Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2021
s. Anhang Ziffer 31.12.2020
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 10.222,42 10
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 4.123.404.637,19 4.301.343
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 4.123.404.637,19 € (4.301.343)
4.123.414.859,61 4.301.353
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 10, 22, 25, 26
a) täglich fällig 3.742.383.351,55 4.969.641
b) andere Forderungen 42.566.695.198,65 41.367.880
46.309.078.550,20 46.337.521
3. Forderungen an Kunden 2, 10, 22, 25, 26 57.858.730.845,81 60.410.489
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 682.305,03 € (1.030)
Kommunalkredite 41.283.188.264,03 € (42.293.289)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 7, 11, 22, 25, 26
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 21.088.453.483,30 21.135.125
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 18.517.782.065,72 €
(17.758.378)
ab) von anderen Emittenten 17.026.317.570,96 17.480.583
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 13.805.479.710,35 €
(14.380.988)
38.114.771.054,26 38.615.708
38.114.771.054,26 38.615.708
Übertrag: 146.405.995.309,88 149.665.071
Aktivseite
1/4
Anlage 1.1
s. Anhang Ziffer 31.12.2020
Tsd. €
Übertrag: 146.405.995.309,88 149.665.071
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4, 7 11.874.068,44 16.963
6. Beteiligungen 5, 7 2.409.193.154,01 2.390.321
darunter: an Kreditinstituten 2.243.772.546,20 € (2.243.773)
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 5, 7 25.653.161,87 28.287
8. Treuhandvermögen 6 2.081.781.756,59 1.894.704
darunter: Treuhandkredite 2.075.982.924,40 € (1.836.474)
9. Immaterielle Anlagewerte 7 2.810.191,30 3.407
10. Sachanlagen 7 254.226.366,58 258.994
11. Sonstige Vermögensgegenstände 8, 22, 31, 33 1.452.657.779,02 999.245
12. Rechnungsabgrenzungsposten 9, 22, 33 488.021.088,22 529.805
Summe der Aktiva 153.132.212.875,91 155.786.797
2/4
Anlage 1.1
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2020
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12, 22, 25, 26
a) täglich fällig 1.755.966.206,26 1.156.496
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 38.284.813.667,88 39.308.175
40.040.779.874,14 40.464.671
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 13, 22, 26
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 358.698.403,25 336.066
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 10.653.275.222,08 11.126.570
11.011.973.625,33 11.462.636
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 14, 22, 26
a) begebene Schuldverschreibungen 74.129.246.200,49 75.109.691
74.129.246.200,49 75.109.691
3a. Handelsbestand 15 105.768,80 97
4. Treuhandverbindlichkeiten 16 2.081.781.756,59 1.894.704
darunter: Treuhandkredite 2.075.982.924,40 € (1.836.474)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 17, 22, 33 1.232.388.966,52 2.243.459
6. Rechnungsabgrenzungsposten 18, 22, 33 850.680.148,34 970.165
7. Rückstellungen 19
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.493.076.905,00 2.372.547
b) Steuerrückstellungen 7.983.915,41 753
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 154.293.095,15 139.596
d) andere Rückstellungen 615.645.361,67 585.326
3.270.999.277,23 3.098.222
Übertrag: 132.617.955.617,44 135.243.645
3/4
Anlage 1.1
s. Anhang Ziffer 31.12.2020
Tsd. €
Übertrag: 132.617.955.617,44 135.243.645
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 20 1.490.420.207,00 1.550.020
darunter: vor Ablauf von 2 Jahren fällig 118.200.000,00 € (119.000)
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.038.190.000,00 1.008.095
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.095)
10. Eigenkapital 21
a) gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 729.899.923,05 729.290
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 219.647.128,42 219.647
d) Bilanzgewinn 0,00 0
17.985.647.051,47 17.985.037
Summe der Passiva 153.132.212.875,91 155.786.797
1. Eventualverbindlichkeiten 22, 23, 32
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 14.990.402.551,82 14.199.040
2. Andere Verpflichtungen 22, 24
Unwiderrufliche Kreditzusagen 7.954.318.364,79 7.979.824
3. Verwaltungsvermögen 18.667.657,56 20.097
4/4
Anlage 1.1
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2020
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 2.326.202.621,10 2.657.886
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 369.206.315,68 449.018
2.695.408.936,78 3.106.904
darunter: aus negativen Zinsen 86.655.377,30 € (81.893)
2. Zinsaufwendungen 2.043.378.581,26 2.399.480
darunter: aus positiven Zinsen 186.132.888,47 € (124.431)
652.030.355,52 707.424
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 16.619.736,23 8.329
b) Anteilen an verbundenen Unternehmen 130.692,98 3.081
16.750.429,21 11.410
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen 168.104,98 230
5. Provisionserträge 27 89.449.057,05 91.144
6. Provisionsaufwendungen 8.219.060,20 8.251
81.229.996,85 82.893
7. Nettoertrag des Handelsbestands 854.698,79 361
8. Sonstige betriebliche Erträge 28 30.807.426,61 13.193
Übertrag: 781.841.011,96 815.511
Anlage 1.2
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2020
Tsd. €
Übertrag: 781.841.011,96 815.511
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 34
aa) Löhne und Gehälter 119.997.249,41 115.895
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und
für Unterstützung 35.478.908,21 38.314
155.476.157,62 154.209
darunter: für Altersversorgung 11.304.310,07 € (19.106)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 30, 35 109.493.444,46 113.913
264.969.602,08 268.122
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen 8.038.507,09 4.341
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 248.589.478,67 235.164
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 417.080.933,52 399.486
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 30.000.000,00 € (50.000)
13. Erträge aus der Zuschreibung zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 179.849.321,88
109.914
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 23.011.812,48 18.312
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 17.217.305,23 11.236
17. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten „Sonstige betriebliche
Aufwendungen“ ausgewiesen 284.697,21 137
17.502.002,44 11.373
18. Jahresüberschuss 5.509.810,04 6.939
19. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 36 5.509.810,04 6.939
20. Bilanzgewinn 0,00 0
Anlage 1.2
2/2
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden geß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf Münster
Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße 1
40213 Düsseldorf 48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die
Rechnungs legung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungs-
institute (RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK
(NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge
grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Im vorliegenden Jahresabschluss werden die Aktiva und Passiva
wie im Vorjahr mit den fortgeführten Werten gemäß §§ 252 ff. HGB
angesetzt.
Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind
jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung.
Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt geß §§ 340 ff. HGB in
Verbindung mit §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs-
kosten, gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen.
Agien und Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen
werden bis zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2021
1/50
Anlage 1.3
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
(Repo-Gescfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
gescfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die dem
Geldgeschäft zugrundeliegenden in Pension genommenen Wert-
papiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem Ent-
leiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem Bestand.
Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wert-
papiere gleicher Ausstattung und Menge zurück zu übertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen, ver-
liehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigen tums weiterhin bilanziert.
Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Rückstellungen aus-
reichend Rechnung getragen.
mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien
sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Agien
zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als aktive
beziehungs weise passive Rechnungsabgrenzungsposten aus-
gewiesen. Die Auflösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum
Bilanzstichtag ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätz-
lich mit der zugrundeliegenden Forderung oder Verbindlichkeit
bilanziert. Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend
den steuerlichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaf-
fungskosten ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem
Emissionswert zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanz-
stichtag passiviert.
Gemäß dem Beschluss des Bankenfachausschusses (BFA) des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015 sind
negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dementsprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten „Zinserträge“ (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und „Zinsaufwendungen“ (Redu-
zierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative
Zinsen aus Swapgeschäften unterliegen der Saldierung (Netting)
und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse) Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
2/50
Anlage 1.3
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die unter
dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und
anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese Posten
gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Vermögens
-
gegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den
Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des
eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument wesent-
lich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen aufweist,
werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegenstands
oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeblichen
handels rechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und derivative
Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es in den Fällen
bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese zu einer zutref-
fenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
führt.
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die
NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein aktiver
Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung auf
liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum Beispiel
Refinitiv oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur Bewertung
im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted Cashflow-
Methode zum Einsatz. Bei der Discounted Cashflow-Methode
Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (PWB) für latente
Risiken von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten und unwider-
ruflichen Kreditzusagen erfolgt seit dem Jahresabschluss 2020
unter vorzeitiger Anwendung der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Risikovorsorge für vorhersehbare, noch
nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kredit-
geschäft von Kreditinstituten (‘Pauschalwertberichtigungen)
(IDW RS BFA 7). Dafür greift die Bank bei der Ermittlung der
PWB auf das vereinfachte Verfahren zur Bewertung gemäß
IDW RS BFA 7 zurück. Demnach kann für Kreditgeschäfte die
zwölf Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit (ohne eine Anrechnung
von Bonitätsprämien) verwendet werden, wenn eine Ausgegli-
chenheit zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung zum
Zeitpunkt der Kreditausreichung angenommen werden kann und
keine deutliche Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum Stich-
tag besteht. Hat sich das Ausfallrisiko des betreffenden Kredit-
bestands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu beurteilen, ob
ein höherer Betrag anzusetzen ist. Das Konzept der NRW.BANK
sieht hier als Beurteilungskriterium bestimmte Downgrade-
Konstellationen im Bonitätsrating vor. In diesen Fällen wird bei
der Berechnung dann der erwartete Verlust über die gesamte
Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Auf der Grundlage von stresstestbasierten Annahmen wurde die
angesichts der coronabedingt außergewöhnlichen Unsicherheits-
situation bei der Bewertung von Kreditrisiken im Vorjahr gebildete,
zusätzliche Pauschalwertberichtigung unverändert beibehalten.
Die Wertberichtigungen wurden in der Bilanz aktivisch im längs-
ten Restlaufzeitband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt.
3/50
Anlage 1.3
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewillig-
ten Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die
überwiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegen-
über Kunden und Kreditinstituten zu Nominalwerten bewertet.
Zum Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese
Forderungen.
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen
der
verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bank
buchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.)“ sieht vor, dass für
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zins-
buch bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine
Droh verlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im
Jahresabschluss 2021 entsprechende Berechnungen durchgeführt
und dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungsweise
zeitraumbezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Barwert der
zukünftigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde um die
antei ligen Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamtlaufzeit
vermindert. Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die Not-
werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich fest-
gelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjustierter
Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit möglich
werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden, am Markt
quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden die zur
Diskontierung herangezogenen Spreads entweder Research-
Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch dritte
Marktteilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich Risiko-
controlling unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal- Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen zurück
-
gegriffen (zum Beispiel Refinitiv oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den
Modellen zugrundeliegenden Annahmen.
Aufgrund der EU Benchmark-Verordnung werden alle kritischen
Referenzzinssätze durch neue risikofreie Zinssätze ersetzt. Die
einmaligen Ausgleichszahlungen für die Umstellung der Verzin-
sung von Barsicherheiten für besicherte Derivate werden ent-
sprechend der Verlautbarung des Bankenfachausschusses des
IDW für Derivate des Nichthandelsbestands direkt erfolgs-
wirksam in der GuV erfasst.
4/50
Anlage 1.3
rung der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge
beziehungs weise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und
Währungs derivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als
Kredit ersatzgeschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem
niedrigeren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
zuzüglich eines Risikoabschlags für Handelspassiva in Höhe von
0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €).
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)
Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereig
-
nisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im abge-
laufenen Geschäftsjahr unverändert.
wendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab sich
dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen
behandelt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaf fungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wert min de-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Zeitwert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederstwert-
prinzips zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt-
oder Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im
Anhang angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf
bestands-, aber auch zins- beziehungsweise risikoinduziert.
Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert
in Höhe von 12.654.424.192,13 € wurde ein niedrigerer Markt-
wert in Höhe von 12.463.038.758,04 € ermittelt.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung
beziehungs weise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger
Bonitäts verschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine
voraus sichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine
entsprechende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert
verzichtet.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei
um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steue-
5/50
Anlage 1.3
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2021 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert.
8. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Anlage-
werte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend
den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außer-
planmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauern-
der Wertminderung vorgenommen.
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten „Fonds für
allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g HGB in jedem Geschäfts-
jahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des
Handels bestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert
auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe
nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonderposten
eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf vor dem
Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge des
Handels bestands erreicht. Die NRW.BANK hat dementsprechend
im Jahresabschluss 2021 einen Betrag in Höhe von 95,0 Tsd. €
(Vj. 41,0 Tsd. €) aus dem Nettoergebnis des Handelsbestands
dem Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach
§ 340g HGB zugeführt und dort einen gesonderten Ausweis der
kumulierten Zuführungen zu dem Sonderposten als „Darunter-
Vermerk“ vorgenommen.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wertmin-
derung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegen-
den Zeitwert vorgenommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das Land
Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine unbe-
fristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungsrisiko
absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Differenz
zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe von
2.200,0 Mio. € garantiert.
6/50
Anlage 1.3
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde
ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich
3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnitts-
satz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pen sions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen
erfolgt im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht
zu werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte
Kredite das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt. Bei
Kreditvergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des Barwert-
betrags zurückgestellt.
Das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 des Einführungs-
gesetzes zum Handelsgesetzbuch (EG-HGB) wurde im Geschäfts
-
jahr 2010 in der Art in Anspruch genommen, dass bisherige
Rückstellungen aufgrund von Überdeckungen beibehalten
werden, da der aufzulösende Betrag einer an sich erforderlichen
Rückstellungsauflösung bis spätestens zum 31. Dezember 2024
wieder zugeführt werden muss. Zum 31. Dezember 2021 besteht
für eine sonstige Rückstellung eine Überdeckung in Höhe von
0,3 Tsd. € (Vj. 1,2 Tsd. €).
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in Ver-
bindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“. Auf
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflich-
tungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Der zur Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von
1,87% (Vj. 2,30%) wurde von der Deutschen Bundesbank vor-
gegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
in Höhe von 210,1 Mio. € (Vj. 269,0 Mio. €) unterliegt einer Aus-
schüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Demnach
dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach
der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlust-
vortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwart schaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür eine Gehalts-
und Rentendynamik in Höhe von 2,5% zugrunde gelegt.
7/50
Anlage 1.3
11. Latente Steuern
Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen
latente Steuern auf die im Interesse des Landes gehaltene Betei-
ligung an einer Personenhandelsgesellschaft. Latente Steuern
auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung führenden abzugs-
fähigen temporären Differenzen wurden gemäß § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB nicht angesetzt.
Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und
schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Vermö-
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet. Dementsprechend werden
alle Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB in der GuV erfasst und als „Devisenergebnis“
im „Nettoaufwand des Handelsbestands“ oder im „Nettoertrag
des Handelsbestands“ ausgewiesen.
Nicht monetäre Vermögensgegenstände werden abweichend zu
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
Das zum 31. Dezember 2021 aus der Währungsumrechnung von
Devisentermingeschäften resultierende positive Bewertungs-
ergebnis wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrech-
nung gemäß § 340h HGB“ im Bilanzposten „Sonstige Vermö-
gensgegenstände“ ausgewiesen.
8/50
Anlage 1.3
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 143,4 Mio. €
(Vj. 87,3 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
täglich fällig 3.742,4 4.969,6
andere Forderungen
bis drei Monate 1.965,3 2.280,9
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.695,4 3.649,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.378,6 16.061,0
mehr als fünf Jahre 20.527,4 19.377,0
Bilanzausweis 46.309,1 46.337,5
Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 8,2 Mio. €
(Vj. 6,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
bis drei Monate 2.561,3 3.558,5
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.911,6 3.983,2
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.715,3 17.571,0
mehr als fünf Jahre 33.670,5 35.297,8
Bilanzausweis 57.858,7 60.410,5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 35.081,2 35.222,1
– nicht börsennotiert 3.033,6 3.393,6
Bilanzausweis 38.114,8 38.615,7
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 3.450,1 Mio. € (Vj. 5.724,1 Mio. €) im Folge-
jahr fällig.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden keine Schuldverschreibungen und andere fest-
verzinsliche Wertpapiere ausgewiesen (Vj. 75,0 Mio. €).
Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festver-
zinslichen Wertpapieren werden 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) als
Liquiditätsreserve und 38.114,7 Mio. € (Vj. 38.615,6 Mio. €) als
Finanzanlagebestand geführt.
9/50
Anlage 1.3
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (4)
Alle Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
sind dem Finanzanlagebestand zuzurechnen.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (5)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.409,2 Mio. €
(Vj. 2.390,3 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen
in Höhe von 25,7 Mio. € (Vj. 28,3 Mio. €). Von den Beteiligungen
sind 2.202,7 Mio. € (Vj. 2.201,4 Mio. €) in börsenfähigen Wert-
papieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht
gehalten.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285
Nr. 11 und 11a HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im
Abschnitt „Sonstige Angaben“.
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Portigon AG
Treuhandvermögen (6)
Das Treuhandvermögen gliedert sich in folgende Aktivposten:
Börsennotierung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Aktien und andere nicht
fest verzinsliche Wertpapiere
– börsennotiert 11,9 17,0
– nicht börsennotiert
Bilanzausweis 11,9 17,0
Der Anstieg des Treuhandvermögens ist nahezu ausschließlich
auf das Förderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ zurück-
zuführen.
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 984,2 690,2
Forderungen an Kunden 1.091,8 1.146,3
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen 5,8 58,2
Bilanzausweis 2.081,8 1.894,7
10/50
Anlage 1.3
Entwicklung des Anlagevermögens (7)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 238,9 Mio. €
(Vj. 243,4 Mio. €) betrieblich genutzt.
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere
des Anlage vermögens
Mio. €
Aktien und andere
nicht festverzins liche
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke und
Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2021 38.365,3 17,0 3.986,4 53,8 76,7 258,7 34,3
Zugänge
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
−2.060,9 Mio. €
0,3 1,0 1,3
Abgänge −0,5 −4,0
Stand am 31.12.2021 76,5 259,7 31,6
Abschreibungen
Stand am 1.1.2021 −73,3 −15,3 −18,7
Abschreibungen −0,9 −5,5 −1,6
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 0,5 4,0
Stand am 31.12.2021 −73,7 −20,8 −16,3
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2021 37.914,8 11,9 2.409,2 25,7 2,8 238,9 15,3
Stand am 31.12.2020 38.365,3 17,0 2.390,3 28,3 3,4 243,4 15,6
11/50
Anlage 1.3
Sonstige Vermögensgegenstände (8) Aktive Rechnungsabgrenzungen (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände (10)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (11)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden keine Vermögensgegen-
stände (Vj. 4,0 Mio. €) im Rahmen von echten Pensionsgeschäften
an Pensionsnehmer übereignet.
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB 512,2
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 502,4 559,6
Noch nicht erhaltene
Options prämien 202,5 191,5
Gezahlte Optionsprämien 167,8 176,7
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 46,8 43,7
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen für
Tochtergesellschaften 0,3 3,4
Sonstiges 8,4 12,0
Bilanzausweis 1.452,7 999,2
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 196,7 231,5
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 142,4 159,2
Disagio aus Emissionsgeschäft 130,8 119,6
Agio aus Darlehensgeschäft 14,5 16,3
Sonstiges 3,6 3,2
Bilanzausweis 488,0 529,8
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 77,0 76,4
Bilanzausweis 77,8 77,2
12/50
Anlage 1.3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (12)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (13)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Tsd. €
(Vj. 6,4 Tsd. €) ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. €
(Vj. 0,4 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
täglich fällig 1.756,0 1.156,5
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 8.525,3 2.734,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.247,7 2.091,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 11.167,7 19.082,8
mehr als fünf Jahre 14.344,1 15.400,1
Bilanzausweis 40.040,8 40.464,7
Verbriefte Verbindlichkeiten (14)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 24.519,3 Mio. €
(Vj. 25.656,9 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Der Bilanzausweis des Risikoabschlags basiert auf einer Perioden
-
betrachtung.
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
321,6 305,8
– sonstige Schuldverschreibungen 73.807,0 74.803,3
Bilanzausweis 74.129,2 75.109,7
Fristengliederung
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
täglich fällig 358,7 336,1
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 375,9 374,4
mehr als drei Monate bis ein Jahr 762,5 340,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 3.470,1 1.855,8
mehr als fünf Jahre 6.044,8 8.555,8
Bilanzausweis 11.012,0 11.462,6
Handelsbestand (passiv) (15)
Aufgliederung des Handels-
bestands (passiv)
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Risikoabschlag gemäß
§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB 0,1 0,1
Bilanzausweis 0,1 0,1
13/50
Anlage 1.3
Sonstige Verbindlichkeiten (17)Treuhandverbindlichkeiten (16)
Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich in folgende Passiv-
posten:
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 975,5 673,2
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 1.106,3 1.221,5
Bilanzausweis 2.081,8 1.894,7
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 824,7 796,4
Noch nicht gezahlte
Options prämien 202,5 191,5
Erhaltene Optionsprämien 167,8 176,7
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 12,9 12,9
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 5,5 6,9
Sonstiges 19,0 19,3
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 1.039,8
Bilanzausweis 1.232,4 2.243,5
14/50
Anlage 1.3
Erstattungs anspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Pensions-
rückstellungen weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von
46,8 Mio. € (Vj. 43,7 Mio. €) gegenüber Beschäftigten der Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen enthalten, die ebenfalls einen
vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf
eine solche Versorgung haben. Die NRW.BANK hat einen
Erstattungs anspruch gegenüber der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen in gleicher Höhe, der unter den sonstigen Vermögens-
gegenständen ausgewiesen wird. Zusätzlich sind 894,8 Mio. €
(Vj. 812,5 Mio. €) für Pensionsansprüche von Beschäftigten der
NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt worden.
