Lagebericht
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2024
ihres Auftrags nutzt die NRW.BANK die hierdurch eröffneten
Möglichkeiten zur Refinanzierung über den internationalen
Kapital markt und ist als verlässlicher Marktteilnehmer etabliert.
Die NRW.BANK erwirtschaftet eigene Erträge im Rahmen ihrer
konservativen Investmentstrategie und setzt diese für das Förder-
geschäft, die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Bank –
auch im Sinne der Schaffung eigener unverzinslicher Rücklagen
und Reserven – sowie für die Unterhaltung des Bankbetriebs ein.
Die Unterstützung der Förderung aus eigener Kraft, zum Beispiel
zur Zinsvergünstigung von Förderdarlehen, ist ein wesentlicher
Bestandteil des Geschäftsmodells der NRW.BANK. Als Förder-
instrumente im Bankgeschäft finden insbesondere Darlehen mit
im Vergleich zum allgemeinen Marktniveau günstigen Zinskon-
ditionen, langfristigen Zinsbindungsmöglichkeiten und / oder
Tilgungsnachlässen sowie Risikoteilungen mit Hausbanken und
die Bereitstellung von Eigen- und Mezzanine-Kapital Anwendung.
Über das klassische Bankgeschäft hinaus bietet die NRW.BANK
ferner Beratungsangebote und Zuwendungen für Initial- oder
Begleitkosten an und übernimmt als Partnerin des Landes Dienst
-
leistungsfunktionen in der Zuschussförderung. Mit dem Jahres-
abschluss 2023 wurde innerhalb der Vorsorgereserven gemäß
§ 340g HGB erstmals ein Förderfonds gebildet, aus dem die
Mittel für eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe und Zuwen-
dungen für Initial- oder Begleitkosten bereitgestellt werden.
Dieser wird nicht auf das bankaufsichtsrechtliche Kernkapital
angerechnet.
1 Grundlagen der NRW.BANK als Förderbank für Nordrhein-
Westfalen
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Sie unterstützt im öffentlichen Auftrag ihren Eigentümer und
Gewährträger, das Land Nordrhein-Westfalen, bei der Erfüllung
seiner Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-,
Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik. Die NRW.BANK führt
ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berück-
sichtigung des Gemeinwohls auf nicht wettbewerblicher und
nicht gewinnorientierter Basis. Für ihr Fördergeschäft nutzt die
NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten und
bringt hierbei insbesondere kreditwirtschaftliche Expertise in
den Förderprozess ein.
1.1 Geschäftsmodell
Das Geschäftsmodell der NRW.BANK, einer weitgehend
haushaltsunabhängigen Förderbank, dient der Umsetzung
ihres öffentlichen Förderauftrags. Nach dem Gesetz über die
NRW.BANK (NRW.BANK G) ist sie als rechtlich selbstständige
Förderbank mit wettbewerbsneutralem Fördergeschäft dauerhaft
mit den Haftungsinstrumenten Anstaltslast und Gewährträger-
haftung ausgestattet und verfügt über eine explizite, gesetzlich
verankerte Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers. Ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank ist unzulässig.
Die NRW.BANK ist damit jederzeit in der Lage, kurzfristig im
notwendigen Umfang Liquidität zu generieren. Für die Erfüllung
1/57
Nachhaltigkeitsstrategie konkretisiert die in den Grundsätzen
festgelegte strategische Ausrichtung der Bank und mündet in der
quantitativen Geschäftsplanung.
Der Vorstand der NRW.BANK steht in stetiger, enger Abstimmung
mit den weiteren Gremien der Bank und gewährleistet die adres-
sa ten gerechte Transparenz bei der Durchführung und Weiterent-
wicklung ihrer Aufgaben und Strategie.
Die Gesamtbankstrategie ist am öffentlichen Auftrag der
NRW.BANK ausgerichtet, das Land Nordrhein-Westfalen und
seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstzen sowie der Landesregierung als erster
Ansprechpartner in finanzwirtschaftlichen Themen und Förder-
Die NRW.BANK berücksichtigt bei der Ausgestaltung ihrer
Förderung bestehende Angebote der Bundesförderinstitute und
unterstützt eine Nutzung von Fördermitteln des Bundes sowie
europäischer Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen.
1.2 Ziele und Strategie
Die Gesamtbankstrategie besteht aus den Grundsätzen, die
gemäß Satzung von der Gewährträgerversammlung beschlossen
werden, und aus der vom Vorstand beschlossenen Strategie
gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk). Sie wird in einem rollierenden Verfahren für einen
vierjährigen Planungszeitraum beschlossen. Die Grundsätze der
Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik bilden den Rahmen des
strategischen Handelns. Die Geschäfts-, Förder-, Risiko- und
Grundsätze der
Quantitative Geschäftsplanung
Beschluss der
Gewährträger-
versammlung
(gem. Satzung)
Strategie gem.
MaRisk
Zuständigkeit des
Vorstands unter
Einbeziehung des
Verwaltungsrats und
seiner Aus schüsse
Geschäfts- bzw.
Ressourcenstrategie
Förderstrategie Risikostrategie
Förderpolitik
RisikopolitikGeschäftspolitik
Nachhaltigkeitsstrategie
2/57
dies die Verbesserung der Finanzierungssituation für die mittel-
ständische Wirtschaft und die Schaffung von Förderimpulsen
zugunsten von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie
für Gründungen. Langfristige Ziele im Feld Wohnraum sind unter
anderem die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Stärkung
von Wohnquartieren. Zentrale Zielsetzung im Förderfeld Infra-
struktur / Kommunen ist die Stärkung der Infrastruktur, speziell
über die Schaffung von Förderimpulsen zugunsten der techni-
schen und sozialen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der
Liquidität und Investitionsfähigkeit der nordrhein-westfälischen
Kommunen. Die Förderung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet
sich angesichts der übergreifenden Bedeutung der Thematik als
langfristige Zielsetzung in allen drei Förderfeldern. In prozessualer
Hinsicht ist die NRW.BANK einer effizienten Ausgestaltung ihres
Fördergeschäfts verpflichtet.
Die mittelfristige Schwerpunktsetzung im Fördergeschäft wird
innerhalb der Förderstrategie über die strategischen Fokusthemen
festgelegt, welche die konkreten inhaltlichen und prozessualen
Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des Fördergeschäfts defi-
nieren. Im Rahmen der Förderstrategie 2024 bis 2027 standen
im Berichtsjahr inhaltlich die Unterstützung von Transformations-
prozessen sowie die Stärkung der sozialen Teilhabe im mittel-
fristigen Fokus. Diese Schwerpunktsetzung beinhaltete einerseits
die stärkere Ausrichtung des Förderangebots auf die Themen-
komplexe Nachhaltigkeit und Digitalisierung / Innovation. Anderer-
seits sollte neben dem Ausbau und der Optimierung der Förde-
rung bezahlbaren Wohnraums das Förderportfolio im Bereich der
sozialen Infrastruktur insbesondere in den Bereichen Bildung,
Betreuung und Gesundheit weiterentwickelt werden. Prozessual
fragen zur Verfügung zu stehen. Wesentliche Geschäftsaktivitäten
im Sinne der MaRisk sind das Fördergeschäft und das die
Förder aktivitäten unterstzende Kapitalmarktgeschäft (Förder-
hilfsgeschäft).
Kern der Gesamtbankstrategie ist die Förderstrategie, worin die
hervorgehobene Bedeutung des Fördergeschäfts zum Ausdruck
kommt. In der Geschäfts- beziehungsweise Ressourcenstrategie
werden die Kapitalmarktstrategie mit ihren Teilstrategien
Liquiditäts managementstrategie, Refinanzierungsstrategie und
Investment- / Handelsbuchstrategie sowie ressourcenbezogene
Themen, wie zum Beispiel Personal und IT, formuliert. Die
Risiko strategie schreibt die risikorelevanten Aspekte fest und ist
mit der Förder- und der Geschäftsstrategie verzahnt.
Nachhaltigkeit ist für die NRW.BANK ein zentrales Leitmotiv
und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen
Entscheidungen. Die querschnittlich und übergreifende Nach-
haltigkeitsstrategie umfasst die strategische Ausrichtung, die
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit, das Nachhaltigkeits-
management sowie die Nachhaltigkeitskommunikationsformate.
Die Förderstrategie gibt die zentralen Zielsetzungen und Schwer-
punktsetzungen für die Weiterentwicklung des Fördergeschäfts
der NRW.BANK vor. Grundlegend ist ein themenorientierter
Ansatz, der das Fördergeschäft in die drei Förderfelder Wirt-
schaft, Wohnraum sowie Infrastruktur / Kommunen unterteilt.
Für alle drei Förderfelder bestehen langfristige inhaltliche Ziel-
setzungen: Im Förderfeld Wirtschaft wird auf die Stärkung der
Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen abgezielt. Konkret beinhaltet
3/57
Verwaltungsaufwand, die Cost Income-Ratio (CIR) vor Förder-
leistung, die Bilanzsumme und das Geschäftsvolumen. Die ent-
sprechenden Budgetwerte werden im Rahmen der Gesamtbank-
steuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und
Prognoserechnungen unterzogen, um entsprechende Steuerungs-
impulse setzen zu können.
Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im aktuellen Geschäftsjahr
ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Unter dem Begriff
der Förderleistung werden die monetären und nichtmonetären
Leistungen der NRW.BANK zur Erfüllung ihres Förderauftrags
sowie zur Unterstützung der wirtschafts- und strukturpolitischen
Ziele ihres Eigentümers subsumiert. Die operativen Erträge um-
fassen den Zins- und Provisionsüberschuss, das Handelsergebnis
sowie das sonstige betriebliche Ergebnis. Der Verwaltungs-
aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand
zusammen.
Bei der CIR vor Förderleistung wird der Verwaltungsaufwand
ohne Förderaufwand in Relation zu den Größen Zins- und
Provisions überschuss vor Förderleistung gesetzt. Die CIR reflek-
tiert die Entwicklung von Kosten-Ertrags-Relationen und dient
daher der Effizienzmessung. Um keine dem Förderzweck wider-
sprechenden Anreize zu setzen und um die CIR mit anderen
(Förder-)Instituten vergleichbar zu machen, erfolgt eine Bereini-
gung um die Förderleistung.
Das Geschäftsvolumen errechnet sich aus der Bilanzsumme, den
Eventualverbindlichkeiten, den anderen Verpflichtungen sowie
dem Verwaltungsvermögen.
lagen die mittelfristigen Schwerpunkte insbesondere darauf,
den Mehrwert der NRW.BANK für die Landes förderung zu
steigern und die Wirkungsorientierung der Förderaktivitäten
der NRW.BANK weiterzuentwickeln.
Der nichtfinanzielle Bericht der NRW.BANK wird als eigenes
Kapitel im Finanzbericht veröffentlicht. Dieser erfolgt unter der
freiwilligen Anwendung der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS), mit Ausnahme der Angaben gemäß Artikel 8
der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung).
Der Finanzbericht der NRW.BANK ist abrufbar unter:
http://www.nrwbank.de/Finanzpublikationen.
1.3 Steuerungssystem
Die NRW.BANK nutzt für ihre Steuerung grundsätzlich bank-
betrieblich übliche und erprobte Steuerungskonzepte und
Metho den. Das Zielsystem der NRW.BANK orientiert sich an der
dauerhaften Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen als
Gewährträger bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen
Aufgaben.
Als Rahmenbedingung für die Steuerung ist die dauerhafte
Erhaltung des Substanzwerts der Bank festgelegt. Die NRW.BANK
definiert den Substanzwert als bilanzielles Eigenkapital in all
seinen Komponenten zuzüglich der Vorsorgereserven.
Wesentliche Kenngrößen (finanzielle Leistungsindikatoren)
für die Steuerung sind neben dem Neuzusagevolumen und der
Förderleistung im Fördergeschäft die operativen Erträge, der
4/57
keiten vieler Betriebe. Gerade die energieintensiven Unter-
nehmen, die in Nordrhein-Westfalen einen größeren Beitrag zur
Wirtschaftsleistung liefern als in anderen Bundesländern, sind
auf Planbarkeit bei der Energieverfügbarkeit, aber auch bei der
Preisentwicklung angewiesen, um ihre Investitionsentschei-
dungen treffen zu können.
Angesichts der verschlechterten Wettbewerbsposition lieferte
der Außenhandel keine gesamtwirtschaftlichen Wachstums-
impulse. Die Exporte schrumpften insgesamt betrachtet um
1,
0%. Besonders die Ausfuhren nach China und in die Europäische
Union gingen deutlich zurück, während gegen Jahresende ange-
sichts drohender Zollerhöhungen gewisse Vorzieheffekte bei den
Ausfuhren in die USA zu beobachten waren. Auch die Ausfuhren
der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen waren wie die deutschen
Exporte angesichts der sinkenden Wettbewerbsfähigkeit zum
Ende des vergangenen Jahres rückläufig. Die Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen büßten Marktanteile auf wichtigen Absatz-
märkten ein.
Die Wirtschaftskrise führte im Jahr 2024 zu einem deutlichen
Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Diese erreichten laut
Creditreform den höchsten Stand seit 2015 und überstiegen damit
erstmals wieder das Vor-Corona-Niveau. Junge Unternehmen (bis
zu zwei Jahre am Markt) verzeichneten einen besonders starken
Zuwachs bei den Insolvenzen von fast 40%. Ältere Unternehmen
(über zehn Jahre) meldeten einen Anstieg von 21,9%. Insgesamt
waren 58,2% der insolventen Unternehmen höchstens zehn
Jahre aktiv.
Angesichts der immer noch erhöhten Finanzierungskosten sowie
der ausgeprägten wirtschaftspolitischen Unsicherheit fuhren die
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein-Westfalen
Die noch im Frühjahr 2024 bestehenden Erwartungen einer
sich langsam verstärkenden Erholung der deutschen Wirtschaft
haben sich nicht erfüllt. Die leicht positive Entwicklung im
Dienstleistungssektor reichte gerade aus, um die fortgesetzten
Rückgänge im Industrie- und Baubereich zu kompensieren. Bis
zum Jahresende setzte sich die Wirtschaftsflaute in Deutschland
fort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im Gesamtjahr leicht
um 0,2%.
Zu Jahresbeginn lagen die Hoffnungen für die gesamtwirtschaft-
liche Entwicklung auf dem privaten Konsum. Dieser konnte
die Wirtschaft im ersten Halbjahr zwar stzen, die erhoffte
Belebung blieb aber trotz kräftig gestiegener Realeinkommen
aus. Die privaten Haushalte zeigten in Deutschland und Nordrhein -
Westfalen angesichts der zunehmenden Verunsicherung über die
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie vermehrter
Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz eine deutlich spürbare
Kaufzurückhaltung.
Die Industrie kam ebenfalls nicht in Schwung, der Druck auf die
Unternehmen hat sich im Verlauf des Jahres weiter erhöht. Es gab
vermehrt Meldungen über Stellenabbau und Werksschließungen.
Neben der schwachen Konjunktur wirkten sich dabei auch struk-
turelle Probleme negativ aus. So belasten unter anderem die im
internationalen Vergleich hohen Energie- und Produktionskosten
in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit und verschärfen zusam
-
men mit dem Fachkräftemangel die wirtschaftlichen Schwierig-
5/57
1,6% im Spätsommer ihren vorläufigen Tiefpunkt. Damit lag sie
erstmals seit Frühjahr 2021 unter dem Zielwert der Europäischen
Zentralbank (EZB) von 2%. Dafür verantwortlich waren vor allem
Basis effekte und günstigere Energiepreise. Gegen Jahresende
erhöhte sich die Inflationsrate dann wieder auf 2,6%. Vor allem
Dienstleistungen verteuerten sich überdurchschnittlich. Hier
machten sich die kräftigen Steigerungen der Lohnkosten auf-
grund der höheren Arbeitsintensität deutlich bemerkbar. Im
Jahresdurchschnitt lag die Teuerungsrate in Deutschland bei
2,2%, nachdem sie im Durchschnitt des Jahres 2023 noch bei
5,9% gelegen hatte.
2.1.2 Finanzmärkte
Im ersten Halbjahr 2024 verharrten die Leitzinsen auf dem zum
Jahresende 2023 erreichten Niveau. Der Hauptrefinanzierungs-
satz betrug 4,5% und der EZB-Einlagensatz 4,0%. Als sich im
Euroraum und in Deutschland immer stärker ein dauerhafter
Rückgang der Inflation in Richtung des Zielwerts der EZB von
mittelfristig 2% abzeichnete, lockerte die EZB ihre Geldpolitik
erstmals im Juni 2024. Auf den ersten Senkungsschritt folgten
drei weitere im September, Oktober und Dezember um je
0,25 Prozentpunkte.
Eine Besonderheit gab es bei der Festlegung des EZB-Haupt refi-
nan zierungs- sowie des Spitzenrefinanzierungssatzes. Beide wur-
den gemäß der im März 2024 veröffentlichten Änderung des geld-
politischen Handlungsrahmens der EZB am 18. September zusätz-
lich um 0,35 Prozentpunkte abgesenkt. Damit schmolz der Abstand
zwischen dem Hauptrefinanzierungs- und dem Einlagen satz von
0,50 Prozentpunkte auf 0,15 Prozentpunkte sowie entspre chend
vom Spitzenrefinanzierungs- zum Einlagensatz auf 0,40 Pro zent-
punkte. Das Vorgehen der EZB zielt darauf ab, die Entwicklung
Unternehmen ihre Investitionen stärker zurück als erwartet. Zu
der schwachen Investitionstätigkeit dürfte zudem auch die seit
Längerem niedrige Kapazitätsauslastung beigetragen haben. Laut
Umfragen des ifo Instituts ist diese seit Oktober 2022 rückläufig
und liegt mittlerweile ganz erheblich unter ihrem langfristigen
Durchschnitt. Hier schlägt sich der anhaltende Nachfragemangel
gut sichtbar nieder. Ein großer Teil der Unternehmen bewertet
die Auftragslage mittlerweile als ausgesprochen schlecht und
nennt die mangelnde Nachfrage als ein Produktionshemmnis.
Die Bauwirtschaft kämpfte weiterhin mit einer schwachen Nach-
frage nach Bauleistungen. Vor allem im Wohnungsbau machten
sich die noch erhöhten Finanzierungskosten negativ bemerkbar.
Insbesondere durch die in den Jahren 2022 und 2023 gestiegenen
Zinsen wurden viele Bauprojekte hinfällig. Neben den weiterhin
hohen Kreditkosten dämpften auch die anhaltend hohen Baukosten
die Investitionen. Laut ifo Institut berichteten mehr als die Hälfte
der Bauunternehmen von Auftragsmangel, wozu auch die bis
zuletzt hohe Anzahl an Auftragsstornierungen beigetragen hat.
Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft erreichte im
Jahres verlauf zunehmend den Arbeitsmarkt. Das Wachstum der
Erwerbstätigkeit kam nahezu zum Erliegen und die Arbeitslosen-
quote stieg um 0,3 Prozentpunkte auf 6% im Jahresdurchschnitt.
Im verarbeitenden Gewerbe gab es zudem seit Juli einen erheb-
lichen Anstieg der angezeigten Kurzarbeit. Außerdem signalisierte
der Rückgang der offenen Stellen eine sinkende Einstellungs-
bereitschaft der Unternehmen. Mehrere große Industrieunter-
nehmen kündigten bereits Entlassungen an.
Die Teuerung entwickelte sich 2024 uneinheitlich. Seit Jahres-
beginn sank die Inflationsrate zunächst deutlich und erreichte mit
6/57
jähriger deutscher Staatsanleihen schwankte zwischen 2% und
2,7%. In der ersten Jahreshälfte stieg die Bundrendite unter
dem Eindruck einer sich verbessernden Wirtschaftsstimmung
sukzessive an. Ein weiterer wichtiger Treiber war die Aufwärts-
bewegung des amerikanischen Zinsniveaus. Ihren Gipfel erreichte
die zehnjährige Bundrendite im Kontext der Auflösung des Parla-
ments und der Neuwahlen in Frankreich im Juni und Juli 2024.
In der zweiten Jahreshälfte kam es hingegen tendenziell zu einem
Renditerückgang. Hier belasteten die eingetrübten Konjunktur-
aussichten und die zurückgehende Inflation die Entwicklung. Die
inverse Zinsstruktur endete im zweiten Halbjahr 2024, das heißt,
kurzlaufende Bundesanleihen rentierten wieder niedriger als ihre
langlaufenden Pendants.
2.2 Geschäftsverlauf
Die NRW.BANK blickt auf ein Geschäftsjahr mit herausfordernden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen an den
Finanzmärkten zurück.
Im Fördergeschäft konnte die NRW.BANK für das Jahr 2024 mit
11,4 Mrd. € (Vj. 11,8 Mrd. €) erneut ein Neuzusagevolumen
oberhalb der Erwartungen erreichen und an das Vorjahresergebnis
anknüpfen. Das hohe Neuzusagevolumen ist im Wesentlichen auf
Nachfragesteigerungen im Förderfeld Wohnraum zurückzuführen,
das sich überplanmäßig entwickelte und im Vergleich zum Vorjahr
nochmals zulegen konnte. Nachfragerückgänge in den beiden
anderen Förderfeldern gegenüber dem Vorjahr wurden so weit-
gehend kompensiert. Die Entwicklung der Nachfrage in den drei
Förderfeldern stellt sich damit erneut sehr unterschiedlich dar.
Die wohnwirtschaftlichen Angebote der NRW.BANK profitierten
im Berichtsjahr von Programmoptimierungen und erhöhten
der Geldmarktzinsen in einem engen Band nahe am Einlagensatz
zu halten und damit die kurzfristigen Zinsschwankungen auf dem
Interbankenmarkt zu senken. Zum Ende des Jahres betrug der
Hauptrefinanzierungssatz 3,15% und der EZB-Einlagensatz 3%.
Während die EZB über die Senkung der Leitzinsen die Geld-
politik lockerte, setzte sie ihren Straffungskurs bei den Ankauf-
programmen fort. Die Reinvestition von Vermögenswerten wurde
im „Asset Purchase Programme“ (APP) bereits 2023 beendet.
Ende 2024 wurden noch 2,7 Billionen € in diesem Programm
an Vermögenswerten gehalten. Die EZB fuhr auch das „Pandemic
Emergency Purchase Programme“ (PEPP) im zweiten Halb-
jahr 2024 herunter. Durchschnittlich legte sie 7,5 Mrd. € pro
Monat an auslaufenden Wertpapieren nicht wieder an. Zum
Jahres ende 2024 wurde die Reinvestition von Vermögenswerten
in diesem Programm vollständig eingestellt. Im Bestand waren hier
Ende Dezember noch 1,7 Billionen €. Die gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte (GLRG/TLTRO) wurden von den Banken
und Kreditinstituten 2024 fast vollständig zurück gezahlt.
Der Bilanzabbau der EZB hat 2024 nur geringe Spuren auf den
Märkten für Staats- und Unternehmensanleihen hinterlassen.
Auffällig war aber der Anstieg der zehnjährigen Bundrendite über
den entsprechenden Swapsatz im November. Dahinter stand
die geringere Nachfrage nach deutschen Staatstiteln aufgrund
des vorzeitigen Endes der Ampelregierung. Kurzzeitig war der
Nimbus von deutschen Staatsanleihen als sicherer Anlagehafen
angekratzt, was durch den Wegfall der EZB-Anleihekäufe stärker
zum Vorschein kam.
Auf das Gesamtjahr 2024 zurückblickend, bewegte sich der Drei-
Monats-Euribor eng am EZB-Einlagensatz und die Rendite zehn-
7/57
Wohnen, in dem aufgrund eines Förderstopps bei der KfW die
Förderleistung temporär bis ins erste Quartal 2024 erhöht
worden ist.
Im Berichtsjahr 2024 hat die NRW.BANK ihr Förderangebot im
Feld Infrastruktur / Kommunen mit der Einführung eines neuen,
breit angelegten Programms zur Förderung von Infrastruktur-
vorhaben neu strukturiert. Das neue Programm fasst vorherige
Einzelprogramme unter einem gemeinsamen Dach zusammen
und bietet für Vorhaben in Bezug auf erneuerbare Energien,
Klima, Breitband und Bildung jeweils spezifische Förderfenster
mit erhöhter Zinsvergünstigung. Unternehmen wird seit Septem-
ber 2024 in ausgewählten Angeboten der Wirtschaftsförderung
erstmals über ein neu entwickeltes Anreizsystem ein Bonus in
Form einer zusätzlichen Zinsvergünstigung gewährt, wenn sie
besondere Anstrengungen zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-
Emissionen aufweisen. Klimaorientiertes Handeln erfährt so eine
gesonderte Honorierung in der Förderung. Im Jahr 2024 hat die
NRW.BANK ferner ihr bestehendes Mezzanine-Kapital-Angebot
für junge innovative Start-ups um ein neues Angebot von Wandel-
darlehen für Brückenfinanzierungen bis zur Aufnahme (neuer)
Beteiligungskapitalgeber erweitert.
Aus Sicht der NRW.BANK ist die Geschäftsentwicklung im
Jahr 2024 insgesamt positiv verlaufen. Die Vermögens-, die
Finanz- und die Ertragslage sind geordnet. Die Bank erzielte ein
positives Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungs-
ergebnis, konnte die Vorsorgereserven für allgemeine Bank-
risiken beziehungsweise die bankaufsichtsrechtlichen Eigen-
mittel weiter stärken und die Mittel für die Ausweitung des
Förderinstrumentariums („Förderfonds“) erhöhen.
Förder impulsen. Die öffentliche Wohnraumförderung nach dem
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) konnte ferner mit 2,2 Mrd. €
ihr hohes Vorjahresergebnis (Vj. 2,1 Mrd. €) nochmals leicht
übertreffen. Hier wirkten sich auch die Tilgungsnachlässe aus
Landesmitteln positiv aus. Im Förderfeld Wirtschaft wurde die
Nachfrage weiterhin durch die niedrige Investitionsneigung von
Unternehmen belastet. Rückgänge verzeichnete vor allem die
Nachfrage nach breit angelegten, gering subventionierten Förder-
angeboten für Investitionen und Betriebsmittel. Die Nachfrage
nach stärker zinsvergünstigten Spezialprogrammen zugunsten
von Vorhaben der digitalen und ökologischen Transformation
fiel hingegen weitgehend stabil aus. Gleiches gilt für Risiko-
beteiligungen der NRW.BANK über Konsortialfinanzierungen,
die wie im Vorjahr stark nachgefragt wurden. Beihilferechtliche
Restriktionen und regulatorische Unsicherheiten für Infra-
strukturvorhaben im Energiesektor belasteten die Nachfrage
im Förderfeld Infrastruktur / Kommunen.
Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2024 eine ergebniswirksame
Förderleistung in Höhe von 210,2 Mio. € abgerufen, die im
Rahmen der Erwartungen lag und damit im Vergleich zum
Vorjahr nahezu verdoppelt werden konnte (Vj. 106,4 Mio. €).
