestehenden und benötigten langfristigen Refinanzie-
rungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren.
Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem
Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungs-
risiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der
Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen
Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert.
Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu
beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren.
Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesent-
liche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im
Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorüber-
5.7 Liquiditätsrisiko
5.7.1 Definition
Das Liquiditätsrisiko im Rahmen des ILAAP umfasst insbesondere
folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko,
Liquidits risiko im engeren Sinne)
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
oder
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungs-
weise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko)
5.7.2 Methoden
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK
zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähig-
keit sicherzustellen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko
werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren
Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro
sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig erstellt
und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten
(determinis tischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum
Erreichen des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows
und außerbilanzieller Geschäfte).
47/57
können unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt
beziehungsweise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden,
um Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand
sind zu diesem Zweck daher nicht notwendig.
Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach
Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk-
Anforderungen hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegen-
stände auch unter Stressbedingungen basiert (bis eine Woche:
hochliquide Wertpapiere, die jederzeit ohne signifikante Wert-
verluste in privaten Märkten liquidiert werden können und zentral-
bankfähig sind; bis einen Monat: freie EZB-fähige Wertpapiere
und bei der Bundesbank eingereichte freie Wertpapiere). Darüber
hinaus stellt das Limitsystem auch für längere Betrachtungszeit-
räume über einen Monat hinaus auf liquide Wertpapiere ab.
Insofern ist der Liquiditätspuffer wesentlicher Bestandteil des
Systems zur Limitierung der Liquiditätsinkongruenzen. Zusätz-
lich stehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten des Geld- und
Kapitalmarkts zur Verfügung, die in einer zweiten Stufe im Limit-
system unter Anrechnung von Abschlägen Berücksichtigung
finden.
Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor
genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinan-
zierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an
EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert.
Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signi-
fikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten
Zeitraum von einem Jahr.
gehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-
Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige
Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht. Ver-
käufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimierung
im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht unmit-
telbar im Zusammenhang mit der Generierung von Liquidität.
Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur
nicht materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen
an Wertpapieren gehalten werden.
Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des
Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse
der kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten
Wertpapierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksichtigung
in der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei der
Berech nung des Liquiditätspotenzials angewendet werden.
5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungs-
garantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten
Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liqui-
dität zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel
über den Geld- und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jeder-
zeitigen Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an
liquiden und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren
sowie zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere
48/57
die Reduzierung des Sicherheitenwerts EZB-fähiger Wert-
papiere und Kreditforderungen simuliert.
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch
unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der
NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank
Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende
Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechsel-
kurses durch.
Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
als auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich
sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquiditäts-
puffer abgedeckt sind.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkra-
tische, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt.
Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die
Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die
Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Ausfälle bedeutender Kreditnehmer,
Abflüsse aus Besicherungsvereinbarungen,
reduzierte Liquiditätspotenziale aus EZB-fähigen Wertpapieren
aufgrund von Rating-Änderungen und
Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
40
30
20
10
0
−10
−20
Liquiditätspuffer
kumulierte Cashflows Liquiditätspuffer
31.12.2022 31.1.2023 28.2.2023 31.3.2023 30.4.2023 31.5.2023 30.6.2023 31.7.2023 31.8.2023 30.9.2023 31.10.2023 30.11.2023 31.12.2023
−40
−30
−20
−10
0
10
20
kumulierte Cashflows
49/57
5.7.6 Chancen
Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förderbank sowie
der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-
Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert.
So erwartet sie auch im Jahr 2023 ein weiterhin günstiges Refinan
-
zierungsumfeld für das geplante langfristige Refinanzierungs-
volumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen
werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in
Abngigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarkt-
segmenten erfolgen kann.
5.8 Operationelles Risiko
5.8.1 Definition
Das operationelle Risiko umfasst Risiken in Systemen oder
Prozessen, insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die
durch menschliches oder technisches Versagen beziehungsweise
durch externe Einflussfaktoren entstehen, oder rechtlichen
Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen
Rahmenbedingungen resultieren.