Beihilferückstellungen bestehen in der NRW.BANK in Höhe von
468,1 Mio. € (Vj. 435,7 Mio. €). Hierbei sind Verpflichtungen für
einen durch den alten Pensionsvertrag der ehemaligen West-
deutschen Landesbank Girozentrale gekennzeichneten Personen-
kreis, für den die öffentlich-rechtliche NRW.BANK die Beihilfe-
zahlungen seit der Abspaltung von der ehemaligen Westdeut-
schen Landesbank Girozentrale übernommen hat, in Höhe von
361,7 Mio. € (Vj. 339,3 Mio. €) berücksichtigt. Zusätzlich sind
106,4 Mio. € (Vj. 96,4 Mio. €) für Beihilfeansprüche von Beschäf-
tigten der NRW.BANK für deren Ruhestand zurückgestellt
worden.
Rückstellungen für mögliche Erstattungsansprüche aus der
Wertgarantie bestehen unverändert in Höhe von 76,7 Mio. €.
Rückstellungen (19)
In den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.493,1 Mio. € (Vj. 2.372,5 Mio. €) sind 1.551,5 Mio. €
(Vj. 1.516,3 Mio. €) Pensionsverpflichtungen gegenüber
Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrecht-
lichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach Art. 1 § 4
Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002 von der
ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die
NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Gescftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Passive Rechnungsabgrenzungen (18)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 490,4 556,4
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 307,9 353,7
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 32,2 36,7
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 20,1 23,1
Disagio aus Darlehensgeschäft 0,0 0,1
Sonstiges 0,1 0,2
Bilanzausweis 850,7 970,2
15/50
Anlage 1.3
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen in
Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) an.
Eigenkapital (21)
Am 31. Dezember 2021 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen
erreichen insgesamt 985,6 Mio. € (Vj. 985,0 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Nachrangige Verbindlichkeiten (20)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit über-
steigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.490,4 Mio. € (Vj. 1.550,0 Mio. €):
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund Tilgungs-
leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es hat
der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen
Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an
den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde in
Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens des Landes Nord
-
rhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe von 2.413,9 Mio. €
ausgestaltet, welches nach einem festgelegten Tilgungsplan bis
zum Jahr 2044 zurückzuführen ist. Nach den bisher erfolgten
Tilgungen wird das Nachrangdarlehen zum 31. Dezember 2021
mit 1.330,4 Mio. € ausgewiesen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
160,0 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 20 und
30 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 0,0% und 4,72%
verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachrangigen
Verbind lichkeiten beträgt wie im Vorjahr 1,2%. Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
In den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren in Höhe von
118,2 Mio. € (Vj. 119,0 Mio. €) enthalten.
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 729,9 729,3
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 219,6 219,6
Bilanzgewinn
Bilanzausweis 17.985,6 17.985,0
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 18.739,2 Mio. € (Vj. 18.730,8 Mio. €).
16/50
Anlage 1.3
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als gering
eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruchnahme
wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen zur
Berück sichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (24)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 7.954,3 Mio. € (Vj. 7.979,8 Mio. €).
Davon entfallen 1.784,8 Mio. € (Vj. 1.523,7 Mio. €) auf ent-
sprechende Verpflichtungen im Bereich Wohnraumförderung.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwider-
ruflichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inanspruch-
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (22)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 6.532,7 Mio. € (Vj. 7.136,4 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 27.508,9 Mio. €
(Vj. 31.794,2 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 10.858,1 Mio. €
(Vj. 10.075,3 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten (23)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14.990,4 Mio. €
(Vj. 14.199,0 Mio. €) resultieren mit 13.669,2 Mio. €
(Vj. 13.129,1 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.321,2 Mio. €
(Vj. 1.069,9 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Siche rungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruch-
nahme wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen zu-
gunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
17/50
Anlage 1.3
Deckungsrechnung (26)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2021 wie folgt dar:
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen
zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruchnahme
gebildet.
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (25)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 641,2 Mio. €
(Vj. 662,6 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in Höhe
von 8.363,8 Mio. € (Vj. 11.260,1 Mio. €) an die Deutsche Bundes
-
bank verpfändet. Zudem wurden Kommunaldarlehen, Namens-
wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 25.142,3 Mio. € (Vj. 26.419,1 Mio. €) bei
der Deutschen Bundesbank über das Verfahren „Mobilisation
and Administration of Credit Claims“ (MACCs) eingereicht.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 21,1 Mio. € (Vj. 21,2 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 15,1 Mio. € (Vj. 10,1 Mio. €) eingereicht.
Im Vorjahr waren darüber hinaus zur Besicherung von außer-
börslich gehandelten Derivaten Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 84,0 Mio. € übertragen und als Sicherheit
beim Kontrahenten hinterlegt.
Deckungsrechnung
31.12.2021
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2020
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.506,9 1.498,3
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.506,9 1.498,3
Kommunaldarlehen 2.179,7 2.158,7
Sichernde Überdeckung 49,6 49,6
Deckungsmasse 2.229,3 2.208,3
Überdeckung 722,4 710,0
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
register für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungs-
register II) enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfand-
briefe (Deckungsregister I) im Bestand hat und aktuell auch
keine neuen Pfandbriefe mehr emittiert.
18/50
Anlage 1.3
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (27)
In den Provisionserträgen sind 10,0 Mio. € (Vj. 8,8 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (28)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 22,9 Mio. € (Vj. 5,7 Mio. €) Erträge aus der
Auf lösung von Rückstellungen sowie 1,4 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €)
Erträge aus Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund
einer nicht zweckgerechten Nutzung von geförderten Woh-
nungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (29)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als
wesent liche Einzelbeträge 227,2 Mio. € (Vj. 224,1 Mio. €) Zins-
effekte aus der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen
Personalrückstellungen sowie 19,9 Mio. € (Vj. 10,8 Mio. €) zins-
unabhängige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellun-
gen für Beschäftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrecht-
lichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben.
Honorar für den Abschlussprüfer (30)
Im Geschäftsjahr 2021 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamt-
honorar in Höhe von 1,6 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) berechnet. Davon
entfallen 1,4 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) auf die Abschlussprüfungs-
leistungen und 0,2 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) auf andere Bestäti-
gungs leistungen.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK oder
deren Tochterunternehmen zusätzlich zur Abschlussprüfung
erbracht hat
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
und deren Tochterunternehmen zulässige Nichtprüfungsleistungen
im Sinne des Art. 5 Abs. 3 EU-Abschlussprüferverordnung
(EU-APrVO) erbracht. Hierbei handelt es sich insbesondere um
die freiwilligen Jahresabschlussprüfungen der rechtlich unselb-
ständigen NRW.BANK.Fonds, die Abgabe eines Comfort Letters,
die Erstellung von Prüfvermerken und Prüfungshandlungen un-
ter Anwendung des ISAE 3000, wie unter anderem die Durch-
führung einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
nichtfinanziellen Erklärung sowie die Durchführung eines Pillar
Assessments im Zusammenhang mit dem Programm InvestEU.
Darüber hinaus wurden für Tochtergesellschaften vereinbarte
Untersuchungshandlungen gemäß ISRS 4400, eine Prüfung
gemäß ISAE 3000, eine Prüfung gemäß ISAE 3402 Typ 2 sowie
freiwillige Jahresabschlussprüfungen erbracht.
19/50
Anlage 1.3
Sonstige Haftungsverpflichtungen (32)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen geß Art. 1 § 3 Satz 1
des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Bilanzpostens
„Eventualverbindlichkeiten“ enthalten.
Derivative Geschäfte (33)
Das Nominalvolumen der derivativen Gescfte zum 31. Dezem-
ber 2021 beträgt insgesamt 185.002 Mio. € (Vj. 183.845 Mio. €).
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen fast ausschließlich auf das
Anlagebuch.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (31)
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 271,9 Mio. € (Vj. 132,1 Mio. €).
Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 35,9 Mio. €
auf das Geschäftsjahr 2022. Die verbleibenden sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen in Höhe von 236,0 Mio. € verteilen sich
auf die Geschäftsjahre 2023 bis 2036. Zusätzlich bestehen jähr-
liche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4,0 Mio. €
(Vj. 3,9 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach
dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Software
-
pflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility
Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungs-
verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen und Fonds in Höhe von 160,1 Mio. € (Vj. 147,2 Mio. €).
Im Rahmen der EU-Bankenabgabe besteht darüber hinaus wie
im Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €. Die in
gleicher Höhe geleistete Barsicherheit ist im Bilanzposten
„Sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten.
20/50
Anlage 1.3
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 143.172 139.635 5.802 −7.513
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.915 3.024 54
– Verkäufe (short) 3.174 3.452 −40
Börsenkontrakte
– Käufe (long)
– Verkäufe (short) 620 1
Sonstige Zinstermingeschäfte 87 125 10 −4
Zinsderivate gesamt 149.968 146.236 5.867 −7.557
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 16.684 19.694 250 −6
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 18.346 17.911 632 −752
Währungsderivate gesamt 35.030 37.605 882 −758
Anlagebuch gesamt 184.998 183.841 6.749 −8.315
21/50
Anlage 1.3
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2021 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 184.285 Mio. €
(Vj. 189.018 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne auf-
gelaufene Stückzinsen angegeben.
Bei der Darstellung der derivativen Gescfte werden auch
trennungs pflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 3.224,1 Mio. € (Vj. 3.347 Mio. €) berück-
sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapital-
finanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus
Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 10,1 Mio. €
(Vj. 7,2 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von
2,5 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €).
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate
Börsenkontrakte
– Käufe (long) 4 4 0
– Verkäufe (short)
Zinsderivate gesamt 4 4 0
Handelsbuch gesamt 4 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate gesamt 149.972 146.240 5.867 −7.557
Währungsderivate gesamt 35.030 37.605 882 −758
Anlage- und Handelsbuch gesamt 185.002 183.845 6.749 −8.315
22/50
Anlage 1.3
weise „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen, im Voraus
gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im entspre-
chenden Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten fol-
gendermaßen auf:
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden in
den Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ beziehungs
-
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Banken OECD 178.616 171.573 6.632 −8.168
Öffentliche Stellen OECD 102 5.325 14 0
Sonstige Kontrahenten 6.280 6.943 103 −147
Anlagebuch gesamt 184.998 183.841 6.749 −8.315
Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Banken OECD 4 4 0
Handelsbuch gesamt 4 4 0
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
31.12.2021
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2020
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2021
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2021
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 185.002 183.845 6.749 −8.315
23/50
Anlage 1.3
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 51% (Vj. 49%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Zinsderivate, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind,
dienen als einzelgeschäftsbezogene Sicherungsgescfte
(Mikro-Hedges) oder zur Steuerung der Gesamtzinsrisikoposition
(Makro- Hedges) ausschließlich dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis
wird im Zinsüberschuss erfasst.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2020
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2020
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 4.796 8.683 10.119 20.124
mehr als drei Monate bis ein Jahr 16.732 13.950 10.303 5.081
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 51.520 51.241 12.557 10.270
mehr als fünf Jahre 76.920 72.362 2.051 2.130
Anlagebuch gesamt 149.968 146.236 35.030 37.605
Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2020
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2020
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 4 4
Handelsbuch gesamt 4 4
Anlage- und Handelsbuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2021
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2020
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2021
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2020
Mio. €
Anlage- und Handelsbuch gesamt 149.972 146.240 35.030 37.605
24/50
Anlage 1.3
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2021
Frauen
2021
Männer
2021
Gesamt
2020
Frauen
2020
Männer
2020
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 377 631 1.008 333 533 866
Teilzeitbeschäftigte 398 137 535 412 181 593
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 775 768 1.543 745 714 1.459
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2021
Frauen
2021
Männer
2021
Gesamt
2020
Frauen
2020
Männer
2020
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 358 602 960 340 554 894
davon befristet Beschäftigte 19 19 38 17 17 34
Teilzeitbeschäftigte 402 138 540 406 174 580
davon befristet Beschäftigte 12 12 24 8 15 23
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 760 740 1.500 746 728 1.474
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 1 3 4 1 3 4
Trainees und Auszubildende 13 31 44 16 36 52
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 12 18 30 12 23 35
25/50
Anlage 1.3
Vergütung des Vorstands (34)
Erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten der
Vorstandsvergütung sowie die Mandatsbezüge, die die Vorstands-
mitglieder in den Jahren 2021 und 2020 erhalten haben:
Erfolgsunabhängige Vergütung Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
2021
2020
2021
2020
2021
2020
2021
2020
2021
2020
Eckhard Forst 765.155 769.574 14.864 14.355 221.346 183.579 1.001.365 967.508 45.097 33.988
Gabriela Pantring 556.374 544.856 14.261 16.819 243.519 150.265 814.154 711.940 0 0
Michael Stölting 601.519 605.594 1.600 6.992 616.030 558.190 1.219.149 1.170.776 51.002 54.022
Dietrich Suhlrie 627.706 628.721 14.907 14.244 563.888 518.190 1.206.501 1.161.155 0 3.400
Vorstand gesamt 2.550.754 2.548.745 45.632 52.410 1.644.783 1.410.224 4.241.169 4.011.379 96.099 91.410
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbezügen.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand für das Jahr 2021.
4)
Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Aus-
scheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung. Bei Herrn Forst und
Frau Pantring ist diese Zahlung auf den Wert von maximal zwei
Jahresvergütungen begrenzt. Herr Stölting und Herr Suhlrie
erhalten anschließend bis zum Erreichen der Altersgrenze ein
vorgezogenes Ruhegeld in Anlehnung an die Versorgung im Falle
des Eintritts der Invalidität.
26/50
Anlage 1.3
ihnen ein persönliches Versorgungskonto eingerichtet, in das
jedes Jahr ein Versorgungsbaustein eingestellt wird.
Veränderungen der Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und Hinter-
bliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2021 für kein
Vorstands mitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern im
Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinter blie-
benen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind entweder
vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten Dienstjahre
gesetzlich unverfallbar. Herrn Stölting wurde aus früherer Tätig-
keit eine beamtenähnliche Versorgungszusage mit Anrechnung
der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der
Rente aus einer Zusatzpensionsversicherung erteilt. Herr Forst,
Frau Pantring und Herr Suhlrie haben eine beitragsorientierte
Versorgungszusage. Im Rahmen dieser Versorgungszusage wurde
Aufwand
1)
2021
Aufwand
1)
2020
Barwert der Verpflichtung
2021
Barwert der Verpflichtung
2020
Eckhard Forst 221.346 183.579 834.485 613.139
Gabriela Pantring 243.519 150.265 752.339 508.820
Michael Stölting 615.621 558.190 6.039.287 5.423.666
Dietrich Suhlrie 563.888 518.190 4.374.227 3.810.339
Vorstand gesamt 1.644.374 1.410.224 12.000.338 10.355.964
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
27/50
Anlage 1.3
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände sowie
deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer Alters versor gungs
-
leistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2021
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
1)
2020
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2021
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2020
Barwert der
Verpflichtung
2021
Barwert der
Verpflichtung
2020
Ehemalige Vorstände 29.250 50.250 1.579.469 1.557.575 32.131.685 31.146.159
1)
Auszahlungen aus zurückbehaltenen variablen Vergütungsanteilen der Vorjahre.
28/50
Anlage 1.3
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des
Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (35)
In den nachstehenden Übersichten sind die Vergütungen der
Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats
und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell aufgeführt.
Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats variieren
in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschusszugehörigkeit.
Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Lutz Lienenkämper, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Ina Scharrenbach
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die
Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Staatssekretär sowie Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Mathias Richter
Staatssekretär
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
600
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
600
29/50
Anlage 1.3
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
29.700
Lutz Lienenkämper, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
36.200
Ina Scharrenbach
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
35.000
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Dr. Johannes Velling
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
27.400
Gerhard Heilgenberg
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
30.600
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
33.000
30/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.300
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.500
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
25.000
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.000
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.300
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die
Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
24.500
Ute Gerbaulet
Persönlich haftende Gesellschafterin / CFO
Dr. August Oetker KG
17.700
Ursula Heinen-Esser
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
12.400
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.000
Dirk Wedel
Staatssekretär
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
6.200
Hendrik Wüst, MdL (bis 15.11.2021)
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.783
31/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Günther Bongartz
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Dr. Michael Henze
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Sven-Axel Köster
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Roger Beckamp (bis 26.1.2022)
Mitglied der AfD-Fraktion NRW (bis 26.10.2021)
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.300
Andreas Becker, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Martin Börschel, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Arndt Klocke, MdL
Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Jochen Ott, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Stephen Paul, MdL
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Fabian Schrumpf, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Daniel Sieveke, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Klaus Voussem, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
32/50
Anlage 1.3
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die
Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ass. jur. Erik Amaya
Verbandsdirektor
Haus & Grund Rheinland Westfalen
3.600
RAin Elisabeth Gendziorra
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Alexander Rychter
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke (ab 2.4.2021)
Vizepräsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
3.350
Rudolf Graaff
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Thomas Hendele (bis 31.1.2021)
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
250
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
3.600
Stefan Raetz (bis 13.4.2021)
Bürgermeister a. D.
Stadt Rheinbach
1.000
Bernd Schwuchow (ab 13.4.2021)
Bürgermeister
Stadt Büren
2.850
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
3.300
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds gemäß
§ 23 Abs. 2 der Satzung
Deborah Dautzenberg (ab 1.6.2021)
Leitende Ministerialrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.050
Sigrid Koeppinghoff (bis 31.5.2021)
Ministerialdirigentin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
1.250
33/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
2.600
Kai Abruszat
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.600
Michael Ackermann
Geschäftsführer
Klinikum Bielefeld gem. GmbH
2.600
Klaus Baumann (ab 1.11.2021)
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
0
Uwe Berghaus
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
2.600
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
2.600
Michael Breuer
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Liane Buchholz
Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.600
Dr. Andre Carls
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Pit Clausen
Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Heinrich Otto Deichmann
Vorsitzender des Verwaltungsrats und
der geschäftsführenden Direktoren
Deichmann SE
2.300
Paolo Dell’ Antonio
Sprecher des Vorstands
Wilh. Werhahn KG
2.600
Andreas Ehlert
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.600
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
2.600
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
34/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Dorothee Feller
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Münster
2.600
Heinz Fiege
FIEGE Logistik Holding Stiftung & Co. KG
2.000
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick (ab 1.4.2021)
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.100
Prof. Dr. Ursula Gather
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
2.600
Dieter Gebhard (bis 14.4.2021)
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
967
Dr. Olaf Gericke (ab 1.11.2021)
Vizepräsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
0
Pfarrer Dr. iur. Antonius Hamers
Direktor
Katholisches Büro NRW
2.600
Thomas Hendele (bis 30.4.2021)
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
967
Anne Henk-Hollstein
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Thomas Hunsteger-Petermann
Oberbürgermeister a. D.
Stadt Hamm
2.600
Sibylle Keupen (ab 1.4.2021)
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
2.100
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff
Geschäftsführender Gesellschafter und CEO
KIRCHHOFF Holding GmbH & Co. KG
2.600
Prof. Dr. Lambert T. Koch
Vorsitzender
Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
2.600
Monika Kocks (ab 1.4.2021)
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.100
Stefan Koetz
Vorsitzender der Geschäftsführung
Ericsson GmbH
2.300
Daniel Krahn
Chief Executive Officer
Urlaubsguru GmbH
2.600
Dr. Arne Kupke
Juristischer Vizepräsident
Evangelische Kirche von Westfalen
2.000
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Stadt Münster
2.600
35/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Matthias Löb
LWL-Direktor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
2.600
Ulrike Lubek
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.300
Wolfgang Lubert
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
2.600
Dr.-Ing. Hinrich Mählmann
Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter
Otto Fuchs KG
2.600
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Marquardt
Vorsitzender der Geschäftsführung
Forschungszentrum Jülich GmbH
2.600
Thomas Meyer (bis 28.2.2021)
Ehem. Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-
Westfalen e. V.
333
Dr. Michael Müller (ab 1.11.2021)
Mitglied des Vorstands
RWE AG
0
Roland Oetker
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Prof. Dr. Uli Paetzel
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.600
Dr. Paul-Josef Patt
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
2.600
Guntram Pehlke
Vorsitzender des Vorstands
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
− Landesgruppe Nordrhein-Westfalen −
2.600
Judith Pirscher
Regierungspräsidentin (bis 23.12.2021)
Bezirksregierung Detmold
2.600
Birgitta Radermacher
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Düsseldorf
2.300
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
2.300
Dr. Eckhard Ruthemeyer (ab 1.11.2021)
Präsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
0
Roland Schäfer (bis 31.5.2021)
Ehem. Präsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
1.133
36/50
Anlage 1.3
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die
Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Die Arbeitsvergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden
zeitanteilig für jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Carola Gräfin von Schmettow
Ehem. Sprecherin des Vorstands
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
2.600
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
2.300
Dr. Rolf Martin Schmitz (bis 30.4.2021)
Ehem. Vorsitzender des Vorstands
RWE AG
667
Frank Sportolari (†) (bis 13.7.2021)
Generalbevollmächtigter
United Parcel Service LLC & Co. OHG
1.300
Ralf Stoffels (ab 1.4.2021)
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-
Westfalen e. V.