Diese deutliche Erhöhung geht einerseits auf die im Vorjahr
vorgenommenen Anhebungen von Zinsvergünstigungen in aus-
gewählten wirtschafts- und wohnwirtschaftlichen Angeboten,
andererseits auf im Berichtsjahr erhöhte Zinsvergünstigungen
in der Kommunalförderung für Vorhaben mit Klimabezug oder
zur Unterbringung von Flüchtlingen zurück. Hervorzuheben ist
in diesem Kontext auch das Programm NRW.BANK.Nachhaltig
8/57
Die Bilanzsumme lag mit 161,8 Mrd. € (Vj. 161,3 Mrd. €) und
das Geschäftsvolumen mit 184,6 Mrd. € (Vj. 183,4 Mrd. €)
gering fügig oberhalb der Planung.
Die operativen Erträge fielen mit 654,1 Mio. € (Vj. 874,4 Mio. €)
wie erwartet spürbar geringer als im Vorjahr aus. Grund hierfür
war vor allem eine deutlich höhere Förderleistung. Zudem ging
das Zinsergebnis aus dem Beteiligungsgeschäft zurück. Die zins
-
unabhängigen Aufwendungen aus der Bewertung der Personal-
verpflichtungen fielen aufgrund des Tarifabschlusses erheblich
höher als prognostiziert aus.
Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich mit −359,0 Mio. €
(Vj. −306,0 Mio. €) wie erwartet deutlich.
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung stieg aufgrund
niedrigerer operativer Erträge und eines höheren Verwaltungs-
aufwands stärker als erwartet auf 40,7% (Vj. 32,5%).
Die betriebswirtschaftliche Darstellung der Ertragslage nach
Segmenten gliedert sich wie folgt:
Programmförderung
Sonstige Förderung /
Liquiditätssteuerung Stäbe / Dienste NRW.BANK
Ertragslage nach Segmenten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Zinsüberschuss 93,9 252,3 439,4 434,3 133,2 130,6 666,5 817,2
Provisionsüberschuss 24,7 28,8 48,8 50,4 −4,4 −4,4 69,1 74,8
Handelsergebnis 0,0 0,0 0,1 −0,5 0,0 0,0 0,1 −0,5
Sonstiges betriebliches Ergebnis 8,1 5,4 0,6 0,1 −90,3 −22,6 −81,6 −17,1
Operative Erträge 126,7 286,5 488,9 484,3 38,5 103,6 654,1 874,4
Personalaufwand −55,8 −55,2 −8,5 −8,3 −163,9 −124,5 −228,2 −188,0
Sachaufwand −57,3 −52,2 −37,3 −35,8 −36,2 −30,0 −130,8 −118,0
Verwaltungsaufwand −113,1 −107,4 −45,8 −44,1 −200,1 −154,5 −359,0 −306,0
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewertungsergebnis 13,6 179,1 443,1 440,2 −161,6 −50,9 295,1 568,4
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis −80,7 −33,8 −37,5 −83,2 −172,4 −442,4 −290,6 −559,4
Ertragsteuern −0,4 −0,8 0,9 −1,4 −0,3 −2,2 0,2 −4,4
Jahresüberschuss / -fehlbetrag −67,5 144,5 406,5 355,6 −334,3 −495,5 4,7 4,6
9/57
Provisionsüberschuss
Zum Provisionsüberschuss in Höhe von 69,1 Mio. € (Vj. 74,8 Mio. €)
trugen zu einem großen Teil Erträge aus dem Kreditersatzgeschäft
bei. Die NRW.BANK tritt bei diesen Geschäften als Sicherungs-
geber (Verkauf von Absicherungen) auf.
Handelsergebnis
Die NRW.BANK nimmt in sehr geringem Umfang kurzfristige
Handelsbuchgeschäfte vor. Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich
daraus ein Handelsergebnis von 0,1 Mio. € (Vj. −0,5 Mio. €).
Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug −81,6 Mio. €
(Vj. −17,1 Mio. €). Als Folge der gestiegenen durchschnittlichen
Rechnungszinssätze reduzierten sich die zinsbedingten Aufwen-
dungen aus der Bewertung der Personalverpflichtungen auf ins-
gesamt −9,8 Mio. € (Vj. −15,5 Mio. €). Gegenläufig entstanden
deutlich höhere zinsunabhängige Aufwendungen in Höhe von
85,1 Mio. € (Vj. −11,4 Mio. €) für Pensions- und Beihilferück-
stellungen für Beschäftigte und Pensionäre der Portigon AG,
die einen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen haben. Im Vergleich zum
Vorjahr führte vor allem der Tarifabschluss der öffentlichen
Banken dazu, dass es zu spürbar höheren Aufwendungen für
Altersversorgung kam.
Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand der NRW.BANK erhöhte sich auf
−359,0 Mio. € (Vj. −306,0 Mio. €).
Die Segmentberichterstattung gibt einen weiteren Einblick in
die Unternehmenssteuerung und leitet sich aus dem internen
Management-Informations-System ab. Die Bildung der Segmente
folgt der Organisationsstruktur der Bank.
Das Segment Programmförderung besteht aus den Bereichen
Wohnraumförderung, Förderprogrammgeschäft, Spezialfinanzie-
rungen, Eigenkapitalfinanzierungen, Zuschussförderung sowie
Förderberatung und Kundenbetreuung.
Dem Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung werden
das die Förderaktivitäten unterstützende Kapitalmarktgeschäft
(Förderhilfsgeschäft) sowie die kommunalen Direktfinanzierungen
in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das Segment Stäbe / Dienste setzt sich aus den Dienst- und
Stabsbereichen wie beispielsweise Informationstechnologie
und Services, Risikocontrolling, Finanzen, Transformation und
Innovation sowie Unternehmensentwicklung einschließlich der
Beteiligungen im öffentlichen Interesse zusammen.
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss der NRW.BANK lag mit 666,5 Mio. € vor
allem aufgrund einer erwartungsgemäß viel höher als im Vorjahr
ausgefallenen Förderleistung sowie höherer Refinanzierungs-
aufwendungen und rückläufiger Ausschüttungserträge im
Beteiligungsgeschäft deutlich unter Vorjahr (Vj. 817,2 Mio. €).
10/57
Die NRW.BANK nutzte wie in den Vorjahren das operative
Ergebnis zur Dotierung der Vorsorgereserven in Höhe von
225,3 Mio. € (Vj. 481,0 Mio. €). Der innerhalb der Vorsorge-
reserven gemäß § 340g HGB im Jahr 2023 aufgelegte Förder-
fonds wurde mit 95,0 Mio. € (Vj. 150,0 Mio. €) dotiert. Dieser
Förderfonds wird nicht auf das bankaufsichtsrechtliche Kern-
kapital angerechnet und steht in Höhe von nunmehr 245,0 Mio. €
für die vorgesehenen Förderzwecke zur Verfügung.
Jahresüberschuss
Die NRW.BANK weist im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 4,7 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) aus. Wie in den
Vorjahren entspricht der Jahresüberschuss exakt dem Zinsdienst
gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK, der zur Abführung
an den Bund vorgesehen ist.
Segmentergebnisse
Der Zinsüberschuss im Segment Programmförderung setzt sich
aus den Ergebnissen der Förderbereiche zusammen und belief
sich auf 93,9 Mio. € (Vj. 252,3 Mio. €).
Der Rückgang in diesem Segment resultierte vor allem aus
höherer Förderleistung in Form von Zinsvergünstigungen. Haupt-
sächlich trug das Programm NRW.BANK.Nach haltig Wohnen mit
56,1 Mio. € (Vj. 4,7 Mio. €) zu dem Anstieg bei. Hier wurde auf-
grund eines Förderstopps bei der KfW für dieses Programm die
Förderleistung temporär erhöht. Darüber hinaus wurde für die
Programme NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte mit 23,6 Mio. €
(Vj. 0,3 Mio. €) und NRW.BANK.Moderne Schule mit 18,8 Mio. €
(Vj. 7,3 Mio. €) deutlich mehr Förderleistung eingesetzt.
Der Personalaufwand fiel insbesondere bei der Altersversorgung
aufgrund der Auswirkungen des oben genannten Tarifabschlusses
auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen für originäre Be-
schäftigte der NRW.BANK höher als im Vorjahr aus. Des Weiteren
trugen tarifliche und individuelle Gehaltsanpassungen sowie ein
moderater Personalaufbau hauptsächlich im Zusammenhang
mit neuen Aufgaben im Fördergeschäft und als Folge erheblich
gestiegener regulatorischer Anforderungen zur Erhöhung bei.
Der Sachaufwand lag mit −130,8 Mio. € (Vj. −118,0 Mio. €) im
Wesentlichen infolge höherer Beratungskosten, die im Zusam-
menhang mit den aktuellen Projekten der Bank stehen, sowie
infolge eines inflationsbedingten Anstiegs der Kosten des Bank-
betriebs über Vorjahr.
Risikovorsorge / Bewertungsergebnis
Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich ein Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis in Höhe von −290,6 Mio. € (Vj. −559,4 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft in Höhe
von −29,3 Mio. € (Vj. −50,0 Mio. €) war durch deutlich gerin geren
Wertberich tigungsbedarf im Fördergeschäft gekennzeichnet.
Im Beteiligungsgeschäft belief sich das Ergebnis auf −10,9 Mio. €
(Vj. 30,5 Mio. €). Im Berichtsjahr mussten Förderbeteiligungs-
engagements abgeschrieben werden, wohingegen die Verkaufs-
gewinne vergleichsweise gering ausfielen. Im Vorjahr hatten die
Verkaufsgewinne den Abschreibungsbedarf deutlich überstiegen.
Auf Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse im Wertpapier-
und Derivategeschäft entfiel ein Nettoergebnis in Höhe von
−25,1 Mio. € (Vj. −58,9 Mio. €).
11/57
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis betrug in diesem
Segment −37,5 Mio. € (Vj. −83,2 Mio. €).
Aus der Rücknahme und der Kündigung eigener Emissionen
resultierte ein Kursergebnis von −14,8 Mio. € (Vj. −14,4 Mio. €).
Der freiwillige Rückkauf eigener Emissionen erfolgt ausschließ-
lich auf Veranlassung des Investors. Gründe der Investoren für
die Rückgabe sind zum Beispiel die Veränderung der Laufzeit,
der Tausch der Nominalverzinsung oder die Optimierung
vor handener Linien. Da die NRW.BANK wieder Neuemissionen
zu aktuellen Konditionen begeben kann, trägt dies langfristig
zu einer günstigeren Refinanzierungsbasis bei und stärkt die
zukünftige Ertragskraft.
Im Kontext der Steuerung des Gesamtportfolios ergaben sich
negative Kursergebnisse aus Wertpapieren und (Sicherungs-)
Derivaten in Höhe von −9,7 Mio. € (Vj. −43,6 Mio. €).
Durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve resultierte aus Markt-
wertschwankungen ein Bewertungsergebnis von −0,7 Mio. €
(Vj. −0,9 Mio. €).
Im Kreditgeschäft entstand durch die Auflösung von Pauschal-
wertberichtigungen aus der Stichtagsbewertung gemäß
IDW RS BFA 7 ein Ergebnis von 13,7 Mio. € (Vj. 3,4 Mio. €).
Für das Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung
führte die NRW.BANK den Vorsorgereserven 26,0 Mio. €
(Vj. 27,7 Mio. €) zu.
Darüber hinaus war das Beteiligungsgeschäft im Vergleich
zum Vorjahr durch niedrigere Gewinnausschüttungen aus dritt-
gemanagten Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds sowie
höheren Refinanzierungsaufwendungen geprägt.
Der Provisionsüberschuss lag mit 24,7 Mio. € unter dem
Vorjahres ergebnis (Vj. 28,8 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis belief sich in diesem
Segment auf −80,7 Mio. € (Vj. −33,8 Mio. €).
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft in
Höhe von −30,6 Mio. € (Vj. −53,4 Mio. €) fiel infolge gerin-
geren Wertberichtigungs bedarfs im Fördergeschäft deutlich
niedriger als im Vorjahr aus.
Das Risikoergebnis im Beteiligungs- und Wertpapiergeschäft
war mit −10,9 Mio. € (Vj. 29,3 Mio. €) vor allem auf Wertberich-
tigungen von Förderengagements zurückzuführen, während
im Vorjahr die Ergebnisbeiträge aus dem Abgang von Förder-
engagements überwogen.
Im Jahr 2024 dotierte die NRW.BANK die Vorsorgereserven für
die Förderbereiche mit insgesamt 39,2 Mio. € (Vj. 9,7 Mio. €).
Im Segment Sonstige Förderung / Liquiditätssteuerung konnte
der Zinsüberschuss mit 439,4 Mio. € (Vj. 434,3 Mio. €) auf
hohem Niveau konstant gehalten werden.
Der Provisionsüberschuss lag mit 48,8 Mio. € (Vj. 50,4 Mio. €)
ebenfalls auf Vorjahresniveau und beinhaltete im Wesentlichen
das Ergebnis aus dem Kreditersatzgeschäft.
12/57
2.3.2 Finanzlage
Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK mit
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer expliziten Refinan-
zierungsgarantie ihres Gewährträgers ausgestattet. Sie verfügt
daher über dieselbe erstklassige Bonität wie das Land Nordrhein-
Westfalen.
Die Ratingagenturen Fitch Ratings, Moodys und Standard &
Poors überprüften wie in jedem Jahr die Kreditwürdigkeit der
NRW.BANK und bestätigten erneut die guten Ratings.
Das Zinsergebnis im Segment Stäbe / Dienste betrug 133,2 Mio. €
(Vj. 130,6 Mio. €) und enthielt vor allem Ergebnisbeiträge aus
Beteiligungen im öffentlichen Interesse sowie aus Anlagen in
Höhe der Personalrückstellungen.
Die Belastung aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in Höhe
von −90,3 Mio. € (Vj. −22,6 Mio. €) fiel deutlich höher als im
Vorjahr aus und resultierte vor allem aus der Bewertung von
Pensions- und Beihilferückstellungen.
Das Risikovorsorge / Bewertungsergebnis im Segment Stäbe /
Dienste in Höhe von −172,4 Mio. € (Vj. −442,4 Mio. €) entfiel auf
die Dotierung der Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
einschließlich des Förderfonds.
Übersicht über die aktuellen Ratings
Fitch Ratings Moody’s Standard & Poor’s
Langfrist-Rating AAA Aa1 AA
Kurzfrist-Rating F1+ P–1 A–1+
Ausblick stabil stabil negativ
13/57
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Zur Refi-
nanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre internationalen
Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesentlichen das
Debt Issuance-Programm und das Australian and New Zealand
Medium Term Note-Programm (Kangaroo / Kauri-Programm) zur
Abdeckung von mittel- und langfristigen Laufzeiten sowie das
Global Commercial Paper-(GCP-)Programm zur Abdeckung von
Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Weitere Refinanzierungsquellen
waren für das Durchleitungsgeschäft programmgebundene Mittel
der KfW Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Renten-
bank.
2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme der NRW.BANK belief sich zum 31. Dezem-
ber 2024 auf 161,8 Mrd. € (Vj. 161,3 Mrd. €).
Die Refinanzierung der NRW.BANK wird im Segment Sonstige
Förderung / Liquiditätssteuerung sichergestellt. Als staatlich
garantierte Förderbank begab die NRW.BANK Emissionen –
nach Rückkäufen – in Höhe von 8,6 Mrd. € (Vj. 6,8 Mrd. €) ohne
Berücksichtigung der nicht gekündigten Emissionen aus den
Vorjahren in Höhe von 3,2 Mrd. € sowie Ziehungen von Global-
darlehen in Höhe von 0,1 Mrd. €. Insgesamt beläuft sich die
Mittelaufnahme des Jahres 2024 auf 11,7 Mrd. €. Die Refinan -
zierungstitel wurden, wie in der folgenden Grafik dargestellt,
in unterschied lichen Währungen bei inländischen und inter-
nationalen Investoren platziert. Die dominierenden Emissions-
währungen waren der Euro mit einem Anteil von 83% und der
US-Dollar mit 13%. Grüne und soziale Themenanleihen trugen
zum Refinanzierungsmix der NRW.BANK mit einem Anteil von
22% (Vj. 21%) bei.
EUR 61%
USD 13%
GBP 4%
EUR Social Bonds 13%
EUR Green Bonds 9%
14/57
Bereich Wohnraumförderung auf 15,3 Mrd. € (Vj. 14,6 Mrd. €)
als auch in den anderen Förderbereichen auf 26,2 Mrd. €
(Vj. 25,2 Mrd. €) zu. Gegenläufig sank im Wertpapiergeschäft
der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen auf
15,9 Mrd. € (Vj. 17,1 Mrd. €). Der Bestand an Termingeldern
blieb unverändert bei 5,3 Mrd. €.
Im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere fest-
verzinsliche Wertpapiere nahm der Bestand mit 42,7 Mrd. €
(Vj. 40,0 Mrd. €) leicht zu.
Die Buchwerte der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen der NRW.BANK lagen unverändert bei 2,5 Mrd. €.
Die Forderungen an Kreditinstitute fielen mit 52,6 Mrd. €
(Vj. 56,2 Mrd. €) geringer als im Vorjahr aus. Der Bestand der im
Hausbankenverfahren herausgereichten Förderkredite lag bei
35,7 Mrd. € (Vj. 35,9 Mrd. €). Im Hausbankenverfahren werden
Förderanträge bei den jeweiligen Hausbanken eingereicht und
daraufhin über diese an die NRW.BANK weitergeleitet. Anschlie-
ßend stellt die NRW.BANK die Fördermittel über die Hausbank
bereit. Von den täglich fälligen Forderungen entfielen 5,0 Mrd. €
(Vj. 7,1 Mrd. €) auf die Einlagefazilität bei der Deutschen Bundes
-
bank. Der Bestand an Namenspapieren und Schuldscheindarlehen
belief sich auf 8,5 Mrd. € (Vj. 8,7 Mrd. €).
Die Forderungen an Kunden stiegen leicht auf 59,4 Mrd. €
(Vj. 58,9 Mrd. €). Der Forderungsbestand nahm sowohl im
Bilanzposten Aktiva
31.12.2024
Mrd. €
31.12.2023
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Forderungen an Kreditinstitute 52,6 56,2 −3,6
Forderungen an Kunden 59,4 58,9 0,5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 42,7 40,0 2,7
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2,5 2,5 0,0
Sonstige Aktiva 4,6 3,7 0,9
Bilanzsumme 161,8 161,3 0,5
15/57
diesem Bilanzposten Globaldarlehen in Höhe von 1,4 Mrd. €
(Vj. 2,7 Mrd. €) der Europäischen Investitionsbank (EIB), der
Entwicklungsbank des Europarats (CEB), der KfW Bankengruppe
sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur allgemeinen
Refinanzierung enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten
sich geringfügig auf 38,1 Mrd. € (Vj. 38,4 Mrd. €). Auf Förder-
kredite, die auf der Aktivseite überwiegend im Hausbanken-
verfahren herausgereicht und über die KfW Bankengruppe
oder die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert werden,
entfielen 21,5 Mrd. € (Vj. 21,8 Mrd. €). Darüber hinaus sind in
Bilanzposten Passiva
31.12.2024
Mrd. €
31.12.2023
Mrd. €
Veränderung
zum Vorjahr
Mrd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38,1 38,4 −0,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 14,2 13,5 0,7
Verbriefte Verbindlichkeiten 81,3 80,6 0,7
Rückstellungen 3,5 3,4 0,1
Nachrangige Verbindlichkeiten 1,0 1,2 −0,2
Fonds für allgemeine Bankrisiken 2,1 2,0 0,1
Eigenkapital 17,7 18,0 −0,3
Sonstige Passiva 3,9 4,2 −0,3
Bilanzsumme 161,8 161,3 0,5
Eventualverbindlichkeiten 14,1 14,0 0,1
Andere Verpflichtungen 8,7 8,1 0,6
Geschäftsvolumen 184,6 183,4 1,2
16/57
4 Prognosebericht
4.1 Grundlagen
Der Prognosebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen
in Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den
Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der NRW.BANK für das folgende Geschäftsjahr. Die Aussagen
basieren auf Erwartungen und Annahmen, die auf den zum
Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen beruhen.
Sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb des
Einflussbereichs der NRW.BANK liegen. Hierzu gehören insbe-
sondere die Entwicklung der Konjunktur und die Verfassung
der Finanzmärkte. Somit können die in der Zukunft tatsächlich
eintretenden Ereignisse von den Aussagen, Erwartungen und
Annahmen abweichen.
4.2 Entwicklung des Umfelds
4.2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und
Nordrhein- Westfalen
Die Perspektiven für 2025 sind verhalten, die Konjunktur tritt seit
über zwei Jahren auf der Stelle. Die deutsche Wirtschaft hat nicht
nur mit anhaltendem konjunkturellem Gegenwind zu kämpfen,
sondern auch mit strukturellen Herausforderungen. Die Dekar-
bonisierung, der demografische Wandel und auch der stärkere
Wettbewerb mit Unternehmen aus China haben strukturelle
Anpassungsprozesse in Deutschland ausgelöst, welche die Wachs-
tumsaussichten für die deutsche und nordrhein-westfälische
Wirtschaft zumindest mittelfristig dämpfen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich vor
allem aufgrund gestiegener Termingelder auf 14,2 Mrd. €
(Vj. 13,5 Mrd. €). Im Wesentlichen beinhaltet dieser Posten
begebene Namenspapiere, deren Bestand auf 8,6 Mrd. €
(Vj. 8,9 Mrd. €) zurückging.
Der Bilanzposten Verbriefte Verbindlichkeiten lag mit 81,3 Mrd. €
(Vj. 80,6 Mrd. €) ebenfalls über dem Vorjahresbestand.
Das handelsrechtliche Eigenkapital verringerte sich auf 17,7 Mrd. €
(Vj. 18,0 Mrd. €), da aus dem Bilanzgewinn wie vorgesehen
255,8 Mio. € an das Land Nordrhein-Westfalen zurückgeführt
wurden.
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im
Geschäftsjahr 2024 jederzeit eingehalten. Die Quote des harten
Kernkapitals spiegelt mit unverändert 42,5% die hohe Kapital-
ausstattung der NRW.BANK wider, die größtenteils der Refinan-
zierung von Förderkrediten dient und daher für das Förder-
geschäft erforderlich ist. Weitere Angaben zu den aufsichtsrecht-
lichen Kennzahlen finden sich im Risiko- und Chancenbericht,
Kapitel 5.4.1.
3 Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Beendigung des
Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor.
17/57
Darüber hinaus sehen sich die deutschen Unternehmen auf den
Weltmärkten zunehmenden protektionistischen Tendenzen und
einer wachsenden Konkurrenz aus aufstrebenden Volkswirt-
schaften ausgesetzt. Das Wettbewerbsumfeld ist somit schwierig
und der Anpassungsdruck bleibt hoch. Dementsprechend blicken
die deutschen Exporteure laut ifo Institut überwiegend pessimis-
tisch in die nähere Zukunft. Gleiches gilt laut der jüngsten IHK-
NRW-Umfrage für Nordrhein-Westfalen. Erst im weiteren Verlauf
des Jahres dürfte sich die Lage langsam bessern. Das erwartete
Wachstum der Weltwirtschaft und die Erholung des Euro-Raums
sollten die deutsche Exportwirtschaft stützen. Aufgrund gesun-
ke ner Wettbewerbsfähigkeit dürfte dieser Effekt aber schwächer
ausfallen als in der Vergangenheit. Zudem sind durch die neue
US-Administration Beschränkungen des internationalen Handels
zu erwarten, die auch die heimischen Exporteure belasten werden.
Das Investitionsumfeld für die deutschen und im Besonderen die
nordrhein- westfälischen Unternehmen bleibt damit schwierig.
Die Schwäche der Exportindustrie und die auch im Zuge der
vorangegangenen geldpolitischen Straffung gedämpfte inländische
Nachfrage nach Kapitalgütern führten zu mittlerweile deutlich
unterausgelasteten Kapazitäten. Vor diesem Hintergrund ist die
Stimmung der Investitionsgüterproduzenten nach Angaben des
ifo Instituts merklich eingetrübt. Die Unternehmensinvestitionen
sollten daher weiterhin schwach ausfallen. Die Unternehmen
dürften bei ihren Planungen zunächst die Maßnahmen für eine
neue Wachstumsinitiative der künftigen Bundesregierung abwar-
ten und ihre Investitionen auf das Notwendige beschränken. Im
Im November 2024 kamen mit dem Ende der Ampelkoalition in
Deutschland und den US-Wahlen weitere wirtschaftspolitische
Unsicherheitsfaktoren hinzu. Entsprechend dürfte die zähe
Wirtschaftsflaute zunächst wohl noch etwas andauern. Erst mit
der Aufnahme der Geschäfte durch eine neu gewählte Bundes-
regierung sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Unternehmen und Verbraucher zumindest in Deutschland wieder
berechenbarer werden. Im weiteren Jahresverlauf dürfte die
langwierige Schwächephase dann allmählich einer moderaten
Belebung weichen und die deutsche Wirtschaft langsam auf
einen Erholungskurs einschwenken. Vor diesem Hintergrund ist
für 2025 nur mit einem geringfügigen BIP-Wachstum von rund
0,3% zu rechnen. In Nordrhein-Westfalen besteht indes das
Risiko, dass die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung
aufgrund der hohen Bedeutung energieintensiver Branchen
verhaltener ausfallen könnte.
Die Industrie befindet sich in einem schwierigen Umfeld und
steht unter hohem Druck, sich an verändernde strukturelle
Rahmenbedingungen am heimischen Produktionsstandort und
auf den Weltmärkten anzupassen. Sie muss sich an die länger-
fristigen Auswirkungen des durch den russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine ausgelösten Energiepreisschocks anpassen
sowie mit zahlreichen weiteren Herausforderungen wie zum
Beispiel verschärften Klimaschutzregulierungen zurechtkommen.
Von diesem Strukturwandel sind die deutsche Automobilbranche
sowie die von ihr abhängige und für Nordrhein-Westfalen wich-
tige Zuliefer industrie in besonderer Weise betroffen.
18/57
weiteren Verlauf ist nur mit einem leichten Anstieg der Ausrüs-
tungsinvestitionen zu rechnen. Gleichzeitig existieren allerdings
gerade bei den Themen Energie wende, Klimaneutralität und
Digitalisierung weiterhin drängende Investitionsbedarfe.
Die Bauinvestitionen dürften bis zum Frühjahr noch zurückgehen.
Darauf weisen etwa im Wohnungsbau die bis zuletzt rückläufigen
Baugenehmigungen hin. Neuen öffentlichen Bauinvestitionen
fehlt vorläufig zumindest im Bund die Haushaltsgrundlage. Im
weiteren Jahresverlauf dürften sich die Finanzierungsbedingungen
allerdings zunehmend entspannen und die hohe Nachfrage nach
Wohnraum, insbesondere in den Ballungsräumen, dürfte in Ver-
bindung mit einer Stabilisierung der Baupreise sowie der freien
Kapazitäten der Wohnungsbauunternehmen zu einer allmählichen
Erholung der Wohnungsbauinvestitionen führen. Zusätzlich
stimulierend sollte der hohe Bedarf an energetischen Renovie-
rungen von Bestandsimmobilien wirken.