5.8.2 Methoden
Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in
der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative
Aspekte mit ein. Es richtet sich bei der qualitativen Steuerung
an den MaRisk aus und basiert hinsichtlich der quantitativen
Steuerung auf dem ökonomischen Kapital.
Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risiko-
steuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass
notwendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden
sowie gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berück-
die Mindestreserve. Im Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen
jederzeit eingehalten.
5.7.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum
Stichtag 228,6 Mio. € (Vj. 178,9 Mio. €).
Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig
im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse
überprüft.
5.7.5 Refinanzierungsstruktur
Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK
Emissionen – nach Rückkäufen – in Höhe von 9,7 Mrd. €
(Vj. 11,6 Mrd. €).
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuldschein-
darlehen und Namensschuldverschreibungen.
Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre interna-
tionalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesent-
lichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel-
und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial
Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf
Monaten. Daneben nutzte die NRW.BANK auch die Targeted
Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO III) der Europäischen
Zentralbank. Die im Rahmen des TLTRO III erhaltene Liquidität
wurde auch unter Berücksichtigung der im Oktober 2022 durch
die EZB beschlossenen Änderungen der TLTRO III-Bedingungen
als Refinanzierungsmittel genutzt.
50/57
Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese um-
fassen die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten Vor gänge,
Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, einen ord-
nungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse sicher-
zustellen. Das IKS enthält allgemeine Grundlagen und Vorgaben
für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Vier-
augenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene Anweisungen
.
Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforga-
nisation analysieren die in die Arbeitsabläufe eingebundenen
Organisationseinheiten unter Beteiligung der Risikocontrolling-
Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision
die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren und -intensität. Bei
Änderungen der IT-Systeme sind zusätzlich auch die Funktionen
Informationssicherheit und Datenschutz einzubeziehen.
Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von
personal wirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im
Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kenn-
zahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beob-
achtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können.
Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der
NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank. Die
schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung, die
Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software mit
einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen
Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus
wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren
risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme
beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren
sichtigung des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand
getroffen werden können.
Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und
schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignis-
datenbank und kategorisiert diese nach den aufsichtsrechtlichen
Ereigniskategorien gemäß CRR. Die Datensammlung dient
als Basis für die Beurteilung des operationellen Risikos in der
NRW.BANK. Zusätzlich werden die Ergebnisse der jährlichen
zukunftsorientierten Risikobewertungen (sogenannte Self-
Assessments) sowie die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und
aus der Überwachung von Risikoindikatoren in die Gesamt-
beurteilung der Risikosituation einbezogen.
Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel erheb-
liche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder Rechen-
zentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozessorientierte
Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich über alle
Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle Schäden
und Reputationsschäden abzuwehren.
Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft,
um seine Angemessenheit sicherzustellen.
Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die NRW.BANK
durch den Einsatz standardisierter Verträge. Abweichungen von
Standardverträgen und Einzeltransaktionen werden durch den
Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende Gerichtsverfahren, die
gegen die NRW.BANK gerichtet sind, sind derzeit nicht anhängig.
Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter
anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung im
51/57
5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle
Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Früh-
warnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies
geschieht unabhängig von ihrer Schadenshöhe beziehungsweise
ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei ähnlich gelagerten
Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig gegensteuern zu
können.
Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung
aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK
ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der Risiken
getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise Häufig-
keit (Eintrittsfrequenz).
Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle bezie-
hungsweise schadensfreien Risikoereignisse noch die Erkennt-
nisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung der Früh-
warnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken auf.
Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich
ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen
allokierte ökonomische Kapital ansonsten im Jahresverlauf
konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und
Auslastung statt.