2.100
Hans-Josef Vogel
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
2.600
Gisela Walsken
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Köln
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Anja Weber
Bezirksvorsitzende
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
2.300
Matthias Zachert
Vorsitzender des Vorstands
LANXESS AG
2.600
Bernd Zimmer
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
37/50
Anlage 1.3
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Ralf Witzel, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Inge Blask, MdL (ab 16.6.2021)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Ralph Bombis, MdL
Mitglied der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Marc Herter, MdL (bis 27.1.2021)
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
(bis 31.10.2020)
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
Olaf Lehne, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Nadja Lüders, MdL (bis 16.6.2021)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
0
Mehrdad Mostofizadeh, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
125
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Elisabeth Müller-Witt, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Dr. Patricia Peill, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Romina Plonsker, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
André Stinka, MdL (ab 29.1.2021)
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Herbert Strotebeck, MdL
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Petra Vogt, MdL
Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Markus Herbert Weske, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
250
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
1. Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die
Bank auf Anforderung anfallende Umsatzsteuer und Reisekosten.
2. Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
bzw. erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
38/50
Anlage 1.3
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Verbundene Unternehmen
Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH, Münster D 100,00% 257 0 EUR 31.12.2020
NRW.BANK.Fonds Beteiligungs-GmbH i. L., Düsseldorf D 100,00% 68 0 EUR 25.09.2019
Unterstützungseinrichtungs GmbH der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster D / I 100,00% 26 −3.041 EUR 31.12.2020
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster
1)
D 100,00% 145.096 16.205 EUR 31.12.2020
Westdeutsche Lotto-VertriebsGmbH, Münster I 100,00% 18 −2 EUR 31.12.2020
Westdeutsche Spielcasino Service GmbH, Duisburg D 100,00% 156 131 EUR 31.12.2020
WestEvent GmbH & Co. KG, Münster I 100,00% 1.890 373 EUR 31.12.2020
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Henningsdorf D 3,58% 2.486 −2.620 EUR 31.12.2020
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Essen D 20,15% 1.195 −2.742 EUR 31.12.2020
aifora GmbH, Düsseldorf D 4,27% −2.390 −2.541 EUR 31.12.2020
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath D 8,89% 1.723 −1.161 EUR 31.12.2020
AMEPA Angewandte Messtechnik und Prozessautomatisierung GmbH, Würselen D 16,67% 7.697 2.114 EUR 31.12.2020
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München
3)
D 7,89%
AYOXXA Biosystems GmbH, Köln D 18,05% 2.962 −5.093 EUR 31.12.2020
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln D 4,08% 85.861 4.870 EUR 31.12.2020
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr D 33,40% 2.651 −164 EUR 31.12.2020
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal D 48,20% 6.445 −102 EUR 31.12.2020
Bomedus GmbH, Bonn D 22,80% −1.237 −199 EUR 31.12.2020
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 3,86% 38.170 −261 EUR 31.12.2020
btov Industrial Technologies SCS SICAR, Munsbach D 5,19% 28.146 −2.486 EUR 31.12.2020
39/50
Anlage 1.3
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Potsdam D 19,85% 31.101 1.077 EUR 31.12.2020
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss D 15,75% 39.244 1.022 EUR 31.12.2020
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln D 7,69% 14.284 −2.121 EUR 31.12.2020
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln D 4,35% 61.188 −2.962 EUR 31.12.2020
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln
3)
D 6,60%
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg D 0,18% 731.996 31.845 EUR 31.12.2020
CellAct Pharma GmbH, Dortmund D 38,56% 242 −163 EUR 31.12.2020
CEVEC Pharmaceuticals GmbH, Köln D 18,09% 5.476 1.390 EUR 31.12.2020
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin D 2,80% 36.020 −4.444 EUR 31.12.2020
Chronext AG, Zug D 4,57% 1.636 −12.053 CHF 31.12.2020
citadelle systems AG, Essen D 8,91% 1.206 −962 EUR 31.12.2020
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg D 1,71% 58.193 −20.575 EUR 31.12.2020
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg D 1,68% 77.200 −29.344 EUR 31.12.2020
CMP German Opportunity Investors Fund III SCSp, Luxemburg D 2,00% 89.528 −13.665 EUR 31.12.2020
COMPEON GmbH, Düsseldorf D 3,57% 718 −8.520 EUR 31.12.2020
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg D 13,85% 24.074 5.534 EUR 31.12.2020
CryoTherapeutics SA, Awans D 14,98% 191 1 EUR 31.12.2020
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main D 9,79% 29.276 40.460 EUR 31.12.2020
DEINZER Holding GmbH, München D 35,56% 8.603 3.698 EUR 31.03.2021
Deutsche Arzt AG, Essen D 11,32% 2.012 4.245 EUR 31.12.2020
DIMATE GmbH, Bochum D 8,55% 342 −442 EUR 31.12.2020
DIREVO Industrial Biotechnology GmbH, Köln D 25,45% −43 −422 EUR 31.12.2020
40/50
Anlage 1.3
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
DroidDrive GmbH, Aachen D 5,47% 431 −210 EUR 31.12.2020
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München D 3,33% 55.760 −2.997 EUR 31.12.2020
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln D 8,54% 41.196 −577 EUR 31.12.2020
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster D 10,00% 10.533 −100 EUR 31.12.2020
ECBF I SCSp, Munsbach D 3,65% 448 −1.520 EUR 31.12.2020
ELS Fonds GmbH & Co. KG i. L., Recklinghausen D 32,30% 617 −1.025 EUR 31.12.2020
Emergence Therapeutics AG, Duisburg D 11,19% 2.298 −1.660 EUR 31.12.2020
Enerthing GmbH, Köln D 20,40% 2.174 −1.327 EUR 31.12.2020
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München D 2,50% 13.937 −1.231 EUR 31.12.2020
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg D 0,44% 1.978.727 128.597 EUR 31.12.2020
everwave GmbH, Aachen D 3,95% 16 −8 EUR 31.12.2020
Evoco TSE III SCSp SICAV-RAIF, Luxemburg D 3,09% 2.062 −1.761 EUR 31.12.2020
femtos GmbH, Bochum D 13,89% 440 −511 EUR 31.12.2020
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin D 3,95% 8.930 −2.587 EUR 31.12.2020
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
2)
D 49,00%
GENUI I GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,72% 209.439 143.987 EUR 31.12.2020
GENUI II GmbH & Co. KG, Hamburg D 1,00% 92.189 −16.577 EUR 31.12.2020
GreenPocket GmbH, Köln D 10,18% −595 −1.521 EUR 31.12.2020
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen D 43,48% 9.183 −647 EUR 31.12.2020
Harbert / Claret European Growth Capital Fund III SCSp, Luxemburg D 3,06% 8.805 −1.195 EUR 31.12.2020
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London D 1,67% 35.436 8.273 EUR 31.12.2020
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, London D 1,55% 201.319 26.578 EUR 31.12.2020
41/50
Anlage 1.3
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
HAVERKAMP GmbH, Münster D 49,00% 1.105 −104 EUR 31.12.2020
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg
3)
D 2,86%
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg D 3,05% 107.376 12.091 EUR 31.12.2020
Ideenreich Invest GmbH, Köln D 50,00% 10.528 143 EUR 31.12.2020
Innolume GmbH, Dortmund D 0,40% 953 −95 EUR 31.12.2020
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam D 50,00% 237.950 11.154 EUR 31.12.2020
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg D 1,19% 40.157 −7.063 EUR 31.12.2020
JADO Technologies GmbH, Dresden
2)
D 18,02%
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH, Neuss D 49,63% 5.331 783 EUR 31.12.2020
Kleffmann Holding GmbH i. L., Lüdinghausen D 50,00% 1 −19 EUR 31.12.2020
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier D 0,59% 422.452 10.406 EUR 31.12.2020
Kurma Biofund III FPCI, Paris D 3,92% 16.901 −2.660 EUR 31.12.2020
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn D 35,13% 8.081 −636 EUR 31.12.2020
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München D 5,88% 20.099 −534 EUR 31.12.2020
MotionMiners GmbH, Dortmund D 1,59% 58 −37 EUR 31.12.2020
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln D 48,84% 1.103 −377 EUR 31.12.2020
Novihum Technologies GmbH, Dortmund D 12,34% −7.532 −6.958 EUR 31.12.2020
Occlutech Holding AG, Schaffhausen D 0,14% 2.451 −6.046 CHF 31.12.2020
ODDSET Sportwetten GmbH, München I 34,00% −280 3.013 EUR 31.12.2020
Odewald KMU GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 7,32% 5.243 −1.361 EUR 31.12.2020
Odewald KMU II GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin D 5,87% 107.521 2.353 EUR 31.12.2020
operaize GmbH, Köln D 5,26% 3 −18 EUR 31.12.2020
42/50
Anlage 1.3
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin D 14,66% 17.694 −1.174 EUR 31.12.2020
Personal MedSystems GmbH, Berlin D 5,68% 969 −142 EUR 31.12.2020
Phenox GmbH, Bochum D 27,61% 14.697 3.652 EUR 31.12.2020
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München D 5,56% 97.644 1.219 EUR 31.12.2020
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München D 10,26% 31.927 11.095 EUR 31.12.2020
Portigon AG, Düsseldorf D 23,10% 236.301 −600.880 EUR 31.12.2020
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam
3)
D 2,69%
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam D 1,67% 30.484 1.859 EUR 31.12.2020
Project A Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin D 2,42% 73.120 −6.726 EUR 31.12.2020
Rehappy GmbH, Aachen D 4,41% −300 −300 EUR 31.12.2020
RESADO GmbH, Köln
3)
D 8,52%
Resolve BioSciences GmbH, Monheim am Rhein D 5,96% 9.288 −3.571 EUR 31.12.2020
Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG, Köln D 39,92% 621 −433 EUR 30.06.2020
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, London D 1,07% 138.822 −37.746 EUR 31.12.2020
RiverRock European Opportunities Fund Ltd., London D 1,49% 36.062 −4.251 EUR 31.12.2020
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau D 6,83% 3.386 −558 EUR 31.12.2020
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i. L., Dortmund D 46,51% 3.834 −18 EUR 31.12.2020
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 4.428 −304 EUR 31.12.2020
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund D 47,62% 1.067 4 EUR 31.12.2020
Seed Fonds für die Region Aachen GmbH & Co. KG i. L., Aachen D 47,06% 15 1.213 EUR 31.12.2020
Seed Fonds II für die Region Aachen GmbH & Co. KG, Aachen D 47,02% 7.458 199 EUR 31.12.2020
Semalytix GmbH, Bielefeld D 14,55% 3.716 −1.805 EUR 31.12.2020
43/50
Anlage 1.3
Name und Sitz der Gesellschaft
Direkt (D) /
Indirekt (I)
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
SET Fund III C.V., Amsterdam D 5,00% 11.675 −2.371 EUR 31.12.2020
Sirius Seedfonds Düsseldorf GmbH & Co. KG i. L., Düsseldorf D 44,68% 828 26 EUR 31.12.2020
talpasolutions GmbH, Essen D 8,52% 2.583 2.201 EUR 31.12.2020
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn D 42,90% 3.525 −637 EUR 31.12.2020
TechVision Fonds I für die Region Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG,
Aachen D 31,48% 4.958 −39 EUR 31.12.2020
TEV Ventures Vintage III GmbH & Co. KG, Essen
3)
D 2,82%
ubirch GmbH, Köln D 7,97% −763 −2.203 EUR 31.12.2020
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching D 2,35% 2.861 −1.775 EUR 31.12.2020
unu GmbH, Berlin D 0,86% −10.531 −13.425 EUR 31.12.2020
VENTECH GmbH, Marl
2)
D 19,98%
Vimecon GmbH i. L., Herzogenrath
2)
D 8,28%
windtest grevenbroich gmbh, Grevenbroich D 25,00% 1.011 115 EUR 31.12.2020
World of sonoro Holding GmbH, Neuss D 23,66% 3.720 −135 EUR 31.07.2020
1)
Die NRW.BANK ist persönlich haftende Gesellschafterin der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster.
2)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
3)
Aufgrund von Neugründungen / -engagements liegen keine relevanten Informationen vor.
44/50
Anlage 1.3
Mandate der Beschäftigten
Ute Hagedorn
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Simone Merk
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Aristotelis Nastos
BICO Group AB, Göteborg
Mitglied des Aufsichtsrats
Klaus Rupprath
Erste Abwicklungsanstalt, Düsseldorf
Mitglied des Verwaltungsrats
Dr. Peter Stemper
Portigon AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrats
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux
Administrateur indépendant, membre du Conseil d‘ Administration
de SFIL
Michael Stölting
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
Dietrich Suhlrie
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats
45/50
Anlage 1.3
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlust rechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen
nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (36)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den
nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
5.509.810,04 € für nach dem 31. Dezember 2021 fällig werdende
Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der
Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß
Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006
geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt.
46/50
Anlage 1.3
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Nathanael Liminski
Staatssekretär sowie Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Mathias Richter
Staatssekretär
Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Münster
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Düsseldorf
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Lutz Lienenkämper, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Ina Scharrenbach
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
47/50
Anlage 1.3
Ina Brandes (ab 1.1.2022)
Ministerin für Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Ute Gerbaulet
Persönlich haftende Gesellschafterin / CFO
Dr. August Oetker KG
Bielefeld
Ursula Heinen-Esser
Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
Meerbusch
Dirk Wedel
Staatssekretär
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Vorsitzender
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Lutz Lienenkämper, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Ina Scharrenbach
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Martin Börschel, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
48/50
Anlage 1.3
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß
§ 12 Abs. 2 der Satzung
Dr. Johannes Velling
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Gerhard Heilgenberg
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Hendrik Wüst, MdL (bis 15.11.2021)
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Münster
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Düsseldorf
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Düsseldorf
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
Düsseldorf
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
Münster
49/50
Anlage 1.3
Vorstand
Eckhard Forst
Vorsitzender des Vorstands
Gabriela Pantring
Mitglied des Vorstands
Michael Stölting
Mitglied des Vorstands
Dietrich Suhlrie
Mitglied des Vorstands
Düsseldorf / Münster, den 15. Februar 2022
NRW.BANK
Der Vorstand
Eckhard Forst Gabriela Pantring
Michael Stölting Dietrich Suhlrie
50/50
Anlage 1.3
Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2021
verlässlicher Marktteilnehmer etabliert. Die NRW.BANK erwirt-
schaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer konservativen Invest-
mentstrategie und setzt diese für das Fördergeschäft, die Sicher-
stellung der Leistungsfähigkeit der Bank – auch im Sinne der
Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen und Reserven –
sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein. Die Unterstüt-
zung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel zur Zinsver-
günstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher Bestandteil
des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förderinstrumente
finden insbesondere Darlehen mit im Vergleich zum allgemeinen
Marktniveau günstigen Zinskonditionen und / oder langfristigen
Zinsbindungsmöglichkeiten, die Bereitstellung von Eigen- und
Mezzanine-Kapital, Risikoteilungen mit Hausbanken sowie Bera-
tungsangebote Anwendung. Die NRW.BANK berücksichtigt bei
der Ausgestaltung ihrer Förderung bestehende Angebote der
Bundesförderinstitute und unterstützt eine Nutzung von Förder-
mitteln des Bundes sowie europäischer Institutionen im Land
Nordrhein-Westfalen.
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk). Die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risiko-
politik bilden den Rahmen des strategischen Handelns. Die
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die
NRW.BANK führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grund-
sätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls auf nicht
wettbewerblicher und nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr
Fördergeschäft nutzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an
Förder instrumenten und bringt hierbei insbesondere kredit-
wirtschaftliche Expertise in den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haus halts unabhängigen Förderbank, dient der Um set zung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK ist sie als rechtlich selbstständige Förderbank
mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft mit den
Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich verankerte
Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Die NRW.BANK
ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im notwendigen Um-
fang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung ihres Auftrags
nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten Möglichkeiten zur
Refinanzierung über den internationalen Kapitalmarkt und ist als
1/56
Anlage 1.4
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv und
wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entschei-
dungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Nachhaltigkeitsleit-
linien der NRW.BANK sowie aus dem jährlichen, jeweils gegen
Mitte des Folgejahrs erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht.
Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK ist abrufbar
unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
Geschäfts-, Förder- und Risikostrategie konkretisiert die in den
Grundsätzen festgelegte strategische Ausrichtung der Bank und
mündet in einer mehrjährigen quantitativen Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstim-
mung mit den Gremien der Bank und gewährleistet die adres -
satengerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiter-
entwicklung ihrer Aufgaben und Strategie.
Grundsätze der
Gescfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Kapitalmarktstrategie
Personalplanungs- und
-entwicklungsstrategie
Organisations- und
IT-Strategie
...
Strategischer Fokus
Förderagenda
Entwicklung der
Förderzahlen
...
Förderstrategie
Angemessenheit
der Kapital-
ausstattung
Angemessenheit
der Liquiditäts-
ausstattung
Konzen trations-
limite
Fördergeschäft
Kapitalmarktgeschäft
...
Risikostrategie
> Strategische Analyse der Einflussfaktoren
> Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung
> Kernaussagen der Teilstrategien / quantitativen Planung
QUANTITATIVE GESCHÄFTSPLANUNG
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Geschäftspolitik
Förderpolitik
Risikopolitik
2/56
Anlage 1.4
rung ihres Fördergeschäfts. Aber auch abseits des Megatrends
Digitalisierung verändert sich das Marktumfeld für das Förder-
gescft der NRW.BANK zunehmend und zugleich schneller als
früher. Die Leitlinie Agile Förderung trägt dieser Tatsache Rech-
nung: Sie drückt den Anspruch der NRW.BANK aus, zeitnah auf
geänderte Marktlagen und -herausforderungen zu reagieren und
Förderangebote an neue Förderb
edürfnisse anzupassen. Die
Leitlinie Europäische Förderung stellt auf die Zielsetzung der
NRW.BANK ab, (zusätzliche) EU-Mittel für Förderungen in
Nordrhein-Westfalen zu akquirieren. Von besonderer Bedeutung
sind hierbei Risikoteilungen mit europäischen Institutionen. Ein
zentra ler Baustein ist das neue EU-Programm InvestEU, bei dem
die NRW.BANK erstmals als Durchführungspartner der Euro-
päischen Kommission fungiert.
Das Fördergeschäft der NRW.BANK ist themenorientiert ausge-
richtet. Es wird in die drei Förderfelder Wirtschaft, Wohnraum
sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt. Zielsetzungen sind
insbesondere die Verbesserung der Finanzierungssituation für
die mittelständische Wirtschaft, die Förderung von Innovations-
und Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen, die Schaffung
bezahlbaren Wohnraums sowie Förderimpulse zugunsten der
technischen und sozialen Infrastruktur. Daneben zählt die Unter-
stützung der nordrhein-westfälischen Kommunen, beispielsweise
bei der Erhaltung, Erweiterung und Modernisierung der Bildungs
-
infrastruktur, zu einem zentralen Ziel der NRW.BANK. Die Förde-
rung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet sich angesichts der
Bedeutung der Thematik als Zielsetzung in allen drei Förder-
feldern.
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien Liqui-
ditätsmanagementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Invest ment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die Risiko-
strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist mit
der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Auf-
gaben zu unterstützen sowie der Landesregierung als erster
Ansprechpartner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäftsaktivi-
täten im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die
Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft (Förder-
hilfsgeschäft).
Die Förderstrategie gibt zentrale Leitlinien für die Weiterentwick-
lung des Fördergeschäfts der NRW.BANK vor. Diese Förderleit-
linien beinhalten ausgewählte Faktoren zur Sicherung der Effi-
zienz und Effektivität der Förderung. Im Jahr 2021 umfasste die
Förderstrategie die drei Leitlinien Digitale Förderung, Agile
Förde rung und Europäische Förderung.
Digitale Förderung als Leitlinie berücksichtigt explizit die wach-
senden Anforderungen an Förderbanken zur weiteren Digitalisie-
3/56
Anlage 1.4
fassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis
sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungs-
aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand
zusammen.
Bei der CIR (vor Förderleistung) wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und Pro-
visionsüberschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflektiert
die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient daher der
Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck wider spre chen den
Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen (Förder-)Ins tituten
vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereinigung um die Förder-
leistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Der Verlauf der Corona-Pandemie prägte auch im Jahr 2021
wesent lich die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft.
Die Konjunktur verlief dabei zunehmend zweigeteilt. Während
sich die kontaktintensiven Dienstleistungsbereiche zeitweise
kräftig von der Corona-Krise erholen konnten, bremsten globale
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank-
betrieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und
Methoden. Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der
dauerhaften Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als
Gewährträger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen
Aufgaben.
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte Erhal-
tung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen für die Steuerung sind neben dem Neu-
zusagevolumen und der Förderleistung im Fördergeschäft die
operativen Erträge, der Verwaltungsaufwand, die Cost Income-
Ratio (CIR) vor Förderleistung, die Bilanzsumme und das Geschäfts
-
volumen. Die entsprechenden Budgetwerte werden im Rahmen
der Gesamtbanksteuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen
sowie Szenario- und Prognoserechnungen unterzogen, um ent-
sprechende Steuerungsimpulse setzen zu können.
Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr
ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff
der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären
Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags
sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen
Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge um-
4/56
Anlage 1.4
frage nach deutschen Industriegütern stieg zwar aufgrund der
global anziehenden Konjunktur seit Jahresbeginn stark an und
die Auftragsbestände verzeichneten ein neues Rekordniveau.
Gleichzeitig wurde die Industrie aber angesichts der weltweit
simultan anziehenden Konjunktur und Störungen der internatio-
nalen Lieferketten von einer bislang beispiellosen Knappheit an
Vorleistungsgütern sowie starken Preissteigerungen bei Roh-
stoffen getroffen. Außergewöhnlich viele Unternehmen berich-
teten in Umfragen, dass ihre Produktion durch Materialengpässe
beeinträchtigt wurde. Die Störungen der Lieferketten erwiesen
sich im Laufe des Jahres als wesentlich gravierender und lang-
wieriger als zunächst angenommen und dauerten bis zum Jahres-
ende an. Die industrielle Schwäche schlug sich in einer geringen
Dynamik der Unternehmensinvestitionen sowie der Exporte nieder.