Von der Konsumnachfrage der privaten Haushalte dürften nur
schwache Wachstumsimpulse ausgehen. Die zunehmende
Unsicher heit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie
die damit einhergehende Angst vor Arbeitsplatzverlusten wird
sich voraussichtlich dämpfend auf die privaten Konsumausgaben
auswirken. Zudem sollten die realen verfügbaren Einkommen
nach einem kräftigen Anstieg im Vorjahr nur noch geringfügig
zulegen. Dazu trägt bei, dass den privaten Haushalten mit Entfall
der steuer- und sozialbeitragsfreien Inflationsausgleichsprämien
und deutlich steigenden Sozialbeiträgen von den ohnehin schwä-
cher steigenden Löhnen netto kaum mehr übrig bleibt als bisher.
Die schwierige konjunkturelle Lage dürfte sich zudem dämpfend
auf die anstehenden Tarifabschlüsse auswirken.
Die konjunkturelle Schwächephase manifestiert sich auch
zuneh mend auf dem Arbeitsmarkt, die Beschäftigungsaussichten
dürften sich weiter verschlechtern. Die Personalplanung der
Unternehmen wird gemäß ifo-Beschäftigungsbarometer restrik-
tiver und der Anteil der Betriebe, die Arbeitsplätze abbauen
wollen, nimmt zu. Insbesondere in der Industrie hinterlässt die
wirtschaftliche Krise ihre Spuren bei der Personalplanung. Laut
einer Ende 2024 veröffentlichten Umfrage des Instituts der deut-
schen Wirtschaft (IW Köln) unter 49 Wirtschaftsverbänden ziehen
nahezu alle Branchen einen Arbeitsplatzabbau in Betracht. In der
Folge ist mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Die
im Jahresverlauf allmählich einsetzende wirtschaftliche Erholung
dürfte am Arbeitsmarkt zunächst nicht zu vermehrten Einstellun-
gen führen. Dazu trägt auch bei, dass die Verschiebungen in der
Wirtschaftsstruktur zu einer verringerten Passgenauigkeit von
vorhandenen und nachgefragten Berufen und Qualifikationen
führen.
Trotz der schwachen Konjunktur sollte sich die Inflation nur lang-
sam verringern. Preistreibend wirken vor allem die gestiegenen
Lohnkosten. Dies gilt speziell im Dienstleistungsbereich, in dem
die Teuerung deutlich oberhalb der Gesamtinflationsrate liegt.
Im weiteren Verlauf dürfte die Dienstleistungsinflation im Einklang
mit der sich abschwächenden Lohndynamik allmählich sinken. Im
Laufe des Jahres dürfte zudem die Energiepreisinflation niedrig
ausfallen und zu einer Senkung der Verbraucherpreisinflation
19/57
Lockerungen ausgerichtet ist, sollten gleichzeitig die Bestände
aus den Ankauf programmen weiter abgebaut werden.
Die erwarteten Leitzinssenkungen der EZB dürften die Zinsen
auf dem Geldmarkt und bei kurzen Kreditlaufzeiten drücken. Die
Koppelung des Drei-Monats-Euribors an den EZB-Einlagensatz
sollte erhalten bleiben. Die bereits im Jahresverlauf 2024 zu
beobachtende Normalisierung der Zinsstrukturkurve wird sich
voraussichtlich fortsetzen. Die zehnjährige Bundrendite sollte in
einer recht engen Spanne von 2,0% bis 2,5% schwanken. Nach
unten ist die Rendite durch den Rückzug der EZB aus den
Ankauf programmen gut abgesichert. Am Ende des Jahres 2025
ist ein Niveau der zehnjährigen Bundrendite von etwa 2,3% zu
erwarten. Das sehr niedrige Renditeniveau der Jahre vor 2022
wird voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht wieder erreicht
werden, denn mittelfristig dürfte die Inflation insbesondere
aufgrund des demografischen Wandels, der Dekarbonisierung
sowie der Deglobalisierung unter Aufwärtsdruck stehen.
Ein wichtiges Thema für die internationalen Kapitalmärkte im
Jahr 2025 dürften die in vielen Ländern steigenden Haushalts-
defizite, die immer stärker zunehmende Staatsverschuldung und
damit die Schuldentragfähigkeit sowie das aufkommende Angebot
an Staatsanleihen sein. Laut Finanzstabilitätsbericht der Bundes-
bank gehen von den weltweit hohen öffentlichen und privaten
Schuldenständen Risiken aus, die das globale Finanzsystem
anfälliger für makroökonomische Schocks machen. Zudem
könnten Zweifel an der Schuldentragfähigkeit einzelner Staaten
aufkommen.
beitragen. Die Zurückhaltung der Verbraucherinnen und Ver-
braucher sollte sich zudem dämpfend auf den Preissetzungs-
spielraum der Unternehmen auswirken. Alles in allem dürfte die
jahresdurchschnittliche Zuwachsrate nach 2,2% im Jahr 2024
auf 2,1% sinken und damit in die Nähe der EZB-Zielmarke von
2% rücken.
Die Perspektiven der deutschen und damit auch der nordrhein-
westfälischen Wirtschaftsentwicklung sind weiterhin mit außer-
gewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet. Die Risiken für eine
ungünstige Entwicklung bleiben hoch. Unsicherheitsfaktoren
bestehen derzeit insbesondere mit Blick auf den weltweit
zunehmenden Protektionismus (und hier insbesondere die
künftige Handelspolitik der USA), wachsende geopolitische
Konflikte, die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen
mit einer sich verfestigenden Industrieschwäche sowie die Aus-
richtung der künftigen Finanz- und Wirtschaftspolitik nach der
Bundestagswahl. In der Gesamtschau überwiegen gegenwärtig
für das Wirtschaftswachstum die Abwärtsrisiken und für die
Inflation die Aufwärtsrisiken.
4.2.2 Finanzmärkte
Die EZB wird die Geldpolitik im Jahr 2025 voraussichtlich weiter
lockern und die Leitzinsen mehrfach senken. Wahrscheinlich
werden drei oder vier Leitzinssenkungen um je 0,25 Prozent-
punkte beschlossen. Hierfür sprechen die Projektionen des EZB-
Stabs, die eine gedämpfte Wirtschaftsentwicklung im Euroraum
sowie bereits im Jahr 2025 eine Rückkehr der Inflation auf das
2%-Ziel erwarten. Obwohl die Leitzinspolitik auf zusätzliche
20/57
und die angebotenen Förderimpulse deutlich anzuheben. Neben
Zinsvergünstigungen sollen zudem Tilgungsnachlässe zur ver-
stärkten Anreizsetzung genutzt werden. Darüber hinaus ist in
diesem Förderfeld geplant, die Förderpalette der Bank für inno-
vative junge Unternehmen weiter auszubauen. Der im Jahr 2024
neu eingeführte Bonus in Form zusätzlicher Zinsvergünstigungen
bei besonderen Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhaus-
gas-Emissionen soll auf weitere Programmkredite ausgeweitet
werden. Die Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Verbesserung der Klima bilanz von Universitäten und
Unikliniken wird fortgesetzt.
Auch im Jahr 2025 bildet die Stärkung der sozialen Teilhabe den
zweiten mittelfristigen Schwerpunkt für Aktivitäten zur Weiter-
entwicklung des Förderangebots. Hier bleibt die Umsetzung des
an die aktuellen Marktbedingungen angepassten Wohnraum-
förderprogramms des Landes bedeutsam. Geplant ist zudem, die
Förderung für gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale
Innovationen weiterzuentwickeln.
In prozessualer Hinsicht wird es im Rahmen der strategischen
Schwerpunktsetzungen unter anderem darum gehen, ein im
Berichtsjahr neu entwickeltes System zur Messung von Wirkungen
im Fördergeschäft zu implementieren. Zudem sollen die Nutzung
der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als
Beihilferegime in der Förderung weiter ausgebaut und potenzielle
Einsatzfelder für Data Analytics und Künstliche Intelligenz in der
Förderung analysiert werden.
Auch nach Ansicht der EZB bleibt das Finanzsystem im Euroraum
angesichts eines volatilen Umfelds verletzlich. Die Aussichten für
die Finanzstabilität werden demnach durch die makrofinanzielle
und geopolitische Unsicherheit sowie die wachsende Gefahr
globaler Handelskonflikte getrübt. Diese Entwicklungen könnten
zu einem plötzlichen Umschwung der Risikostimmung führen. In
den hoch verschuldeten Staaten Europas könnte beispielsweise
eine mögliche Ausweitung des Kriegs in der Ukraine zusätzlichen
Druck auf die Staatsfinanzen ausüben und Kreditrisiken im Finanz-
sektor erhöhen.
4.3 Entwicklung der Bank
Die NRW.BANK wird mit ihrem Förderportfolio weiterhin eine
wichtige Rolle bei der wirtschafts- und strukturpolitischen
Entwicklung und Zukunftssicherung Nordrhein-Westfalens
einnehmen. Im Rahmen ihrer Förderung wird sie bankübliche
Finanzierungen, Beratungsleistungen, Zuwendungen und
Dienstleistungen zielgerichtet verknüpfen. Inhaltlich wird sie ihr
Förderangebot bezogen auf neu aufkommende Förderbedarfe
und aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen wie
die Stärkung und Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-
Westfalen kontinuierlich weiterentwickeln. Neu justiert sind die
mittelfristig im inhaltlichen Fokus stehenden Themen für diese
Weiterentwicklung.
Ein Schwerpunkt wird auf der Unterstzung von Transformations-
und Innovationsprozessen liegen. Für 2025 plant die Bank ihre
Spezialprogramme zur Innovations- und Transformationsförderung
in der Wirtschaftsförderung grundlegend neu zu strukturieren
21/57
Gemäß § 14 des Gesetzes über die NRW.BANK sind aus dem
Jahresüberschuss der NRW.BANK auf Anforderung des Landes
unmittelbar an den Bund ausschließlich die im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr fällig werdenden Zinsbeträge zu
zahlen, die das Land aufgrund der Inanspruchnahme von Darlehen
des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und der Moderni-
sierung (Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz in der
bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung) zu leisten hat. Der
gegebenenfalls verbleibende Jahresüberschuss wird den Rück-
lagen zugeführt. Weitere Ausschüttungen sind gemäß der Satzung
der NRW.BANK ausgeschlossen.
Die NRW.BANK geht davon aus, dass sich die Bilanzsumme und
das Geschäftsvolumen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht redu-
zieren werden.
Nach derzeitiger Einschätzung dürfte sich das Neuzusagevolumen
in etwa auf Höhe des Jahres 2024 bewegen. Die Bank plant, im
Jahr 2025 deutlich mehr ergebniswirksame Förderleistung bereit-
zustellen. Dabei sollen auch erstmals Tilgungsnachlässe und
Zuwendungen für Initial- und Begleitkosten gewährt werden, die
aus dem Förderfonds abgedeckt werden.
Insgesamt rechnet die NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2025
mit einem positiven Betriebsergebnis vor Risikovorsorge / Bewer-
tungsergebnis. Aus Sicht der Bank wird die Geschäftsentwicklung
insgesamt weiter erfolgreich verlaufen.
Allerdings werden für 2025 insbesondere als Folge der höheren
Förderleistung spürbar rückläufige operative Erträge erwartet.
Auch dürften die geopolitischen Entwicklungen zu anhaltend
schwierigen Bedingungen auf den Geld- und Kapitalmärkten
führen.
Beim Verwaltungsaufwand geht die NRW.BANK für das Jahr 2025
von einem leichten Anstieg aus. Der Personalaufwand dürfte sich
auf gleichbleibendem Niveau bewegen. Im Sachaufwand werden
sich voraussichtlich höhere Projektaufwendungen niederschlagen.
Die Cost Income-Ratio vor Förderleistung dürfte 2025 moderat
steigen.
22/57
Risikosituation der Bank regelmäßig behandelt. Dieser Ausschuss
wird mindestens vierteljährlich über das Risikoprofil auf Gesamt-
bankebene sowie in den einzelnen Risikoarten informiert.
Die Gewährträgerversammlung beschließt unter anderem über
die Grundsätze der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik sowie
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
Vorstands.
Das Asset Liability Committee (ALCO) ist für das Asset Liability
Management der Bank zuständig. In diese Zuständigkeit fallen
ins besondere die bankweite Allokation von finanziellen Ressourcen
auf die operativen Bereiche innerhalb der Gesamtbank sowie die
Risikosteuerung auf Gesamtbankebene. Zu den Aufgaben des
ALCO zählen unter anderem die Steuerung der Marktpreis-
und Liquiditätsrisiken, die übergreifende Risikosteuerung, die
Ergebnis steuerung und das Bilanzstrukturmanagement.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit
und der damit verbundenen wachsenden Anforderungen besteht
ein Nachhaltigkeits-Komitee. Es ist insbesondere, unter Beachtung
der relevanten regulatorischen Veränderungen und marktinduzier-
ten Entwicklungen, für die strategischen und übergeordneten
geschäfts politischen Entscheidungen der NRW.BANK in Bezug
auf das Thema Nachhaltigkeit zuständig.
Es besteht je ein Kreditkomitee für das Förder- und das Kapital-
marktgeschäft sowie ein Investitionskomitee Venture. Diese
5 Risiko- und Chancenbericht
Zur Steuerung ihrer im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einge-
gangenen Risiken verfügt die NRW.BANK über ein Rahmenwerk
aus Leitlinien, Organisationsstrukturen und Prozessen. Damit
soll sichergestellt werden, dass Risiken identifiziert, gemessen,
zusammengeführt und gesteuert sowie unter Beachtung der
Risikotragfähigkeit begrenzt werden.
Die NRW.BANK ist – wie alle rechtlich selbstständigen deutschen
Förderbanken – namentlich aus dem Anwendungsbereich der
Capital Requirements Directive (CRD) ausgenommen. Gemäß
§ 1a Absatz 1 KWG unterliegt sie aber weiterhin den Regelungen
der Capital Requirements Regulation (CRR). In der Folge wird sie
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
und der Deutschen Bundesbank in nationaler Zuständigkeit
beauf sichtigt.
5.1 Organisation des Risikomanagements
Der Vorstand der NRW.BANK trägt die Verantwortung für das
Risikomanagementsystem. Dies umfasst insbesondere die ord-
nungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Risiko-
strategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die Risikoüber wachung
sowie die Risikosteuerung. Er wird im Rahmen der Bericht-
erstattung regelmäßig über die Risikosituation auf Gesamt-
bankebene informiert.
Der Vorstand wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Im
Risikoausschuss, einem Ausschuss des Verwaltungsrats, wird die
23/57
Der Führungskreis, dem der Vorstand und alle Bereichsleitungen
angehören, ist unter anderem für strategische Fragestellungen
der NRW.BANK zuständig. Die Weiterentwicklung der Gesamt-
bankstrategie sowie die Beurteilung der Konsistenz mit den Grund-
sätzen der Geschäfts-, Förder- und Risikopolitik und den über-
geordneten Komponenten der förderpolitischen Zielsetzung des
Landes stehen hierbei im Vordergrund.
bereiten Kreditentscheidungen des Vorstands vor beziehungs-
weise treffen eigene Entscheidungen im Rahmen festgelegter
Kompetenzen. Daneben werden in den Kreditkomitees grund-
sätzliche Fragestellungen zur Steuerung von Adressenausfall-
risiken sowie aktuelle gesamtwirtschaftliche, politische und
aufsichts rechtliche Entwicklungen und ihre möglichen Aus-
wirkungen auf einzelne Engagements behandelt.
Gewähr-
träger
Verwaltungsrat /
Ausschüsse
Vorstand
ALCO
Führungs-
kreis
Marktbereiche Marktfolgebereiche
Nachhaltigkeits-
Komitee
Kredit- / Investitions-
Komitees
Aufbau der Banksteuerung
24/57
Der Bereich Kreditmanagement gehört zu den Marktfolge-
bereichen und übernimmt insbesondere die Votierung, die
Kredit bearbeitung und das laufende Monitoring im Förder-
und Kapitalmarktgeschäft sowie die Erstellung der Watch-Liste
(für Engagements mit erhöhtem Risiko) und die Problemkredit-
bearbeitung. Der Bereich Wohnraumförderung übernimmt diese
Aufgaben als zweiter Marktfolgebereich für das Portfolio der
öffentlichen Wohnraumförderung. Darüber hinaus ist der Bereich
Kreditmanagement für die Koordination der Kreditkomitee-
Sitzungen zuständig.
Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und
Angemessenheit des Risikomanagements und agiert dabei als
unabhängige Instanz im Auftrag des Vorstands.
5.2 Risikopolitik und -strategie
Die NRW.BANK verfügt als Förderbank über ein fokussiertes
Geschäftsmodell, im Rahmen dessen sie begrenzt Risiken ein-
geht. Entsprechend ihren risikopolitischen Grundsätzen hat bei
der Allokation von Risikokapital das Fördergeschäft Vorrang vor
dem Förderhilfsgeschäft. Bei diesen zur Unterstzung des
Förder geschäfts dienenden Kapitalmarktaktivitäten steht der
Grundsatz der Ausfallvermeidung vor dem Interesse an einer
Ertragsgenerierung. Nur im Fördergeschäft dürfen Neugeschäfte
mit einem Rating im Sub-Investment-Grade-Bereich eingegangen
werden.
Entsprechend den Vorgaben der MaRisk erfolgt die Überwachung
und Berichterstattung der Risiken unabhängig von den Markt-
bereichen. Während die Marktbereiche verantwortlich für die
Risikosteuerung innerhalb der bestehenden Vorgaben sind, ob-
liegt dem Bereich Risikocontrolling die Risikoüberwachung,
insbesondere die Einhaltung der vom Vorstand gesetzten Limite.
Dabei ist eine funktionale Trennung der Bereiche bis auf
Vor stands ebene gegeben. Dies gilt ebenfalls für die im Kredit-
prozess geforderte Funktionstrennung hinsichtlich der Markt-
folgebereiche.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk nimmt
der für den Bereich Risikocontrolling zuständige Vorstand wahr.
Als Mitglied des Gesamtvorstands ist er an allen wichtigen
risikopolitischen Geschäftsentscheidungen der Geschäftsleitung,
insbesondere durch seine Einbindung in das ALCO, das Nach-
haltig keits- Komitee und den Führungskreis, beteiligt.
Der Bereich Risikocontrolling nimmt alle Aufgaben der Risiko-
controlling-Funktion wahr. Dazu gehören insbesondere die
Erstellung der Risikostrategie, die Ermittlung der Risikotrag-
fähigkeit (inklusive Gesamtbank-Stresstests), die Überwachung
der Limite, die Verantwortung für die Risikoberichterstattung,
die tägliche Bewertung von Handelsgeschäften, die Betreuung
der Rating-Verfahren, die Verantwortung für Compliance und
Geldwäscheprävention sowie die Koordination des Prozesses zur
Einführung neuer Produkte.
25/57
preisrisiko, das Liquiditätsrisiko und das operationelle Risiko
identifiziert. Die beiden letztgenannten Risikoarten sind jedoch
in ihrer Wesentlichkeit gegenüber dem Adressenausfall- und
Marktpreisrisiko nachgelagert.
Die Risikoinventur umfasst auch das Nachhaltigkeitsrisiko,
welches als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema
berück sichtigt wird.
Ergänzend zur Risikoinventur wird im Rahmen der kontinuier-
lichen Erweiterung des Produktportfolios der NRW.BANK der
bereichsübergreifende Prozess zur Einführung neuer Produkte
durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Risiken neuer Produkte
identifiziert, gemessen und limitiert werden.
5.4 Risikosteuerung
Übergeordnetes Ziel der Risikosteuerung ist es, den Fortbestand
des Instituts durch eine angemessene Kapital- und Liquiditäts-
ausstattung sicherzustellen. Dies wird im Rahmen interner
Prozesse – des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment
Process) und des ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment
Process) – beurteilt. Dabei wird zwischen einer normativen und
einer ökonomischen Perspektive unterschieden.
In beiden Perspektiven werden die Haftungsinstrumente Anstalts-
last, Gewährträgerhaftung und explizite Refinanzierungsgarantie
nicht risikomindernd berücksichtigt.
5.4.1 Normative Perspektive
Die normative Perspektive ist auf die Einhaltung aller wesentlichen
aufsichtsrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Hierzu zählen in der
Die Risikostrategie ist Teil der Gesamtbankstrategie der
NRW.BANK, die jährlich – für einen Planungszeitraum von vier
Jahren – aktualisiert wird. Sie baut auf der Geschäfts-, Förder- und
Nachhaltigkeitsstrategie auf und hat das Ziel, eine ausgewogene
Steuerung der Risiken in der NRW.BANK zu gewährleisten. Dabei
konkretisiert sie die von der Gewährträgerversammlung verab-
schiedeten risikopolitischen Grundsätze durch entsprechende
Limite als Teil der operativen Steuerung. Diese Limite werden auf
Basis des Gesamtrisikoprofils und der bestehenden Kapital- und
Liquiditätsausstattung festgelegt und definieren den Risiko-
appetit der NRW.BANK.
Der Vorstand der NRW.BANK legt die Strategie fest und legt
diese den Gremien vor. Die Risikostrategie wird im Risikoaus-
schuss beraten und abschließend in den Jahresendsitzungen des
Verwaltungsrats und der Gewährträgerversammlung erörtert.
5.3 Risikoinventur
Die umfassende Identifikation und Beurteilung von Risiken ist
Voraussetzung für eine effektive Risikosteuerung und -über-
wachung. Die NRW.BANK prüft im Rahmen der bankweiten
Risiko inventur systematisch, ob alle Risiken, die die Vermögens-,
Ertrags- oder Liquiditätslage direkt oder indirekt beeinflussen
können, vollständig im Gesamtrisikoprofil berücksichtigt sind.
Dies geschieht jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen auf
Ebene des gesamten Instituts. Darauf aufbauend erfolgt die
Klassifizierung der Risiken in wesentliche und unwesentliche
Risiken.
Als wesentliche Risikoarten (einschließlich enthaltener Risiko-
konzentrationen) wurden das Adressenausfallrisiko, das Markt-
26/57
NRW.BANK die Kennziffern harte Kernkapitalquote, Gesamt-
kapital quote, Verschuldungsquote, Auslastung der Großkredit-
obergrenze, Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable
Funding Ratio (NSFR). Zum Berichtsstichtag stellt sich die
normative Perspektive auf Gesamtbankebene wie folgt dar:
Kennzahlen der normativen Perspektive
31.12.2024 31.12.2023
Harte Kernkapitalquote 42,5% 42,5%
Hartes Kernkapital (Mrd. €) 19,1 18,4
Gesamtrisikobetrag (Mrd. €) 45,1 43,3
Gesamtkapitalquote 42,6% 42,6%
Eigenmittel (Mrd. €) 19,2 18,5
Verschuldungsquote 18,9% 18,8%
Auslastung der Großkreditobergrenze 20,3% 17,9%
Liquidity Coverage Ratio 520% 239%
Net Stable Funding Ratio 118% 116%
Die aufsichtlich vorgegebenen Mindestkapitalquoten betragen
unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß CRR,
der Kapitalpufferanforderungen gemäß KWG sowie der zusätz-
lichen Eigenmittelanforderung (SREP-Zuschlag) für die harte
Kernkapitalquote 9,50% (Vj. 9,50%) beziehungsweise für die
Gesamtkapitalquote 14,75% (Vj. 14,75%). Die Kapitalausstattung
der NRW.BANK liegt deutlich über den Vorgaben.
Die Eigenmittel der NRW.BANK setzen sich aus hartem Kern-
kapital und Ergänzungskapital zusammen. Sie sind maßgeblich
durch das harte Kernkapital bestimmt.
Alle Kennziffern werden gemäß aufsichtsrechtlichen Vorschriften
der CRR unter ausschließlicher Verwendung von Standard-
verfahren ermittelt.
27/57
Managementpuffers festgelegten) Frühwarnschwellen dazu, eine
drohende Limitüberschreitung frühzeitig anzuzeigen. Die Limite
und Frühwarnschwellen wurden im Geschäftsjahr jederzeit
eingehalten.
Neben der stichtagsbezogenen Betrachtung erfolgt eine voraus-
schauende Beurteilung über mehrere Jahre. Dazu wird – jährlich
im Rahmen der Risikostrategie – eine Kapital- und Liquiditäts-
planung über vier Jahre erstellt, die ein Basisszenario (Geschäfts-
planung) und zwei adverse Szenarien umfasst. Dabei werden
auch solche Risiken berücksichtigt, die in der stichtagsbezogenen
Betrachtung nicht enthalten sind. Hierzu zählen Risiken der
ökonomischen Perspektive, die sich erst im Laufe der Zeit auch
in der normativen Perspektive niederschlagen können. Dies kann
durch Änderungen der Gewinn- und Verlustrechnung (und daraus
resultierend der Eigenmittel) sowie durch Änderungen des
Gesamt risikobetrags geschehen.
Ergänzend erfolgen vierteljährlich eine unterjährige Fortschrei-
bung der Kapitalplanung in einer rollierenden Drei-Jahres-
Betrachtung sowie eine mehrperiodische Betrachtung der Liqui-
dität auf Basis der Szenarien, die auch der Kapitalplanung
zugrunde liegen.
Die Limite der normativen Perspektive wurden sowohl in der
strategischen Kapital- und Liquiditätsplanung als auch in deren
unterjähriger Fortschreibung in allen Szenarien über den jeweili-
gen Betrachtungszeitraum eingehalten.
Für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist ein Wert von
mindestens 3% einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass auf-
grund der Definition eine kleine Kennzahl mit einer hohen Ver-
schuldung einhergeht. Die Verschuldungsquote der NRW.BANK
liegt deutlich über der Vorgabe.
Die Auslastung der Großkreditobergrenze ergibt sich aus dem
maximalen Risikopositionswert der jeweiligen Großkredite im
Verhältnis zur Großkreditobergrenze, wobei eine Höchstgrenze
von 100% einzuhalten ist. Die Auslastung bei der NRW.BANK
liegt deutlich unterhalb der Höchstgrenze.
Für die Liquidity Coverage Ratio – als kurzfristige Liquiditäts-
kennzahl – ist ein Wert von mindestens 100% einzuhalten.
Zur Berechnung werden die Nettozahlungsausgänge der nächsten
30 Tage in das Verhältnis zum regulatorisch definierten Liquidi-
tätspuffer gesetzt. Die kurzfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
Die Net Stable Funding Ratio – als langfristige Liquiditäts-
kennzahl – setzt die verfügbare stabile Refinanzierung der Bank
in das Verhältnis zur erforderlichen stabilen Refinanzierung.
Der Quotient muss dabei einen Wert ergeben, der mindestens
100% beträgt. Auch die langfristige Liquiditätsausstattung der
NRW.BANK liegt oberhalb der Vorgabe.
In der Risikostrategie werden für alle Kennziffern Limite fest-
gelegt. Zusätzlich dienen die (unter Berücksichtigung eines
28/57
aus Marktwertveränderungen (insbesondere bei der Bewertung
von unterverzinslichen Förderkrediten sowie bei stillen Lasten).
Der Deckungsmasse steht das ökonomische Kapital gegenüber.