5.8.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum
Stichtag 160 Mio. € (Vj. 115 Mio. €). Der Anstieg resultiert aus
der Erweiterung der Bestimmung des ökonomischen Kapitals um
ein simulationsbasiertes Verfahren.
Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt
dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme
(zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff),
bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt haben
Informationssicherheit und Datenschutz eine hohe Bedeutung für
die Bank.
Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Gescfts-
aktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem
eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess, der
insbesondere eine detaillierte Risiko- bzw. Szenarioanalyse als
Grundlage einer möglichen Auslagerungsentscheidung zur
Begrenzung von Auslagerungsrisiken umfasst.
Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken
hinsichtlich der Themenfelder MaRisk- und WpHG-Compliance,
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie
sonstiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren,
Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und
Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der
potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern.
Die Bestimmung des ökonomischen Kapitals für das operationelle
Risiko basierte bisher ausschließlich auf dem Basisindikatoransatz
gemäß CRR. Im Berichtsjahr erfolgte eine Erweiterung um ein
simulationsbasiertes Verfahren, das die Bewertung der Einzel-
risiken aus der Risikoinventur heranzieht. Das ökonomische Kapital
ergibt sich nun aus dem Maximum der ermittelten Werte nach
dem aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatz und dem internen
simulationsbasierten Verfahren.
52/57
für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen
Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse
zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden
Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber
hinaus werden zusätzlich die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten
modifiziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das Szenario
mit den größten Auswirkungen für die Bank herangezogen.
5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegen-
über den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegen-
über den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unter-
scheidung zwischen Limit und Auslastung vor.
5.9.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum
Stichtag 160 Mio. € (Vj. 160 Mio. €).
5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko
5.10.1 Definition
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das
Wirtschafts umfeld (Markt beziehungsweise Nachfrageverhalten)
oder die rechtlichen beziehungsweise politischen Rahmen be-
dingungen ändern und sich infolgedessen die Erträge reduzieren.
Das Kostenrisiko ist die Gefahr, dass die geplanten Personal- und
Sachkosten überschritten oder ungeplante Kosten wirksam
werden.
5.9 Pensionsrisiko
5.9.1 Definition
Mit Pensionsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich die
Notwendigkeit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen
ergeben kann.
Die Pensionsverpflichtungen können sich insbesondere durch
Veränderungen der statistischen Annahmen hinsichtlich Invali-
dität und Sterblichkeit erhöhen. Dies wird als Pensionsrisiko im
ökonomischen Kapital berücksichtigt. Strategische Zinsände-
rungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert. Darüber hinaus werden
Risiken aus einer Änderung der Bewertungszinssätze in der
Deckungsmasse berücksichtigt.
5.9.2 Methoden
Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungs-
mathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeit-
lichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen,
erforderlich.
Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in den
Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis von
versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck), die
für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuerbehör-
den anerkannt sind.
Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in
ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein
VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird
53/57
5.11 Nachhaltigkeitsrisiko
5.11.1 Definition
Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller
Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen
Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung. Dabei umfasst das Nach-
haltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der Geschäfts-
tätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft („inside-
out“) als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen der
NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Sozialem und
Unternehmensführung („outside-in“).
5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung
Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das Nach-
haltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als Risiko-
treiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risikoarten zu
subsumieren und damit über diese abbildbar. In den Nachhaltig-
keitsleitlinien der Bank wird das Nachhaltigkeitsrisiko bereits
über Vergabe- und Ausschlusskriterien für Förderdarlehen und
Kapitalmarktinvestitionen berücksichtigt. Der Anteil der Länder
oder Branchen, die verstärkt Umwelt-, Sozial- oder Unternehmens-
führungsrisiken ausgesetzt sind, wird regelmäßig analysiert und
quartalsweise im monatlichen Risikoreport sowie im Risiko-
ausschuss berichtet.
5.12 Berichterstattung
Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk
die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung sowohl
an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sichergestellt.
Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als
nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt zur Vervollstän-
digung der Steuerung der Risikotragfähigkeit eine Unterlegung
mit ökonomischem Kapital.
5.10.2 Methoden
Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen – kon-
sistent zu anderen Risikoarten – einjährigen Risikohorizont ein
Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Geschäftsjahre
seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus
Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen
Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung
bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum
gewählten Konfidenzniveau abgeleitet.
5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken
erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu
gehört insbesondere die Überprüfung der internen und externen
Prämissen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung
zwischen Limit und Auslastung statt.
5.10.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko
beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich keine Änderungen.
54/57
risikos im Wesentlichen auf Grundlage von anschaffungs- bzw.
nominalwertbasierten Engagementbeträgen durchgeführt. Diese
Festlegung wurde in der Vergangenheit aus der Dauerhalteabsicht
in Verbindung mit der HGB-Bilanzierung der NRW.BANK abge-
leitet. Zukünftig werden die Engagements weitestgehend mit
barwertigen Beträgen in die Berechnung des ökonomischen
Kapitals einfließen. Konsistent dazu wird eine Korrektur der
Deckungsmasse erfolgen, die sowohl stille Lasten als auch stille
Reserven berücksichtigt.
Als Folge der Umstellung wird das ökonomische Kapital im
Adressen ausfallrisiko zukünftig durch Änderung von Markt-
werten schwanken. Zudem unterliegt die Deckungsmasse ver-
stärkt kompensatorischen Effekten zwischen den Korrektur-
posten, sodass sich auch eine Erhöhung der Deckungsmasse
ergeben kann.
Nach vorläufigem Umsetzungsstand ist von einem leichten Rück-
gang des ökonomischen Kapitals für Adressenausfallrisiken um
rund −3% und einer Erhöhung der Deckungsmasse um +3% aus-
zugehen (Auswirkungsanalyse mit Daten per 30. November 2022).
Zusätzlich ist es vorgesehen, die Berechnung des ökonomischen
Kapitals für das Adressenausfallrisiko von einem Einfaktor- auf
ein Mehrfaktormodell umzustellen.
Die NRW.BANK erweitert sukzessive ihre Steuerungsinstrumente
in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Ab 2023 werden erstmalig
Nachhaltigkeitskriterien (neben dem internen Bonitätsrating) bei
den in der Risikostrategie verankerten Konzentrationslimiten für
Unternehmen im Kapitalanlageportfolio berücksichtigt.
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand
sowohl auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarkt-
gescft. Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie
Überschreitungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-,
Kontra henten- und Emittentenlimiten.
Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die
Themen bereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken,
Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und
Ergebnisentwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion
der Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem
standardi sierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung
um risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird viertel-
jährlich über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf
Gesamt bankebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet.
Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss
basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten,
wobei die Detailtiefe – unter Würdigung der Aspekte der Wesent-
lichkeit – im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird.
Zusätzlich wird der Risikoausschuss derzeit monatlich über die
aktuelle Risikosituation der Bank im Rahmen der Corona-Pandemie,
des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energie-
krise informiert. Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichts-
punkten wesentlichen außerordentlichen Ereignissen eine unver-
zügliche (Ad-hoc-)Berichterstattung.
5.13 Ausblick
Die NRW.BANK plant, im Jahr 2023 die barwertnahe Betrachtung
sowohl hinsichtlich des ökonomischen Kapitals als auch der
Deckungs masse – weiter zu entwickeln. Bislang wird in der öko-
nomischen Perspektive die Quantifizierung des Adressenausfall-
55/57
ermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich Risiko-
controlling verantwortlich.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der
Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe
Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen
sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und
seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regel-
mäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und
vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der
NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die
Rechnungslegungsunterlagen werden seit dem Berichtsjahr 2020
im einheitlichen elektronischen Format für Jahresfinanzberichte
nach dem European Single Electronic Format (ESEF) auf der
Internetseite der Bank offengelegt. Darüber hinaus erfolgt eine
Veröffentlichung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen
im elektronischen Bundesanzeiger.
Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage
der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetz-
buchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),
in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und
nieder gelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig
aktualisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die
Bescftig ten über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar
erreichbar und bindend.
6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS)
der NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt
wird. Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische
Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen sowie
externen Rechnungslegung.
Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unterhaltung
eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS obliegt
dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für die
Umsetzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit mit
den Bereichen Gescftsunterstützung und Risikocontrolling.
Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle
erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten
Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen
Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie
für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich
erforder lichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche
Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik,
Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei
dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler
Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für die
handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und Ergebnis-
56/57
beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermittelten
Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres- und
Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung zusätz-
lich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten werden in
Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der externen und
internen Rechnungslegung geklärt.
Die Interne Revision prüft regelmäßig und prozessunabhängig
die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und
informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Verwal-
tungsrats angemessen
über die Prüfungsergebnisse.
Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung und
dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK unter
anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und der
erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Ertei-
lung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestim-
mung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung
sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungsleistungen des
Abschlussprüfers.
Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung
auf Empfehlung des Verwaltungsrats / Prüfungsausschusses
gewählt.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungs-
rats und der Gewährträgerversammlung über den Jahresabschluss
teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner
Prüfung.
Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf
rechnungs legungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess-
und Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die
Steuerung und Überwachung von neuen Produkten koordiniert
der Bereich Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten
Prozesses. In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine
rechnungslegungsbezogene Analyse der Produkte und der damit
verbundenen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu
gewährleisten.
Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den
für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das
Rechnungs wesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese
Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb
des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt.
Bescftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungs-
relevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr jewei-
liges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte Berech-
nungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensionsverpflich-
tungen, externe Gutachter herangezogen.
Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vier-
augenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch
die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen
unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen system-
immanente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen
und Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der
Fehlervermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So werden
57/57
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme
sowie die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK
erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen
Posten „Barreserve“ sowie „Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zuge-
lassen sind“. Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden
Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des
Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im
Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von
Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung
aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den
Eigenkapitalgebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Über-
einstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Kapitalflussrechnung
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022
1/2
Mio. €
1. Periodenergebnis 5,5
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf
Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 34,5
3. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 233,3
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 331,6
5. Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des
Anlagevermögens −138,1
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute −10.022,1
8. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kunden −1.104,7
9.
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen)
−2,2
10. Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender
Geschäftstätigkeit −10,7
11. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten −128,9
12. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden −1.011,6
13. Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten 7.276,9
14. Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender
Geschäftstätigkeit 649,4
15. Zinsaufwendungen / Zinserträge −658,6
16. Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten
17. Ertragsteueraufwand / -ertrag 11,5
18. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 3.195,9
19. Gezahlte Zinsen −1.925,4
Mio. €
20. Außerordentliche Einzahlungen
21. Außerordentliche Auszahlungen
22. Ertragsteuerzahlungen −16,4
23. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit −3.280,1
24. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens −578,5
25. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −74,9
26. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
27. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −5,1
28. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens
29. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen −0,9
30. Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo)
31. Cashflow aus Investitionstätigkeit −659,4
32. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,6
33. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen
34. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter −5,5
35. Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo)
36. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit −4,9
37. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds −3.944,4
38. Sonstige Änderungen des Finanzmittelfonds
39. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.123,4
40. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 179,0
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Eigenkapitalspiegel
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2022
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
satzungsmäßige
Rücklagen
andere
Gewinnrücklagen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Stand am 31.12.2020 17.000,0 729,3 36,1 219,6 17.985,0
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 5,5 5,5
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −5,5 −5,5
Stand am 31.12.2021 17.000,0 729,9 36,1 219,6 17.985,6
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 5,5 5,5
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −5,5 −5,5
Stand am 31.12.2022 17.000,0 730,5 36,1 219,6 17.986,2
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