Die Schere zwischen Auftragseingängen und Produktion ging
insbesondere bei den Investitionsgüterherstellern – und dort
verstärkt im Fahrzeug- und Maschinenbau – im Jahresverlauf
immer weiter auseinander. Besonders der Automobilbranche
machte die weltweite Knappheit an elektronischen Bauteilen zu
schaffen.
Dabei gab es zwischen der Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen Unterschiede. So war die Herstellung von
Kraftwagen und -teilen in Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer
nicht so stark betroffen und die Produktion wurde erst ab Herbst
gedrosselt. In anderen Wirtschaftszweigen wie der Metallerzeu-
gung und -verarbeitung sowie dem Maschinenbau wurde die
Produktion in Nordrhein-Westfalen bis zum Sommer gesteigert,
während sie in Deutschland weitgehend stagnierte.
Lieferengpässe zunehmend die Produktion der Industrie. Der
Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) blieb in der
Folge mit 2,7% insgesamt hinter den Erwartungen zu Jahres-
beginn zurück.
Nach einem pandemiebedingten Rückgang der Wirtschafts-
leistung in den ersten Monaten des Jahres 2021 belebte sich die
wirtschaftliche Aktivität ab Mai spürbar. Die zunehmende Zahl
geimpfter Erwachsener in der Bevölkerung unterstützte den
raschen Rückgang der Neuinfektionen, wodurch weitreichende
Öffnungsschritte in den zuvor eingeschränkten Wirtschafts-
sektoren ermöglicht wurden. Dies führte zu einer Erholung der
privaten Nachfrage. Besonders die Umsätze in den kontakt-
intensiven Dienstleistungsbereichen und den im Winter noch
eingeschränkten Teilen des stationären Einzelhandels stiegen
deutlich an.
Zusätzlich stützend wirkten vor dem Hintergrund des Impf-
fortschritts auch die günstigeren Einkommens- und Beschäfti-
gungsaussichten. So beschleunigte sich im Jahresverlauf der
Beschäftigungsaufbau in den Dienstleistungsbereichen kräftig,
die Arbeitslosigkeit sank im Jahresverlauf deutlich und die Kurz-
arbeit wurde spürbar abgebaut. Ab November führte dann eine
vierte Corona-Infektionswelle zusammen mit dem Auftreten einer
neuen Virusvariante wieder zu regional teilweise deutlich ver-
schärften Eindämmungsmaßnahmen, die den gesamtwirtschaft-
lichen Erholungsprozess erneut abbremsten.
Im Gegensatz zu den Dienstleistungsbereichen ging die Wirt-
schaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe zurück. Die Nach-
5/56
Anlage 1.4
Die Verbraucherpreise zogen im Jahresverlauf spürbar an. Neben
Sondereffekten durch die zu Jahresbeginn 2021 ausgelaufene
temporäre Umsatzsteuersenkung führte das im Jahr 2020 pan de-
mie bedingt niedrige Preisniveau automatisch zu erhöhten Jahres-
raten in 2021. Gleichzeitig befeuerte die Einführung der CO
2
-Be-
preisung in den Bereichen Verkehr und Wärme die Teuerung und
stark steigende Ölpreise sowie schlechte Witterungsbedingungen
führten zu kräftigen Preissteigerungen bei Energie und Nahrungs-
mitteln. Die Inflationsrate stieg im Jahresdurchschnitt auf 3,1%
und war damit so hoch wie zuletzt vor 28 Jahren.
2.1.2 Finanzmärkte
Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2021 erholten sich die Finanz-
märkte aufgrund einer Reihe positiver Entwicklungen. Die Markt-
akteure standen unter dem Eindruck der im Jahr 2020 erzielten
Erfolge in der Impfstoffforschung gegen das Corona-Virus sowie
des Beginns flächendeckender Impfkampagnen in zahlreichen
Ländern. Im zweiten Quartal 2021 wurden in Deutschland die
Corona-Beschränkungen gelockert. Das Wachstum zeigte darauf-
hin eine starke Gegenbewegung zu den vorangegangenen BIP-
Rückgängen. Die merklich verbesserte konjunkturelle Lage führte
zu steigenden Inflationserwartungen. Die zehnjährige Bund-
rendite erhöhte sich von leicht unter −0,6% zu Jahresbeginn auf
0,1% im Mai 2021.
Im Sommer verschlechterte sich allerdings die Stimmung an den
Finanzmärkten wieder. Treiber waren teils enttäuschende Wirt-
schaftsdaten in wichtigen Volkswirtschaften sowie die Erkenntnis,
Die Bautätigkeit entwickelte sich im Jahresverlauf verhalten. Im
Sommer wurden die Bauinvestitionen trotz voller Auftragsbücher
nur wenig ausgeweitet. Hierfür dürften nicht zuletzt gravierende
Materialengpässe bei wichtigen Baurohstoffen wie Holz und Stahl
eine Rolle gespielt haben. Die aus der Knappheit resultierende
Preisexplosion am Weltmarkt sorgte darüber hinaus für enorme
Anstiege bei den Baupreisen und dämpfte auch im weiteren Ver-
lauf die
Entwicklung der Bauinvestitionen, zumal angesichts des
kräftigen Preisanstiegs ein Teil der privaten Haushalte Pro bleme
bekam, einen Hausbau zu finanzieren.
Nach der Flutkatastrophe im Sommer spielte der anlaufende
Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten eine Sonderrolle für
die bauwirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Im
Juli verursachten Starkregen und Hochwasser in einigen Regionen
Deutschlands Zerstörungen in historischem Ausmaß. Die Gesamt-
schäden beliefen sich allein in Nordrhein-Westfalen nach ersten
Ermittlungen auf mehr als 13 Mrd. €. Der Wiederaufbau dürfte
Schätzungen zufolge mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Infolgedessen verbesserte sich im Herbst in Kontrast zum nega-
tiven Bundestrend das Geschäftsklima im regionalen Baugewerbe.
Das finanzpolitische Umfeld war von umfangreichen staatlichen
Maßnahmen geprägt, die die gesundheitlichen und wirtschaft-
lichen Folgen der Corona-Pandemie eindämmen sollten. In der
Folge schloss der öffentliche Haushalt mit einem deutlichen
Minus von 153,9 Mrd. € ab (das entspricht einer Defizitquote
von 4,3%).
6/56
Anlage 1.4
der Anleihekäufe begann. Lediglich die Dynamik der Anleihekäufe
im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) wurde
im vierten Quartal zurückgefahren und im Dezember das Ende
des Notfallankaufprogramms für März 2022 verkündet.
2.2 Geschäftsverlauf
Die NRW.BANK blickt erneut auf ein herausforderndes Geschäfts-
jahr zuck. So waren im gesamten Jahr 2021 die gesellschaft-
lichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
weiterhin beträchtlich und machten eine Verstetigung der im
Vorjahr eingeführten speziellen Förderangebote notwendig.
In der zweiten Jahreshälfte erforderten darüber hinaus die in
mehreren nordrhein-westfälischen Regionen aufgetretenen
Starkregenereignisse schnelle Hilfsmaßnahmen für die Beseiti-
gung der Schäden sowie den Wiederaufbau.
Im Fördergescft erreichte die Bank erneut ein im Vergleich zu
den vorpandemischen Geschäftsjahren sehr hohes Neuzusage-
volumen von 12,0 Mrd. € (Vj. 17,0 Mrd. €). Hierzu trugen insbe-
sondere die im Jahresverlauf hinzugewonnenen Spielräume für
Zinsverbilligungen bei. So konnte die Attraktivität vieler Förder-
programme durch die Einführung negativer Bankeneinstände im
Hausbankenverfahren sowie negativer Zinsen im programm-
basierten kommunalen Direktgeschäft erhöht werden. Zusätz-
liche Förderimpulse erfahren hierdurch beispielsweise Vorhaben
im Kontext der nachhaltigen Transformation oder Investitionen
zur Modernisierung der Infrastruktur. Angesichts der zwischen-
zeitlich verbesserten Liquiditätsausstattung vieler Unternehmen
dass die Corona-Pandemie trotz des allgemeinen Impf fort schritts
nicht überwunden war. Zwar ging die Wirtschafts erholung in
Deutschland weiter, doch der Schwung ließ erheblich nach und
die Abwärtsrisiken erhielten wieder deutlich mehr Gewicht. Mit
den stark steigenden Infektionszahlen gegen Jahresende wurden
diese teils auch schlagend.
Die Aktienmärkte blieben von der Entwicklung ab Sommer
unbeeindruckt und tendierten innerhalb einer nicht allzu großen
Schwankungsbreite freundlich. Dagegen fiel die zehnjährige
Bundrendite im Zuge der Konjunkturabkühlung bis August unter
0,5%. Die spürbar anziehende Teuerung stand jedoch einer
Konsolidierung auf diesem Niveau entgegen, sodass die zehn-
jährige Bundrendite bis Oktober erneut sehr nah an die Marke
von −0,1% stieg.
Der Verlauf der Bundrendite blieb weiter volatil. Im November war
sie wieder rückläufig, denn die Europäische Zentralbank (EZB)
blieb ihrer Linie treu, bei Ausbruchsversuchen der Renditen nach
oben gegenzusteuern. Wichtige EZB-Vertreter positionierten
sich im vierten Quartal kommunikativ klar gegen die aufgekom-
menen Spekulationen um eine kurz bevorstehende restriktivere
Geldpolitik. Die Stellungnahmen standen im Einklang mit der
„Forward Guidance“, deren auf Grundlage der Mitte 2021 von
der EZB beschlossenen neuen Strategie entwickelten Kriterien
für eine geldpolitische Straffung nicht erfüllt waren. Praktisch
entschied sich die EZB damit, der amerikanischen Notenbank
(Fed) nicht zu folgen, die zum Jahresende mit einer Reduzierung
7/56
Anlage 1.4
ferner die Spielräume für die Aufnahme von Liquiditätskrediten
deutlich erhöht. Über ihr Kreditgeschäft hinaus unterstützt die
NRW.BANK das Land Nordrhein-Westfalen zudem als ein
zen traler Akteur im Rahmen der Wiederaufbauhilfen. So agiert
sie als Zahlstelle für die Gewährung der Billigkeitsleistungen.
Darüber hinaus übernimmt die Bank bei den Anträgen gewerb-
licher Unternehmen die Bewilligungsfunktion.
Für Programme der öffentlichen Wohnraumförderung nach
dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wurden 957 Mio. €
(Vj. 1.037 Mio. €) zugesagt. In den einzelnen Förderfeldern
wurden Mittel für die Energiewende und den Umweltschutz in
Höhe von 3,3 Mrd. € (Vj. 4,3 Mrd. €) vergeben.
Die Bilanzsumme lag mit 153,1 Mrd. € (Vj. 155,8 Mrd. €) und das
Geschäftsvolumen mit 176,1 Mrd. € (Vj. 178,0 Mrd. €) unterhalb
der Planung.
Die operativen Erträge fielen mit 533,0 Mio. € (Vj. 580,2 Mio. €)
erwartungsgemäß insbesondere aufgrund verbesserter Förder-
konditionen deutlich niedriger als im Vorjahr aus.
Der Verwaltungsaufwand blieb entgegen den Erwartungen mit
−273,0 Mio. € (Vj. −272,5 Mio. €) auf Vorjahresniveau.
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung belief sich auf 35,2%
(Vj. 34,5%).
sank jedoch insgesamt betrachtet deren Nachfrage nach Förder-
krediten. Das außerordentlich hohe Neuzusagevolumen des Vor-
jahrs konnte daher nicht erneut erreicht werden.
Bei der Weiterentwicklung des Förderangebots stand im Jahr 2021
die Unterstützung von Transformationsprozessen im Fokus. So
wurden zur Jahresmitte neue Angebote zugunsten eines nach-
haltigen, gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Bauens einge-
führt. Zudem profitieren Kommunen seit August letzten Jahres
dank zusätzlicher Zinsvergünstigungen von besonders günstigen
Kondi tionen für Investitionen zugunsten des Klimaschutzes.
Zur Verbesserung der Finanzierungschancen junger, innovativer
Unternehmen hat die NRW.BANK im letzten Jahr den zur Ver-
fügung stehenden Rahmen für Investments in drittgemanagte
Venture Capital- und Private Equity-Fonds erhöht. Zudem erhiel-
ten die Venture Capital-Aktivitäten der NRW.BANK einen neuen,
zielgruppenoptimierten Marktauftritt.
Die Starkregenereignisse des Sommers machten ad hoc zusätz-
liche Förderangebote erforderlich. Die Bank ergänzte daher ihr
Förderangebot zugunsten der betroffenen Privatpersonen,
Unter nehmen und Kommunen um stark zinsvergünstigte Dar-
lehen speziell zur Finanzierung von Aufräumarbeiten und des
Wiederaufbaus. Im Rahmen der gewerblichen Unwetterhilfen
werden in Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie zudem erstmals ergänzend Tilgungsnachlässe zu Kredi-
ten angeboten. Für Kommunen in den betroffenen Regionen
wurden neben verbesserten Konditionen für Investitionskredite
8/56
Anlage 1.4
Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach
Segmenten gliedert sich wie folgt:
Programmförderung
Sonstige Förderung /
Liquiditätssteuerung Stäbe / Dienste NRW.BANK gesamt
Ertragslage
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
31.12.2021
Mio. €
31.12.2020
Mio. €
Zinsüberschuss 202,3 241,3 412,7 389,5 53,9 88,3 668,9 719,1
Provisionsüberschuss 29,8 21,0 55,1 65,3 −3,6 −3,4 81,3 82,9
Handelsergebnis 0,0 0,0 0,9 0,4 0,0 0,0 0,9 0,4
Sonstiges betriebliches Ergebnis 4,6 7,4 0,7 0,1 −223,4 −229,7 −218,1 −222,2
Operative Erträge 236,7 269,7 469,4 455,3 −173,1 −144,8 533,0 580,2
Personalaufwand −46,8 −44,5 −7,6 −7,3 −101,1 −102,4 −155,5 −154,2
Sachaufwand −52,4 −47,9 −30,9 −28,6 −34,2 −41,8 −117,5 −118,3
Verwaltungsaufwand −99,2 −92,4 −38,5 −35,9 −135,3 −144,2 −273,0 −272,5
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 137,5 177,3 430,9 419,4 −308,4 −289,0 260,0 307,7
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 17,1 −64,4 −78,0 −67,3 −176,4 −157,9 −237,3 −289,6
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken −30,0 −50,0 0,0 0,0 0,0 0,0 −30,0 −50,0
Ertragsteuern −1,3 −2,0 −3,8 −4,4 −12,1 −4,8 −17,2 −11,2
Jahresüberschuss / -fehlbetrag 153,3 110,9 349,1 347,7 −496,9 −451,7 5,5 6,9
Anzahl der Beschäftigten* 579 570 57 56 864 848 1.500 1.474
* Ohne Vorstand, Trainees, Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
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Anlage 1.4
Provisionsüberschuss
Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 81,3 Mio. €
(Vj. 82,9 Mio. €) trugen zu einem großen Teil Erträge aus dem
Kreditersatzgeschäft bei, die in einem verschlechterten Markt-
umfeld im Vorjahresvergleich zurückgingen. Die NRW.BANK
tritt bei diesen Geschäften als Sicherungsgeber (Verkauf von
Absicherungen) auf. Gegenläufig verzeichneten die Förder-
bereiche ein höheres Provisionsergebnis.
Handelsergebnis
Die NRW.BANK nimmt in geringem Umfang kurzfristige
Handels buchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich
daraus ein Handelsergebnis von 0,9 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug −218,1 Mio. €
(Vj. −222,2 Mio. €) und ist im Wesentlichen durch den weiter
gesunkenen Rechnungszins zur Bewertung von Pensions-, Bei-
hilfe- und sonstigen Personalrückstellungen geprägt. Insgesamt
beliefen sich die zinsbedingten Aufwendungen auf −227,2 Mio. €
(Vj. −224,1 Mio. €). Darüber hinaus entstanden deutlich niedri-
gere zinsunabhängige Aufwendungen in Höhe von −0,8 Mio. €
(Vj. −9,2 Mio. €) für Pensions- und Beihilferückstellungen für
Bescftigte und Pensionäre der Portigon AG, die einen Anspruch
auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen haben.
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK blieb mit −273,0 Mio. €
(Vj. −272,5 Mio. €) auf dem Niveau des Vorjahrs.
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in
die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen
Manage ment-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente
folgt der Organisationsstruktur der Bank.
Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen
Wohnraumförderung, Förderprogrammgescft, Spezialfinan-
zierungen, Eigenkapitalfinanzierungen sowie Förderberatung
und Kundenbetreuung.
Dem Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung werden
das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft
(Förderhilfsgeschäft) sowie die Kommunalen Direktfinanzierungen
in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das Segment Stäbe / Dienste setzt sich aus den Dienst- und
Stabs bereichen wie beispielsweise IT / Organisation / Interne
Dienste, Risikocontrolling, Finanzen sowie Unternehmens-
entwicklung einschließlich der Beteiligungen im öffentlichen
Interesse zusammen.
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss der NRW.BANK fiel mit 668,9 Mio. € niedri-
ger aus als im Vorjahr (Vj. 719,1 Mio. €). Einem gestiegenen
Zinsergebnis im Kapitalmarktgeschäft standen ein aufgrund von
verbesserten Förderkonditionen gesunkenes Zinsergebnis in den
Förderbereichen und geringere Ergebnisbeiträge aus Beteiligun-
gen im öffentlichen Interesse gegenüber.
10/56
Anlage 1.4
Die NRW.BANK nutzte wie in den Vorjahren das operative
Ergebnis zur Dotierung der Vorsorgereserven in Höhe von
410,2 Mio. € (Vj. 226,7 Mio. €). Davon entfielen 30,0 Mio. €
(Vj. 50,0 Mio. €) auf den Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Jahresüberschuss
Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 5,5 Mio. € (Vj. 6,9 Mio. €) aus. Wie in den
Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst
gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung
an den Bund vorgesehen ist.
Segmentergebnisse
Der Zinsüberschuss im Segment Programmförderung setzt sich
aus den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und belief
sich auf 202,3 Mio. € (Vj. 241,3 Mio. €).
Mit 158,4 Mio. € (Vj. 180,1 Mio. €) entfiel der größte Teil des
Zinsergebnisses wie im Vorjahr auf den Bereich Wohnraumförde-
rung. Der Rückgang resultiert überwiegend aus einer Änderung
bei der Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags, die aus Sicht
der Fördernehmer zu einer Verbesserung der Kreditkonditionen
führte. Darüber hinaus machten im Zusammenhang mit dem
Niedrigzinsumfeld weiterhin viele Kreditnehmer von dem ihnen
vertraglich zugesicherten Recht Gebrauch, ohne Vorfälligkeits-
entschädigung jederzeit das Darlehen ganz oder in Teilbeträgen
zurückzuzahlen. Diese außerplanmäßigen Tilgungen führten zu
einem geringeren Forderungsbestand und dementsprechend
weniger Zinserträgen.
Der Personalaufwand lag mit −155,5 Mio. € insbesondere
infolge eines moderaten Personalaufbaus im Zusammenhang
mit der Übernahme neuer Aufgaben sowie aufgrund von Tarif-
steigerungen geringfügig über dem Vorjahresergebnis in Höhe
von −154,2 Mio. €. Die Aufwendungen für Altersversorgung
gingen vor allem aufgrund geringerer Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen zurück.
Der Sachaufwand reduzierte sich mit −117,5 Mio. €
(Vj. −118,3 Mio. €) geringfügig.
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis in Höhe von −237,3 Mio. € (Vj. −289,6 Mio. €).
Das positive Ergebnis von 37,8 Mio. € (Vj. −56,2 Mio. €) der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft entstand vor allem durch die
Auflösung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7
im Zusammenhang mit einer methodischen Weiterentwicklung
sowie den Anpassungen der Modellparameter zum Bewertungs-
stichtag. Darüber hinaus konnte im Bereich Wohnraumförderung
mehr Risikovorsorge aufgelöst werden als gebildet werden
musste.
Im Beteiligungsgeschäft resultierte das Ergebnis in Höhe von
153,3 Mio. € (Vj. 12,9 Mio. €) insbesondere aus dem Verkauf der
Beteiligung an der Westdeutschen Spielbanken GmbH.
Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier-
und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von
18,2 Mio. € (Vj. −19,6 Mio. €).
11/56
Anlage 1.4
Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft
betrug 25,8 Mio. € (Vj. 13,4 Mio. €) und war wiederum vor allem
durch Abgangserlöse aus dem Venture Capital-Portfolio geprägt.
Im Jahr 2021 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für
die Förderbereiche mit insgesamt 52,6 Mio. € (Vj. 47,7 Mio. €).
Im Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung wurde der
Zinsüberschuss des Vorjahrs mit 412,7 Mio. € (Vj. 389,5 Mio. €)
übertroffen. Ausschlaggebend für den Anstieg waren insbeson-
dere die mit der Teilnahme am Programm „Targeted Longer-Term
Refinancing Operations“ (TLTRO III) der EZB vereinnahmten
Prämien.
Der Provisionsüberschuss betrug 55,1 Mio. € (Vj. 65,3 Mio. €).
Das Ergebnis aus dem Kreditersatzgeschäft ging als Folge von
Spread-Einengungen spürbar zurück.
Das sonstige betriebliche Ergebnis war mit 0,7 Mio. €
(Vj. 0,1 Mio. €) nahezu ausgeglichen.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis betrug in diesem
Segment −78,0 Mio. € (Vj. −67,3 Mio. €).
Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen
resultierte ein Kursergebnis von −49,2 Mio. € (Vj. −116,4 Mio. €).
Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließlich
auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für die
Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit, der
Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung vorhandener
Im Förderprogrammgeschäft konnten im Jahr 2021 mit der
Einfüh rung nega tiver Einstände im Hausbankenverfahren und
im kommunalen Direktgeschäft durch das Niedrigzinsumfeld
verlorene Spielräume für Zinsver billigungen zurückgewonnen
und die Attraktivität vieler Förderkreditprogramme verbessert
werden. Insgesamt fiel die eingesetzte Förderleistung in Form
von Zinsvergünstigungen deutlich höher als im Vorjahr aus.
Im Bereich Eigenkapitalfinanzierungen nahm das Zinsergebnis
vor allem infolge höherer Gewinnausschüttungen zu.
Der Provisionsüberschuss übertraf mit 29,8 Mio. € das Vor-
jahresergebnis (Vj. 21,0 Mio. €) deutlich. Einerseits fielen im
Bereich Spezialfinanzierungen Provisionserträge für die Haftungs
-
freistellungen aus dem Programm NRW.BANK.Infrastruktur
Corona an. Andererseits sind in diesem Posten Aufwandserstat-
tungen für die Übernahme der Auszahlungsfunktion für Corona-
Überbrückungshilfen enthalten.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis belief sich in diesem
Segment auf 17,1 Mio. € (Vj. −64,4 Mio. €).
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft in Höhe von 43,9 Mio. €
(Vj. −30,1 Mio. €) war vor allem durch die sich aus der Stich-
tagsbewertung ergebende Auflösung von Pauschalwertberich-
tigungen gemäß IDW RS BFA 7 geprägt. Auf der Grundlage von
stresstestbasierten Annahmen blieb die angesichts der pandemie-
bedingt außergewöhnlichen Unsicherheitssituation bei der
Bewertung von Kreditrisiken im Vorjahr gebildete, zusätzliche
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 25,0 Mio. € unverändert.
12/56
Anlage 1.4
menhang mit der Bewertung von Pensions- und Beihilferück-
stellungen.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Segment Stäbe / Diens te
in Höhe von −176,4 Mio. € (Vj. −157,9 Mio. €) entlt den
Erlös vor Steuern in Höhe von 141,8 Mio. € aus der Veräußerung
der Beteiligung an der Westdeutschen Spielbanken GmbH.
Die Dotie rung der Vorsorgereserven für allgemeine Bank risiken
sum mierte sich in diesem Segment auf 317,7 Mio. €
(Vj. 132,4 Mio. €).
2.3.2 Finanzlage
Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinan-
zierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt
daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nord-
rhein-Westfalen.
Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moody‘s und Standard &
Poors überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der
NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings.
Linien. Da die Bank wieder Neuemissionen zu aktuellen Kondi-
tionen begeben kann, trägt dies langfristig zu einer günstigeren
Refinanzierungsbasis bei und stärkt die zukünftige Ertrags-
kraft.
Demgegenüber ergaben sich im Kontext der Steuerung des
Gesamtportfolios positive Kursergebnisse aus Wertpapieren und
(Sicherungs-)Derivaten in Höhe von 17,2 Mio. € (Vj. 94,2 Mio. €).
Für das Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung
führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven −39,9 Mio. €
(Vj. −46,6 Mio. €) zu.
Das Zinsergebnis im Segment Stäbe / Dienste betrug 53,9 Mio. €
(Vj. 88,3 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie der Anlage der
Personalrückstellungen.
Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe
von −223,4 Mio. € (Vj. −229,7 Mio. €) bewegte sich auf Vorjahres
-
niveau und resultierte vor allem aus Zinsaufwendungen im Zusam
-
Übersicht über die aktuellen Ratings
Fitch Ratings Moodys Standard & Poor’s
Langfrist-Rating AAA Aa1 AA
Kurzfrist-Rating F1+ P–1 A–1+
Ausblick stabil stabil stabil
13/56
Anlage 1.4
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refi-
nanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen
Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das
Debt Issuance-Programm und das Australian and New Zealand
Medium Term Note-Programm (Kangaroo / Kauri-Programm) zur
Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das
Global Commercial Paper-(GCP-)Programm zur Abdeckung von
Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungsquellen
waren die TLTRO III der EZB sowie für das Durchleitungsgeschäft
programmgebundene Mittel der KfW Bankengruppe und der
Landwirtschaftlichen Rentenbank.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezem-
ber 2021 auf 153,1 Mrd. € (Vj. 155,8 Mrd. €).
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige
Förderung / Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich
garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen –
nach Rückkäufen – in Höhe von 11,6 Mrd. € (Vj. 12,7 Mrd. €).
Die Refinanzierungstitel wurden, wie in der Grafik dargestellt,
in unterschiedlichen Währungen, bei Investoren platziert. Die
dominierenden Emissionswährungen waren der Euro mit einem
Anteil von 53% und der US-Dollar mit 24%. Grüne und insbe-
sondere soziale Themenanleihen gewannen im Refinanzierungs-
mix der NRW.BANK mit einem Anteil von 25% (Vj. 12%) an
Bedeutung.
EUR 32%USD 24%
HKD 1%
GBP 17%
NZD 1%
AUD Social Bonds 4%
EUR Green Bonds 8%
EUR Social Bonds 13%
14/56
Anlage 1.4
Bilanzposten Aktiva
31.12.2021
Mrd. €
31.12.2020
Mrd. €
Barreserve 4,1 4,3
Forderungen an Kreditinstitute 46,3 46,3
Forderungen an Kunden 57,9 60,4
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 38,1 38,6
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2,4 2,4
Sonstige Aktiva 4,3 3,8
Bilanzsumme 153,1 155,8
allem infolge von außerplanmäßigen Tilgungen auf 13,8 Mrd. €
(Vj. 14,5 Mrd. €) ab. Zum anderen sank im Wertpapiergeschäft
der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen auf
18,4 Mrd. € (Vj. 19,6 Mrd. €). Darüber hinaus reduzierten sich
die Termingelder um 0,7 Mrd. € auf 6,0 Mrd. € (Vj. 6,7 Mrd. €).
Der Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere blieb mit 38,1 Mrd. € (Vj. 38,6 Mrd. €)
nahezu unverändert.
Die Buchwerte der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen der NRW.BANK lagen wie im Vorjahr bei 2,4 Mrd. €.
Die Forderungen an Kreditinstitute blieben mit 46,3 Mrd. €
(Vj. 46,3 Mrd. €) insgesamt unverändert. Der Bestand der im
Hausbankenverfahren herausgereichten Förderkredite lag bei
35,1 Mrd. € (Vj. 34,2 Mrd. €). Im Hausbankenverfahren reichen
Kunden bei ihrer Hausbank einen Förderantrag ein, den diese an
die NRW.BANK weiterleitet. Die NRW.BANK stellt anschließend
die Fördermittel über die Hausbank des Kunden bereit. Der
Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen belief
sich auf 6,8 Mrd. € (Vj. 6,0 Mrd. €).
Die Forderungen an Kunden lagen mit insgesamt 57,9 Mrd. €
unter dem Vorjahreswert (Vj. 60,4 Mrd. €). Zum einen nahm der
Bestand an Förderdarlehen im Bereich Wohnraumförderung vor
15/56
Anlage 1.4
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich leicht
auf 11,0 Mrd. € (Vj. 11,4 Mrd. €). Dieser Posten beinhaltet im
Wesent lichen begebene Namenspapiere, deren Bestand auf
10,4 Mrd. € (Vj. 10,7 Mrd. €) zurückging.
Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 74,1 Mrd. €
(Vj. 75,1 Mrd. €) unter dem Vorjahresbestand.
Das handelsrechtliche Eigenkapital betrug unverändert
18,0 Mrd. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gingen gering-
fügig auf 40,0 Mrd. € (Vj. 40,5 Mrd. €) zurück. Auf Förderkredite,
die auf der Aktivseite überwiegend im Hausbankenverfahren
heraus gereicht und über die KfW Bankengruppe oder die Landwirt-
schaftliche Rentenbank refinanziert werden, entfielen 23,1 Mrd. €
(Vj. 22,7 Mrd. €). Darüber hinaus sind in diesem Bilanzposten
Globaldarlehen in Höhe von 4,7 Mrd. € (Vj. 5,2 Mrd. €) insbeson-
dere der KfW Bankengruppe sowie der Europäischen Investitions
-
bank (EIB), der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) und der
Landwirtschaftlichen Rentenbank zur allgemeinen Refinanzierung
enthalten.
Bilanzposten Passiva
31.12.2021
Mrd. €
31.12.2020
Mrd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40,0 40,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 11,0 11,4
Verbriefte Verbindlichkeiten 74,1 75,1
Rückstellungen 3,3 3,1
Nachrangige Verbindlichkeiten 1,5 1,6
Fonds für allgemeine Bankrisiken 1,0 1,0
Eigenkapital 18,0 18,0
Sonstige Passiva 4,2 5,1
Bilanzsumme 153,1 155,8
Eventualverbindlichkeiten 15,0 14,2
Andere Verpflichtungen 8,0 8,0
Geschäftsvolumen 176,1 178,0
16/56
Anlage 1.4
4.2 Entwicklung des Umfelds
4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen
Die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie bestimmt
auch weiterhin maßgeblich den Konjunkturverlauf. Entsprechend
dürften vor allem in den ersten Monaten des Jahres die damit
einhergehenden Belastungen weiterhin Bestand haben. Eine
vollständige Normalisierung ist kurzfristig nicht zu erwarten und
die Infektionsschutzmaßnahmen dürften womöglich erst im
Frühjahr schrittweise gelockert werden. Daneben behindern
anhaltende Lieferengpässe bei Vorprodukten und global gestörte
Lieferketten die Wirtschaft. Im Verlauf des Jahres dürften die
Beeinträchtigungen allerdings nach und nach zurückgehen. Unter
dieser Annahme könnte die Wirtschaftsleistung in Deutschland
um rund 4% steigen. Auch in Nordrhein-Westfalen dürfte das
Wachstum des BIP eine vergleichbare Größenordnung erreichen.
Im Verarbeitenden Gewerbe ist mit einer kräftigen Erholung
der Konjunktur zu rechnen, denn der historisch hohe Auftrags-
bestand sollte im Laufe des Jahres – sofern es nicht zu vermehr-
ten Stornierungen kommt – sukzessive abgearbeitet werden.
Gleichzeitig sind von der voraussichtlich wieder kräftiger expan-
dierenden Weltwirtschaft zusätzliche Impulse zu erwarten.
Getra gen vom Erstarken der wichtigsten Handelspartner dürfte
sich der Außenhandel im Gleichschritt mit der Industrieproduk-
tion erholen.
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im
Geschäftsjahr 2021 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten
Kernkapitals spiegelt mit 44,4% (Vj. 43,9%) die hohe Kapital-
ausstattung der Bank wider, die größtenteils der Refinanzierung
von Förderkrediten dient und daher für das Fördergeschäft erfor-
derlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrechtlichen Kenn-
zahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht, Kapitel 5.4.1.
3 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Beendigung des
Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor.
4 Prognosebericht
4.1 Grundlagen
Der Prognosebericht entlt zukunftsgerichtete Aussagen in
Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den Geschäfts
-
verlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
NRW.BANK. Die Aussagen basieren auf Erwartungen und
Annah men, die auf den zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden
Informationen beruhen. Sie beinhalten Risiken und Unsicher-
heiten, die außerhalb des Einflussbereichs der NRW.BANK liegen
und sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie noch einmal
ausgeweitet haben. Hierzu gehören insbesondere die Entwick-
lung der Konjunktur und die Verfassung der Finanzmärkte. Somit
können die in der Zukunft tatsächlich eintretenden Ereignisse
von den Aussagen, Erwartungen und Annahmen abweichen.
17/56
Anlage 1.4
Außerdem dürfte ein Teil der während der Pandemie von privaten
Haushalten (die nicht von Einkommenseinbußen betroffen waren)
aufgestauten Ersparnisse für die Finanzierung von Wohnbau-
investitionen zur Selbstnutzung oder Kapitalanlage genutzt
werden. Die Investitionen in den Mietwohnungsbau sollten auf-
grund der hohen Nachfrage auf hohem Niveau bleiben – dies
zeigt auch die Zahl der erteilten Baugenehmigungen Allerdings
könnte der noch vorherrschende Mangel an Material und Fach-
kräften die Entwicklung zunächst etwas bremsen. Zudem wird
die Einstellung der Bundesförderung eine dämpfende Wirkung
haben.
Auf dem Arbeitsmarkt sollte die Erholung nach einer vorüber-
gehenden Unterbrechung im Winterhalbjahr im Gefolge der
Wirtschaftsbelebung wieder Fahrt aufnehmen. Als Folge der
fortschreitenden Öffnungen in vielen Wirtschaftsbereichen
dürften Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit rasch abgebaut werden.
Getragen von den sich verbessernden Arbeitsmarktbedingungen
sowie sinkender Unsicherheit sollte es zu einer kräftigen Stärkung
der privaten Konsumnachfrage kommen, die besonders die
konsum nahen Dienstleistungen begünstigten dürfte.
Auch das Jahr 2022 dürfte von zusätzlichen Ausgaben zur
Pandemie bekämpfung geprägt sein, wodurch der Staatskonsum
erneut steigen sollte. Im weiteren Verlauf des Jahres sollten die
meisten pandemiebedingten Maßnahmen aber enden und deren
Wegfall den Staatshaushalt entlasten.
Weltweit bleibt der Mangel an Halbleitern ein beschränkender
Faktor. Der Engpass trifft besonders die Automobilindustrie, die
in Nordrhein-Westfalen allerdings eine deutlich geringere Rolle
spielt als in anderen Bundesländern. Die Knappheit an elektro-
nischen Bauteilen dürfte noch längere Zeit bedeutsam bleiben,
da die Hersteller von Computerchips ihre Produktion nur lang-
sam an die höhere Nachfrage anpassen können. Andere Engpässe,
etwa bei Baumaterialien oder Chemiegrundstoffen, könnten sich
hingegen rascher auflösen, was für die in Nordrhein-Westfalen
starke Chemieindustrie von Vorteil sein dürfte. Da vor der Corona-
Pandemie bei der Stahlproduktion erhebliche Überkapazitäten
bestanden, sollte auch in diesem für Nordrhein-Westfalen wich-
tigen Bereich eine schnelle Erholung möglich sein.
Mit dem Nachlassen der Produktionsbehinderungen und der sich
beschleunigenden Zunahme der wirtschaftlichen Aktivität sollte
die Investitionstätigkeit im Jahr 2022 deutlich an Fahrt gewinnen,
zumal dank des kräftigen Aufschwungs die gesamtwirtschaftlichen
Kapazitäten schon ab der zweiten Hälfte des Jahres wieder über-
durchschnittlich ausgelastet sein sollten. In diesem Zuge dürfte
zumindest ein Teil der aufgeschobenen Investitionsvorhaben aus
dem vergangenen Jahr nachgeholt werden und so auch dem
gewerblichen Bau wieder Schub verleihen.
Auch der Wohnungsbau sollte noch einmal an Dynamik gewinnen.
Die Auftragsbücher sind gut gefüllt. Zudem ist der Bedarf an
Wohnraum weiterhin hoch und die Finanzierungskosten für
Wohnungsbaukredite bleiben voraussichtlich weiterhin niedrig.
18/56
Anlage 1.4
Die Teuerung wird 2022 voraussichtlich nur leicht zurückgehen.
Die gestiegenen Erzeuger- und Importpreise dürften noch weit
in das Jahr hineinwirken. Dementsprechend könnte die jahres-
durchschnittliche Zuwachsrate rund 3% erreichen. Dem Inflations
-
ausblick liegen dabei viele Unsicherheiten zugrunde. Insbeson-
dere könnte die Pandemie Nachwirkungen haben, die sich erst
später materialisieren. Es ist nicht auszuschließen, dass die Liefer-
engpässe bei Vorprodukten sowie die deutlich gestiegenen
Seefrachtkosten länger Bestand haben und sich erst mit beträcht -
licher zeitlicher Verzögerung in den Verbraucherpreisen nieder-
schlagen. Gleiches gilt für die Energiepreise, da die angekündigten
Strom- und Gaspreiserhöhungen erst im Laufe des Jahres wirk-
sam werden. Zudem ist absehbar, dass Maßnahmen zum Umbau
der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität die Preise weiter steigen
lassen werden.
Die Perspektiven der deutschen, aber auch der nordrhein-west-
fälischen Wirtschaft sind weiterhin mit außergewöhnlich großen
Unsicherheiten behaftet. Es ist unklar, ob die Corona-Pandemie
tatsächlich bis zum Frühjahr soweit eingedämmt werden kann,
dass sie die wirtschaftliche Aktivität nicht mehr beeinträchtigt.
Selbst wenn in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen
durch den Impffortschritt eine weitgehende Entspannung der
pandemischen Lage eintreten sollte, bleiben große Unsicher-
heiten über die Entwicklung in den Schwellenländern. Hier
besteht zum einen das Risiko, dass aufflammende Infektions-
herde die internationalen Lieferketten erneut belasten, zumal
China weiterhin an seiner sehr strikten Null-Covid-Politik festhält
und bei auftretenden Neuinfektion unter anderem wichtige
Häfen und Produktionsstätten sofort schließt. Zum anderen
besteht die Gefahr, dass sich, wie bereits zum Jahresende 2021
mit der Omikron-Variante in Südafrika geschehen, weitere Virus-
mutationen herausbilden, gegen die die momentan verfügbaren
Impfstoffe weniger gut wirken. Folglich könnte es bei weiteren
Pandemiewellen erneut notwendig werden, Gegenmaßnahmen
zu ergreifen, welche die wirtschaftliche Aktivität belasten.
Zusam men mit möglichen Verhaltensänderungen der Bevölke-
rung besteht die Gefahr, dass auch mittelfristig die wirtschaft-
liche Unsicherheit aufgrund der Pandemie immer wieder auf-
flammt.
4.2.2 Finanzmärkte
Die konjunkturelle Stabilisierung sowie die weiterhin bestehenden
staatlichen Unterstützungen haben die kurzfristigen Risiken für
die Finanzmärkte spürbar gesenkt. Dennoch bleibt das Finanz-
system verwundbar, einige durch die Pandemie gewachsenen
Risiken sollten auch mittel- bis langfristige Bedeutung haben.
Ein zentraler Gefahrenherd ist laut Finanzstabilitätsbericht
der
EZB der Verschuldungsanstieg von Unternehmen, privaten
Haushalten sowie von Staaten bei niedrigen Risikoaufschlägen.
Steigende Vermögenspreise beispielsweise im Immobiliensektor
bergen zudem das Risiko einer Blasenbildung. In Deutschland
bestehen diese potenziellen Grundlagen für zukünftige Finanz-
marktverwerfungen ebenfalls, wenngleich ihre Eintrittswahr-
scheinlichkeit hierzulande als relativ moderat angesehen werden
19/56
Anlage 1.4
Kreditrisiken bei Unternehmen und Privatpersonen an Bedeu-
tung gewinnen.
Deutliche Zinsänderungen im Euroraum sind gleichwohl nicht zu
erwarten, da die EZB weiterhin eine expansive Geldpolitik ver-
folgen dürfte. Wahrscheinlich ist lediglich eine langsame Verrin-
gerung ihrer Wertpapierkäufe. Insofern wird sie der anstehenden
geldpolitischen Straffung in den USA wohl nicht so schnell folgen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Fortführung der expansiven
Geldpolitik im Euroraum ist jedoch eine Abschwächung der jüngst
hohen Inflationsrate. Für einen mittelfristig nachlassenden
Preisdruck spricht, dass der zurückliegende starke Anstieg der
Energie preise sich nicht im bisherigen Umfang fortsetzen dürfte.
Auch die Kapazitäts- und Lieferengpässe sollten als Preistreiber
an Kraft verlieren. Letztlich ist auch ein Abflauen der Pandemie
wahrscheinlicher geworden, deren Bekämpfung ebenfalls Preis-
steigerungen verursacht hat. Dennoch bestehen weiterhin durch-
aus auch Aufwärtsrisiken für die Teuerungsrate. In einem wirt-
schaftlich günstigen Umfeld mit moderater Inflationsentwicklung
sollte die Unsicherheit auf den Finanzmärkten allerdings weiter
abgebaut werden und die Rendite der zehnjährigen Bundes-
anleihe zum Jahresende 2022 gegen null tendieren.
Das konjunkturelle Rückschlagrisiko ist jedoch bedeutend.
Entgegen den Erwartungen könnte sich die Corona-Pandemie
erneut verschlimmern und in der Folge könnten auch die Kapa-
zitäts- und Lieferengpässe weiter anhalten. Möglicherweise
werden weitere Lockdowns unumgänglich. Unter diesen
kann. Der deutsche Staat dürfte auch in Zukunft keine Finanzie-
rungsprobleme haben, da seine Anleihen aufgrund der hohen
Bonität bei Finanzmarktturbulenzen weiterhin gesucht sein
sollten.
Gleichwohl gibt es in Deutschland ein bedeutendes Zinsände-
rungsrisiko, das von dem seit langem bestehenden Niedrig-
zinsumfeld genährt wird. Das Risiko besteht insofern für eine
Vielzahl von Krediten und dürfte insbesondere finanzschwächere
Unternehmen und Privatpersonen treffen, die höhere Zinsbelas-
tungen bei Anschlussfinanzierungen oder bei Krediten ohne
Zinsfestschreibung teils nicht mehr tragen könnten.