Es wird für alle gemäß Risikoinventur wesentlichen Risiken sowie
ergänzend für das Pensionsrisiko und das Geschäfts- und Kosten-
risiko ermittelt. Das ökonomische Kapital ist die maßgebliche
Risikosteuerungsgröße der NRW.BANK über Risikoarten und
Bereiche hinweg. Es bildet die Grundlage, um Risiken methodisch
Die Deckungsmasse leitet sich bilanziell aus dem handelsrecht-
lichen Eigenkapital ab, wobei zusätzlich barwertige Korrekturen
erfolgen, beispielsweise für stille Lasten und Reserven aus Wert-
papieren und Derivaten sowie Pensionsverpflichtungen. Dabei
werden positive Eigenbonitätseffekte auf der Passivseite nicht
entlastend berücksichtigt. Ferner wird das erwartete Jahres-
ergebnis (rollierend betrachtet) abgezogen, sofern es negativ ist
– die unterjährige Anrechnung eines positiven Ergebnisses
unter bleibt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert
5.4.2 Ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive ist eine vorrangig barwertige
Betrachtung, die der Absicherung ökonomischer Verluste durch
vergbares Kapital (Deckungsmasse) dient. Dabei kommen – im
Gegensatz zur normativen Perspektive – bankinterne Verfahren
zum Einsatz. Zum Berichtsstichtag stellt sich die ökonomische
Perspektive auf Gesamtbankebene (ICAAP) wie folgt dar:
Kennzahlen der ökonomischen Perspektive in Mrd. €
31.12.2024 31.12.2023
Deckungsmasse 18,2 19,0
Kapitalreserve 6,1 5,3
Gesamtbanklimit 12,2 13,7
Ökonomisches Kapital 7,5 7,5
29/57
Das Liquiditätsrisiko berücksichtigt für die handelsrechtliche
Gewinn- und Verlustrechnung relevante Veränderungen des
Refinanzierungs-Spreads der NRW.BANK, da eine Erhöhung der
Refinanzierungskosten zu höheren Aufwänden führt. Das Risiko
wird aus der Änderung des Refinanzierungs-Spreads abgeleitet.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basisindikator-
ansatzes gemäß CRR und eines internen Verfahrens. Das ökono-
mische Kapital wird mindestens zweimal jährlich ermittelt.
Das Pensionsrisiko wird anhand einer Szenarioanalyse bestimmt.
Diese berücksichtigt Änderungen statistischer Annahmen hin-
sichtlich Invalidität und Sterblichkeit, die zu einer Erhöhung der
Pensionsverpflichtungen führen können. Es wird einmal jährlich
ermittelt und bleibt dann für das gesamte Jahr unverändert. Zins-
änderungsrisiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
sind im Marktpreisrisiko integriert.
Beim Geschäfts- und Kostenrisiko wird ein pauschaler Risiko-
betrag auf Basis eines vereinfachten Verfahrens ermittelt. Das
ökonomische Kapital ergibt sich dabei konservativ unter Betrach-
tung negativer Abweichungen vom geplanten Jahresergebnis. Es
wird einmal jährlich ermittelt und bleibt dann für das gesamte
Jahr unverändert.
Auf die einzelnen Risikoarten und deren Berechnungsmethodik
in der ökonomischen Perspektive wird im weiteren Verlauf des
Risiko- und Chancenberichts detaillierter eingegangen.
konsistent zu einer Kennziffer für die Gesamtbank zusammenzu-
führen.
Die NRW.BANK stellt für die Quantifizierung des ökonomischen
Kapitals und dessen Aggregation zu einer Kennzahl für die
Gesamtbank weitgehend auf ein Value-at-Risk-(VaR-)Konzept ab.
Hierbei wird ein Risikohorizont von einem Jahr betrachtet, das
Konfidenzniveau beträgt 99,9%.
Das Adressenausfallrisiko bildet neben dem Marktpreisrisiko
einen Schwerpunkt der Risikonahme auf Gesamtbankebene. Die
Bestimmung erfolgt über einen barwertigen Credit-VaR-Ansatz,
dem ein Mehrfaktormodell zugrunde liegt. Im Rahmen des
Modells ist das Portfolio in Segmente unterteilt, die durch unter-
schiedliche makroökonomische Risikotreiber charakterisiert sind.
Dies ermöglicht es, das Adressenausfallrisiko unter Verwendung
selbst geschätzter Korrelationen zu bestimmen.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals beim Marktpreisrisiko
stellt auf eine barwertige VaR-Betrachtung ab. Die zur VaR-
Berechnung herangezogenen Sensitivitäten berücksichtigen
dabei allgemeine und spezifische Zinsänderungsrisiken, Wäh-
rungsrisiken und Volatilitätsrisiken (insbesondere auch die bar-
wertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken aus der Wohnraum-
förderung sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken im
Kapitalanlagegeschäft). Unter einer HGB-Bilanzierung wirksam
werdende Marktpreisrisiken sind bis auf dispositive Spitzen
abgesichert.
30/57
Um die aus den Modellen der ökonomischen Perspektive, ins-
besondere den statistischen Verfahren des VaR-Ansatzes, resul-
tierenden Unsicherheiten zu minimieren, führt die NRW.BANK
verschiedene Maßnahmen zur Validierung der verwendeten Daten
und ermittelten Risikoergebnisse durch. Des Weiteren wird in
der normativen Perspektive die ausreichende Prognosegüte
des durchgeführten Kapital- und Liquiditätsplanungsprozesses
validiert.
5.4.3 Stresstests
Das Steuerungskonzept wird durch gesamtbankbezogene Stress-
und Szenarioanalysen ergänzt, die das Zusammenspiel zwischen
der normativen und der ökonomischen Perspektive berücksich-
tigen. Die Durchführung erfolgt quartalsweise sowie auch anlass-
bezogen. Die Analysen sind darauf ausgerichtet, das individuelle
Gefährdungspotenzial der Bank bezüglich außergewöhnlicher,
aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen, um die Ange-
messenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit den
Fortbestand des Instituts auch unter adversen Entwicklungen
sicherstellen zu können.
Dabei wird ein integrierter Ansatz angewandt, der die wesent-
lichen Risiken konsistent miteinander verzahnt sowie die wesent-
lichen institutsspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise
die Portfoliozusammensetzung und Risikokonzentrationen,
berück sichtigt. In den Stress-Szenarien werden die gemeinsamen
Auswirkungen von Verschlechterungen der Kreditnehmerqualität
(Rating-Verschlechterungen, Anstieg von Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Verlustquoten) und Veränderungen der Marktdaten
(Zinsen, Credit Spreads und Fremdwährungskurse) untersucht.
Die Ermittlung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbankebene
erfolgt ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten durch
Addition des ökonomischen Kapitals der einzelnen Risikoarten.
Als Limit für das ökonomische Kapital auf Gesamtbankebene ist
ein Teilbetrag der Deckungsmasse festgelegt, der dem aus den
Planungen abgeleiteten Risikoappetit der Bank entspricht. Der
verbleibende freie Anteil der Deckungsmasse stellt außerhalb des
Gesamtbanklimits eine Kapitalreserve dar, die unterjährig in
Abhängigkeit von der Deckungsmasse Schwankungen unterliegt.
Das Gesamtbanklimit wird im Rahmen des jährlichen Strategie-
prozesses auf die wesentlichen Risikoarten sowie Bereiche
allokiert. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere zur Um-
setzung der geplanten Förderziele hinreichende Deckungsmasse
zur Verfügung steht und gleichzeitig Risiken begrenzt sind. Die
Auslastung der Limite wird täglich bestimmt. Die Limite wurden
im Geschäftsjahr jederzeit eingehalten.
Zwei Frühwarnschwellen ergänzen die Steuerung der Risiko-
tragfähigkeit. Für den Fall, dass sich das ökonomische Kapital
im Vergleich zum Gesamtbanklimit erhöht, gilt eine Frühwarn-
schwelle als erreicht, wenn die Limitauslastung 90% beträgt.
Falls sich die Kapitalreserve im Vergleich zum Gesamtbanklimit
reduziert, gilt eine Frühwarnschwelle als erreicht, wenn die
Kapitalreserve auf 10% des Gesamtbanklimits sinkt.
Ergänzend zur Kapitalsteuerung erfolgt die Liquiditätssteuerung
(ILAAP) durch die Liquiditätsablaufbilanz, die zukünftige
Zahlungs ströme in einzelnen Laufzeitbändern umfasst.
31/57
gen bedingt. Auswirkungen simulierter Effekte auf die Gewinn-
und Verlustrechnung können durch den umfangreichen Bestand
an Vorsorgereserven ausgeglichen werden, sodass die Eigen-
mittel nicht reduziert werden.
In der ökonomischen Perspektive bestimmen Adressenausfall-
und Marktpreisrisiken gleichermaßen die Stresstests. Die
Deckungs masse reagiert unter Stress sehr sensitiv auf Änderun-
gen der Marktdaten.
Im Rahmen des ILAAP werden die Liquiditätskennzahlen LCR
und NSFR in die Stresstests einbezogen. Sie variieren in den
Szenarien in geringem Umfang aufgrund der unterstellten Markt-
daten- und Rating-Verschlechterungen.
Aktuelle Themen werden im Rahmen von anlassbezogenen
Stresstests aufgegriffen. Hier standen im Berichtsjahr ein welt-
weiter Handelskonflikt sowie erneut Klimarisiken im Fokus. Der
Stresstest zum Handelskonflikt unterstellt einen deutlichen
Anstieg von gegenseitigen Importzöllen, die auf eine in der EU
ohnehin schwache Wirtschaft und hohe Staatsverschuldung
treffen. Dies führt in unterschiedlichem Maße zu Rating-Ver-
schlechterungen bei Unternehmen, Staaten und Finanzinstituten,
wobei Unternehmen aus exportabhängigen Branchen besonders
betroffen sind. Parallel steigen auch die Credit Spreads. Höhere
Importpreise lassen die Inflation und damit auch die Zinsen
moderat ansteigen, während der Euro aufgrund der relativen
Wirtschaftsschwäche weiter abwertet. Im Klima-Stresstest
wurden die Auswirkungen einer Transition der Wirtschaft zur
Begrenzung des Klimawandels auf die Risikotragfähigkeit der
Zusätzlich werden operationelle Risiken berücksichtigt. Es
werden mindestens ein historisches und drei hypothetische
Szenarien betrachtet.
Bei historischen Szenarien werden in der Vergangenheit
beobachtete Krisen auf das aktuelle Portfolio übertragen. Die
NRW.BANK verwendet derzeit ein Szenario, das Veränderungen
der Risikoparameter während der Europäischen Staatsfinanzen-
krise im Jahr 2011 widerspiegelt.
Hypothetische Szenarien entwickelt die Bank auf der Basis von
Marktanalysen und Experteneinschätzungen. So werden bei-
spielsweise Szenarien betrachtet, die einen Anstieg der für das
Staatenportfolio relevanten Risikofaktoren oder einen schweren
konjunkturellen Abschwung und Inflationsanstieg unterstellen.
Ergänzend werden inverse Stresstests durchgeführt. Bei inversen
Stresstests wird untersucht, welche Ereignisse das Institut in
seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
Die Auswirkungen der Szenarien werden für die Kennzahlen der
normativen und der ökonomischen Perspektive quantifiziert.
Risikoparameterveränderungen treten – entsprechend der
Definition der Perspektiven – in der normativen Perspektive über
einen dreijährigen Szenariohorizont und in der ökonomischen
Perspektive ad hoc ein.
In der normativen Perspektive sind Veränderungen der Kapital-
quoten in allen Szenarien im Wesentlichen durch einen Anstieg
des Gesamtrisikobetrags aufgrund von Rating-Verschlechterun-
32/57
5.5 Adressenausfallrisiko
5.5.1 Definition
Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass Geschäfts-
partner nicht beziehungsweise nur eingeschränkt in der Lage
sind, ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
der NRW.BANK nachzukommen. Es besteht das Risiko eines
Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund des Komplett-
oder Teilausfalls eines Geschäftspartners. Das Adressenausfall-
risiko umfasst das Kredit-, Emittenten-, Kontrahenten-, Beteili-
gungs-, Migrations- und Konzentrationsrisiko inklusive des
Länderrisikos.
Unter Kreditrisiko versteht die NRW.BANK das Risiko, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen zur Rückführung von
gewährten liquiden Mitteln (zum Beispiel bei Krediten oder Geld-
marktgeschäften) nicht nachkommt.
Das Emittentenrisiko beschreibt das Risiko einer Zahlungs-
unfähigkeit des Emittenten (zum Beispiel bei Wertpapieren) oder
einer Referenzadresse (bei Kreditderivaten).
Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass die NRW.BANK
durch den Ausfall eines Vertragspartners aus Derivatekontrakten
bei zwischenzeitlichen Marktveränderungen einen unrealisierten
Gewinn aus schwebenden Geschäften (das heißt bis zur vertrag-
lichen Fälligkeit) nicht mehr vereinnahmen kann beziehungsweise
erhöhten Ersatzbeschaffungskosten ausgesetzt ist.
NRW.BANK anhand von drei Szenarien in Anlehnung an eine
Studie der EZB untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich in
den Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels und damit in
der Intensität physischer und transitorischer Risiken bis zum Jahr
2030.
Insgesamt lassen die betrachteten adversen Szenarien keinen
zusätzlichen Kapital- oder Liquiditätsbedarf erkennen.
5.4.4 Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr sowohl in der öko-
nomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Die
vom Vorstand mit den Gremien der Bank im Rahmen des Strate-
gie prozesses vereinbarten Limite für die Risikotragfähigkeit
wurden eingehalten. Die Risiken der Bank sind insgesamt tragbar
und liegen innerhalb des definierten Risikoappetits der Bank.
Besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung der NRW.BANK
bestehen derzeit nicht. Die betrachteten adversen Szenarien
lassen keinen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Zukunft erkennen.
Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Risiken
sind somit auch über mehrjährige Stressperioden tragbar. Die
Kapitalausstattung der NRW.BANK ist in beiden Perspektiven
angemessen.
Die Limite für die Liquiditätsausstattung sind sowohl in der
ökonomischen als auch in der normativen Perspektive einge-
halten. Einschränkungen sind auch in Stressbetrachtungen nicht
erkennbar. Insgesamt sind die Liquiditätsrisiken tragbar.
33/57
Die Engagementhöhe ist die Summe aller ausfallrisikobehafte-
ten Anrechnungsbeträge. Dies ist bei Krediten das Restkapital
zuzüglich verbindlicher Auszahlungsverpflichtungen und bei
Wertpapieren der größere Wert aus fortgeführtem Einstands-
und Nominalwert. Zur Bemessung von Kontrahentenrisiken aus
Derivaten werden – unter Berücksichtigung von Netting und
Besicherung gemäß standardisierten Rahmenverträgen –
Kredit äquivalente angesetzt. Darüber hinaus werden Kredit-
derivate mit ihrem Nominalwert angerechnet. Dabei führt ein
Sicherungskauf zu einer Reduzierung beziehungsweise ein
Sicherungsverkauf zu einer Erhöhung des Engagements der
entsprechenden Referenzadresse. Die Engagementhöhe wird
zur Überwachung auf Einzelkreditnehmerebene genutzt.
Zur Berechnung des ökonomischen Kapitals auf Gesamtbank-
ebene im Mehrfaktormodell werden barwertige EADs für
Kredite, Wertpapiere und Derivate herangezogen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der internen
Rating-Einstufung des Schuldners. Hierzu setzt die NRW.BANK
differenzierte Risikoklassifizierungsverfahren ein. Die Port-
folios der Unternehmen, Banken und Immobiliengeschäfts-
kunden werden mit externen Rating-Verfahren klassifiziert, die
grundsätzlich dazu geeignet sind, die Anforderungen des auf
internen Ratings basierenden (IRB) Ansatzes gemäß CRR zu
erfüllen. Die Rating-Festlegung für Engagements ausländischer
Gebietskörperschaften erfolgt auf Grundlage von externen
Agentur-Ratings und einer strukturierten internen Plausibi li sie-
rung. Vor dem Hintergrund von Haftungsverbund be ziehungs-
weise Finanzausgleich werden insbesondere für Sparkassen
beziehungsweise inländische Kommunen einheitliche Ratings
Das Beteiligungsrisiko resultiert aus der Gefahr von Verlusten
aus der Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen. Das
Beteiligungsgeschäft umfasst bei der NRW.BANK Beteiligungen,
die in erster Linie im öffentlichen Interesse gehalten werden und
im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf diese über-
tragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene Beteili-
gungen.
Das Migrationsrisiko stellt mögliche Wertverluste dar, die durch
eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners / Kontrahen-
ten entstehen. Beim Migrationsrisiko liegt eine teilweise Über-
schneidung zum Credit-Spread-Risiko im Marktpreisrisiko vor.
Konzentrationsrisiken entstehen aus einer ungleichmäßigen
Verteilung von Forderungen beispielsweise gegenüber einzelnen
Kreditnehmern oder in geografischen Regionen. Hierzu zählt
insbesondere auch das Länderrisiko. Aus Sicht der NRW.BANK
ist ein Länderrisiko gegeben, wenn die NRW.BANK mit Kunden,
deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, ein
Engagement eingeht. In dieser Definition sind alle Aspekte des
Länderrisikos (Bonitäts-, Transfer- und ökonomische Risiken)
eingeschlossen.
5.5.2 Methoden
Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung des Adressenausfall-
risikos sind die Engagementhöhe beziehungsweise Exposure at
Default (EAD), die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie die Verlust-
quote eines jeden Schuldners. Sie bilden die Basis, um das Risiko
auf Einzelengagement- und Gesamtbankebene steuern zu können.
34/57
Neben dem ökonomischen Kapital werden auch Standardrisiko-
kosten bestimmt und grundsätzlich bei der Konditionengestal-
tung berücksichtigt, sofern dies förderpolitisch nicht anders
intendiert ist. Damit soll bei Geschäftsabschluss sichergestellt
werden, dass eine Kompensation der erwarteten Verluste durch
entsprechende Erträge erfolgt.
Im Rahmen der Gesamtbank-Stresstests werden verschiedene
historische und hypothetische Szenarien betrachtet, die nach
Forderungsklassen differenzierte Verschlechterungen der
Ratingqualität und der Verwertungserlöse unterstellen.
Mit den dargelegten Methoden ist die NRW.BANK in der Lage,
im Rahmen der Steuerung Adressenausfallrisiken angemessen zu
überwachen, einseitige Portfolioentwicklungen sowie Risiko-
konzentrationen zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen.
5.5.3 Validierung
Eine Überprüfung der Risikoklassifizierungsverfahren, der Aus-
fallwahrscheinlichkeiten sowie der Verlustquoten und weiterer
methodischer Annahmen, die der Ermittlung des ökonomischen
Kapitals zugrunde liegen, erfolgt mindestens jährlich.
Ziel der Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die Risiko-
rechnung weiterhin angemessen erfolgt.
5.5.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK stellt durch Limite und Prozesse sicher, dass
eine Begrenzung des Adressenausfallrisikos erfolgt. Zum einen
vergeben. Für kleinere Portfolios finden vereinfachte interne
Risikoklassifizierungsverfahren Anwendung. Jedem Rating
wird gemäß einer 26-stufigen Skala in Abhängigkeit von der
Art des Schuldners eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet,
sodass alle Schuldner abgestuft als risikorelevant in die
Berech nung des ökonomischen Kapitals eingehen.
Die Verlustquote beschreibt den Anteil der Engagementhöhe,
der bei Ausfall nach Verwertung etwaiger Sicherheiten unein-
bringlich verloren geht. Je nach Art des Engagements werden
differenzierte Verlustquoten verwendet. Sie werden für
Engage ments der Wohnraumförderung auf Basis einer Analyse
eigener historischer Daten ermittelt. Für andere Asset-Klassen
erfolgt die Herleitung überwiegend auf Basis externer Daten-
quellen, da keine statistisch signifikante Anzahl von Ausfällen
im Portfolio der Bank vorliegt.
Die NRW.BANK ermittelt das ökonomische Kapital für das
Adressenausfallrisiko auf Basis eines Credit-VaR. Der Risiko-
horizont beträgt ein Jahr, das Konfidenzniveau 99,9%.
Die Berechnung des Credit-VaR erfolgt auf Basis eines simula-
tions basierten Mehrfaktormodells, das sowohl Ausfälle als auch
Ratingmigrationen berücksichtigt. Um Assetkorrelationen selbst
zu schätzen, ist das Portfolio der NRW.BANK in fünf verschiedene
Segmente (öffentlicher Sektor, Wohnraumförderung, Finanz-
sektor, Unternehmen national, Unternehmen international)
unter teilt. Für diese erfolgt auf Basis historischer Ratingdaten
die Identifikation verschiedener makroökonomischer Risiko-
treiber (wie zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt), sodass sich
instituts- und segmentspezifische Assetkorrelationen ergeben.
35/57
Für Limitüberschreitungen sind entsprechende Eskalations-
prozesse definiert.
Fördermittel werden von der NRW.BANK überwiegend besichert
oder im Hausbankenverfahren vergeben. Entsprechend risikoarm
ist dieses Portfolio. Sub-Investment-Grade-Engagements dürfen
nur eingegangen werden, wenn der Förderauftrag dies erfordert,
wie zum Beispiel in der Gründungs- und Mittelstandsförderung,
der öffent lichen Wohnraumförderung oder in Sonderkontingenten
im Förder geschäft.
Darüber hinaus verfügt die Bank über ein Portfolio an Wert-
papieren / Forderungen sowie Derivaten und betreibt Geldmarkt-
geschäfte. Die Derivate werden mit ausgewählten, bonitätsmäßig
guten Marktpartnern auf der Grundlage von Standardverträgen
abgeschlossen. Neugeschäfte in diesem Portfolio müssen stets
von Investment Grade-Qualität sein (dies entspricht den internen
Ratingklassen AAA bis BBB).
existieren Konzentrationslimite, die Engagements insbesondere
auf Einzelschuldner-, Konzern-, Länder- sowie verschiedenen
Teilportfolioebenen beschränken. Die jeweilige Auslastung wird
durch die Engagementhöhe bestimmt, wobei die Anrechnung
neuer Geschäfte auf die Limite unverzüglich erfolgt. Zum anderen
erfolgt eine bereichsübergreifende sowie eine bereichsspezifische
Limitierung des ökonomischen Kapitals. Die Limitfestlegung
berücksichtigt sowohl die Risikotragfähigkeit der Bank als auch
die im Rahmen des Strategieprozesses erstellten Planungen der
einzelnen Bereiche.
Wesentliche Elemente der Überwachung des Adressenausfall-
risikos sind:
anlassbezogener Bad News-Prozess mit unverzüglicher
Analyse und Entscheidung über Einzelmaßnahmen (zum
Beispiel Ratingüberprüfung, Limitanpassungen)
tägliche Überwachung der Einzelkreditnehmer-, Konzern-,
Länder- und ökonomischen Kapitallimite
tägliche Überwachung der Kapitalmarktinvestments im Rah-
men eines Frühwarnsystems (unter anderem Veränderungen
von Credit Spreads und Ratings)
mindestens jährliche Kreditüberwachung von Einzelengage-
ments
fortlaufende Überwachung der Engagements der Watch-Liste,
die Intensivbetreuungs- und Problemengagements beinhaltet
36/57
(Vj. 18,8 Mrd. €) bestehen. Diese Fokussierung ergibt sich
aufgrund des Förderauftrags, wonach die Bank gegenüber
Kommunen in besonderer Verantwortung steht und ihnen als
verlässlicher Partner Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt.
Des Weiteren bestehen Auslandsengagements, deren Erträge die
NRW.BANK als weitgehend haushaltsunabhängige Förderbank zur
Erfüllung ihres Förderauftrags einsetzt. Das Auslandsengagement
in Höhe von 45,8 Mrd. € (24,6% des Gesamtengagements,
Vj. 46,0 Mrd. €) entfällt mit 27,7 Mrd. € (Vj. 27,7 Mrd. €) auf
Länder innerhalb und mit 18,2 Mrd. € (Vj. 18,3 Mrd. €) auf Länder
außerhalb Europas sowie auf supranationale Organisationen.
Insgesamt konzentriert sich das Auslandsengagement vollständig
auf Länder mit Investment-Grade-Qualität.
Das Gesamtengagement der NRW.BANK beträgt 186,6 Mrd. €
und ist gegenüber dem Vorjahr (185,4 Mrd. €) um +1,2 Mrd. €
gestiegen.
Aufgrund des hohen Anteils von Staats- und inländischer Kom-
munalfinanzierung ist die interne Ratingklasse AAA weiterhin am
stärksten belegt. Das Portfolio besteht zu 97,9% (Vj. 98,0%) aus
Engagements von Investment-Grade-Qualität.
Mit 140,7 Mrd. € (Vj. 139,4 Mrd. €) bilden Engagements in
Deutschland den größten Portfolioanteil (75,4% des Gesamt-
engagements, Vj. 75,2%). Hiervon entfallen 88,6 Mrd. €
(Vj. 86,1 Mrd. €) auf Nordrhein-Westfalen, wobei direkte
Engage ments mit Kommunen in Höhe von 20,2 Mrd. €
Gesamtengagement nach internen Ratingklassen inkl. Derivaten, in Mrd. €
90,2
20,5
20,6
58,8
12,4
12,1
3,0 3,0
0,5
0,4
0,3 0,3
100
80
60
40
20
0
AAA AA A BBB BB B CCC – D
Gesamtengagement: 186,6 Mrd. € (Stichtag 31.12.2024) Gesamtengagement: 185,4 Mrd. € (Stichtag 31.12.2023)
58,8
90,9
37/57
Das Europa-Engagement besteht aus Investitionen innerhalb
der Eurozone in Höhe von 19,1 Mrd. € (Vj. 18,7 Mrd. €) und
Investitio nen außerhalb der Eurozone in Höhe von 8,5 Mrd. €
(Vj. 8,9 Mrd. €). Die Engagements außerhalb Europas kon-
zentrie ren sich auf Nordamerika mit 6,1 Mrd. € (Vj. 6,4 Mrd. €),
Australien / Neuseeland mit 2,3 Mrd. € (Vj. 2,4 Mrd. €) und Asien
mit 1,9 Mrd. € (Vj. 1,6 Mrd. €). Auf die supranationalen Orga-
nisa tionen entfallen insgesamt 7,9 Mrd. € (Vj. 7,9 Mrd. €).
140,7
139,4
19,1
18,7
8,5
8,9
10,3
10,4
7,9 7,9
140
120
100
80
60
40
20
0
Deutschland Eurozone ohne Deutschland Europa ohne Eurozone Außerhalb Europas Supranational
Engagement per 31.12.2024 Engagement per 31.12.2023
Geografische Verteilung der Engagements inkl. Derivaten, in Mrd. €
38/57
wachung sowie eine Überprüfung auf risikorelevante Sachverhalte
.
Das Risikomanagement basiert somit auf einem systematischen
und fortlaufenden Prozess, der eine Anpassung an veränderte
Gegebenheiten ermöglicht. Auch durch die Wahrnehmung von
Mandaten (im Beirat, Aufsichtsrat oder Investitionsausschuss)
beziehungsweise die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
werden die Beteiligungen eng begleitet. Zudem werden in den
Beteiligungsverträgen in der Regel einzelfallbezogene Zustim-
mungsvorbehalte zugunsten der NRW.BANK aufgenommen.