Besonderes Augenmerk verdient hier nach Ansicht des Aus-
schusses für Finanzstabilität der Immobilienkreditmarkt. Auch in
der Pandemie stiegen bislang die Immobilienpreise kräftig und
schneller als die Einkommen der privaten Haushalte. Als Folge
haben sich die Wohnungsbaukredite an private Haushalte relativ
zum BIP spürbar erhöht. Viele Immobilienkredite sind zwar lang-
fristig finanziert, ein merklicher Zinsanstieg könnte gleichwohl
zeitversetzt Probleme bereiten. Deutlich höhere Zinsen hätten
zudem den Nebeneffekt, dass sie zu einem teilweisen Rückgang
der Immobilienpreise führen könnten. In diesem Fall wäre für
Banken eine etwaige Verwertung von Sicherheiten im Immobilien
-
kreditbereich möglicherweise mit Verlusten verbunden. Die Risiko -
vorsorge bei den deutschen Banken orientierte sich bislang an
der guten einzelwirtschaftlichen Lage und den geringen Insolvenz-
zahlen. Bei einem Zinsanstieg dürften höhere Aufwendungen für
20/56
Anlage 1.4
entwickeln. Beispielsweise startet ab Januar 2022 das neue
Programm NRW.BANK.Gründung und Wachstum, mit dem neu-
gegründete sowie kleine und mittlere Unternehmen von zins-
günstigen Dar lehen profitieren.
Als drittes Zukunftsthema wird die Modernisierung der Infra-
struktur im Vordergrund stehen. Insbesondere den Kommunen
kommt hierbei eine tragende Rolle zu, denen die NRW.BANK bei
der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bestmöglich zur Seite
steht. Vor diesem Hintergrund steht eine Optimierung der Pro-
dukte in der Kommunalförderung auf der Agenda. Zudem wird
die Bank die Förderangebote zum Wiederaufbau der Infrastruktur
in den von den Starkregenereignissen betroffenen Regionen im
Jahr 2022 fortführen.
Die NRW.BANK wird schließlich weiterhin gefordert sein, zur
Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beizutragen.
Hierfür wird sie die bereits etablierten Förderangebote nach
Bedarf und in Einklang mit den beihilferechtlichen Möglichkeiten
fortsetzen.
Das hohe, noch teils durch die Corona-Pandemie geprägte
Neuzusagevolumen des Jahres 2021 dürfte nach derzeitiger
Einschätzung 2022 nicht erreicht werden. Vor dem Hintergrund
einer verbesserten konjunkturellen Lage sowie bestehender
Bundeshilfen ist von einer weiterhin guten Liquiditätsausstattung
der meisten Branchen auszugehen, sodass die Nachfrage nach
Rahmen bedingungen dürfte sich die Wirtschaftsentwicklung
verschlechtern und es ohne staatliche Gegenmaßnahmen noch
im Jahr 2022 zum befürchteten Anstieg von Insolvenzen bei
Unter nehmen und Privatpersonen kommen. Sichere Anlagehäfen
dürften dann erneut gesucht sein und die zehnjährige Bund-
rendite könnte wieder Richtung −0,5% gedrückt werden.
4.3 Entwicklung der Bank
Die NRW.BANK wird mit ihrem etablierten Förderportfolio
weiter hin eine wichtige Rolle bei der wirtschafts- und struktur-
politischen Entwicklung Nordrhein-Westfalens einnehmen und
zielgerichtet Finanzierung und Beratung verknüpfen. In diesem
Zusammenhang wird sie ihr Förderangebot kontinuierlich
anhand bestehender Förderbedarfe optimieren. Drei Zukunfts-
themen stehen dabei im Vordergrund: So wird die Bank ihr
Engage ment zur Unterstützung ökologischer und sozialer Nach-
haltigkeitsvorhaben weiter ausbauen. Hierfür überprüft sie
laufend, wie sie mit bestehenden und neuen Förderprodukten
nachhaltige Fördervorhaben noch besser unterstützen kann. Ein
Ansatzpunkt liegt in einem stärkeren Beitrag, um die Klima-
neutralität zu erreichen.
Innovationen und Unternehmensgründungen sind der Motor
für eine prosperierende, sich stetig neu erfindende Wirtschaft.
Aus diesem Grund stehen Gründer sowie innovative Unternehmen
von jeher im besonderen Fokus der NRW.BANK. Ihr Angebot für
diese Zielgruppe wird die Bank auch im kommenden Jahr weiter-
21/56
Anlage 1.4
Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Jahr 2022 mit einem
merklich niedrigeren Betriebsergebnis vor Risikovorsorge /
Bewer tungsergebnis als im Berichtsjahr.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis wird auch 2022 weiterhin
überwiegend durch pauschale Vorsorgebildung geprägt sein.
Darüber hinaus liegt der strategische Fokus weiter auf einer
höheren Risikoübernahme im Fördergeschäft.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem
Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes
unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge
zu zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von
Dar lehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der
Modernisierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grund-
gesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu
leisten hat. Der gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss
wird den Rück lagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind
gemäß der Satzung der NRW.BANK ausgeschlossen.
Betriebsmittelkrediten überschaubar bleibt. Zudem dürfte die
Nachfrage nach Investitionskrediten erst mit einer Reduzierung
der wirtschaftlichen Unsicherheiten im Jahresverlauf anziehen.
Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und
das Geschäftsvolumen auf weitgehend gleichbleibendem Niveau
entwickeln.
Die Bank plant für 2022 mit spürbar rückläufigen operativen
Erträgen, da angesichts von Spread-Einengungen weniger güns-
tige Kapitalmarktbedingungen erwartet werden und die Förder-
konditionen in Teilbereichen weiter verbessert wurden. Des
Weiteren dürfte die anhaltende Senkung des durchschnittlichen
Rechnungszinses für Personalrückstellungen ein wesentlicher
Faktor bleiben.
Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK von einem
moderaten Anstieg im Jahr 2022 aus.
Der Personalaufwand dürfte vor allem aufgrund von tariflichen
und individuellen Gehaltsanpassungen sowie einem moderaten
Personalaufbau insbesondere im Zusammenhang mit neuen
Aufgaben im Fördergeschäft zunehmen.
Des Weiteren wird eine leichte Erhöhung des Sachaufwands im
Kontext der Digitalisierungsinvestitionen erwartet.
22/56
Anlage 1.4
5.1 Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das
Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die
ordnungs gemäße Organisation des Risikomanagements, die
Risiko strategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risiko über-
wachung sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der
Berichterstattung regelmäßig über die Risikosituation auf
Gesamt bankebene informiert.
Die Gescftsführung des Vorstands wird durch den Ver wal-
tungs rat überwacht. Im Risikoausschuss, einem Ausschuss des
Verwaltungsrats, wird die Risikosituation der Bank regelmäßig
behandelt. Dieser Ausschuss wird mindestens vierteljährlich
über das Risikoprofil auf Gesamtbankebene sowie in den einzelnen
Risikoarten informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über
die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability
Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fällt ins-
besondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen
auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die
Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des
ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis- und
Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die Ergeb-
nissteuerung und das Bilanzstrukturmanagement. Aufgrund der
besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit und der damit
5 Risiko- und Chancenbericht
Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einge-
gangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein umfassendes
Instrumentarium der Risikoüberwachung und -steuerung. Hierzu
besteht ein Rahmenwerk aus definierten Leitlinien, Organisations
-
strukturen und Prozessen. Damit wird sichergestellt, dass Risiken
identifiziert, gemessen, zusammengeführt und gesteuert sowie
unter Beachtung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der weiter an-
dauernden Corona-Pandemie hat die NRW.BANK die im Jahr 2020
aufgelegten Corona-Förderprogramme auch 2021 fortgeführt.
Auf die Folgen der schweren Unwetterereignisse im Juli 2021 hat
sie mit einer Erweiterung und Anpassung des Förderangebots
reagiert. Die NRW.BANK bietet betroffenen privaten und gewerb
-
lichen Antragstellern sowie Kommunen in Nordrhein-Westfalen
unter anderem Förderprogramme zur Unterstützung bei der
Beseitigung der Schäden und für den Wiederaufbau an. Zudem
unterstützt die NRW.BANK bei der Vergabe von Billigkeits-
leistungen im Rahmen der Wiederaufbauhilfen des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Die NRW.BANK ist – wie alle rechtlich selbstständigen deutschen
Förderbanken – namentlich aus dem Anwendungsbereich der
Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß
§ 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen
der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit
beaufsichtigt.
23/56
Anlage 1.4
treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter Kom-
petenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grundsätzliche
Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfallrisiken sowie
aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und aufsichtsrechtliche
Entwicklungen und ihre möglichen Auswirkungen auf einzelne
Engagements behandelt.
verbundenen wachsenden Anforderungen, wurde ein Nachhaltig-
keits-Komitee als Untergremium des ALCO eingerichtet.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapital-
marktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese be-
reiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungsweise
Aufbau der Banksteuerung
Gewähr-
träger
Verwaltungsrat /
Ausschüsse
Vorstand
ALCO
Kredit- / Investitions-
Komitees
Führungskreis
Marktbereiche Marktfolgebereiche
24/56
Anlage 1.4
der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung,
die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Compliance und
Geldwäscheprävention sowie die Koordination des Prozesses zur
Einführung neuer Produkte.
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolge-
bereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die
Kredit bearbeitung und das laufende Monitoring im Förder- und
Kapitalmarktgescft sowie die Erstellung der Watch-Liste (für
Engagements mit erhöhtem Risiko). Darüber hinaus ist der
Bereich Kreditmanagement für die Koordination der Kredit-
komiteesitzungen zuständig.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und
Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als
unabhängige Instanz im Auftrag der Geschäftsleitung.
5.2 Risikopolitik und -strategie
Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes
Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken ein-
geht. Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei
der Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor
dem Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstützung des
Förder geschäfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der
Grundsatz der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer
Ertragsgenerierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte
mit einem Rating im Sub Investment Grade-Bereich eingegangen
werden.
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen
angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen
der NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamt-
bankstrategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den
Grundsätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den
übergeordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung
des Landes stehen hierbei im Vordergrund.
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Überwachung
und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den Markt-
bereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für die
Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind,
obliegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung,
insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten Limite.
Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf Vor-
stands ebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kreditprozess
geforderte Funktionentrennung hinsichtlich der Marktfolge-
bereiche.
Die Bank hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß
MaRisk exklusiv dem Leiter des Bereichs Risikocontrolling über-
tragen. Er ist an allen wichtigen risikopolitischen Geschäfts-
entscheidungen der Geschäftsleitung, insbesondere durch seine
Einbindung in das ALCO und andere Komitees, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risiko-
controlling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die
Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit (inklusive Gesamtbankstresstests), die Überwachung
25/56
Anlage 1.4
genannten Risikoarten sind jedoch in ihrer Wesentlichkeit gegen-
über dem Adressenausfall- und Marktpreisrisiko nachgelagert.
Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko,
welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema
berück sichtigt wird.
Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuier-
lichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der
bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte
durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte
identifiziert, gemessen und limitiert werden.
5.4 Risikosteuerung
Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand
des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditäts-
ausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner
Prozesse – des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment
Process) und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment
Process) – beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und
einer ökonomischen Perspektive unterschieden.
In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstalts-
last, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungsgarantie
nicht risikomindernd berücksichtigt.
5.4.1 Normative Perspektive
Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesent-
lichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen
in der NRW.BANK die Kennziffern harte Kernkapitalquote,
Gesamt kapitalquote, Verschuldungsquote, Auslastung der Groß-
Die Risikostrategie ist neben der Förder- und Gescftsstrategie
Teil der Gesamtbankstrategie der NRW.BANK, die jährlich – für
einen Planungszeitraum von vier Jahren – aktualisiert wird. Sie
baut auf der Förder- und Geschäftsstrategie auf und hat das Ziel,
eine ausgewogene Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu
gewährleisten. Dabei konkretisiert sie die von der Gewährträger-
versammlung verabschiedeten risikopolitischen Grundsätze
durch entsprechende Limite als Teil der operativen Steuerung.
Diese Limite werden auf Basis des Gesamtrisikoprofils und der
bestehenden Kapital- und Liquiditätsausstattung festgelegt und
definieren den Risikoappetit der NRW.BANK.
Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt
diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoaus-
schuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des
Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert.
5.3 Risikoinventur
Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist
Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -über-
wachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten
Risiko inventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-,
Ertrags- oder Liquiditätslage beeinflussen können, vollständig im
Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind. Dies geschieht jährlich
und gegebenenfalls anlassbezogen auf Ebene des gesamten
Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die Klassifizierung der Risiken
in wesentliche und unwesentliche Risiken.
Als wesentliche Risikoarten wurden das Adressenausfallrisiko
und das Marktpreisrisiko sowie das Liquiditätsrisiko, das opera-
tionelle Risiko und das Pensionsrisiko identifiziert. Die drei letzt-
26/56
Anlage 1.4
der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätz-
lichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte
Kernkapitalquote 9,00% (Vj. 9,00%) beziehungsweise für die
Gesamtkapitalquote 12,50% (Vj. 12,50%). Die Kapitalausstat-
tung der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben.
Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von
mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass auf-
grund der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Ver-
schuldung einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kern-
kapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich
durch das harte Kernkapital bestimmt.
Alle Kennziffern werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften
der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standard-
verfahren ermittelt.
Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen
unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR,
kreditobergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable
Funding Ratio (NSFR). Zum 31. Dezember stellt sich die norma tive
Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt dar:
Kennzahlen der normativen Perspektive
31.12.2021 31.12.2020
Harte Kernkapitalquote 44,4% 43,9%
Hartes Kernkapital (Mrd. €) 18,6 18,5
Gesamtrisikobetrag (Mrd. €) 41,9 42,3
Gesamtkapitalquote 44,6% 44,2%
Eigenmittel (Mrd. €) 18,7 18,7
Verschuldungsquote 21,0% 11,2%
Auslastung der Großkreditobergrenze 14,9% 13,1%
Liquidity Coverage Ratio 442% 260%
Net Stable Funding Ratio 131% 128%
27/56
Anlage 1.4
im Rahmen der Risikostrategie – eine Kapitalplanung über vier
Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäftsplanung) und zwei
adverse Szenarien umfasst. Dabei werden auch solche Risiken
berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen Betrachtung nicht
enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der ökonomischen Perspek-
tive, die sich erst im Laufe der Zeit auch in der normativen
Perspek tive niederschlagen. Dies kann durch Änderungen der
Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus resultierend der Eigen
-
mittel) sowie durch Änderungen des Gesamtrisikobetrags
geschehen.
Ergänzend erfolgt vierteljährlich eine unterjährige Fortschrei-
bung der Kapitalplanung in einer rollierenden Dreijahresbetrach-
tung sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liquidität auf
Basis der Szenarien, die auch der Kapitalplanung zugrunde
liegen.
Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der
strategischen Kapitalplanung als auch in deren unterjährigen
Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweiligen Betrach-
tungszeitraum eingehalten.
5.4.2 Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige
Betrach tung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch
verfügbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen – im
Gegensatz zur normativen Perspektive – bankinterne Verfahren
zum Einsatz.
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrecht-
lichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen
liegt deutlich über der Vorgabe. Grund für die deutliche Verbes-
serung im Vorjahresvergleich sind die im Berichtsjahr in Kraft
getretenen aufsichtsrechtlichen Änderungen.
Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem
maximalen Risikopositionswert aller Großkredite im Verhältnis
zur Großkreditobergrenze, wobei eine aufsichtliche Anforderung
(Höchstgrenze) von maximal 100% besteht. Die Auslastung bei
der NRW.BANK liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze.
Für die Liquidity Coverage Ratio – als kurzfristige Liquiditäts-
kennzahl – ist aufsichtlich ein Wert von mindestens 100% ein-
zuhalten. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung der NRW.BANK
liegt deutlich oberhalb der Vorgabe.
Die Net Stable Funding Ratio – als langfristige Liquiditäts-
kennzahl – setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank
in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung.
Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens
100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt deutlich oberhalb der Vorgabe.
In der Risikostrategie werden für alle Kennziffern Limite fest-
gelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines
Manage mentpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine
drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite
und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit ein-
gehalten.
Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine voraus-
schauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird – jährlich
28/56
Anlage 1.4
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreisrisiko
stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur VaR-
Berech nung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen
dabei allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken,
Währungs risiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die
barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohn-
raumförderung sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im
Kapitalanlagegeschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam
werdende Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen
abgesichert.
Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche
Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des
Refinan zierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der
Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko
wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet.
Die Bestimmung des ökonomischen Kapitals für das operatio-
nelle Risiko erfolgt gemäß Baseler Basisindikatoransatz unter
Berücksichtigung der Bruttoerträge der jeweils letzten drei
Jahre. Es wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das
gesamte Jahr unverändert.
Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt.
Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hin-
sichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der
Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich
ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Zins-
änderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert.
erfolgen. So werden beispielsweise stille Lasten und Reserven
insbesondere aus Wertpapieren und Derivaten abgezogen, sofern
sie per Saldo negativ sind. Dabei werden positive Eigenbonitäts-
effekte auf der Passivseite nicht entlastend berücksichtigt. Ferner
wird das erwartete Jahresergebnis (rollierend betrachtet) abge-
zogen, sofern es negativ ist – die unterjährige Anrechnung eines
positiven Ergebnisses unterbleibt. Die Deckungsmasse beträgt
zum Stichtag 21,6 Mrd. € (Vj. 21,0 Mrd. €). Hierin sind die
Vorsorgereserven einschließlich der im Geschäftsjahr erfolgten
Zuführungen enthalten, die die Deckungsmasse stärken.
Der Deckungsmasse wird das ökonomische Kapital gegenüber-
gestellt. Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen
Risiken sowie ergänzend für das Geschäfts- und Kostenrisiko
ermittelt. Das ökonomische Kapital ist die maßgebliche Risiko-
steuerungsgröße der NRW.BANK über Risikoarten und Bereiche
hinweg. Es bildet die Grundlage, um Risiken methodisch konsis-
tent zu einer Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzuführen.
Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen
Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die
Gesamt bank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab.
Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das
Konfidenzniveau beträgt 99,9%.
Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko
einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene.
Die Bestimmung erfolgt über einen Credit VaR-Ansatz, der auf
den unerwarteten Verlust abstellt. Erwartete Verluste sind als
Standardrisikokosten im erwarteten Jahresergebnis enthalten.
29/56
Anlage 1.4
festgelegt wird. Der verbleibende freie Anteil der Deckungs-
masse (die bisherige Limitreserve) ist nun nicht mehr Teil des
Gesamtbanklimits, sondern stellt außerhalb des Gesamtbank-
limits eine Kapitalreserve dar, die in Abhängigkeit von der
Deckungs masse Schwankungen unterliegt. Das für 2022 fest-
gelegte Gesamtbanklimit beträgt 15,5 Mrd. €. Bei einer Deckungs-
masse von 21,6 Mrd. € hätte sich zum Berichtsstichtag eine
Kapital reserve in Höhe von 6,1 Mrd. € ergeben. Zwei Frühwarn-
schwellen ergänzen die Steuerung der Risikotragfähigkeit. Für
den Fall, dass sich das ökonomische Kapital im Vergleich zum
statischen Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarnschwelle
als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt (zum Berichts-
stichtag 63%
). Falls sich die Kapitalreserve im Vergleich zum
statischen Gesamtbanklimit reduziert, gilt eine Frühwarnschwelle
als erreicht, wenn die Kapital reserve auf 10% des Gesamtbank-
limits sinkt (zum Berichtsstichtag 39%).
Im Marktpreisrisiko erfolgt eine Anpassung der Haltedauer von
125 auf 250 Handelstage. Die Erhöhung der Haltedauer impliziert
insbesondere beim angewendeten Stress-Value-at-Risk Konzept
wesentlich stärkere Marktpreisschwankungen, bei denen sich die
Barwertänderungen von Krediten und Anleihen zunehmend nicht
mehr linear, sondern konvex verhalten („Gamma-Effekt“). Die
bisher bei diesen Positionen verwendete lineare Approximation
von Barwertänderungen hätte entsprechend zu einer wesentlichen
Überschätzung der Risiken geführt. Entsprechend werden Bar wert-
änderungen von Krediten und Anleihen nicht mehr durch eine
lineare Approximation, sondern im Rahmen einer vollstän digen
Neubewertung berechnet. Betroffen sind insbesondere die all-
gemeinen Zinsänderungsrisiken der eigenkapitalrefinanzierten
Kredite der Wohnraumförderung sowie die Credit Spread-Risiken
Beim Gescfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risiko-
betrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das
ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrach-
tung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis.
Es wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte
Jahr unverändert.
Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik
in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des
Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene
erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch
Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten.
Es beträgt zum Stichtag insgesamt 8,7 Mrd. € (Vj. 9,1 Mrd. €).
Das Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene
entspricht der Deckungsmasse. Es wird im Rahmen des jährlichen
Strategieprozesses unter Abzug einer Limitreserve auf die wesent
-
lichen Risikoarten sowie Bereiche allokiert. Damit ist sichergestellt,
dass zur Erreichung der geplanten Erträge Risikokapital zur Ver-
fügung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die Aus-
lastung der Limite wird täglich (auf Ebene einzelner Risikoarten)
beziehungsweise monatlich (risikoartenübergreifend) bestimmt.
Die Limite wurden im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten.
Nach dem Berichtsstichtag hat die NRW.BANK zwei wesentliche
methodische Anpassungen in der ökonomischen Perspektive
vorgenommen. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2022 gilt eine
überarbeitete Limitsystematik, mit der nicht mehr die gesamte
Deckungsmasse, sondern nur ein Teilbetrag als Gesamtbanklimit
30/56
Anlage 1.4
der normativen und ökonomischen Perspektive berücksichtigen.
Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlass-
bezogen. Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle
Gefähr dungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher,
aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die Ange-
messenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit
den Fortbestand des Instituts auch unter adversen Entwicklun-
gen sicherstellen zu können.
Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesent-
lichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesent-
lichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise
die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen, be-
rücksichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen
Auswirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität
(Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten
(Zinsen, Credit Spreads) untersucht. Zusätzlich werden auch
Pensions- und operationelle Risiken berücksichtigt. Es werden
mindestens ein historisches und drei hypothetische Szenarien
betrachtet.
Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit
beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die
NRW.BANK verwendet hierfür ein Szenario, das Veränderungen
der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzen-
krise im Jahr 2011 widerspiegelt.
Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis von
Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden bei-
aus dem Wertpapieranlageportfolio im Anlagebuch. Die metho-
dischen Anpassungen hätten zum Berichtsstichtag das ökono-
mische Kapital für Marktpreisrisiken um rund 1 Mrd. € auf
6,7 Mrd. € erhöht (ökonomisches Kapital auf Gesamtbankebene
entsprechend 9,7 Mrd. €).
Mit der überarbeiteten Limitsystematik hätte sich zum Berichts-
stichtag die Limitauslastung (die den bisherigen Begriff der Risiko-
neigung ersetzt) rechnerisch von 40% auf 60% erhöht. Berück-
sichtigt man zusätzlich die Anpassungen im Markpreisrisiko, hätte
sich die Limitauslastung auf insgesamt 63% erhöht.
Auch mit den genannten Anpassungen ist die Risikotragfähigkeit
der NRW.BANK zum Berichtsstichtag gegeben.
Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung
durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige Zahlungsströme
in einzelnen Laufzeitbändern umfasst.
Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, ins-
besondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resul-
tierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK
verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten
Daten und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren
wird in der normativen Perspektive die ausreichende Prognose-
güte des durchgeführten Kapitalplanungsprozesses validiert.
5.4.3 Stresstests
Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress-
und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen
31/56
Anlage 1.4
Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Markt-
daten- und Rating-Verschlechterungen.
Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen
Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr erneut die
Corona-Pandemie und Klimarisiken im Fokus. Der Corona-Stress-
test untersuchte die wirtschaftlichen Auswirkungen eines
schweren konjunkturellen Abschwungs ausgehend von einem
Lockdown in selektiven Branchen. In einem weiteren anlass-
bezogenen Stresstest wurden die langfristigen Auswirkungen
des Klimawandels auf das Geschäftsmodell der NRW.BANK
anhand von drei Szenarien des Network for Greening the Financial
System (NGFS) untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich in
den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und damit
in der Intensität physischer und transitorischer Risiken bis zum
Jahr 2050.
Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen
zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen.
5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die Risikotragfähigkeit ist zum Berichtsstichtag sowohl in der
ökonomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben.
Die vom Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des
Strategieprozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit
sind eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar
und liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank.
Besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK
bestehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien
lassen keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen.
spielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das
Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren oder einen schweren
konjunkturellen Abschwung unterstellen.
Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen
Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in
seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen der
normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert.
Risikoparameterveränderungen treten – entsprechend der Defini-
tion der Perspektiven – in der normativen Perspektive über einen
dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen Perspek-
tive ad hoc ein.
In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapital-
quoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg
des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterun-
gen bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn-
und Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand
an Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigen-
mittel nicht reduziert werden.
In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenaus fall-
und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die
Deckungs masse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderun-
gen der Marktdaten.
Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR
und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den
32/56
Anlage 1.4
Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die NRW.BANK
durch den Ausfall eines Vertragspartners aus Derivatekontrakten
bei zwischenzeitlichen Marktveränderungen einen unrealisierten
Gewinn aus schwebenden Geschäften (das heißt bis zur vertrag-
lichen Fälligkeit) nicht mehr vereinnahmen kann beziehungs-
weise erhöhten Ersatzbeschaffungskosten ausgesetzt ist.
Das Beteiligungsrisiko resultiert aus der Gefahr von Verlusten
aus der Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen. Das
Beteiligungsgeschäft umfasst bei der NRW.BANK Beteiligungen,
die in erster Linie im öffentlichen Interesse gehalten werden und
im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese über-
tragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteili-
gungen.
Das Migrationsrisiko stellt mögliche Wertverluste dar, die durch
eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners / Kontrahen-
ten entstehen. Beim Migrationsrisiko liegt eine teilweise Über-
schneidung zum Credit Spread-Risiko im Marktpreisrisiko vor.
Konzentrationsrisiken entstehen aus einer ungleichmäßigen
Vertei lung von Forderungen beispielsweise gegenüber einzelnen
Kreditnehmern oder in geografischen Regionen. Hierzu zählt
insbesondere auch das Länderrisiko. Aus Sicht der NRW.BANK
ist ein Länderrisiko gegeben, wenn die NRW.BANK mit Kunden,
deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ein
Engagement eingeht. In dieser Definition sind alle Aspekte des
Länderrisikos (Bonitäts-, Transfer- und ökonomische Risiken)
eingeschlossen.
Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken
sind somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die
Kapitalausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven
angemessen.
Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der
ökonomischen als auch in der normativen Perspektive einge-
halten. Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht
erkennbar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar.
5.5 Adressenausfallrisiko
5.5.1 Definition
Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäfts-
partner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage
sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines
Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett-
oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfall-
risiko umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten-, Beteili-
gungs-, Migrations- und Konzentrationsrisiko inklusive des
Länderrisikos.
Unter Kreditrisiko versteht die NRW.BANK das Risiko, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen zur Rückführung von
gewährten liquiden Mitteln (zum Beispiel bei Krediten oder Geld-
marktgeschäften) nicht nachkommt.
Das Emittentenrisiko beschreibt das Risiko einer Zahlungs-
unfähigkeit des Emittenten (zum Beispiel bei Wertpapieren) oder
einer Referenzadresse (bei Kreditderivaten).
33/56
Anlage 1.4
insbesondere für Sparkassen beziehungsweise inländische
Kommunen einheitliche Ratings vergeben. Für kleinere Port-
folios finden vereinfachte interne Risikoklassifizierungsverfah-
ren Anwendung. Jedem Rating wird gemäß einer 26-stufigen
Skala in Abhängigkeit von der Art des Schuldners eine Aus-
fallwahrscheinlichkeit zugeordnet, sodass alle Schuldner ab-
gestuft als risikorelevant in die Berechnung des ökonomischen
Kapitals eingehen.
Die Verlustquote beschreibt den Anteil der ausstehenden
Engagementhöhe, der bei Ausfall nach Verwertung etwaiger
Sicherheiten uneinbringlich verloren geht. Je nach Art des
Engagements werden differenzierte Verlustquoten verwendet.
Sie werden für Engagements der Wohnraumförderung auf
Basis einer Analyse eigener historischer Daten ermittelt. Für
andere Asset-Klassen erfolgt die Herleitung überwiegend auf
Basis externer Datenquellen, da keine statistisch signifikante
Anzahl von Ausfällen im Portfolio der Bank vorliegt.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das
Adressen ausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risiko-
horizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%.
Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt auf Basis einer Erwei te-
rung des IRB-Ansatzes der CRR. Dabei wird methodisch zunächst
nur zwischen dem Ausfall und dem Nichtausfall eines Schuldners
unterschieden. Mit der Erweiterung um eine Laufzeitanpassung
werden dann auch Rating-Migrationen, die zu einem zusätzlichen
Kapitalbedarf führen können, berücksichtigt.
Da dem verwendeten IRB-Ansatz die Annahme eines unendlich
granularen Portfolios zugrunde liegt, wird darüber hinaus auf
Gesamtbankebene ein zusätzlicher Konzentrationszuschlag auf
5.5.2 Methoden
Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfall-
risikos sind die Engagementhöhe, die Ausfallwahrscheinlichkeit
sowie die Verlustquote eines jeden Schuldners. Sie bilden die
Basis, um das Risiko auf Einzelengagement- und Gesamtbank-
ebene steuern zu können.
Die Engagementhöhe ist die Summe aller ausfallrisikobehafte-
ten Anrechnungsbeträge. Dies ist bei Krediten das Restkapital
zuzüglich verbindlicher Auszahlungsverpflichtungen und bei
Wertpapieren der Größere aus fortgeführtem Einstands- und
Nominalwert. Zur Bemessung von Kontrahentenrisiken aus
Derivaten werden – unter Berücksichtigung von Netting und
Besicherung gemäß standardisierten Rahmenverträgen –
Kredit äquivalente angesetzt. Darüber hinaus werden Kredit-
derivate mit ihrem Nominalwert angerechnet; dabei führt ein
Sicherungskauf zu einer Reduzierung beziehungsweise ein
Sicherungsverkauf zu einer Erhöhung des Engagements der
entsprechenden Referenzadresse. Das Gesamtengagement
(die adressenausfallrisikobezogene Engagementhöhe) unter-
scheidet sich somit vom Geschäftsvolumen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der internen
Rating-Einstufung des Schuldners. Hierzu setzt die NRW.BANK
differenzierte Risikoklassifizierungsverfahren ein. Die Port-
folios der Unternehmen, Banken und Immobiliengeschäfts-
kunden werden mit Rating-Verfahren klassifiziert, die die
Anforderungen des auf internen Ratings basierenden (IRB)
Ansatzes gemäß CRR erfüllen. Die Rating-Festlegung für
Engage ments ausländischer Gebietskörperschaften erfolgt auf
Grundlage von externen Agentur-Ratings und einer struktu-
rierten internen Plausibilisierung. Vor dem Hintergrund von
Haftungsverbund beziehungsweise Finanzausgleich werden
34/56
Anlage 1.4
5.5.3 Validierung
Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren und
Ausfall wahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten erfolgt
mindestens jährlich.
Des Weiteren werden auch methodische Annahmen, die der
Ermitt lung des ökonomischen Kapitals zugrunde liegen, mindes-
tens jährlich überprüft. So erfolgt zum Beispiel eine vierteljähr-
liche Plausibilisierung der verwendeten Laufzeitanpassung zur
Berücksichtigung von Rating-Migrationen.
Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risiko-
rechnung weiterhin angemessen erfolgt.
5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass
eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen
existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere
auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen
Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird
durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung
neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen
erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische
Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung
berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch
die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der
einzelnen Bereiche.
Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfall-
risikos sind:
Basis eines Simulationsverfahrens ermittelt und im ökonomischen
Kapital berücksichtigt. Hierdurch tragen hohe Engagements, die
entweder einzeln bestehen oder sich aus verschiedenen Engage-
ments innerhalb eines Wirtschaftsverbunds ergeben, über-
proportional zum Risiko bei, sodass durch diesen Zuschlag
Größen konzentrationen berücksichtigt werden.
Zur weiteren Begrenzung von Konzentrationen – nicht nur im
Hinblick auf Risiken, sondern auch auf Erträge – sind Einzellimite
auf Konzernebene beziehungsweise übergreifende Limite insbe-
sondere auf Länderebene für die Engagementhöhe festgelegt.
Neben dem ökonomischen Kapital (unerwarteter Verlust) werden
auch Standardrisikokosten (erwarteter Verlust) bestimmt und
grundsätzlich bei der Konditionengestaltung berücksichtigt.
Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt werden, dass
eine Kompensation der erwarteten Verluste durch entsprechende
Erträge erfolgt.
Im Rahmen der Gesamtbankstresstests werden verschiedene
histo rische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach
Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der Rating-
Qualität und der Verwertungserlöse unterstellen.
Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage,
im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen
zu überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risiko -
konzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
35/56
Anlage 1.4
Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert
oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm
ist dieses Portfolio. Sub Investment Grade-Engagements dürfen
nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies, wie zum
Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung, der öffent
-
lichen Wohnraumförderung oder im Rahmen der Corona-Hilfs-
programme, erfordert.
Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wert-
papieren / Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarkt-
gescfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig
guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen
abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets
von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen
Rating-Klassen AAA bis BBB).
anlassbezogener Bad News-Prozess mit unverzüglicher Analyse
und Entscheidung über Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Rating-
Überprüfung, Limitanpassungen)
tägliche Überwachung der Einzelkreditnehmer-, Konzern-,
Länder- und ökonomischen Kapitallimite
tägliche Überwachung der Kapitalmarktinvestments im Rah-
men eines Frühwarnsystems (unter anderem Veränderungen
von Credit Spreads und Ratings)
mindestens jährliche Kreditüberwachung von Einzel-
engagements
fortlaufende Überwachung der Engagements der Watch-Liste,
die Intensivbetreuungs- und Problemengagements beinhaltet
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalations-
prozesse definiert.
Gesamtengagement nach internen Rating-Klassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
100
80
60
40
20
0
AAA AA A BBB BB B CCC – D
Gesamtengagement: 174,7 Mrd. € (Stichtag 31.12.2021) Gesamtengagement: 175,4 Mrd. € (Stichtag 31.12.2020)
0,8
0,6
82,8
81,7
53,4
53,2
20,4
19,5
14,0
16,1
3,1
3,8
0,3 0,3
36/56
Anlage 1.4
Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die
NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank
zur Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslandsengage -
ment in Höhe von 44,8 Mrd. € (25,6% des Gesamtengagements,
Vj. 47,6 Mrd. €) entfällt mit 26,2 Mrd. € (Vj. 29,4 Mrd. €) auf
Länder innerhalb und mit 18,6 Mrd. € (Vj. 18,2 Mrd. €) auf Länder
außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen.
Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig
auf Länder mit Investment Grade-Qualität.
Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb
der Eurozone in Höhe von 17,8 Mrd. € (Vj. 19,5 Mrd. €) und
Investitio nen außerhalb der Eurozone in Höhe von 8,4 Mrd. €
(Vj. 10,0 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas kon-
zentrieren sich auf Nordamerika mit 6,9 Mrd. € (Vj. 7,0 Mrd. €),
Australien / Neuseeland mit 3,2 Mrd. € (Vj. 3,3 Mrd. €) und Asien
mit 2,4 Mrd. € (Vj. 2,6 Mrd. €). Auf die supranationalen Organisa
-
tionen entfallen insgesamt 5,8 Mrd. € (Vj. 5,1 Mrd. €).
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 174,7 Mrd. €
und ist gegenüber dem Vorjahr (175,4 Mrd. €) um −0,7 Mrd. €
gesunken.
Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kom-
munalfinanzierung ist die interne Rating-Klasse AAA weiterhin
am stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 97,6% (Vj. 97,3%)
aus Engagements von Investment Grade-Qualität.
Mit 129,9 Mrd. € (Vj. 127,8 Mrd. €) bilden Engagements in
Deutsch land den größten Portfolioanteil (74,4% des Gesamt-
engagements, Vj. 72,9%). Hiervon entfallen 83,0 Mrd. €
(Vj. 84,1 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte
Engage ments mit Kommunen in Höhe von 18,1 Mrd. €
(Vj. 18,6 Mrd. €) bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich
aufgrund des Förderauftrags, wonach die Bank gegenüber
Kommunen in besonderer Verantwortung steht und ihnen als
verlässlicher Partner Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt.
37/56
Anlage 1.4
Das Engagement in Verbriefungspositionen – im Wesentlichen
von Investment Grade-Qualität – beträgt zum Stichtag 3,2 Mrd. €
(Vj. 3,4 Mrd. €). Ein wesentlicher Teil des Portfolios (61,4%) hat
zusätzlich eine weitgehende staatliche Garantie (zum Beispiel
durch das US-Bildungsministerium). Die NRW.BANK überwacht
bei Verbriefungspositionen laufend die zugrundeliegenden
Adres senausfallrisiken aus den Referenzpools.
Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen
Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten werden
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im Sub
Investment Grade-Bereich. Neuengagements in diesen Rating-
Klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich aus-
geschlossen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem
Investment Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäftsjahrs
insgesamt gesunken; ein wesentliches Länderengagement in dieser
Rating-Kategorie besteht in Italien (1,5 Mrd. €, Vj. 1,5 Mrd. €).
Bonitätseinschätzungen können durch neue Belastungen für
Staaten oder eine Abschwächung der Wirtschaftsentwicklung
unter Druck geraten.
Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
140
120
100
80
60
40
20
0
Deutschland Eurozone Europa ohne Eurozone Außerhalb Europas Supranational
Engagement per 31.12.2021 Engagement per 31.12.2020
129,9
127,8
17,8
19,5
8,4
10,0
12,8
13,1
5,8
5,1
38/56
Anlage 1.4
Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapital-
steuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausge-
wiesen.
5.5.5 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum
Stichtag 2,5 Mrd. € (Vj. 2,6 Mrd. €).
5.5.6 Risikovorsorge
Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter Krite-
rien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden ist.
Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs die
Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen beziehungs-
weise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene Sicher-
heiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung der
Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen Wohn-
raumförderung die für Immobilienbewertung gängigen Verfahren
herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der Datenhistorie
ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen wird für Eigen-
heimförderungen in der Problemkreditbearbeitung der öffent-
lichen Wohnraumförderung (Restkapital weniger als 750 Tsd. €)
ein Verfahren zur Bildung pauschalierter Einzelwertberichtigungen
angewendet. Für latente Adressenausfallrisiken wird eine Pauschal
-
wertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet.
Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis
von Marktinformationen, mathematischen Modellen und indivi-
duellen Bonitätseinschätzungen.
und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese
übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Betei-
ligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden Adressen-
ausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen und
opera tiven Risiken, die insbesondere anhand der für das Beteili-
gungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten analysiert
werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings erfolgen eine
regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise Planüber wachung
sowie eine Überprüfung auf risikorelevante Sachverhalte. Das
Risikomanagement basiert somit auf einem systematischen und
fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung an veränderte
Gegeben heiten ermöglicht. Auch durch die Wahrnehmung von
Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitionsausschuss)
beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafterversamm lungen
werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem werden in den
Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezogene Zustim-
mungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK aufgenommen.
Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch
die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird das
Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteili gungs-
portfolio mit einem Engagement von insgesamt 141,7 Mio. €
(Vj. 147,5 Mio. €) durch eine Garantie des Landes Nordrhein-
Westfalen in Höhe von 49% des jeweils investierten Kapitals
reduziert.
Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteili-
gung an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine
Wertgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen abgesichert.
39/56
Anlage 1.4
5.6 Marktpreisrisiko
5.6.1 Definition
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preis-
beeinflussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zins-
änderungs-, Währungs- und Volatilitätsrisiken. Aktienrisiken
übernimmt die Bank nur temporär im Rahmen ihres Förder-
gescfts ausschließlich in Einzelfällen. Beim Zinsänderungs-
risiko erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und
spezifischem Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl
Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen
des Credit Spreads von Emittentenklassen einerseits und
Änderun gen des Credit Spreads individueller Emittenten
(Residual risiko) andererseits.
5.6.2 Methoden
Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zins-
ergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomi-
schen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten
werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handels-
unabhängig überwacht.
Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die
NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird
für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95%
bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für
Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufen-
den Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich,
wird eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen.
5.5.7 Chancen
Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäfts-
modell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem
klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete
Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder
Ereig nisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose-
oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränk-
tem Maße.
Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung der
Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringeren
Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischen Kapital für
Adressen ausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlage-
möglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben.
Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksich-
tigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und
berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der
Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht
die Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer
sind als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere
Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungs-
masse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden.
40/56
Anlage 1.4
können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins- und
Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zins bin dun-
gen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite
resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv- / Passiv steue rung
auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handels-
bestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus
alle relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend
erfolgt in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand
sowie die Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Markt-
wertschwankungen.
Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit
nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten
des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der
Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-
Marktpreisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-
Stresstests limitiert.
Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden
Geschäfts hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken
aus Pensionsverpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen)
und Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zins-
änderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus
strategischen Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapital-
anlage von Pensionsrückstellungen, wenn die Laufzeiten der
Kapitalanlage nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entspre-
chen. Das Risiko besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage
erzielten Zinserträge durch andere operative Erträge ergänzt
werden müssen, um alle Pensionsverpflichtungen zu bedienen.
das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze,
Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der
Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der
jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise
2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch
ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Im Anlagebuch
und Handelsbuch erfolgt die Überwachung des gestressten VaR
über alle Ebenen von der Gesamtbank bis auf einzelne Teilport-
folios. Die Berechnung des Stress-VaR für das Handelsbuch
erfolgt vollständig auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation. Nicht
lineare Produkte werden hierbei über eine vollständige Neu-
bewertung berücksichtigt.
In dieser wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbe-
sondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken
aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungs-
gescft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit-
Spreads) erfasst.
Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur
Steue rung der HGB-GuV ergänzt (ertragsorientierte Sicht), die
den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank und den Fokus auf
das HGB-Zinsergebnis weiter gehend berücksichtigen (Net
Interest Income basierend auf HGB-Sensitivitäten).
Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt,
die die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten
41/56
Anlage 1.4
der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im
statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten
täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung
der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des Modells.
5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger
Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zins-
änderungsrisiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende
Marktwertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlust-
rechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte
Wert minderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht für
Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank
vorgenom menen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den
Nominalwert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der
ertrags orientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-
Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Gescfts-
jahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäfts-
jahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte
VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen
zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein
gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite
wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten.
In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vor-
genom menen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene
keine wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog der
folgen den Abbildung stützpunktbezogen maximal 152 Tsd. €
und minimal −131 Tsd. €).