Bei einzelnen Beteiligungen ist das Adressenausfallrisiko durch
die starke Einbindung der öffentlichen Hand begrenzt. So wird das
Adressenausfallrisiko im Fördergeschäft bei einem Beteiligungs-
portfolio mit einem Engagement von 99,4 Mio. € (Vj. 118,9 Mio. €)
durch eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe
von 49% des jeweils investierten Kapitals reduziert.
Der Buchwert der im Interesse des Landes gehaltenen Beteili-
gung an der Portigon AG in Höhe von 2,2 Mrd. € ist durch eine
Wertgarantie des Landes Nordrhein-Westfalen in voller Höhe
abgesichert.
Beteiligungsengagements werden in die ökonomische Kapital-
steuerung einbezogen und im Adressenausfallrisiko ausgewiesen.
5.5.5 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Adressenausfallrisiken beträgt zum
Stichtag 1,5 Mrd. € (Vj. 1,4 Mrd. €).
Es besteht auf Staatenebene kein Länderengagement im Sub-
Investment-Grade-Bereich. Neuengagements in diesen Rating-
klassen sind im Kapitalanlagegeschäft grundsätzlich ausgeschlos
-
sen. Das Engagement in Ländern mit schwächerem Investment-
Grade-Rating (BBB) ist im Verlauf des Geschäftsjahrs insgesamt
gesunken; ein wesentliches Länderengagement in dieser Rating-
k
ategorie besteht in Italien (1,3 Mrd. €, Vj. 1,3 Mrd. €). Bonitäten
können durch neue Belastungen für Staaten oder eine Abschwä-
chung der Wirtschaftsentwicklung unter Druck geraten.
Das Engagement in Verbriefungspositionen – vollständig von
Investment-Grade-Qualität – beträgt zum Stichtag 2,7 Mrd. €
(Vj. 2,9 Mrd. €). Ein wesentlicher Teil des Portfolios (33,0%)
hat zusätzlich eine weitgehende staatliche Garantie (durch das
US-Bildungsministerium). Die NRW.BANK überwacht bei Ver-
briefungspositionen laufend die zugrunde liegenden Adressen-
ausfallrisiken aus den Referenzpools.
Das Beteiligungsgeschäft umfasst Beteiligungen im öffentlichen
Interesse, die vorrangig im Interesse des Landes gehalten
werden und im Wesentlichen schon mit Errichtung der Bank auf
diese übertragen wurden, sowie im Förderauftrag eingegangene
Beteiligungen. Die aus den Beteiligungen resultierenden Adres-
sen ausfallrisiken beruhen weitestgehend auf strategischen und
operativen Risiken, die insbesondere anhand der für das Beteili-
gungscontrolling bereitgestellten Unternehmensdaten analysiert
werden. Im Rahmen des Beteiligungscontrollings erfolgen eine
regelmäßige Ergebniskontrolle beziehungsweise Planüber-
39/57
5.5.7 Chancen
Die NRW.BANK geht Risiken entsprechend ihrem Geschäfts-
modell und den risikostrategischen Grundsätzen nur in einem
klar abgegrenzten Umfang ein. Daher bestehen unerwartete
Chancen aufgrund möglicher künftiger Entwicklungen oder
Ereignisse, die zu einer für die NRW.BANK positiven Prognose-
oder Zielabweichung führen können, nur in sehr eingeschränk-
tem Maße.
Chancen ergeben sich unter anderem bei einer Verbesserung der
Ratings der Engagements, was zu einem insgesamt geringeren
Ansatz von bonitätsabhängigem ökonomischem Kapital für
Adressenausfallrisiken führt. Daraus können sich weitere Anlage-
möglichkeiten mit zusätzlichem Ertragspotenzial ergeben.
Im Beteiligungsgeschäft besteht die Chance, beim Verkauf von
Förderbeteiligungsengagements Veräußerungserlöse zu erzielen,
die über dem Beteiligungsbuchwert liegen.
Die NRW.BANK ermittelt erwartete Verluste unter Berücksich-
tigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten und
berücksichtigt diese in der Planung beziehungsweise in der
Hochrechnung für das handelsrechtliche Ergebnis. Es besteht
die Chance, dass die tatsächlich eingetretenen Ausfälle geringer
sind als die erwarteten Verluste. In diesen Fällen können höhere
Zuführungen zu den Reserven erfolgen und damit die Deckungs-
masse und die Risikotragfähigkeit gestärkt werden.
5.5.6 Risikovorsorge
Für Kreditforderungen und Avale wird anhand definierter
Krite rien regelmäßig überprüft, ob eine Risikovorsorge zu bilden
ist. Sofern notwendig, wird zeitnah im Laufe des Geschäftsjahrs
die Höhe der erforderlichen Einzelwertberichtigungen bezie-
hungsweise Rückstellungen individuell ermittelt. Vorhandene
Sicherheiten werden hierbei berücksichtigt. Für die Bewertung
der Sicherungsobjekte werden bei Krediten der öffentlichen
Wohnraumförderung die für Immobilienbewertung gängigen
Verfahren herangezogen, deren Ergebnisse um einen aus der
Datenhistorie ermittelten Abschlag reduziert werden. Hingegen
wird für Eigenheimförderungen in der Problemkreditbearbeitung
der öffentlichen Wohnraumförderung (Restkapital weniger als
750 Tsd. €) ein Verfahren zur Bildung pauschalierter Einzelwert-
berichtigungen angewendet. Für latente Adressenausfallrisiken
wird eine Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7
gebildet.
Im Wertpapiergeschäft ergibt sich die Risikovorsorge auf Basis
von Marktinformationen, mathematischen Modellen und indivi-
duellen Bonitätseinschätzungen.
Beteiligungen der NRW.BANK unterliegen ebenfalls der laufen-
den Überprüfung auf Risikovorsorgebedarf. Sofern erforderlich,
wird eine Abschreibung des Buchwerts vorgenommen.
40/57
Währungskurse, implizite Volatilitäten und Credit Spreads. Der
Beobachtungszeitraum beträgt 250 Tage, wobei Ereignisse der
jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Als Stressperiode wird insbesondere die EU-Staatsfinanzenkrise
2011 herangezogen. Damit stellt die Bank sicher, dass auch
ungünstige Marktphasen berücksichtigt werden. Die Berechnung
und Limitierung des Stress-VaR erfolgt – über alle Ebenen von
der Gesamtbank bis auf Teilportfolios – auf Basis einer Monte-
Carlo-Simulation. Dabei legt die Bank fest, welche Geschäfte
täglich voll neubewertet werden sollen. Die Auswahl erfolgt
anhand der Erhöhung der Genauigkeit, die eine volle Neubewer-
tung gegenüber einem sensitivitätsbasierten Ansatz für die
entsprechenden Geschäfte bewirkt. Eine signifikant erhöhte
Genauig keit ist insbesondere für die Kredite der Wohnraum-
förderung und Positionen mit strategischen Zinsänderungsrisiken
(im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen) festzustellen, welche
daher vollständig neu bewertet werden. Diese Auswahl wird
regelmäßig überprüft und quartalsweise validiert.
In der wertorientierten Sicht werden im Anlagebestand insbe-
sondere auch die barwertigen allgemeinen Zinsänderungsrisiken
aus dem mit Eigenkapital refinanzierten Wohnraumförderungs-
geschäft sowie die spezifischen Zinsänderungsrisiken (Credit
Spreads) erfasst.
5.6 Marktpreisrisiko
5.6.1 Definition
Das Marktpreisrisiko ist der potenzielle Verlust aufgrund von
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeein-
flussenden Parametern. Diese Definition umfasst Zinsänderungs-,
Währungs- und Volatilitätsrisiken. Beim Zinsänderungsrisiko
erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinem und spezi-
fischem Zinsänderungsrisiko. Dieses umfasst somit sowohl
Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus als auch Änderungen
des Credit Spreads von Emittentenklassen einerseits und Ände-
rungen des Credit Spreads individueller Emittenten (Residual-
risiko) andererseits.
5.6.2 Methoden
Die NRW.BANK steuert Marktpreisrisiken sowohl für das Zins-
ergebnis (ertragsorientierte Sicht) als auch für den ökonomi-
schen Wert der Bank (wertorientierte Sicht). In beiden Sichten
werden die Marktpreisrisiken limitiert und täglich handelsunab-
hängig überwacht.
Die Marktpreisrisiken für den ökonomischen Wert steuert die
NRW.BANK über einen Stress-VaR-Ansatz. Der Stress-VaR wird
für die tägliche Steuerung mit einem Konfidenzniveau von 95%
bei eintägiger Haltedauer berechnet und berücksichtigt alle für
das jeweilige Portfolio relevanten Risikofaktoren wie Zinssätze,
41/57
Über die tägliche operative Steuerung des zinstragenden
Geschäfts hinaus werden die strategischen Zinsänderungsrisiken
aus Pensionsverpflichtungen (inklusive Beihilfeverpflichtungen)
und Beteiligungen im öffentlichen Interesse betrachtet. Zins-
änderungsrisiken aus Pensionsverpflichtungen entstehen aus
strategischen Entscheidungen der Bank bezüglich der Kapital-
anlage von Pensionsrückstellungen, wenn die Laufzeiten der
Kapitalanlage nicht vollständig dem Auszahlungsprofil entspre-
chen. Das Risiko besteht darin, dass die aus der Kapitalanlage
erzielten Zinserträge durch andere operative Erträge ergänzt
werden müssen, um alle Pensionsverpflichtungen zu bedienen.
Darüber hinaus enthalten die strategischen Zinsänderungsrisiken
Risiken aus Beteiligungen im öffentlichen Interesse, wenn die
Laufzeit der Refinanzierung von der Laufzeitannahme für die
Beteiligung abweicht.
Die Berechnung der Kennziffern wird in beiden Sichten durch
tägliche Stress-Szenario-Rechnungen ergänzt. Hierbei werden für
die Risikofaktorgruppen Zinssätze, Währungskurse, implizite
Volatilitäten und Credit Spreads jeweils hypothetische Szenarien
betrachtet. Darüber hinaus werden für historische Szenarien
auch die Auswirkungen von Änderungen aus Zinssätzen und
Credit Spreads untersucht. Bei Bedarf werden die standardisierten
Szenarien um individuelle, situationsbezogene Betrachtungen
erweitert, die auf die Risikostruktur des Portfolios der Bank
Die barwertige Analyse wird durch weitere Instrumente zur
Steuerung der HGB-GuV ergänzt (ertragsorientierte Sicht), die
den Aspekt der Dauerhalteabsicht der Bank und den Fokus auf das
HGB-Zinsergebnis weitergehend berücksichtigen (Net Interest
Income basierend auf HGB-Sensitivitäten).
Dabei werden alle Marktpreisrisiken der Bank berücksichtigt,
die die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung belasten
können. Das können im Anlagebestand potenziell offene Zins-
und Währungspositionen sein, die aus unterschiedlichen Zinsbin-
dungen oder Währungen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite
resultieren und noch nicht im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung
auf Nominalwertbasis abgesichert wurden. Für den Handels-
bestand sowie die Liquiditätsreserve werden darüber hinaus alle
relevanten Risikoarten barwertig betrachtet. Entsprechend erfolgt
in der HGB-Ertragsprognose für den Handelsbestand sowie die
Liquiditätsreserve eine Anrechnung temporärer Marktwert-
schwankungen.
Im Vergleich zu einer barwertigen VaR-Konzeption stehen damit
nicht die Sensitivitäten der Barwerte, sondern die Sensitivitäten
des HGB-Ergebnisses im Vordergrund. Zur Beschränkung der
Risiken für das handelsrechtliche Ergebnis werden die HGB-Markt
-
preisrisiken auf Basis von HGB-Sensitivitäten und HGB-Stress-
tests limitiert.
42/57
Marktwertschwankungen sind in der HGB-Gewinn- und Verlust-
rechnung nicht ergebniswirksam, sofern keine dauerhafte
Wertminderung besteht. Aufgrund der Dauerhalteabsicht für
Investitionen im Anlagebestand erfolgen die von der Bank
vorgenommenen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf den
Nominalwert endfälliger Positionen. Damit bestehen in der
ertrags orientierten Sicht mit täglicher Steuerung nur geringe
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen, die über die HGB-
Sensitivitäten sowohl für die Risiken aller zukünftigen Geschäfts-
jahre als auch für das aktuelle und die drei folgenden Geschäfts-
jahre limitiert sind. Ergänzend erfolgt die barwertorientierte
VaR-Limitierung. In geringem Umfang werden auch Positionen
zu Handelszwecken aktiv eingegangen. Diese sind durch ein
gesondertes Limit für den Handelsbestand begrenzt. Alle Limite
wurden im Geschäftsjahr stets eingehalten.
In der ertragsorientierten Sicht bestehen aufgrund der vor-
genommenen Absicherungsgeschäfte auf Gesamtbankebene
keine wesentlichen Zinsbindungsinkongruenzen (analog der
folgenden Abbildung stützpunktbezogen maximal 48 Tsd. € und
minimal −63 Tsd. €).
zugeschnitten sind. Daneben ist die Analyse der Sensitivitäten
und
der Risikokonzentrationen aus den oben genannten Risiko-
faktoren
integraler Bestandteil der täglichen Marktpreisrisiko-
messung.
5.6.3 Validierung
Die Prognosegüte der VaR-Zahlen wird durch tägliches Back-
testing geprüft. Dabei werden beim Backtesting die mithilfe
des VaR-Modells prognostizierten Verluste der Geschäfte den
ermittelten Ergebnisveränderungen gegenübergestellt. Hierbei
wird ein sogenanntes Clean Backtesting ohne Alterung durchge-
führt. Berücksichtigt werden somit allein Ergebnisveränderungen
aufgrund von Änderungen der Marktdaten.
Wird der Backtesting-Ansatz für aufsichtsrechtlich anerkannte
interne Marktpreisrisikomodelle gemäß CRR auf das Backtesting
der NRW.BANK übertragen, so liegt das Modell grundsätzlich im
statistisch erwarteten Bereich. Die regelmäßig durchgeführten
täglichen, monatlichen und jährlichen Prozesse zur Überprüfung
der Parameter und Annahmen bestätigen die Validität des
Modells.
5.6.4 Risikobeurteilung und Limitierung
Der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken liegt bei barwertiger
Betrachtung bei den allgemeinen und spezifischen Zinsände-
rungs risiken des Anlagebestands. Hieraus resultierende
43/57
Auch Währungsrisiken spielen für das HGB-Ergebnis nur eine
geringe Rolle. Sie werden umfassend durch den Einsatz von
Derivaten abgesichert, sodass im handelsrechtlichen Ergebnis im
Wesentlichen nur das Währungsrisiko auf die erzielte Zinsmarge
verbleibt.
Darüber hinaus werden HGB-Zinssensitivitäten aus strategischen
Zinsänderungsrisiken für Pensionsverpflichtungen und Beteili-
gungen im öffentlichen Interesse für das aktuelle und die folgen-
den drei Geschäftsjahre in Höhe von −157 Tsd. € zum Stichtag in
der Risikomessung berücksichtigt.
HGB-Zinssensitivitäten (ohne strategische Zinsänderungsrisiken, periodenübergreifend) gegenüber einer Zinserhöhung
um 1 Basispunkt in Tsd. € per 31.12.2024
60
40
20
0
−20
−40
−60
−80
1 1 3 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 15 20 25 > 25
Tag Mon. Mon. Mon. Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
4
11
−25
−63
8
−1
12
−21
−7
−10
30
−24
48
−62
1
5
2
−3
−2
44/57
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken wird aus einem
Stress-VaR mit gestressten Korrelationen und Volatilitäten ermit-
telt. Damit stellt die Bank sicher, dass die Berechnung des ökono-
mischen Kapitals auch ungünstige Marktphasen berücksichtigt.
Das ökonomische Kapital für Marktpreisrisiken resultiert insbe-
sondere aus allgemeinen Zinsänderungsrisiken der Darlehen der
Wohnraumförderung. Diese sind durch Eigenmittel refinanziert.
Aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen dürfen die bei
der Wohnraumförderung zur Refinanzierung herangezogenen
Die folgende Tabelle zeigt die Stresstestergebnisse (in Anleh-
nung an aufsichtliche Stresstests) für Marktpreisrisiken in der
ertragsorientierten Sicht im Jahresverlauf.
Die Ergebnisse der Stresstests zeigen die potenzielle Belastung
der laufenden Ergebnisse der Bank über die nächsten vier
Geschäftsjahre. Die Auswirkungen sind aufgrund der nur in
begrenztem Umfang auf Nominalwertbasis eingegangenen
Zinsbindungs- und Währungsinkongruenzen gering.
5.6.5 Ökonomisches Kapital
Bei der Berechnung des ökonomischen Kapitals werden Markt-
preisrisiken barwertig mit einem einheitlichen Konfidenzniveau
von 99,9% berücksichtigt, der Risikohorizont beträgt 250 Tage.
HGB-Stresstests für Marktpreisrisiken – gesamt
März 2024
Mio. €
Juni 2024
Mio. €
September 2024
Mio. €
Dezember 2024
Mio. €
Kurzfristschock abwärts −23 −45 −14 18
Kurzfristschock aufwärts 23 45 14 −18
Versteilung −35 −46 −21 −3
Verflachung 32 47 19 −4
Parallelverschiebung abwärts 24 1 15 47
Parallelverschiebung aufwärts −24 −1 −15 −47
FX +30% (Abwertung des Euros) 7 10 10 8
FX −30% (Aufwertung des Euros) −7 −10 −10 −8
45/57
Darüber hinaus ist ein ertragsorientierter aufsichtsrechtsrecht-
licher Stresstest zu ermitteln, der die Auswirkungen von Zinsän-
derungen auf das handelsrechtliche Zinsergebnis für einen Zeit-
horizont von einem Jahr unter zwei Stress-Szenarien simuliert. Im
Gegensatz zu der barwertigen Betrachtung wird hierbei neben
dem Bestandsgeschäft auch simuliertes Neugeschäft unter der
Annahme einer konstanten Bilanz berücksichtigt. Die dargelegten
Besonderheiten der Wohnraumförderung in der barwertigen
Sicht bestehen in der ertragsorientierten Sicht nicht. Zum Stich-
tag beläuft sich die negative Veränderung des Zinsergebnisses
auf 0,2% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, sodass in dieser
Perspektive nur unerhebliche Zinsänderungsrisiken bestehen.
5.6.7 Chancen
Zielsetzung der Aktiv- / Passivsteuerung der NRW.BANK ist das
Erzielen einer festen Zins- und Provisionsmarge in Bezug auf
die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung. Damit ver-
bunden sind niedrige Marktpreisrisiken, die entsprechende
Chancen im Anlagebestand beschränken. Die größten Chancen
liegen daher in der Entwicklung der Einstandssätze für zukünf-
tiges Neugeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und nicht in
zusätzlichen Gewinnen aus offenen Zins- und Währungspositio-
nen. Auch im Handelsbestand ist eine weitergehende Risiko-
positionierung aufgrund des bestehenden Limits ausgeschlossen.
Somit stehen Chancen zum Erzielen zusätzlicher handelsrecht-
licher Erträge aus Marktpreisrisikopositionen nicht im Vorder-
grund. Aus barwertiger Sicht führen Marktpreisschwankungen
zu Änderungen stiller Lasten und Reserven. Diese werden im
Anlagebestand – sofern keine dauerhaften Wertminderungen
Eigenmittel nicht bei der Risikorechnung berücksichtigt werden.
Insofern unterstellt die Regulatorik bei der Berechnung des bar-
wertigen Marktpreisrisikos implizit, dass Wohnraumförderungs-
darlehen mit täglich fälligen Mitteln vollständig fristeninkongruent
refinanziert sind. Dies führt zu einer hohen rechnerischen bar-
wertigen Zinsposition. Des Weiteren enthält das ökonomische
Kapital barwertige strategische Zinsänderungsrisiken und alle
Credit-Spread-Risiken des Anlagebestands. Daraus resultierende
Marktwertschwankungen sind im von der NRW.BANK vorge-
nom menen HGB-Abschluss in der Regel aufgrund der Dauerhalte-
absicht nicht ergebniswirksam. Zum Stichtag beträgt das ökono-
mische Kapital für Marktpreis risiken 5,4 Mrd. € (Vj. 5,5 Mrd. €).
5.6.6 Aufsichtlicher Standardtest
Die Auswirkung der durch eine delegierte Verordnung der
EU-Kommission vorgegebenen plötzlichen und unerwarteten
Zinsänderung im Anlagebuch (aufsichtlicher Zinsschock) von
sechs Zinsschockszenarien werden in der barwertigen Betrach-
tung von der bereits zuvor genannten rechnerischen Zinsposition
der Wohnraumförderungsdarlehen dominiert. Zum Stichtag
beläuft sich die negative Barwertänderung des Anlagebuchs der
Bank aufgrund des Zinsschocks auf 17,8% (Vj. 17,6%) der auf-
sichtsrechtlichen Eigenmittel.
Die die Stressrechnungen dominierende Zinssensitivität der Wohn-
raumförderungsdarlehen ergibt sich aus der Eigenmittel-Refinan-
zierung. Eigenmittel müssen gemäß den Vorgaben der Aufsicht
im Rahmen der Zinsschocks als fristeninkongruente, täglich
fällige Refinanzierungsmittel modelliert werden.
46/57
erstellt und analysiert. In sie gehen die vertraglich vereinbarten
(deterministischen) taggenauen Mittelzu- und -abflüsse bis zum
Erreichen des letzten Cashflows ein (inklusive Zins-Cashflows
und außerbilanzieller Geschäfte).
Bei stochastischen Cashflows (zum Beispiel Kündigungsrechte
oder vorzeitige Tilgungen) werden konservative Annahmen in
der Form getroffen, dass jeweils von einer für die NRW.BANK
nachteiligen Ausübung ausgegangen wird. Darüber hinaus wird
in der Liquiditätsablaufbilanz kein (fiktives) Neugeschäft abgebil-
det beziehungsweise modelliert, so erfolgt beispielsweise keine
Prolongation von unbesichertem und besichertem Funding.
Das Refinanzierungsrisiko als Ertragsrisiko für das handelsrecht-
liche Ergebnis umfasst neben den Risiken aus der geplanten
Emissionstätigkeit ebenfalls die langfristigen Liquiditätsinkon-
gruenzen und wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert.
Das Refinanzierungsrisiko basiert im ICAAP sowohl auf dem
geplanten Emissionsvolumen der kommenden zwölf Monate als
auch auf den bestehenden und benötigten langfristigen Refinan-
zierungsmitteln mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als zehn Jahren.
Für diese Positionen wird das Refinanzierungsrisiko aus einem
Anstieg des eigenen Credit Spreads abgeleitet. Refinanzierungs-
risiken sind aufgrund des bestehenden Liquiditätspuffers der
Bank durch die Möglichkeit einer besicherten, vom eigenen
Credit Spread unabhängigen Refinanzierung mitigiert.
Zusätzlich erfolgt eine Diversifikation der Refinanzierungsbasis
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen und Produkten, die dazu
beiträgt, das Refinanzierungsrisiko zu minimieren.
vorliegen – als vorübergehende Wertschwankungen angesehen.
Aufgrund der Dauerhalteabsicht resultieren Kursergebnisse im
Anlagebestand ausschließlich aus Portfoliooptimierungsmaß-
nahmen.
5.7 Liquiditätsrisiko
5.7.1 Definition
Das Liquiditätsrisiko im Rahmen des ILAAP umfasst insbeson-
dere folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko,
Liquiditäts risiko im engeren Sinne)
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
oder
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen beziehungs-
weise glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko).
5.7.2 Methoden
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der NRW.BANK
zentral, um für die Gesamtbank die jederzeitige Zahlungsfähig-
keit sicherzustellen.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Refinanzierungsrisiko
werden täglich auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz und deren
Limitierung überwacht. Die Liquiditätsablaufbilanz (in Euro
sowie in Fremdwährung) wird täglich handelsunabhängig
47/57
und EZB- beziehungsweise Repo-fähigen Wertpapieren sowie
zentralbankfähigen Kreditforderungen. Die Wertpapiere können
unabhängig von der Dauerhalteabsicht im Repo-Markt bezie-
hungs weise bei EZB-Offenmarktgeschäften genutzt werden, um
Liquidität zu generieren. Verkäufe aus dem Anlagebestand sind
zu diesem Zweck daher nicht notwendig.
Zur Begrenzung von Liquiditätsinkongruenzen existiert ein nach
Fristigkeiten gestaffeltes Limitsystem, welches auf den MaRisk
hinsichtlich vorzuhaltender Vermögensgegenstände auch unter
Stressbedingungen basiert (bis eine Woche: hochliquide Wert-
papiere, die jederzeit ohne signifikante Wertverluste in privaten
Märkten liquidiert werden können und zentral bankfähig sind; bis
einen Monat: freie EZB-fähige Wertpapiere und bei der Bundes-
bank eingereichte freie Wertpapiere). Darüber hinaus stellt das
Limitsystem auch für längere Betrachtungszeiträume über einen
Monat hinaus auf liquide Wertpapiere ab. Insofern ist der Liqui-
ditätspuffer wesentlicher Bestandteil des Systems zur Limitie-
rung der Liquiditätsinkongruenzen. Zusätzlich stehen weitere
Refinanzierungsmöglichkeiten des Geld- und Kapitalmarkts zur
Verfügung, die in einer zweiten Stufe im Limitsystem unter
Anrechnung von Abschlägen Berücksichtigung finden.
Die Zahlungsfähigkeit der NRW.BANK ist aufgrund des zuvor
genannten Limitsystems auch ohne externe Kapitalmarktrefinan-
zierung bereits auf Basis des frei verfügbaren Bestands an
EZB-fähigen Forderungen sowie der freien EZB-Linie gesichert.
Saldiert mit Zu- und Abflüssen aus Cashflows verbleibt ein signi-
fikanter Liquiditätspuffer für den primär steuerungsrelevanten
Zeitraum von einem Jahr.
Das Marktliquiditätsrisiko hat für die NRW.BANK keine wesent-
liche Bedeutung, da nur Positionen mit Dauerhalteabsicht im
Anlagebestand gehalten werden. Entsprechend sind vorüber-
gehende Marktliquiditätsschwankungen im Rahmen des HGB-
Abschlusses primär nicht ergebniswirksam, da eine kurzfristige
Gewinnerzielung durch Veräußerung nicht im Fokus steht. Ver-
käufe aus dem Anlagebestand dienen der Bestandsoptimierung
im Rahmen des Portfoliomanagements und stehen nicht unmit-
telbar im Zusammenhang mit der Generierung von Liquidität.
Das Marktliquiditätsrisiko aus Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und des Handelsbestands ist gemäß der Risikoinventur
nicht materiell, da hier im Vergleich nur sehr geringe Positionen
an Wertpapieren gehalten werden.
Eine über das Marktpreisrisiko hinausgehende Betrachtung des
Marktliquiditätsrisikos erfolgt durch eine regelmäßige Analyse
der kurzfristig zu generierenden Liquidität aus dem gesamten
Wertpapierbestand. Darüber hinaus erfolgt eine Berücksichtigung
in der Liquiditätsrisikolimitierung, indem Abschläge bei der
Berechnung des Liquiditätspotenzials angewendet werden.
5.7.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die NRW.BANK ist aufgrund der expliziten Refinanzierungs-
garantie des Gewährträgers und ihres dementsprechend guten
Ratings in der Lage, im notwendigen Umfang kurzfristig Liquidi-
tät zu generieren. Dabei erfolgt die Refinanzierung in der Regel
über den Geld- und Kapitalmarkt.
Darüber hinaus verfügt die Bank zur Sicherung ihrer jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit über ein bedeutendes Portfolio an liquiden
48/57
reduzierte Liquiditätspotenziale aus EZB-fähigen Wert-
papieren aufgrund von Rating-Änderungen und
die Reduzierung des Sicherheitenwerts EZB-fähiger Wert-
papiere und Kreditforderungen simuliert.
Eine Analyse der Ergebnisse erfolgt mindestens monatlich. Auch
unter diesen Stressbedingungen ist die Zahlungsfähigkeit der
NRW.BANK jederzeit gegeben. Darüber hinaus führt die Bank
Stresstests auf das handelsrechtliche Ergebnis durch steigende
Kosten aus Geschäften zur Absicherung des US-Dollar-Wechsel-
kurses durch.
Das Limitsystem stellt insbesondere im kurzfristigen Bereich
sicher, dass Liquiditätsinkongruenzen stets durch den Liquidi-
tätspuffer abgedeckt sind.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden zudem idiosynkrati-
sche, marktweite und kombinierte Stresstests durchgeführt.
Diese berücksichtigen krisenspezifische Auswirkungen auf die
Zahlungsströme, den vorgehaltenen Liquiditätspuffer sowie die
Limitauslastung. Im Einzelnen werden hierbei
Ausfälle bedeutender Kreditnehmer,
Abflüsse aus Besicherungsvereinbarungen,
60
50
40
30
20
10
0
−10
Liquiditätspuffer
kumulierte Cashflows Liquiditätspuffer
31.12.2024 31.1.2025 28.2.2025 31.3.2025 30.4.2025 31.5.2025 30.6.2025 31.7.2025 31.8.2025 30.9.2025 31.10.2025 30.11.2025 31.12.2025
−60
−50
−40
−30
−20
−10
0
10
kumulierte Cashflows
Liquiditätsablaufbilanz der NRW.BANK in Mrd. €
49/57
5.7.6 Chancen
Die NRW.BANK ist aufgrund ihres Status als Förderbank sowie
der gesetzlichen Refinanzierungsgarantie des Landes Nordrhein-
Westfalen seit 2004 am Markt als Emissionshaus fest etabliert.
So erwartet sie auch im Jahr 2025 ein weiterhin günstiges Refi-
nanzierungsumfeld für das geplante langfristige Refinanzierungs-
volumen in Höhe von 11 bis 13 Mrd. €. Zusätzliche Chancen
werden bei der Deckung kurzfristiger Liquidität gesehen, die in
Abhängigkeit der Finanzmärkte in unterschiedlichen Geldmarkt-
segmenten erfolgen kann.
5.8 Operationelles Risiko
5.8.1 Definition
Das operationelle Risiko umfasst Risiken in Systemen oder
Prozessen, insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die
durch menschliches oder technisches Versagen beziehungsweise
durch externe Einflussfaktoren entstehen, oder von rechtlichen
Risiken, die aus vertraglichen Vereinbarungen oder rechtlichen
Rahmenbedingungen resultieren.
5.8.2 Methoden
Das Rahmenwerk zur Steuerung des operationellen Risikos in
der NRW.BANK bezieht sowohl qualitative als auch quantitative
Aspekte mit ein. Es richtet sich bei der qualitativen Steuerung an
den MaRisk aus und basiert hinsichtlich der quantitativen Steue-
rung auf dem ökonomischen Kapital.
Durch eine Kombination von zentraler und dezentraler Risiko-
steuerung und -überwachung stellt die Bank sicher, dass not-
wendige Steuerungsmaßnahmen zeitnah ergriffen werden sowie
gleichzeitig erforderliche Entscheidungen unter Berücksichtigung
Nebenbedingungen der Liquiditätsrisikosteuerung sind sowohl
die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
als auch die Erfüllung der Anforderungen an die Mindestreserve. Im
Geschäftsjahr wurden diese Bedingungen jederzeit einge halten.
5.7.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für Liquiditätsrisiken beträgt zum
Stichtag 251,8 Mio. € (Vj. 215,9 Mio. €).
Die Parameter und Annahmen des Modells werden regelmäßig
im Rahmen diverser täglicher, monatlicher und jährlicher Prozesse
überprüft.
5.7.5 Refinanzierungsstruktur
Als staatlich garantierte Förderbank begab die NRW.BANK
Emissionen in Höhe von 8,9 Mrd. € (Vj. 6,8 Mrd. €) ohne Berück-
sichtigung der nicht gekündigten Emissionen aus den Vorjahren
in Höhe von 3,2 Mrd. €, Rücknahmen und Tausche in Höhe von
0,3 Mrd. € sowie Ziehungen von Globaldarlehen in Höhe von
0,1 Mrd. €. Insgesamt beläuft sich die Mittelaufnahme des
Jahres 2024 auf 11,7 Mrd. €.
Die Refinanzierungsgeschäfte mit den inländischen Investoren
sind geprägt durch Inhaberschuldverschreibungen, Schuld-
scheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Zur Refinanzierung nutzte die NRW.BANK auch ihre interna-
tionalen Refinanzierungsprogramme. Hierzu zählen im Wesent-
lichen das Debt Issuance-Programm zur Abdeckung von mittel-
und langfristigen Laufzeiten sowie das Global Commercial
Paper-Programm zur Abdeckung von Laufzeiten bis zu zwölf
Monaten.
50/57
Sinne des Internen Kontrollsystems (IKS) begrenzt. Diese umfassen
die Gesamtheit aller vom Vorstand angeordneten Vorgänge,
Methoden und Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, einen ord-
nungsmäßigen und sicheren Ablauf der Betriebsprozesse sicher-
zustellen. Das IKS enthält allgemeine Grundlagen und Vorgaben
für Arbeits- und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel das Vier-
augenprinzip, aber auch konkrete prozessbezogene Anweisungen.
Bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauf-
organisation analysieren die in die Arbeitsabläufe eingebundenen
Organisationseinheiten unter Beteiligung der Risikocontrolling-
Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision
die Auswirkungen auf die Kontrollverfahren und -intensität. Bei
Änderungen der IT-Systeme sind zudem die Funktionen Informa-
tionssicherheit und Datenschutz einzubeziehen.
Die Steuerung von Personalrisiken erfolgt zunächst im Rahmen
der regelmäßigen Personalplanung. Die Durchführung von
personal wirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
zwischen den Fachbereichen und dem Bereich Personal. Im
Rahmen der Beobachtung von Risikoindikatoren werden Kenn-
zahlen beispielsweise zur Fluktuation oder zur Fortbildung beob-
achtet, um frühzeitig Fehlentwicklungen begegnen zu können.
Das Management der operationellen Risiken im IT-Umfeld der
NRW.BANK erfolgt aufbauend auf der IT-Strategie der Bank. Die
schriftlich fixierte Ordnung umfasst Regeln für die Nutzung, die
Beschaffung und die Entwicklung von Hard- und Software mit
einem Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der notwendigen
Sicherheitsstandards und der Betriebskontinuität. Darüber hinaus
wirken angemessene Berechtigungskonzepte und Verfahren
risikoreduzierend. Für den Ausfall aller kritischen IT-Systeme
beziehungsweise der damit verbundenen Bankprozesse existieren
des Gesamtrisikoprofils der Bank durch den Vorstand getroffen
werden können.
Die NRW.BANK sammelt Informationen über Schadensfälle und
schadensfreie Risikoereignisse in einer zentralen Risikoereignis-
datenbank und kategorisiert diese nach den aufsichtsrechtlichen
Ereigniskategorien gemäß CRR. Die Datensammlung dient
als Basis für die Beurteilung des operationellen Risikos in der
NRW.BANK. Zusätzlich werden die Ergebnisse der jährlichen
zukunftsorientierten Risikobewertungen (sogenannte Self- Assess-
ments) sowie die Erkenntnisse aus Szenarioanalysen und aus der
Überwachung von Risikoindikatoren in die Gesamtbeurteilung
der Risikosituation einbezogen.
Für besondere geschäftskritische Ereignisse, zum Beispiel erheb-
liche Personalausfälle, Ausfall eines Bankgebäudes oder Rechen-
zentrums, existiert eine umfassende, geschäftsprozessorientierte
Notfallplanung. Die Notfallplanung erstreckt sich über alle
Bereiche und ist darauf ausgerichtet, hohe finanzielle Schäden
und Reputationsschäden abzuwehren.
Der Versicherungsschutz der Bank wird regelmäßig überprüft,
um seine Angemessenheit sicherzustellen.
Rechtsrisiken aus Geschäftsabschlüssen reduziert die NRW.BANK
durch den Einsatz standardisierter Verträge. Abweichungen von
Standardverträgen und Einzeltransaktionen werden durch den
Rechtsbereich freigegeben. Bedeutende Gerichtsverfahren, die
gegen die NRW.BANK gerichtet sind, sind derzeit nicht anhängig.
Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden unter
anderem durch die Vorgaben der schriftlich fixierten Ordnung im
51/57
warnindikatoren) hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert. Dies
geschieht unabhängig von ihrer Schadenshöhe beziehungsweise
ihrem Risikopotenzial, um insbesondere bei ähnlich gelagerten
Fällen durch geeignete Maßnahmen frühzeitig gegensteuern zu
können.
Mithilfe von Self-Assessments erfolgt eine Risikoeinschätzung
aller potenziellen operationellen Risiken, denen die NRW.BANK
ausgesetzt sein könnte. Dabei erfolgt eine Beurteilung der Risiken
getrennt nach Relevanz (Eintrittshöhe) beziehungsweise Häufig-
keit (Eintrittsfrequenz).
Weder die im Berichtsjahr identifizierten Schadensfälle bezie-
hungsweise schadensfreien Risikoereignisse noch die Erkennt-
nisse aus dem Self-Assessment und der Beobachtung der Früh-
warnindikatoren zeigen bestandsgefährdende Risiken auf.
Das ökonomische Kapital wird mindestens zweimal jährlich
ermittelt. Da das zur Abdeckung von potenziellen Schadensfällen
allokierte ökonomische Kapital ansonsten im Jahresverlauf
konstant ist, findet keine Unterscheidung zwischen Limit und
Auslastung statt.
5.8.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für operationelle Risiken beträgt zum
Stichtag 250 Mio. € (Vj. 165 Mio. €). Der Anstieg resultiert aus
einer Neubewertung einzelner Unterarten des operationellen
Risikos im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Risiko-
inventur, insbesondere der Neubewertung des Cyber-Risikos.
Notfallpläne. Auch für den Schutz vor Cyber-Risiken, das heißt
dem unerlaubten Eindringen in Computer oder Netzwerksysteme
(zum Beispiel durch Hacking, Datendiebstahl, Virenangriff),
bestehen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt
haben Informationssicherheit und Datenschutz eine hohe
Bedeutung für die Bank.
Risiken, die aus der Auslagerung von wesentlichen Geschäfts-
aktivitäten entstehen können, begegnet die Bank mit einem
eigens hierfür etablierten Prüf- und Überwachungsprozess.
Dieser umfasst insbesondere eine detaillierte Risiko- bzw.
Szenario analyse als Grundlage einer möglichen Auslagerungs-
entscheidung, um Auslagerungsrisiken zu begrenzen.
Darüber hinaus begrenzt die Bank zielgerichtet mögliche Risiken
hinsichtlich der Themenfelder MaRisk- und WpHG-Compliance,
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sowie
sonstiger strafbarer Handlungen. Bankweite Sicherungsverfahren,
Verdachtsmeldeprozesse sowie regelmäßige Risikoanalysen und
Self-Assessments dienen der Steuerung und Begrenzung der
potenziellen Risiken in diesen Themenfeldern.
Das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko ergibt sich
aus dem Maximalwert des aufsichtsrechtlichen Basisindikator-
ansatzes gemäß CRR und eines internen simulationsbasierten
Verfahrens, das die Bewertung der Einzelrisiken aus der Risiko-
inventur heranzieht.
5.8.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Im Rahmen der Risikoidentifikation und -bewertung werden alle
Schadensfälle und Risikoereignisse (unter Einbindung von Früh-
52/57
Für die Sterbetafeln liegen keine historischen Änderungen in
ausreichend langer Datenhistorie vor, aus denen sich die für ein
VaR-Modell benötigten Volatilitäten ableiten lassen. Daher wird
für die Quantifizierung des Risikos, dass sich die statistischen
Annahmen zu Invalidität und Tod ändern, auf eine Szenarioanalyse
zurückgegriffen, bei der durch die Annahme einer steigenden
Lebenserwartung die Zahlungsströme erhöht werden. Darüber
hinaus werden die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten modifi-
ziert. Für die Quantifizierung des Risikos wird das Szenario mit
den größten Auswirkungen für die Bank herangezogen.
5.9.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Das Pensionsrisiko umfasst sowohl die Verpflichtungen gegen-
über den eigenen Beschäftigten der NRW.BANK als auch gegen-
über den Beschäftigten der Portigon AG mit Doppelvertrag.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, nimmt die Bank keine Unter-
scheidung zwischen Limit und Auslastung vor.
5.9.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Pensionsrisiko beträgt zum
Stichtag 90 Mio. € (Vj. 90 Mio. €).
5.10 Geschäfts- und Kostenrisiko
5.10.1 Definition
Das Geschäftsrisiko beschreibt die Gefahr, dass sich das Wirt-
schaftsumfeld (Markt beziehungsweise Nachfrageverhalten) oder
5.9 Pensionsrisiko
5.9.1 Definition
Mit Pensionsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich die
Notwendigkeit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen
ergeben kann.
Die Pensionsverpflichtungen können sich insbesondere durch
Veränderungen der statistischen Annahmen hinsichtlich Invali-
dität und Sterblichkeit erhöhen. Dieses Risiko wurde in der
Risiko inventur als nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch wird
es weiterhin in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.
Strategische Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit
Pensionsverpflichtungen sind im Marktpreisrisiko integriert.
Darüber hinaus werden Risiken aus einer Änderung der Bewer-
tungszinssätze in der Deckungsmasse berücksichtigt.
5.9.2 Methoden
Um Pensionsrückstellungen zu bestimmen, ist die versicherungs-
mathematische Ermittlung von Zahlungsströmen, die den zeit-
lichen Ablauf der Zahlungsverpflichtung in der Zukunft zeigen,
erforderlich.
Im Hinblick auf die Bezugsdauer sind Invalidität und Tod in den
Zahlungsströmen zu modellieren. Dies geschieht auf Basis von
versicherungsmathematischen Richttafeln (nach Heubeck), die
für Deutschland allgemein akzeptiert und von den Steuerbehör-
den anerkannt sind.
53/57
5.10.4 Ökonomisches Kapital
Das ökonomische Kapital für das Geschäfts- und Kostenrisiko
beträgt zum Stichtag 60 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr
ergeben sich keine Änderungen.
5.11 Nachhaltigkeitsrisiko
5.11.1 Definition
Das Nachhaltigkeitsrisiko wird definiert als das Risiko finanzieller
Schäden oder Reputationsschäden aufgrund von eingetretenen
Ereignissen oder Bedingungen aus den Themenfeldern Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (ESG). Dabei umfasst das
Nachhaltigkeitsrisiko sowohl negative Auswirkungen der Ge-
schäfts tätigkeit der NRW.BANK auf Umwelt und Gesellschaft
(„inside-out“) als auch mögliche Effekte auf die Risikopositionen
der NRW.BANK durch Herausforderungen bei Umwelt, Soziales
und Unternehmensführung („outside-in“).
5.11.2 Risikobeurteilung und Limitierung
Als risikoartenübergreifendes Querschnittsthema stellt das Nach-
haltigkeitsrisiko keine eigene Risikoart dar, sondern ist als Risiko-
treiber unter den zuvor genannten wesentlichen Risikoarten zu
subsumieren und damit über diese abbildbar. In einer im Berichts-
jahr im Rahmen der Risikoinventur durchgeführten ESG-Risiko-
treiberanalyse wurden Relevanz und Einfluss von potenziellen
ESG-Risikotreibern auf verschiedene Risikoarten untersucht. Die
Bank kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die ESG-
Risikotreiber im Portfolio in Summe gering auf die bestehenden
Risikoarten wirken.
die rechtlichen beziehungsweise politischen Rahmenbedingungen
ändern und sich infolgedessen die Erträge reduzieren. Das Kosten-
risiko ist die Gefahr, dass die geplanten Personal- und Sachkosten
überschritten oder ungeplante Kosten wirksam werden.
Das Geschäfts- und Kostenrisiko wurde in der Risikoinventur als
nicht wesentlich klassifiziert. Dennoch erfolgt eine Berücksich-
tigung in der Risikotragfähigkeit.
5.10.2 Methoden
Auf Basis eines vereinfachten Verfahrens wird für einen – kon-
sistent zu anderen Risikoarten – einjährigen Risikohorizont ein
Risikobetrag festgelegt. Hierzu werden für die Geschäftsjahre
seit Gründung der Bank die Planabweichungen des Saldos aus
Ertrag und Verwaltungsaufwand ermittelt. Aus den negativen
Planabweichungen werden Mittelwert und Standardabweichung
bestimmt und daraus Werte für das ökonomische Kapital zum
gewählten Konfidenzniveau abgeleitet.
5.10.3 Risikobeurteilung und Limitierung
Die Entwicklungen, aus denen Geschäfts- und Kostenrisiken
erwachsen können, werden regelmäßig analysiert. Hierzu gehört
insbesondere die Überprüfung der internen und externen
Prämissen, die der Strategie der NRW.BANK zugrunde liegen.
Das ökonomische Kapital wird einmal jährlich bestimmt. Da es
somit im Jahresverlauf konstant ist, findet keine Unterscheidung
zwischen Limit und Auslastung statt.
54/57
risikorelevante Sonderthemen. Insbesondere wird vierteljährlich
über die risikoartenübergreifenden Stresstests auf Gesamtbank-
ebene sowie Nachhaltigkeitsrisiken berichtet.
Die quartalsweise Berichterstattung an den Risikoausschuss
basiert auf den für das Quartal relevanten Monatsberichten,
wobei die Detailtiefe – unter Würdigung der Aspekte der Wesent-
lichkeit – im Hinblick auf den Adressatenkreis reduziert wird.
Darüber hinaus erfolgt bei unter Risikogesichtspunkten wesent-
lichen außerordentlichen Ereignissen eine unverzügliche
(Ad-hoc-)Berichterstattung.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bank sind für das
Fördergeschäft Vergabe- und Ausschlusskriterien in den ESG-
Fördervoraussetzungen definiert, für das Kapitalmarktgeschäft
besteht ein ESG Investment Framework. Der Anteil der Länder
oder Branchen, die verstärkt Umwelt-, Sozial- oder Unternehmens-
führungsrisiken ausgesetzt sind, wird regelmäßig analysiert.
Darüber wird quartalsweise im monatlichen Risikoreport sowie
im Risikoausschuss berichtet. Zudem werden Nachhaltigkeits-
kriterien (neben dem internen Bonitätsrating) bei den in der
Risikostrategie verankerten Konzentrationslimiten für Unter-
nehmen im Anlagebestand berücksichtigt.
5.12 Berichterstattung
Durch den Bereich Risikocontrolling wird im Sinne der MaRisk
die marktunabhängige und regelmäßige Berichterstattung sowohl
an den Vorstand als auch an den Risikoausschuss sichergestellt.
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Vorstand sowohl
auf Ebene der Gesamtbank als auch für das Kapitalmarktgeschäft.
Diese umfasst Risiko- und Ergebniskennzahlen sowie Überschrei-
tungen von Marktpreisrisiko-, Liquiditätsrisiko-, Kontrahenten-
und Emittentenlimiten.
Der monatliche Risikobericht umfasst standardmäßig die Themen-
bereiche Gesamtbanksteuerung, Adressenausfallrisiken, Markt-
preisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und Ergeb-
nis entwicklung. Er bildet die Grundlage für die Diskussion der
Risikolage im ALCO und im Kreditkomitee. Neben dem standar-
disierten Inhalt erfolgt eine bedarfsgerechte Ergänzung um
55/57
ermittlung von Finanzinstrumenten ist der Bereich Risiko-
controlling verantwortlich.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt in der
Regel monatlich in einem standardisierten Bericht eine zeitnahe
Berichterstattung über die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Kostenstellenrechnung, die Bilanzsumme, das Geschäftsvolumen
sowie die Planung an den Vorstand. Der Verwaltungsrat und
seine Ausschüsse werden vom Vorstand der NRW.BANK regel-
mäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Der Jahresabschluss wird vom Bereich Finanzen vorbereitet und
vom Vorstand aufgestellt. Die Gewährträgerversammlung der
NRW.BANK stellt gemäß Satzung den Jahresabschluss fest. Die
Rechnungslegungsunterlagen werden im einheitlichen elektro-
nischen Format für Jahresfinanzberichte nach dem European
Single Electronic Format (ESEF) auf der Internetseite der Bank
offengelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung inner-
halb der gesetzlich vorgesehenen Fristen im Unternehmens-
register.
Der Rechnungslegungsprozess der NRW.BANK ist auf Grundlage
der gesetzlichen Normen, insbesondere der des Handelsgesetz-
buchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV),
in Handbüchern und Arbeitsanweisungen beschrieben und
nieder gelegt. Diese schriftlich fixierte Ordnung wird regelmäßig
aktualisiert. Die entsprechenden Handbücher sind für die Beschäf-
tigten über das Intranet der NRW.BANK unmittelbar erreichbar
und bindend.
6 Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS)
der NRW.BANK soll sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und Standards im Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.BANK vermittelt
wird. Es umfasst insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische
Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
sowie Prozesse, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung
der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen sowie
externen Rechnungslegung.
Die Verantwortung für die Gestaltung und wirksame Unter-
haltung eines angemessenen rechnungslegungsbezogenen IKS
obliegt dem Vorstand der NRW.BANK. Die Verantwortung für
die Umsetzung trägt der Bereich Finanzen in Zusammenarbeit
mit den Bereichen Geschäftsunterstützung und Risikocontrolling.
Die Abwicklung rechnungslegungsbezogener Geschäftsvorfälle
erfolgt weitgehend dezentral. Alle rechnungslegungsrelevanten
Vorgänge werden in EDV-Systemen veranlasst. Die jeweiligen
Bereiche sind für die vollständige und richtige Erfassung sowie
für die Durchführung und Dokumentation der diesbezüglich
erforderlichen Kontrollen zuständig. Die bankweite fachliche
Verantwortung für die Kontierungsregeln, Buchungssystematik,
Bilanzierung und Vorgabe der Bewertungsrichtlinien liegt bei
dem Bereich Finanzen. Dadurch werden auch bei dezentraler
Erfassung der Geschäftsvorfälle einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze in der NRW.BANK sichergestellt. Für die
handelsunabhängige Durchführung der Bewertung und Ergebnis-
56/57
werden beispielsweise die im Rechnungslegungsprozess ermit-
telten Zahlen monatlich anhand von Vergleichen mit Vorjahres-
und Planwerten und auf Grundlage der Geschäftsentwicklung
zusätzlich auf ihre Plausibilität überprüft. Unstimmigkeiten
werden in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen der
externen und internen Rechnungslegung geklärt.
Die Interne Revision prüft im Rahmen ihrer laufenden, unter-
jährigen Prüfungen regelmäßig und prozessunabhängig die
Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und
informiert den Vorstand und den Prüfungsausschuss des
Ver waltungsrats angemessen über die Prüfungsergebnisse.
Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Prüfungsausschuss. Dieser befasst sich gemäß der Satzung und
dem Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK unter
anderem mit Rechnungslegungsfragen, der Auswahl und der
erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Ertei-
lung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestim-
mung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung
sowie der Billigung der zulässigen Nichtprüfungsleistungen des
Abschlussprüfers.
Der Abschlussprüfer wird von der Gewährträgerversammlung
auf Empfehlung des Verwaltungsrats / Prüfungsausschusses
bestellt.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Verwaltungs-
rats und der Gewährträgerversammlung über den Jahresabschluss
teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner
Prüfung.
Der Bereich Finanzen prüft neue Gesetzesvorschriften auf
rechnungslegungsbezogene Relevanz. Erforderliche Prozess-
und Handbuchanpassungen werden zeitnah umgesetzt. Die
Steuerung und Überwachung von neuen Produkten koordiniert
der Bereich Risikocontrolling im Rahmen eines standardisierten
Prozesses. In diesem Zusammenhang findet unter anderem eine
rechnungslegungsbezogene Analyse der Produkte und der damit
verbundenen Risiken statt, um eine zutreffende Abbildung zu
gewährleisten.
Die Marktbereiche sind funktional und organisatorisch von den
für die Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie das
Rechnungswesen verantwortlichen Bereichen getrennt. Diese
Trennung spiegelt sich auch in den Zuständigkeiten innerhalb
des Vorstands wider. In den einzelnen Fachbereichen sind die
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten detailliert festgelegt.
Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit rechnungslegungs-
relevante Vorgänge bearbeiten, verfügen über die für ihr jeweili-
ges Aufgabengebiet erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Erfahrungen. Soweit erforderlich, werden für bestimmte Berech-
nungen, wie beispielsweise die Bewertung von Pensionsver-
pflichtungen, externe Gutachter herangezogen.