Darüber hinaus enthalten die strategischen Zinsänderungsrisiken
Risiken aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse, wenn die
Laufzeit der Refinanzierung von der Laufzeitannahme für die
Beteiligung abweicht.
Die Berechnung der Kennziffern wird in beiden Sichten durch
tägliche Stress-Szenariorechnungen ergänzt. Hierbei werden für
die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite
Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien
betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien
auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und
Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisierten
Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtungen
erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank
zuge schnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten
und der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risiko-
faktoren integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisiko-
messung.
5.6.3 Validierung
Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Back-
testing geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe des
VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den ermit-
telten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei wird
ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchgeführt.
Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen auf-
grund von Änderungen der Marktdaten.
Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte
interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting
42/56
Anlage 1.4
Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine
geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von
Deriva ten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im
Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge
verbleibt.
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen
Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteili gun-
gen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgenden
drei Gescftsjahre in Höhe von +141 Tsd. € zum Stichtag in der
Risikomessung berücksichtigt.
HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, perioden übergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung
um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2021
150
100
50
0
−50
−100
−150
1 1 3 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 15 20 25 > 25
Tag Mon. Mon. Mon. Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
43/56
Anlage 1.4
einer Haltedauer von 125 Tagen betrachtet, die sich rechnerisch
aus der differenzierten Betrachtung unterschiedlicher Haltedauern
je Asset-Klasse und jeweiliger Liquidität ergibt. Dies spiegelt die
Möglichkeit der Einflussnahme wider, zum Beispiel durch den
Abbau von Risikopositionen im Falle einer ungünstigen Markt-
entwicklung. Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird
aus einem Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatilitä-
ten ermittelt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung
des ökonomischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen berück
-
sichtigt.
Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anlehnung
an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der ertrags-
orientierten Sicht im Jahresverlauf.
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung der
laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier Geschäfts-
jahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in begrenztem
Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen Zinsbindungs-
und Währungsinkongruenzen gering.
5.6.5 Ökonomisches Kapital
Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Markt-
preisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau
von 99,9% berücksichtigt. Ferner wird ein Risikohorizont mit
HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken – Gesamt
März 2021
Mio. €
Juni 2021
Mio. €
September 2021
Mio. €
Dezember 2021
Mio. €
Kurzfristschock abwärts 4 15 6 1
Kurzfristschock aufwärts −7 −64 −10 −0
Versteilung 4 16 7 3
Verflachung −6 −51 −9 −3
Parallelverschiebung abwärts 4 15 6 1
Parallelverschiebung aufwärts 1 −51 1 12
FX +30% (Abwertung des Euros) 24 24 20 18
FX −30% (Aufwertung des Euros) −24 −24 −20 −18
44/56
Anlage 1.4
zierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht
im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich fällige
Refinanzierungsmittel modelliert werden.
Neben den barwertigen Zinsschocks berechnet die Bank im
Rahmen der ertragsorientierten Sicht ebenfalls die Auswirkungen
von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Im
Gegen satz zu den dargelegten Besonderheiten der Wohnraum-
förderung in der barwertigen Sicht bestehen in der ertragsorien-
tierten Sicht unerhebliche Zinsänderungsrisiken in Höhe von
0,02% der Eigenmittel.
5.6.7 Chancen
Zielsetzung der Aktiv- / Passivsteuerung der NRW.BANK ist die
Erzielung einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit
verbunden sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende
Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen
liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünf-
tiges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in
zusätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungsposi-
tionen. Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risiko-
positionierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen.
Somit stehen Chancen zur Erzielung zusätzlicher handelsrecht-
licher Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vorder-
grund. Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen
zu Änderungen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im
Anlagebestand – sofern keine dauerhaften Wertminderungen
vorliegen – als vorübergehende Wertschwankungen angesehen.
Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im
Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaß-
nahmen.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbe-
sondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der
Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert.
Aufgrund der Anforderungen der MaRisk dürfen die bei der
Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen Eigen-
mittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden.
Insofern unterstellen die MaRisk bei der Berechnung des bar-
wertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraumförderungs-
darlehen mit täglich fälligen Mitteln vollständig fristeninkon-
gruent refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rechnerischen
barwertigen Zinsposition. Des Weiteren entlt das ökonomische
Kapital barwertige strategische Zinsänderungsrisiken und alle
Credit Spread-Risiken des Anlagebestands. Daraus resultierende
Marktwertschwankungen sind im von der NRW.BANK vorge-
nommenen HGB-Abschluss in der Regel nicht ergebniswirksam.
Zum Stichtag beträgt das ökonomische Kapital für Marktpreis-
risiken 5,6 Mrd. € (Vj. 6,0 Mrd. €).
5.6.6 KWG-Zinsschock
Die Auswirkung der durch das Rundschreiben 6/2019 der BaFin
vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung im
Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von derzeit + / −200 Basis-
punkten sowie die sechs weiteren Zinsschockszenarien als Früh-
warnindikatoren werden von der bereits zuvor genannten rech-
nerischen barwertigen Zinsposition der Wohnraumförderungs-
darlehen dominiert. Zum Stichtag beläuft sich die negative
Barwertänderung des Anlagebuchs der Bank aufgrund eines
Zinsschocks in Höhe von +200 Basispunkten auf 20,2% (Vj. 19,2%)
der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel.
Die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohn-
raumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinan-
45/56
Anlage 1.4
Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte
oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in
der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK
nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird
in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abgebil-
det beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise keine
Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding.
Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrecht-
liche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten
Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkon-
gruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert.
Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem
geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als
auch den bestehenden und benötigten langfristigen Refinanzie-
rungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren.
Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem
Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungs-
risiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der
Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen
Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert.
Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu
beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren.
Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesent-
liche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im
Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorüber-
5.7 Liquiditätsrisiko
5.7.1 Definition
Das Liquiditätsrisiko im Rahmen des ILAAP umfasst insbesondere
folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko, Liquidi-
tätsrisiko im engeren Sinne)
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
oder
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungs-
weise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko)
5.7.2 Methoden
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK
zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähig-
keit sicherzustellen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko
werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren
Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro
sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig erstellt
und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten (determi-
nistischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum Erreichen
des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows und außer-
bilanzieller Geschäfte).
46/56
Anlage 1.4
unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt bezie-
hungsweise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden, um
Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand sind
zu diesem Zweck daher nicht notwendig.
Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach
Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk-
Anforderungen hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegen-
stände auch unter Stressbedingungen basiert (bis eine Woche:
hochliquide Wertpapiere, die jederzeit ohne signifikante Wert-
verluste in privaten Märkten liquidiert werden können und
zentral bankfähig sind; bis einen Monat: freie EZB-fähige Wert-
papiere und bei der Bundesbank eingereichte freie Wertpapiere).
Darüber hinaus stellt das Limitsystem auch für längere Betrach-
tungszeiträume über einen Monat hinaus auf liquide Wertpapiere
ab. Insofern ist der Liquiditätspuffer wesentlicher Bestandteil
des Systems zur Limitierung der Liquiditätsinkongruenzen.
Zusätz lich stehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten des
Geld- und Kapitalmarkts zur Verfügung, die in einer zweiten
Stufe im Limitsystem unter Anrechnung von Abschlägen Berück-
sichtigung finden.
Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor
genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinan-
zierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an
EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert.
Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signi-
fikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten
Zeitraum von einem Jahr.
gehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-
Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige
Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht. Ver-
käufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimierung
im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht unmittel-
bar im Zusammenhang mit der Generierung von Liquidität.
Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur nicht
materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen an
Wertpapieren gehalten werden.
Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des
Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse der
kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten Wert-
papierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksichtigung in
der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei der Berech-
nung des Liquiditätspotenzials angewendet werden.
5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungs-
garantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten
Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liquidität
zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel über
den Geld- und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an liquiden
und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren sowie
zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere können
47/56
Anlage 1.4
reduzierte Liquiditätspotenziale aus EZB-fähigen Wert-
papieren aufgrund von Rating-Änderungen und
die Reduzierung des Sicherheitenwerts EZB-fähiger
Wert papiere und Kreditforderungen simuliert.
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch
unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der
NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank
Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende
Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechsel-
kurses durch.
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich
sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquiditäts-
puffer abgedeckt sind.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkra-
tische, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt.
Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die
Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die
Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Ausfälle bedeutender Kreditnehmer,
Abflüsse aus Besicherungsvereinbarungen,
Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
50
40
30
20
10
0
−10
Liquiditätspuffer
−50
−40
−30
−20
−10
0
10
kumulierte Cashflows
kumulierte Cashflows Liquiditätspuffer
31.12.2021 31.1.2022 28.2.2022 31.3.2022 30.4.2022 31.5.2022 30.6.2022 31.7.2022 31.8.2022 30.9.2022 31.10.2022 30.11.2022 31.12.2022
48/56
Anlage 1.4
Monaten. Daneben nutzte die NRW.BANK auch die Targeted
Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO III) der Euro-
päischen Zentralbank.
5.7.6 Chancen
Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förder bank sowie
der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-
Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert.
So erwartet sie auch im Jahr 2022 ein weiterhin günstiges Refinan -
zierungsumfeld für das geplante langfristige Refinan zierungs-
volumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen
werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in
Abngigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarkt-
segmenten erfolgen kann.
5.8 Operationelles Risiko
5.8.1 Definition
Das operationelle Risiko umfasst Risiken in Systemen oder
Prozes sen, insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die
durch menschliches oder technisches Versagen beziehungsweise
durch externe Einflussfaktoren entstehen, oder rechtlichen
Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen
Rahmenbedingungen resultieren.
5.8.2 Methoden
Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in
der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative
Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
als auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an
die Mindestreserve. Im Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen
jederzeit eingehalten.
5.7.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum
Stichtag 178,9 Mio. € (Vj. 174,1 Mio. €).
Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig
im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse
überprüft.
5.7.5 Refinanzierungsstruktur
Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK
Emissionen – nach Rückkäufen – in Höhe von 11,6 Mrd. €
(Vj. 12,7 Mrd. €).
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuldschein-
darlehen und Namensschuldverschreibungen.
Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre interna-
tionalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesent-
lichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel-
und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial
Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf
49/56
Anlage 1.4
Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft,
um seine Angemessenheit sicherzustellen.
Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die NRW.BANK
durch den Einsatz standardisierter Verträge. Abweichungen von
Standardverträgen und Einzeltransaktionen werden durch den
Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende Gerichtsverfahren, an
denen die Bank beteiligt ist, sind derzeit nicht anhängig.
Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter
anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung im
Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese um-
fassen die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten Vorgänge,
Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, einen ord-
nungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse sicher-
zustellen. Das IKS enthält allgemeine Grundlagen und Vorgaben
für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Vier-
augenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene Anweisungen.
Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauf-
organisation sowie in den IT-Systemen analysieren die in die
Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten unter
Beteiligung der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-
Funktion und der Internen Revision die Auswirkungen auf die
Kontrollverfahren und -intensität.
Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von
personal wirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im
Aspekte mit ein. Es basiert hinsichtlich der quantitativen
Steuerung im ökonomischen Kapital auf dem aufsichtsrecht-
lichen Basis indikatoransatz und richtet sich bei der qualitativen
Steuerung an den MaRisk aus.
Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risiko-
steuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass not-
wendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden sowie
gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berücksichtigung
des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand getroffen
werden können.
Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und
schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignis-
datenbank und kategorisiert diese nach den sogenannten Baseler
Ereigniskategorien. Die Datensammlung dient als Basis für die
Beurteilung des operationellen Risikos in der NRW.BANK.
Zusätz lich werden die Ergebnisse der jährlichen zukunftsorien-
tierten Risikobewertungen (sogenannte Self-Assessments) sowie
die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und aus der Überwachung
von Risikoindikatoren in die Gesamtbeurteilung der Risiko-
situation einbezogen.
Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel erheb-
liche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder Rechen-
zentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozessorientierte
Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich über alle
Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle Schäden
und Reputationsschäden abzuwehren.
50/56
Anlage 1.4
tiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren,
Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und
Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der
potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern.
5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle
Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Früh-
warnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies
geschieht, unabhängig von ihrer derzeitigen Schadenshöhe
beziehungs weise ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei
ähnlich gelagerten Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig
gegensteuern zu können.
Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung
aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK
ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der
Risiken getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise
Häufigkeit (Eintrittsfrequenz).
Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle
beziehungs weise schadensfreien Risikoereignisse noch die
Erkennt nisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung
der Frühwarnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken
auf.
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken wird jährlich
entsprechend dem aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatz
Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kenn-
zahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beob-
achtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können.
Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der
NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank.
Die schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung,
die Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software
mit einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen
Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus
wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren
risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme
beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren
Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt
dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme
(zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff),
bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen.
Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Gescfts-
aktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem
eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess, der
insbesondere eine detaillierte Risikoanalyse als Grundlage einer
möglichen Auslagerungsentscheidung zur Begrenzung von Aus-
lagerungsrisiken umfasst.
Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken
hinsichtlich der Themenfelder (MaRisk- und WpHG-)Compliance,
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie sons-
51/56
Anlage 1.4
Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in den
Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis von
versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck), die
für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuerbehör-
den anerkannt sind.
Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in
ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein
VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird
für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen
Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse
zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden
Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber
hinaus werden zusätzlich die Invalidisierungswahrscheinlich-
keiten modifiziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das
Szenario mit den größten Auswirkungen für die Bank heran-
gezogen.
5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegen-
über den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegen-
über den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unter-
scheidung zwischen Limit und Auslastung vor.
5.9.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum
Stichtag 160 Mio. € (Vj. 140 Mio. €).
ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen
allokierte ökonomische Kapital somit im Jahresverlauf konstant
ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und Auslastung
statt.
5.8.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum
Stichtag 115 Mio. € (Vj. 110 Mio. €).
5.9 Pensionsrisiko
5.9.1 Definition
Mit Pensionsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich die
Notwendig keit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen
ergeben kann.
Die Pensionsverpflichtungen können sich insbesondere durch
Veränderungen der statistischen Annahmen hinsichtlich Invalidität
und Sterblichkeit erhöhen. Dies wird als Pensionsrisiko im ökono-
mischen Kapital berücksichtigt. Strategische Zinsänderungs-
risiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen sind im
Marktpreisrisiko integriert. Darüber hinaus werden Risiken aus
einer Änderung der Bewertungszinssätze in der Deckungsmasse
berücksichtigt.
5.9.2 Methoden
Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungs-
mathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeit-
lichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen,
erforderlich.
52/56
Anlage 1.4
Sofern erforderlich, kommt es im Rahmen des Strategieprozesses
,
der direkt vom Vorstand verantwortet wird, zu entsprechenden
Anpassungen.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung
zwischen Limit und Auslastung statt.
5.10.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko
beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich keine Änderungen.
5.11 Nachhaltigkeitsrisiko
5.11.1 Definition
Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller
Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen
Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung. Dabei umfasst das Nach-
haltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der Geschäfts-
tätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft („inside-
out“) als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen der
NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Sozialem und
Unternehmensführung („outside-in“).
5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung
Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das Nach-
haltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als Risiko-
treiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risikoarten zu
5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko
5.10.1 Definition
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das Wirt-
schaftsumfeld (Markt beziehungsweise Nachfrageverhalten) oder
die rechtlichen beziehungsweise politischen Rahmenbedingungen
ändern und sich infolgedessen die Erträge reduzieren. Das Kosten
-
risiko ist die Gefahr, dass die geplanten Personal- und Sachkosten
überschritten oder ungeplante Kosten wirksam werden.
Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als
nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt zur Vervollständi-
gung der Steuerung der Risikotragfähigkeit eine Unterlegung mit
ökonomischem Kapital.
5.10.2 Methoden
Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen –
kon sistent zu anderen Risikoarten – einjährigen Risikohorizont
ein Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Gescftsjahre
seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus
Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen
Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung
bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum
gewählten Konfidenzniveau abgeleitet.
5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken
erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu gehört
insbesondere die Überprüfung der internen und externen
Prämis sen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen.
53/56
Anlage 1.4
Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss
basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten,
wobei die Detailtiefe – unter Würdigung der Aspekte der Wesent-
lichkeit – im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird.
Zusätzlich wird der Risikoausschuss derzeit monatlich über die
aktuelle Risikosituation der Bank im Rahmen der Corona- Pandemie
informiert. Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichtspunkten
wesentlichen außerordentlichen Ereignissen eine unverzügliche
(Ad-hoc-) Berichterstattung.
subsumieren und damit über diese abbildbar. In den Nachhaltig-
keitsleitlinien der Bank wird das Nachhaltigkeitsrisiko bereits
über Vergabe- und Ausschlusskriterien für Förderdarlehen und
Kapitalmarktinvestitionen berücksichtigt. Der Anteil der Länder
oder Branchen, die verstärkt Umwelt-, Sozial- oder Unternehmens-
führungsrisiken ausgesetzt sind, wird regelmäßig analysiert und
quartalsweise im monatlichen Risikoreport sowie im Risikoaus-
schuss berichtet.
5.12 Berichterstattung
Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk
die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung
sowohl an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sicher-
gestellt.
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand
sowohl auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarkt-
gescft. Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie
Überschreitungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-,
Kontra henten- und Emittentenlimiten.
Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die
Themen bereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken,
Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und
Ergebnisentwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion
der Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem stan-
dardisierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung um
risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird vierteljährlich
über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf Gesamtbank-
ebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet.
54/56
Anlage 1.4
ermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich Risiko-
controlling verantwortlich.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der
Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe
Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen
sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und
seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regel-
mäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und
vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der
NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die
Rechnungslegungsunterlagen werden seit dem Berichtsjahr 2020
im einheitlichen elektronischen Format für Jahresfinanz berichte
nach dem European Single Electronic Format (ESEF) auf der
Internetseite der Bank offengelegt. Darüber hinaus erfolgt eine
Veröffentlichung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen
im elektronischen Bundesanzeiger.
Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage
der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetz-
buchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),
in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und
nieder gelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig
aktualisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die
Bescf tigten über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar
erreichbar und bindend.
6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) der
NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
gens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt wird.
Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische
Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen sowie
externen Rechnungslegung.
Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unterhaltung
eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS obliegt
dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für die Um-
setzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit mit den
Bereichen Geschäftsunterstützung und Risikocontrolling.
Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle
erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten
Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen
Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie
für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich
erforder lichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche
Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik,
Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei
dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler
Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für die
handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und Ergebnis-
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Anlage 1.4
werden beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermit-
telten Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres-
und Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung
zusätzlich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten wer-
den in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der externen
und internen Rechnungslegung geklärt.
Die Interne Revision prüft regelmäßig und prozessunabhängig
die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und
informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss angemessen
über die Prüfungsergebnisse.
Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung und
dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK unter
anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und der
erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Ertei-
lung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestim-
mung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung
sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungsleistungen des
Abschlussprüfers.
Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung
auf Empfehlung des Verwaltungsrats / Prüfungsausschusses
gewählt.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwal-
tungsrats und der Gewährträgerversammlung über den Jahres-
abschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse
seiner Prüfung.
Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf
rechnungs legungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess-
und Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die
Steuerung und Überwachung von neuen Produkten koordiniert
der Bereich Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten
Prozesses. In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine
rechnungslegungsbezogene Analyse der Produkte und der damit
verbundenen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu
gewährleisten.
Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den
für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das
Rechnungswesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese
Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb
des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt.
Bescftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungs-
relevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr jeweili-
ges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte Berech-
nungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensionsver-
pflichtungen, externe Gutachter herangezogen.
Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vier-
augenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch
die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen
unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen system-
immanente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen
und Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der
Fehlervermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So
56/56
Anlage 1.4
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme
sowie die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK
erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen
Posten „Barreserve“ sowie „Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zuge-
lassen sind“. Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden
Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des
Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im
Zusam menhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von
Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung
aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den
Eigenkapitalgebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Über-
einstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Kapitalflussrechnung
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2021
Anlage 2
1/2
Mio. €
1. Periodenergebnis 5,5
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf
Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens −25,3
3. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 83,9
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 553,3
5. Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des
Anlagevermögens −191,8
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute −38,5
8. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kunden 1.929,2
9.
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen)
0,0
10. Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender
Geschäftstätigkeit 9,2
11. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten −284,8
12. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden −448,5
13. Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten −916,2
14. Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender
Geschäftstätigkeit −1.668,2
15. Zinsaufwendungen / Zinserträge −668,9
16. Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten
17. Ertragsteueraufwand / -ertrag 17,2
18. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 3.157,6
19. Gezahlte Zinsen −2.215,1
Mio. €
20. Außerordentliche Einzahlungen
21. Außerordentliche Auszahlungen
22. Ertragsteuerzahlungen −6,8
23. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit −708,2
24. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 595,0
25. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −55,7
26. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
27. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −2,3
28. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0
29. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen −0,4
30. Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo)
31. Cashflow aus Investitionstätigkeit 536,6
32. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,6
33. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen
34. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter −6,9
35. Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo)
36. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit −6,3
37. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds −177,9
38. Sonstige Änderungen des Finanzmittelfonds
39. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.301,3
40. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4.123,4
Anlage 2
2/2
Eigenkapitalspiegel
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2021
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
satzungsmäßige
Rücklagen
andere
Gewinnrücklagen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Stand am 31.12.2019 17.000,0 728,7 36,1 219,6 17.984,4
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 6,9 6,9
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −6,9 −6,9
Stand am 31.12.2020 17.000,0 729,3 36,1 219,6 17.985,0
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 5,5 5,5
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −5,5 −5,5
Stand am 31.12.2021 17.000,0 729,9 36,1 219,6 17.985,6
1/1
Anlage 3