Wesentliches Element des IKS im Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess ist neben der Minimalanforderung des Vier-
augenprinzips der Einsatz von Standardsoftware. Diese ist durch
die Vergabe von kompetenzadäquaten Berechtigungen gegen
unbefugte Zugriffe geschützt. Des Weiteren dienen system-
immanente Kontrollen, standardisierte Abstimmungsroutinen
und Soll-Ist-Vergleiche der Vollständigkeitskontrolle und der
Fehlervermeidung beziehungsweise Fehlerentdeckung. So
57/57
Jahresbilanz
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2024
s. Anhang Ziffer 31.12.2023
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 3.837,58 3
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 130.241.698,53 198.747
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 130.241.698,53 € (198.747)
130.245.536,11 198.750
2. Forderungen an Kreditinstitute 1, 9, 10, 21, 24, 25
a) täglich fällig 7.595.242.461,89 10.788.633
b) andere Forderungen 45.013.261.986,42 45.430.810
52.608.504.448,31 56.219.443
3. Forderungen an Kunden 2, 9, 21, 24, 25 59.367.494.115,93 58.912.515
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 179.331,52 € (223)
Kommunalkredite 43.223.531.729,25 € (42.923.297)
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3, 6, 10, 21, 24, 25
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 24.785.763.780,62 21.909.173
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 23.011.809.222,92 €
(20.077.339)
ab) von anderen Emittenten 17.917.326.735,63 18.080.812
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 15.166.153.180,52 €
(15.254.033)
42.703.090.516,25 39.989.985
Übertrag: 154.809.334.616,60 155.320.693
Aktivseite
1/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2023
Tsd. €
Übertrag: 154.809.334.616,60 155.320.693
5. Beteiligungen 4, 6 2.515.785.603,90 2.487.920
darunter: an Kreditinstituten 2.242.294.419,58 € (2.242.294)
6. Anteile an verbundenen Unternehmen 4, 6 25.004,22 25
7. Treuhandvermögen 5 1.612.321.716,79 1.828.713
darunter: Treuhandkredite 1.599.336.200,36 € (1.819.748)
8. Immaterielle Anlagewerte 6
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.014.852,24 3.093
9. Sachanlagen 6 267.314.554,60 253.690
10. Sonstige Vermögensgegenstände 7, 17, 21, 32 2.146.889.812,84 916.992
11. Rechnungsabgrenzungsposten 8, 21, 32 428.899.731,14 440.514
Summe der Aktiva 161.783.585.892,33 161.251.640
2/4
Passivseite
s. Anhang Ziffer 31.12.2023
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11, 21, 24, 25
a) täglich fällig 2.072.182.301,67 2.589.131
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 36.011.753.048,13 35.833.275
38.083.935.349,80 38.422.406
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12, 21, 25
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 601.779.695,20 678.542
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 13.636.259.610,55 12.858.867
14.238.039.305,75 13.537.409
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 13, 21, 25
a) begebene Schuldverschreibungen 81.294.990.235,61 80.639.889
4. Treuhandverbindlichkeiten 14 1.612.321.716,79 1.828.713
darunter: Treuhandkredite 1.599.336.200,36 € (1.819.748)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 15, 21, 32 1.599.052.774,90 1.763.383
6. Rechnungsabgrenzungsposten 16, 21, 32 555.594.053,89 600.203
7. Rückstellungen 17
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.523.814.025,00 2.500.043
b) Steuerrückstellungen 3.454.640,84 4.511
c) Rückstellungen für Zinsvergünstigungen 322.407.318,88 212.590
d) andere Rückstellungen 695.359.385,11 663.276
3.545.035.369,83 3.380.420
Übertrag: 140.928.968.806,57 140.172.423
3/4
s. Anhang Ziffer 31.12.2023
Tsd. €
Übertrag: 140.928.968.806,57 140.172.423
8. Nachrangige Verbindlichkeiten 18 1.004.293.232,04 1.157.855
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 19 2.144.318.041,50 1.960.118
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 3.190.000,00 € (3.190)
10. Eigenkapital 20
a) gezeichnetes Kapital 17.000.000.000,00 17.000.000
b) Kapitalrücklage 475.848.842,45 475.253
c) Gewinnrücklagen
ca) satzungsmäßige Rücklagen 36.100.000,00 36.100
cb) andere Gewinnrücklagen 194.056.969,77 194.057
230.156.969,77 230.157
d) Bilanzgewinn 0,00 255.834
17.706.005.812,22 17.961.244
Summe der Passiva 161.783.585.892,33 161.251.640
1. Eventualverbindlichkeiten 21, 22, 31
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 14.097.539.050,58 13.953.889
2. Andere Verpflichtungen 21, 23
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.656.287.612,33 8.160.944
3. Verwaltungsvermögen 16.796.733,79 17.078
4/4
Gewinn- und Verlustrechnung
der NRW.BANK für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2023
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.295.058.777,61 5.741.255
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 764.062.633,91 533.657
7.059.121.411,52 6.274.912
darunter: aus negativen Zinsen 7.235.442,54 € (9.514)
2. Zinsaufwendungen 6.399.467.674,22 5.477.844
darunter: aus positiven Zinsen 2.271.154,01 € (2.284)
659.653.737,30 797.068
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 6.820.999,67 20.107
4. Provisionserträge 26 77.537.033,74 83.991
5. Provisionsaufwendungen 8.423.105,29 9.239
69.113.928,45 74.752
6. Nettoertrag des Handelsbestands 61.400,78 −451
7. Sonstige betriebliche Erträge 27 59.011.022,08 65.405
Übertrag: 794.661.088,28 956.881
1/2
s. Anhang Ziffer 1.1. – 31.12.2023
Tsd. €
Übertrag: 794.661.088,28 956.881
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 33
aa) Löhne und Gehälter 140.960.642,10 131.788
ab) Soziale Abgaben und Aufwen dun gen für Altersversorgung und für Unterstützung
87.218.122,34 56.240
228.178.764,44 188.028
darunter: für Altersversorgung 52.319.797,08 € (30.674)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 29, 34 122.429.178,21 110.042
350.607.942,65 298.070
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
6
8.395.169,63 7.923
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 139.542.498,11 82.247
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 263.174.352,23 545.566
darunter: Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 184.200.000,00 € (821.928)
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
ver bundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapieren
27.470.833,37 13.784
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.470.292,29 9.291
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag −239.542,22 4.416
15. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 10 ausgewiesen 998.525,16 284
758.982,94 4.700
16. Jahresüberschuss 4.711.309,35 4.591
17. Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüt tungserfordernisse vorgesehen 35 4.711.309,35 4.591
18. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 20 0,00 255.834
19. Bilanzgewinn 20 0,00 255.834
2/2
Angaben zur Identifikation der Bank
Zur Identifikation der NRW.BANK werden gemäß § 264 Abs. 1a
Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Angaben gemacht:
Firma
NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
werden können, erfolgen im Anhang. Im Anhang werden Beträge
grundsätzlich in Mio. € angegeben.
Der Jahresabschluss wird gemäß § 325 und § 328 HGB elektro-
nisch an die das Unternehmensregister führende Bundesanzeiger
Verlag GmbH zur Einstellung in das Unternehmens register
übermittelt.
Die Tochtergesellschaften im Verbund der NRW.BANK sind
jeweils einzeln und zusammen von untergeordneter Bedeutung.
Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden und
der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß §§ 340 ff. HGB in
Verbindung mit §§ 252 ff. HGB.
1. Allgemeines
Forderungen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten,
gegebenenfalls um Disagien vermindert, ausgewiesen. Agien und
Disagien aus Anleihen und Schuldverschreibungen werden bis
zum Laufzeitende aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert; die zugehörigen Disagien sind als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Agien zu Forderun-
gen oder Verbindlichkeiten werden als aktive beziehungsweise
passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Auf-
Anhang
der NRW.BANK für das Geschäftsjahr 2024
Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Handelsregister (HR)
HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf
HR A 5300 Amtsgericht Münster
Aufstellung des Jahresabschlusses der NRW.BANK
Der Jahresabschluss der NRW.BANK wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Verordnung über die Rech-
nungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute
und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungs-
verordnung – RechKredV), des Gesetzes über die NRW.BANK
(NRW.BANK G) und der Satzung der NRW.BANK aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
1/52
förderung für ausfallgefährdete Kreditengagements der Eigen-
heimförderung mit gleichartigen sowie homogenen Ausfallrisiken
und basiert auf den historischen Ausfallquoten der letzten fünf
Jahre. Dazu wird aus allen Ausfallquoten eine durchschnittliche
Ausfallquote des vorangegangenen Fünfjahreszeitraums als
pEWB-Satz ermittelt, welcher dann durch Anwendung auf das
Volumen der ausfallgefährdeten Kreditengagements die Höhe
der pEWB zum Bilanzstichtag ergibt. Soweit akute Ausfallrisiken
für die unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten
oder anderen Verpflichtungen einschließlich unwiderruflicher
Kreditzusagen bestehen, werden Rückstellungen für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Ermittlung
basiert auch hier auf den Ermittlungsverfahren von EWB und
pEWB. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Für einwandfreie Forderungen, die latenten Ausfallrisiken unter-
liegen, werden Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet.
Die Ermittlung von PWB für latente Ausfallrisiken von Forderungen
an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach
§ 26 und § 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Even-
tual
verbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen einschließlich
unwiderruflicher Kreditzusagen erfolgt unter Anwendung der
IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Risikovorsorge für
vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressen-
ausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (,Pauschal-
wertberichtigungen‘) (IDW RS BFA 7)“. Dazu greift die Bank bei
der Ermittlung der PWB auf das vereinfachte Bewertungsver-
fahren gemäß IDW RS BFA 7 zurück. Demnach kann für Kredit-
geschäfte die Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit ohne eine
Anrechnung von Bonitätsprämien verwendet werden, wenn eine
Ausgeglichenheit zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung
zum Zeitpunkt der Kreditausreichung angenommen werden kann
lösung dieser Posten erfolgt linear. Die zum Bilanzstichtag
ermittelten anteiligen Zinsen werden grundsätzlich mit der
zugrunde liegenden Forderung oder Verbindlichkeit bilanziert.
Unverzinsliche Mitarbeiterdarlehen sind entsprechend den steuer-
lichen Vorschriften mit den fortgeführten Anschaffungskosten
ausgewiesen. Begebene Zerobonds sind mit dem Emissionswert
zuzüglich zeitanteiliger Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert.
Bei der Berücksichtigung von Ausfallrisiken im Kreditgeschäft
erfolgt für die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute
und Forderungen an Kunden anhand von Risikoklassifizie-
rungsverfahren eine Unterscheidung zwischen einwandfreien
Forderungen, notleidenden Forderungen und uneinbringlichen
Forderungen. Für notleidende Forderungen werden in angemes-
sener Höhe Einzelwertberichtigungen (EWB) und pauschalierte
Einzelwertberichtigungen (pEWB) gebildet. Als Kriterien dienen
hierfür Indikatoren wie fehlende nachhaltige Kapitaldienstfähig-
keit, Ertrags- und Liquiditätsprobleme, ein Zahlungsverzug von
mehr als 90 Tagen, die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen,
Forbearance-Maßnahmen, Insolvenz des Bauträgers oder Wert-
minderungen bei den gestellten Sicherheiten. Zur Ermittlung der
erforderlichen Höhe von EWB kommt als übliche Bewertungs-
methode die Sicherheitenwertmethode zum Einsatz. Fehlen hierfür
nach Ablauf intern festgelegter Fristen notwendige Unterlagen,
erfolgt mit Ausnahme des nicht-risikorelevanten Geschäfts eine
Ermittlung der Höhe von EWB anhand von wahrscheinlichkeits-
gewichteten Szenarien, bei denen nach Möglichkeit ein Base-
Case-Szenario, ein Best-Case-Szenario und ein Worst-Case-
Szenario zugrunde gelegt werden. In Einzelfällen werden darüber
hinaus auch weitere Ermittlungsmethoden verwendet, wenn dies
eine genauere Bestimmung des potenziellen Forderungsausfalls
ermöglicht. Die Bildung von pEWB erfolgt im Bereich Wohnraum-
2/52
Die Wertberichtigungen und die Vorsorgereserven nach
§ 340f HGB wurden in der Bilanz aktivisch im längsten Rest-
laufzeitenband vom jeweiligen Forderungsposten abgesetzt. Die
unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten
und anderen Verpflichtungen wurden in Höhe der für diese
Posten gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste gekürzt.
Die Grundsätze der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzie-
rung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)“ finden
im vorliegenden Jahresabschluss Anwendung. Hiernach werden
strukturierte Finanzinstrumente des Anlagebuchs einschließlich
begebener Wertpapiere grundsätzlich als einheitlicher Vermögens-
gegenstand oder einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. In den
Fällen, in denen das strukturierte Finanzinstrument aufgrund
des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument
wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken oder Chancen auf-
weist, werden die jeweiligen Bestandteile des Vermögensgegen-
stands oder der Verbindlichkeit unter Beachtung der maßgeb-
lichen handelsrechtlichen Grundsätze als Grundgeschäft und
derivative Komponente getrennt bilanziert. Dagegen bleibt es
in den Fällen bei der einheitlichen Bilanzierung, in denen diese
zu einer zutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage führt.
Echte Pensionsgeschäfte beziehungsweise (Reverse-)Repo-
Geschäfte sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen
von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf
Termin mit demselben Kontrahenten. Wertpapiere, die mit einer
Verkaufsverpflichtung gekauft wurden (Reverse-Repo-Geschäfte),
und solche, die mit einer Rückkaufsverpflichtung verkauft wurden
und keine deutliche Erhöhung des Adressenausfallrisikos zum
Abschlussstichtag besteht. Hat sich das Ausfallrisiko des betref-
fenden Kreditbestands im Zeitablauf deutlich erhöht, so ist zu
beurteilen, ob ein höherer Betrag im Hinblick auf eine angemes-
sene Risikovorsorge anzusetzen ist. Das Konzept der NRW.BANK
sieht hierbei als Beurteilungskriterium bestimmte Downgrade-
Konstellationen im Bonitätsrating vor. In diesen Fällen wird bei
der Ermittlung der PWB der erwartete Verlust über die gesamte
Restlaufzeit zugrunde gelegt.
Um Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die noch nicht bezie-
hungs weise noch nicht vollständig in den statistischen Bewer-
tungsparametern berücksichtigt sind, bildet die NRW.BANK im
Bedarfsfall eine über die PWB gemäß IDW RS BFA 7 hinaus-
gehende Pauschalwertberichtigung (Post Model Adjustment).
Dazu wurde von der Bank bei der jährlichen Überprüfung auf
Notwendigkeit und Angemessenheit eines Post Model Adjustments
angesichts der geopolitischen Entwicklungen das Szenario eines
sich abzeichnenden weltweiten Handelsstreits betrachtet. Die
bei dieser Modellrechnung unterstellten volkswirtschaftlichen
Parameterveränderungen führten im Ergebnis zu einem Post
Model Adjustment in Höhe von 45,0 Mio. €. Die im Vorjahr
zusätzlich gebildete Risikovorsorge wurde dagegen aufgrund
nicht eingetretener Annahmen des betrachteten Szenarios und
der damit verbundenen deutlich abgeschwächten Unsicher-
heiten nicht länger beibehalten.
Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäfts-
zweigs der Kreditinstitute wurde darüber hinaus eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB von der Bank
vorgenommen.
3/52
sind. Der Ausweis von Kreditderivaten des Nichthandelsbestands
erfolgt im Unterposten a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen des Postens Eventualverbindlichkeiten.
Sie werden bei der Ermittlung von PWB für latente Ausfallrisiken
gemäß IDW RS BFA 7 einbezogen, sodass entsprechende Droh-
verlustrückstellungen für diese Geschäfte gebildet wurden. Akuten
Ausfallrisiken aus Kreditderivaten des Nichthandelsbestands
wird ebenfalls durch die Bildung von Rückstellungen für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen.
Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt
die NRW.BANK auf einen Mark-to-Market-Ansatz ab, sofern ein
aktiver Markt vorhanden ist. In diesen Fällen basiert die Bewertung
auf liquiden Preisen anerkannter Marktdaten-Provider (zum
Beispiel LSEG oder Bloomberg). Darüber hinaus kommt zur
Bewertung im Sinne eines Mark-to-Model-Ansatzes die Discounted-
Cashflow-Methode zum Einsatz. Bei der Discounted-Cashflow-
Methode werden (für Instrumente ohne Optionen) die vertraglich
festgelegten Cashflows eines Instruments mithilfe risikoadjus-
tierter Zinssätze diskontiert (Einsatz von Spread-Kurven). Soweit
möglich werden dabei Zinskurven verwendet, die auf liquiden,
am Markt quotierten Kurven beruhen. In Ausnahmefällen werden
die zur Diskontierung herangezogenen Spreads entweder
Research-Veröffentlichungen entnommen oder alternativ durch
dritte Marktteilnehmer bereitgestellt und durch den Bereich
Risiko controlling unabhängig verifiziert.
Strukturierte Derivate beziehungsweise sonstige strukturierte
Produkte werden auf Basis anerkannter Modelle bewertet
(Normal-Black 76, Normal-Black 76 mit Erweiterung für CMS
Spread-Instrumente, Ein-Faktor-Zinsmodelle, Linear-Swap-Rate-
Modell, Hazard-Rate-Modell). Auch hier wird auf Bewertungs-
(Repo-Geschäfte), werden in der Regel als besicherte Finanz-
geschäfte betrachtet. Die bei Repo-Geschäften in Pension gege-
benen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden weiterhin als Wert-
papierbestand bilanziert. Die im Rahmen des Repo-Geschäfts
erhaltene Bareinlage einschließlich aufgelaufener Zinsen wird
passiviert. Bei Reverse-Repo-Geschäften wird eine entsprechende
Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen bilanziert. Die
dem Geldgeschäft zugrunde liegenden in Pension genommenen
Wertpapiere (Kassakauf) werden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Wertpapierleihgeschäften überträgt der Verleiher dem
Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit aus seinem Bestand.
Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wert-
papiere gleicher Ausstattung und Menge rückzuübertragen.
Rechtlich handelt es sich nach herrschender Meinung um ein
Sachdarlehen. Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher die
Wertpapiere zu übereignen; der Entleiher tritt in alle Rechte aus
den Wertpapieren ein. Dessen ungeachtet bleibt der Verleiher
von Wertpapieren nach herrschender Meinung wirtschaftlicher
Eigentümer der verliehenen Wertpapiere. Demzufolge werden
entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen,
verliehene Wertpapiere werden aufgrund des wirtschaftlichen
Eigentums weiterhin bilanziert.
Kreditderivate, bei denen die NRW.BANK Sicherungsgeber ist,
werden zur Portfoliosteuerung des Bonitätsrisikos verwendet.
Sie erfüllen für die Bank die Eigenschaften eines originären
Kredit geschäfts. Die Zuordnung erfolgt nach den Bestimmungen
der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrecht-
liche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand
(IDW RS BFA 1)“ unter der Voraussetzung, dass eine Durchhalte-
absicht besteht und keine Strukturen im Kreditderivat enthalten
4/52
Für alle nach dem 31. Dezember 2009 bewilligten Kredite des
Bereichs Wohnraumförderung besteht keine Absicherung durch
die Zinssaldogarantie des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zum
Bilanzstichtag wurde für die Finanzierung der nicht zinssaldo-
garantierten Kredite ausschließlich Eigenkapital eingesetzt.
3. Verlustfreie Bewertung des Anlagebuchs
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der
verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n.F.)“ sieht vor, dass für
einen Verpflichtungsüberschuss, der sich aus dem Bank- / Zinsbuch
bei einer Gesamtbetrachtung des Geschäfts ergibt, eine Droh-
verlustrückstellung zu bilden ist. Die NRW.BANK hat im Jahres-
abschluss 2024 entsprechende Berechnungen durch ge
führt und
dabei die GuV-orientierte (periodische beziehungsweise zeitraum-
bezogene) Betrachtungsweise gewählt. Der Barwert der zukünf-
tigen Zinsergebnisse des Anlagebuchs wurde um die anteiligen
Risiko- und Verwaltungskosten für die Gesamtlaufzeit vermindert.
Ein Verpflichtungsüberschuss, und damit die Notwendigkeit zur
Bildung einer Drohverlustrückstellung, ergab sich dabei nicht.
4. Wertpapiere und Derivate des Anlagebestands
Die Bewertung der Wertpapiere, die wie Anlagevermögen behan-
delt werden (Finanzanlagebestand), erfolgt zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminde-
rung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen. Soweit Wertpapiere des Finanzanlage-
bestands unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips
zu Werten bilanziert sind, die über den aktuellen Markt- oder
Börsenwerten liegen, werden diese Unterschiede im Anhang
angegeben. Diese Angabe verändert sich im Zeitablauf bestands-
,
aber auch zins- beziehungsweise risikoinduziert.
parameter auf Basis branchenüblicher Marktdatenquellen
zurück gegriffen (zum Beispiel LSEG oder Markit).
Bei der Nutzung von Modellen werden marktübliche Modell-
annahmen getroffen. Bewertungsunsicherheiten ergeben sich
aus den Unsicherheiten der verwendeten Parameter und der den
Modellen zugrunde liegenden Annahmen.
Gemäß der Sitzungsberichterstattung des Bankenfachausschusses
(BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 23. Juni 2015
sind negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
innerhalb des Zinsergebnisses separat auszuweisen. Der BFA
begründet dies damit, dass das Auftreten negativer Zinsen auf
Geld- und Kapitalmärkten ein außergewöhnliches Phänomen
darstellt. Die NRW.BANK nimmt dement sprechend den Ausweis
von negativen Zinsen durch offene Absetzung als „Darunter-
Vermerk“ innerhalb der GuV-Posten Zinserträge (Reduzierung
der Zinserträge der Aktivseite) und Zinsaufwendungen (Redu-
zierung der Zinsaufwendungen der Passivseite) vor. Negative
Zinsen aus Swapgeschäften unter liegen der Saldierung (Netting)
und sind somit nicht in diesem Ausweis enthalten.
2. Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung
Im Hinblick auf die kongruente Finanzierung durch Eigenkapital
sowie den Ausgleich eines eventuell entstehenden negativen
Zinssaldos durch das Land Nordrhein-Westfalen (sogenannte
Zinssaldogarantie) für alle bis zum 31. Dezember 2009 bewilligten
Förderkredite des Bereichs Wohnraumförderung sind die über-
wiegend un- und unterverzinslichen Förderkredite gegenüber
Kreditinstituten und Kunden zu Nominalwerten bewertet. Zum
Bilanzstichtag besteht kein negativer Zinssaldo für diese Forde-
rungen.
5/52
einsetzt. Es wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eines
Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer von zehn Tagen
angewendet. Der historische Beobachtungszeitraum zur Bestim-
mung der statistischen Parameter umfasst 250 Tage, wobei Ereig-
nisse der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet werden.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung
von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand blieben im abge-
laufenen Geschäftsjahr unverändert.
Gemäß § 340e Abs. 4 HGB ist dem Sonderposten Fonds für
allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in jedem Geschäfts-
jahr ein Betrag, der mindestens 10% der Nettoerträge des
Han dels bestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert
auszuweisen. Die Zuführung zu dem Sonderposten ist der Höhe
nach begrenzt und hat so lange zu erfolgen, bis der Sonderposten
eine Höhe von 50% des Durchschnitts der letzten fünf vor dem
Berechnungsstichtag erzielten jährlichen Nettoerträge des
Handels bestands erreicht. Mit einem kumulierten Zuführungs -
betrag zum Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB in Höhe von 3,2 Mio. € bis zum 31. Dezember 2021
hat die NRW.BANK die gesetzliche Vorgabe erfüllt und den
geforderten Mindestbetrag bereits überschritten. Die Bank ver-
zichtet daher seit dem Geschäftsjahr 2022 bis auf Weiteres auf
eine weitere Dotierung des Sonderpostens nach § 340e Abs. 4
HGB und nimmt dementsprechend keine weiteren Zuführungen
zum Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB mehr vor.
7. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von bestehenden
Für Wertpapiere des Finanzanlagebestands mit einem Buchwert
in Höhe von 24.388.017.191,13 € wurde ein niedrigerer Markt-
wert in Höhe von 22.604.444.405,25 € ermittelt.
Aufgrund der fristen- und zinskongruenten Refinanzierung
beziehungsweise Absicherung sowie fehlender nachhaltiger
Bonitätsverschlechterungen im Finanzanlagebestand (keine
voraus sichtlich dauernde Wertminderung) wurde auf eine entspre-
chende Abschreibung auf den Markt- oder Börsenwert verzichtet.
Die Bewertungsergebnisse aus derivativen Geschäften im
Finanz anlagebestand werden nicht erfasst. Es handelt sich dabei
um zur Absicherung einzelner Risikopositionen oder zur Steuerung
der Gesamtzinsrisikoposition der Bank als Mikro-Hedge bezie-
hungsweise Makro-Hedge abgeschlossene Zins- und Währungs-
derivate sowie um Credit Default Swaps (CDS) als Kreditersatz-
geschäfte.
5. Wertpapiere der Liquiditätsreserve
Die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt
nach dem strengen Niederstwertprinzip. Liegt der Buchwert
über dem beizulegenden Zeitwert, werden diese mit dem niedri-
geren Zeitwert am Abschlussstichtag angesetzt.
6. Finanzinstrumente des Handelsbestands
Die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands
erfolgt gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich eines Risikoabschlags.
Der Risikoabschlag wurde auf Basis des Value-at-Risk-(VaR-)
Modells berechnet, das der Bereich Risikocontrolling auch für die
interne Überwachung der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs
6/52
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren ergibt. Sonstige Rückstellungen mit einer Rest-
laufzeit von mehr als einem Jahr sind demgegenüber mit dem
restlaufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB hat die
NRW.BANK Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zur
Abzinsung verwendete Zinssatz in Höhe von 1,90% (Vj. 1,82%)
wurde von der Deutschen Bundesbank vorgegeben.
Der gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB für Rückstellungen für
Alters versorgungsverpflichtungen ermittelte Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren
beträgt −22,0 Mio. € (Vj. 30,0 Mio. €).
Die Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personal-
rückstellungen erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenentwick-
Sicherheiten angesetzt; bei voraussichtlich dauernder Wert-
minderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert vorgenommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Portigon AG hat das
Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der NRW.BANK eine
unbe fristete Wertgarantie ausgesprochen, die das Beteiligungs-
risiko absichern soll. Im Fall einer Veräußerung wird die Diffe-
renz zwischen dem Veräußerungserlös und einem Wert in Höhe
von 2.200,0 Mio. € garantiert.
Die NRW.BANK hat die Beteiligung an der Portigon AG und die
Wertgarantie in eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB ein-
bezogen und nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilan-
ziert. Demzufolge wird die Beteiligung an der Portigon AG zum
31. Dezember 2024 mit einem Wert in Höhe von 2.190,8 Mio. €
bilanziert.
8. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend den
jeweiligen steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Außerplan-
mäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
9. Rückstellungen
Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
7/52
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die NRW.BANK
nutzt hierfür den Referenzkurs des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB). Bei Devisentermingeschäften wird der
Terminkurs in einen Kassakurs und einen Swapsatz aufgespalten.
Für die Währungsumrechnung ermittelt die NRW.BANK die
Währungspositionen durch Gegenüberstellung der Ansprüche
und Verpflichtungen aller auf Fremdwährung lautenden Vermö-
gensgegenstände, Schulden und schwebenden Geschäfte in der
jeweiligen Währung. Diese Geschäfte werden gemäß § 256a HGB
in Verbindung mit § 340h HGB in jeder Währung als besonders
gedeckt eingestuft und bewertet.
Nichtmonetäre Vermögensgegenstände werden abweichend von
dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gemäß § 256a HGB zum
Zugangszeitpunkt in Euro umgerechnet und in Euro geführt.
Das zum 31. Dezember 2024 aus der Währungsumrechnung von
Devisentermingeschäften resultierende Bewertungs ergebnis
wird als „Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung
gemäß § 340h HGB“ im Bilanzposten Sonstige Vermögens-
gegenstände ausgewiesen.
11. Latente Steuern
Aufgrund der Ertragsteuerbefreiung der NRW.BANK entfallen
latente Steuern nur auf steuerpflichtige Betriebe gewerblicher
Art. Latente Steuern auf die insgesamt zu einer Steuerentlastung
führenden abzugsfähigen temporären Differenzen wurden gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.
lungen. Auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von der
Heubeck-Richttafeln-GmbH in Köln wurde hierfür ein Gehalts-
und Karrieretrend in Höhe von insgesamt 3,0% zugrunde gelegt.
Zudem wurde in Abhängigkeit von der Versorgung eine Renten-
dynamik in Höhe von 1,5% bis 2,2% berücksichtigt.
Bei der Bemessung der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurde
ein Steigerungsfaktor für Gesundheitsleistungen von jährlich
3,5% berücksichtigt. Als Grundlage wurde der Durchschnitts-
satz der Beihilfezahlungen der letzten drei Jahre herangezogen.
Der GuV-Ausweis der Zinseffekte aus der Bewertung der
Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrückstellungen
erfolgt im sonstigen betrieblichen Ergebnis.
Um den staatlichen Förderaufgaben der NRW.BANK gerecht
zu werden, wurde wie bereits in den Vorjahren für bestimmte
Förderdarlehen das Instrument der Zinsvergünstigung eingesetzt.
Bei Kreditvergabe wird die Zinsvergünstigung in Höhe des
Barwertbetrags zurückgestellt. Die aus der Inanspruchnahme
von Rückstellungen für Zinsvergünstigungen resultierenden
Ergebnisse werden im Zinsertrag ausgewiesen.
10. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB in Ver-
bindung mit § 340h HGB sowie der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung „Besonderheiten der handelsrechtlichen
Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4)“. Auf
Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und
schwebende Geschäfte werden mit dem Devisenkassamittelkurs
8/52
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute (1)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 66,4 Mio. €
(Vj. 148,2 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
täglich fällig 7.595,2 10.788,6
andere Forderungen
bis drei Monate 2.266,4 2.404,1
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.811,8 4.002,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.640,8 17.034,3
mehr als fünf Jahre 22.294,3 21.989,6
Bilanzausweis 52.608,5 56.219,4
Forderungen an Kunden (2)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Forderungen in Höhe von 9,1 Mio. €
(Vj. 7,1 Mio. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
bis drei Monate 1.910,4 2.381,8
mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.675,3 3.925,9
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 18.161,4 17.662,0
mehr als fünf Jahre 35.620,4 34.942,8
Bilanzausweis 59.367,5 58.912,5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (3)
Börsennotierung
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wert-
papiere
– börsennotiert 39.371,8 36.528,8
– nicht börsennotiert 3.331,3 3.461,2
Bilanzausweis 42.703,1 39.990,0
9/52
Die NRW.BANK ist an folgenden großen Kapitalgesellschaften
mit mehr als 5% der Stimmrechte beteiligt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Portigon AG, Düsseldorf
Treuhandvermögen (5)
Aufgliederung nach Aktivposten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 652,0 817,3
Forderungen an Kunden 947,3 1.002,4
Beteiligungen 13,0 9,0
Bilanzausweis 1.612,3 1.828,7
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren sind 3.776,0 Mio. € (Vj. 2.278,9 Mio. €) im
Folge jahr fällig.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere in Höhe von 71,5 Mio. € ausgewiesen
(Vj. – Mio. €).
Vom Bestand an Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren werden 42.703,1 Mio. €
(Vj. 39.990,0 Mio. €) als Finanzanlagebestand geführt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (4)
Die NRW.BANK hält Beteiligungen in Höhe von 2.515,8 Mio. €
(Vj. 2.487,9 Mio. €) und Anteile an verbundenen Unternehmen
in Höhe von 25,0 Tsd. € (Vj. 25,0 Tsd. €). Von den Beteiligungen
sind 2.190,9 Mio. € (Vj. 2.190,9 Mio. €) in börsenfähigen Wert-
papieren verbrieft. Börsennotierte Wertpapiere werden nicht
gehalten.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der NRW.BANK gemäß § 285
Nr. 11 HGB erfolgt in einer gesonderten Aufstellung im Abschnitt
Sonstige Angaben“.
10/52
Entwicklung des Anlagevermögens (6)
Von den Grundstücken und Gebäuden sind 248,8 Mio. €
(Vj. 237,7 Mio. €) betrieblich genutzt.
Anlagen spiegel
Schuldver schrei bungen
und andere fest ver-
zinsliche Wertpapiere des
Anlage vermögens
Mio. €
Beteiligungen
Mio. €
Anteile an
verbundenen
Unter nehmen
Mio. €
Immaterielle
Anlagewerte
Mio. €
Grundstücke und
Gebäude
Mio. €
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Mio. €
Anschaffungs kosten /
Herstellungskosten
Stand am 1.1.2024 39.707,2 4.102,0 0,0 75,6 269,5 32,4
Zugänge 1,0 16,6 4,4
Abgänge −43,4 −1,4
Umbuchungen −1,0
Stand am 31.12.2024 33,2 286,1 35,4
Abschreibungen
Stand am 1.1.2024 −72,5 −31,8 −16,4
Abschreibungen −1,1 −5,5 −1,9
Änderung der gesamten
Abschreibungen aus Abgängen 43,4 1,4
Stand am 31.12.2024 −30,2 −37,3 −16,9
Restbuchwerte
Stand am 31.12.2024 42.316,6 2.515,8 0,0 3,0 248,8 18,5
Stand am 31.12.2023 39.707,2 2.487,9 0,0 3,1 237,7 16,0
Nettoveränderung
gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV:
1.023,2 Mio. €
11/52
Sonstige Vermögensgegenstände (7) Aktive Rechnungsabgrenzungen (8)
Nachrangige Vermögensgegenstände (9)
Nachrangige Vermögensgegenstände sind enthalten in:
In Pension gegebene Vermögensgegenstände (10)
Von den ausgewiesenen Aktiva wurden 4.700,7 Mio. € Ver
-
gens gegenstände (Vj. 8.005,8 Mio. €) im Rahmen von echten
Pensionsgeschäften an Pensionsnehmer übereignet.
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 1.202,4
Zinsforderungen an das Land
Nordrhein- Westfalen aus der
Wertgarantie für die Beteiligung
an der Portigon AG 575,2 575,2
Noch nicht erhaltene
Options prämien 156,8 147,3
Gezahlte Optionsprämien 141,5 123,4
Erstattungsansprüche an die
Helaba Landesbank Hessen-Thürin-
gen aus Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte mit Doppelvertrag 45,9 46,2
Geleistete Barsicherheit im
Rahmen der EU-Bankenabgabe 12,3 12,3
Steuervorauszahlungen 1,4 1,7
Erstattungsansprüche an die
Portigon AG aus Dienstzeit-
aufwendungen für Beschäftigte
mit Doppelvertrag 0,5 0,7
Sonstiges 10,9 10,2
Bilanzausweis 2.146,9 917,0
Aufgliederung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Disagio aus Emissionsgeschäft 165,3 169,2
Im Voraus gezahlte Swapgebühren 142,8 150,4
Im Voraus gezahlte CDS-Gebühren 105,1 105,8
Agio aus Darlehensgeschäft 10,1 11,3
Sonstiges 5,6 3,8
Bilanzausweis 428,9 440,5
Aufgliederung nach Bilanzposten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute 0,8 0,8
Forderungen an Kunden 73,5 71,9
Bilanzausweis 74,3 72,7
12/52
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (11)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (12)
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden keine Verbindlichkeiten (Vj. 2,8 Tsd. €) aus-
gewiesen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von 34,1 Tsd. €
(Vj. 66,6 Tsd. €) ausgewiesen.
Fristengliederung
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
täglich fällig 2.072,2 2.589,1
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 10.445,6 9.747,4
mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.858,5 3.074,2
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 8.927,3 9.169,9
mehr als fünf Jahre 13.780,3 13.841,8
Bilanzausweis 38.083,9 38.422,4
Verbriefte Verbindlichkeiten (13)
Von den begebenen Schuldverschreibungen sind 34.565,1 Mio. €
(Vj. 34.280,6 Mio. €) im Folgejahr fällig.
Aufgliederung der verbrieften
Verbindlichkeiten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Begebene Schuldverschreibungen
– Pfandbriefe 0,6 0,6
– Kommunalschuldverschreibungen
369,0 356,0
– sonstige Schuldverschreibungen 80.925,4 80.283,3
Bilanzausweis 81.295,0 80.639,9
Fristengliederung
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
täglich fällig 601,8 678,5
andere Verbindlichkeiten
bis drei Monate 5.161,5 3.995,9
mehr als drei Monate bis ein Jahr 649,0 744,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.935,6 2.888,1
mehr als fünf Jahre 4.890,1 5.230,4
Bilanzausweis 14.238,0 13.537,4
Treuhandverbindlichkeiten (14)
Aufgliederung nach Passivposten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 625,6 809,7
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden 986,7 1.019,0
Bilanzausweis 1.612,3 1.828,7
13/52
Sonstige Verbindlichkeiten (15)
Aufgliederung nach Einzelposten
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Land
Nordrhein-Westfalen aus für
Wohnraumförder ungs
programme
gewährten Tilgungsnachlässen 1.259,9 1.106,0
Erhaltene Optionsprämien 156,8 123,4
Noch nicht gezahlte
Options prämien 141,5 147,3
Verbindlichkeiten gegenüber
Beschäftigten der NRW.BANK
aus der Festzulage 14,0 13,2
Abführungsverbindlichkeiten
gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen 4,7 4,6
Sonstiges 22,2 24,3
Ausgleichsposten aus der
Währungsumrechnung gemäß
§ 340h HGB 344,6
Bilanzausweis 1.599,1 1.763,4
Rückstellungen (17)
In den ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen in Höhe von 2.523,8 Mio. € (Vj. 2.500,0 Mio. €)
sind 1.472,6 Mio. € (Vj. 1.486,2 Mio. €) Pensionsverpflichtungen
gegenüber Beschäftigten der Portigon AG enthalten, die einen
vertraglichen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf
eine solche Versorgung haben. Diese Verpflichtungen sind nach
Art. 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 Neuregelungsgesetz vom 2. Juli 2002
Passive Rechnungsabgrenzungen (16)
Aufgliederung des passiven
Rechnungsabgrenzungspostens
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Agio aus Emissionsgeschäft 265,1 301,0
Im Voraus erhaltene
Swap gebühren 262,8 263,4
Übertragung der Gehälter für
Beschäftigte der Portigon AG
mit Doppelvertrag 15,6 21,2
Im Voraus erhaltene
CDS- Gebühren 12,1 14,6
Sonstiges 0,0 0,0
Bilanzausweis 555,6 600,2
14/52
von der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf
die NRW.BANK übergegangen. Gemäß den Regelungen im Fest-
stellungsbescheid vom 1. August 2002 haben die Portigon AG
und die NRW.BANK im Geschäftsjahr 2013 einvernehmlich
geregelt, die Forderungen aus dem daraus resultierenden
Erstattungsanspruch der NRW.BANK mit Ausnahme des zukünf-
tigen Dienstzeitaufwands durch eine Einmalzahlung endgültig
abzugelten. Mit der Einmalzahlung ist die Verantwortung für die
Verwaltung und Abwicklung der Pensionszahlungen auf die
NRW.BANK übergegangen. Darüber hinaus sind in den Rück-
stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen weitere
Pensionsverpflichtungen in Höhe von 45,9 Mio. € (Vj. 46,2 Mio. €)
gegenüber Beschäftigten der Helaba Landesbank Hessen-
Thüringen enthalten, die ebenfalls einen vertraglichen Anspruch
auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche Versorgung
haben. Die NRW.BANK hat einen Erstattungsanspruch gegen-
über der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen in gleicher Höhe,
der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen
wird. Zusätzlich sind 1.005,3 Mio. € (Vj. 967,6 Mio. €) für
Pensions ansprüche von Beschäftigten der NRW.BANK für deren
Ruhestand zurückgestellt worden.
Die Rückstellungen für Zinsvergünstigungen in Höhe von
322,4 Mio. € (Vj. 212,6 Mio. €) enthalten die bei Zusage von
Förderdarlehen aus eigenen Mitteln vorgenommene Zinsver-
billigung über die Gesamtlaufzeit.
Die anderen Rückstellungen in Höhe von 695,4 Mio. €
(Vj. 663,3 Mio. €) bestehen im Wesentlichen aus Beihilferück-
stellungen in Höhe von 499,9 Mio. € (Vj. 474,5 Mio. €). Hierbei
sind Verpflichtungen für einen durch den alten Pensionsvertrag
der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale
gekenn zeichneten Personenkreis, für den die öffentlich-recht-
liche NRW.BANK die Beihilfezahlungen seit der Abspaltung
von der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale
übernommen hat, in Höhe von 380,7 Mio. € (Vj. 363,4 Mio. €)
berück sichtigt. Zusätzlich sind 119,2 Mio. € (Vj. 111,1 Mio. €) für
Beihilfeansprüche von Beschäftigten der NRW.BANK für deren
Ruhestand zurückgestellt worden.
Weiterhin unverändert bestehen andere Rückstellungen für
mögliche Erstattungsansprüche aus der Wertgarantie in Höhe
von 76,7 Mio. €.
Darüber hinaus enthalten die anderen Rückstellungen aufgrund
der Unsicherheiten im Hinblick auf die Rechtsauffassung des
Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Bezug auf die geleistete
unwider rufliche Zahlungsverpflichtung aus der EU-Bankenabgabe
eine im Jahresabschluss 2024 aus Vorsichtsgründen gebildete
Rückstellung in Höhe von 12,3 Mio. €.
Nachrangige Verbindlichkeiten (18)
Die nachfolgend beschriebene nachrangige Verbindlichkeit über-
steigt zehn vom Hundert des Gesamtbetrags aller nachrangigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.004,3 Mio. € (Vj. 1.157,9 Mio. €):
15/52
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegenüber dem Bund Tilgungs-
leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Darlehen des Bundes zur Wohnraumförderung zu leisten. Es hat
der NRW.BANK gesetzlich auferlegt, die dafür erforderlichen
Mittel aus Tilgungsrückflüssen von Wohnraumförderdarlehen an
den Landeshaushalt abzuführen. Diese Abführungspflicht wurde
in Form eines unverzinslichen Nachrangdarlehens des
Landes Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK in Höhe von
2.413,9 Mio. € ausgestaltet, welches nach einem festgelegten
Tilgungsplan bis zum Jahr 2044 zurückgeführt werden sollte.
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 haben das Land Nordrhein-
Westfalen und die NRW.BANK vereinbart, von der planmäßigen
Tilgung abzurücken und zukünftig die zugrunde liegenden
Darlehensrückflüsse weiterzuleiten. Aus dieser Umstellung ergab
sich eine Ausgleichstilgungszahlung an das Land Nordrhein-
Westfalen, die dazu führte, dass die Tilgungszahlungen zwischen
Bank, Land und Bund bis zur vollständigen Rückzahlung über-
einstimmen werden. Nach den bisher insgesamt erfolgten
Tilgun gen wird das Nachrangdarlehen zum 31. Dezember 2024
mit 736,2 Mio. € ausgewiesen.
Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von
268,1 Mio. € haben Ursprungslaufzeiten zwischen 30 und
40 Jahren und werden zu Zinssätzen zwischen 3,019% und
6,140% verzinst. Die Durchschnittsverzinsung dieser nachran gi-
gen Verbindlichkeiten beträgt 4,0% (Vj. 4,5%). Es besteht keine
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung. Die von der NRW.BANK
eingegangenen übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten entspre-
chen den Anforderungen des Art. 63 der Capital Requirements
Regulation (CRR).
Die Umwandlung der nachrangigen Mittel in Kapital oder in eine
andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Für nachrangige Verbindlichkeiten fielen Zinsaufwendungen in
Höhe von 11,1 Mio. € (Vj. 9,0 Mio. €) an.
Fonds für allgemeine Bankrisiken (19)
Die Bank dotierte den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB im Jahresabschluss 2024 mit weiteren 184,2 Mio. €.
Dazu wurden 59,2 Mio. € aus den bestehenden Vorsorgereserven
gemäß § 340f HGB umgebucht und dem Fonds 30,0 Mio. € aus
dem laufenden Ergebnis 2024 zugeführt. Darüber hinaus erfolgte
zu dem im Vorjahr von der NRW.BANK innerhalb der Vorsorge-
reserven gemäß § 340g HGB erstmals gebildeten Förderfonds
eine Zuführung in Höhe von 95,0 Mio. €. Der für das Geschäfts-
jahr 2025 insgesamt zur Verfügung stehende Förderfonds beträgt
damit 245,0 Mio. €. Über diesen Fonds, der nicht auf das bank-
aufsichtsrechtliche Kernkapital angerechnet wird, sollen die
Mittel für eigenfinanzierte Tilgungsnachlässe und Zuwendungen
für Initial- oder Begleitkosten bereitgestellt werden.
16/52
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel der NRW.BANK gemäß
§ 10 Kreditwesengesetz (KWG) betragen nach Feststellung des
Jahresabschlusses 19.293,2 Mio. € (Vj. 19.216,4 Mio. €).
Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva (21)
Am Bilanzstichtag bestehen auf Fremdwährung lautende
Aktiva in Höhe von 3.994,5 Mio. € (Vj. 4.562,2 Mio. €) und auf
Fremdwährung lautende Passiva in Höhe von 30.507,9 Mio. €
(Vj. 32.450,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen 10.051,4 Mio. €
(Vj. 9.831,8 Mio. €) auf Fremdwährung lautende Eventual-
verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten (22)
Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 14.097,5 Mio. €
(Vj. 13.953,9 Mio. €) resultieren mit 12.931,8 Mio. €
(Vj. 12.681,5 Mio. €) aus Kreditderivaten und mit 1.165,7 Mio. €
(Vj. 1.272,4 Mio. €) aus sonstigen Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen.
Bei den ausgewiesenen Kreditderivaten handelt es sich um
Credit Default Swaps, bei denen die NRW.BANK als Sicherungs-
geber auftritt. Sie hat dabei gegen Erhalt einer Prämie vom
Sicherungsnehmer das Risiko übernommen, dass ein zwischen
beiden Vertragspartnern vereinbartes Kreditereignis im Hinblick
auf den Referenzschuldner eintritt. Die von der NRW.BANK ein-
Der im Vorjahr ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von
255,8 Mio. €, der aus der Auflösung einer innerhalb der Kapital-
rücklage ausgewiesenen Unterstützungsleistung des Landes
Nordrhein-Westfalen aus der Gründungs- / Anfangsphase der
NRW.BANK („Sonderrücklage Land NRW) resultierte, wurde
plangemäß an das Land abgeführt.
Eigenkapital (20)
Am 31. Dezember 2024 beträgt das gezeichnete Kapital der
NRW.BANK unverändert 17.000,0 Mio. €. Die Rücklagen
erreichen insgesamt 706,0 Mio. € (Vj. 705,4 Mio. €).
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der NRW.BANK
setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Handelsrechtliches Eigenkapital
31.12.2024
Mio. €
31.12.2023
Mio. €
Gezeichnetes Kapital 17.000,0 17.000,0
Kapitalrücklagen 475,9 475,3
Gewinnrücklagen
– satzungsmäßige 36,1 36,1
– andere 194,0 194,0
Bilanzgewinn 255,8
Bilanzausweis 17.706,0 17.961,2
17/52
Die unwiderruflichen Kreditzusagen resultieren aus Geschäften,
bei denen die NRW.BANK eine verbindliche Zusage gegenüber
ihren Kunden gegeben hat und die Bank somit einem künftigen
Kreditrisiko ausgesetzt ist. Es wird aufgrund von Erfahrungs-
werten aus den Vorjahren damit gerechnet, dass die unwiderruf-
lichen Kreditzusagen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu
100% in Anspruch genommen werden. In einzelnen Fällen, in
denen ein drohender Verlust aus einer zu erwartenden Inan-
spruchnahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rück-
stellungen zur Berücksichtigung des Risikos dieser Inanspruch-
nahme gebildet.
Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände (24)
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Forde-
rungen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 9.320,3 Mio. €
(Vj. 8.661,5 Mio. €) als Sicherheit abgetreten.
Zur Besicherung von Refinanzierungsfazilitäten wurden Anleihen
und Schuldverschreibungen mit einem Nominalvolumen in
Höhe von 100,0 Mio. € (Vj. 4.237,5 Mio. €) an die Deutsche
Bundesbank verpfändet. Zudem wurden Kreditforderungen und
Schuldscheindarlehen mit einem Nominal volumen in Höhe von
19.590,5 Mio. € (Vj. 19.231,6 Mio. €) bei der Deutschen Bundes-
bank über das Verfahren „Mobilisation and Administration of
Credit Claims“ (MACCs) eingereicht. Das im Vorjahr angegebene
Nominalvolumen der über das MACCs-Verfahren eingereichten
Geschäfte wurde aufgrund einer doppelten Berücksichtigung auf
den richtigen Wert angepasst.
gegangenen Credit Default Swaps referenzieren überwiegend auf
Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten
und guten Investment-Grade-Bereich. Mit einer Inanspruchnahme
wird derzeit nicht gerechnet.
Bei den sonstigen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
handelt es sich im Wesentlichen um Haftungsfreistellungen
zugunsten der Hausbanken für im Rahmen verschiedener Förder-
programme vergebene Darlehen sowie um Betriebsmittelkredite
mit schwankender Inanspruchnahme und zur Risikoentlastung
von Mittelstandsfinanzierungen eingegangene Risikounterbeteili-
gungen. Als Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme
aus diesen Bürgschaften ist die nicht vertragsgemäße Erfüllung
bestehender Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber
dem Begünstigten anzusehen. Diese entsteht beispielsweise bei
nicht fristgerechter Rückzahlung von Krediten oder nicht sach-
gerechter Fertigstellung zugesagter Leistungen. Das Risiko einer
künftigen Inanspruchnahme aufgrund solcher Pflichtverletzungen
der Hauptschuldner wird von der NRW.BANK insgesamt als
gering eingeschätzt. In den Fällen, in denen eine Inanspruch-
nahme wahrscheinlich ist, sind entsprechende Rückstellungen
zur Berücksichtigung des Risikos einer Inanspruchnahme gebildet.
Andere Verpflichtungen (23)
Die anderen Verpflichtungen bestehen aus unwiderruflichen
Kreditzusagen in Höhe von 8.656,3 Mio. € (Vj. 8.160,9 Mio. €)
und entfallen überwiegend auf das Fördergeschäft.
18/52
In der dargestellten Deckungsrechnung ist nur das Deckungs-
regis ter für Kommunalschuldverschreibungen (Deckungs-
register II) enthalten, da die NRW.BANK derzeit keine Pfand-
briefe (Deckungsregister I) im Bestand hat und aktuell auch
keine neuen Pfandbriefe mehr emittiert.
Zur Besicherung von Termingeschäften wurden für die Eurex
(elektronische Terminbörse) Wertpapiere mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 46,4 Mio. € (Vj. 60,8 Mio. €) hinterlegt.
Zusätzlich wurden Wertpapiere für den Ausgleich von Kurs-
schwankungen bei Eurex-Repo-Geschäften mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 74,8 Mio. € (Vj. 79,4 Mio. €) eingereicht.
Deckungsrechnung (25)
Alle Emissionen der NRW.BANK waren, soweit deckungs-
pflichtig, den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften
entsprechend gedeckt.
Die Deckungsrechnung zu Nominalwerten stellt sich zum
31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Deckungsrechnung
31.12.2024
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
31.12.2023
Kommunalschuld-
verschreibungen
(Deckungs-
register II)
Mio. €
Begebene Kommunalschuld-
verschreibungen 1.473,1 1.522,4
Deckungspflichtige Verbind lich-
keiten 1.473,1 1.522,4
Kommunaldarlehen 2.013,0 2.009,6
Sichernde Überdeckung 49,6 49,6
Deckungsmasse 2.062,6 2.059,2
Überdeckung 589,5 536,8
19/52
Honorar für den Abschlussprüfer (29)
Für das Geschäftsjahr 2024 wurde vom Abschlussprüfer ein
Gesamthonorar in Höhe von 1,9 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) berechnet.
Davon entfallen 1,5 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf die Abschluss-
prüfungsleistungen und 0,4 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf andere
Bestätigungsleistungen. Im Vorjahr entfielen zusätzlich 0,1 Mio. €
auf sonstige Leistungen.
Geographische Märkte
Da die NRW.BANK keine Geschäftsstellen im Ausland unterhält,
wird auf eine Aufgliederung der Gesamtbeträge bestimmter
GuV-Posten gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV nach geo-
graphischen Märkten verzichtet.
Leistungen, die der Abschlussprüfer für die NRW.BANK
zusätzlich zur Abschlussprüfung erbringt
Für das Geschäftsjahr 2024 erbringt der Abschlussprüfer für die
NRW.BANK zulässige Nichtprüfungsleistungen im Sinne der
EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO). Hierbei handelt es
sich um die Prüfung von Abschlüssen der rechtlich unselbst-
ständigen NRW.BANK.Fonds, die Abgabe eines Comfort Letters,
die Erstellung von Prüfvermerken und Prüfungshandlungen
unter Anwendung des ISAE 3000 sowie die Durchführung einer
Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des nichtfinanziellen
Berichts unter freiwilliger Anwendung der Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) als Rahmen werk mit Ausnahme der
Angaben aus der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Taxonomie-
verordnung“).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für Dritte erbrachte Dienstleistungen (26)
In den Provisionserträgen sind 10,0 Mio. € (Vj. 11,8 Mio. €) aus
dem Treuhand- und Verwaltungsgeschäft enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge (27)
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche
Einzelbeträge 43,9 Mio. € (Vj. 34,8 Mio. €) Zinseffekte aus der
Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen Personalrück-
stellungen, 8,3 Mio. € (Vj. 23,6 Mio. €) Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen, 1,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) Erträge aus
Ausgleichszahlungen und Geldleistungen aufgrund einer nicht
zweckgerechten Nutzung von geförderten Wohnungen sowie
0,5 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) Erträge aus der Erstattung des Dienst-
zeitaufwands durch die Portigon AG.
Sonstige betriebliche Aufwendungen (28)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als
wesent liche Einzelbeträge 85,1 Mio. € (Vj. 30,6 Mio. €) zins-
unabhängige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellun-
gen für Beschäftigte der Portigon AG, die einen vertraglichen
Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach beamtenrecht-
lichen Grundsätzen oder eine Anwartschaft auf eine solche
Versorgung haben, sowie 53,7 Mio. € (Vj. 50,3 Mio. €) Zins-
effekte aus der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und sonstigen
Personalrückstellungen.
20/52
Sonstige Haftungsverpflichtungen (31)
Es bestehen Haftungsverpflichtungen gemäß Art. 1 § 3 Satz 1
des Neuregelungsgesetzes vom 2. Juli 2002.
Neben der Stammeinlage in Höhe von 55,0 Mio. € haftet die
NRW.BANK für die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) unverändert mit weiteren 110,0 Mio. €.
Für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht wie im
Vorjahr eine Nachschussverpflichtung in Höhe von 16,0 Mio. €.
Sowohl die übernommene Haftung für die Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) als auch die Nachschussverpflichtung
für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) sind in den sonstigen
Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen des Postens
Eventual verbindlichkeiten enthalten.
Derivative Geschäfte (32)
Das Nominalvolumen der derivativen Geschäfte zum 31. Dezem-
ber 2024 beträgt insgesamt 279.337 Mio. € (Vj. 216.721 Mio. €).
Die derivativen Geschäfte sind zu einem wesentlichen Teil zur
Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen
abgeschlossen worden und entfallen ausschließlich auf das
Anlagebuch.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (30)
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit in Höhe von 312,4 Mio. € (Vj. 269,1 Mio. €).
Davon entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 99,5 Mio. €
auf das Geschäftsjahr 2025. Die verbleibenden sonstigen finan-
ziellen Verpflichtungen in Höhe von 212,9 Mio. € verteilen sich
auf die Geschäftsjahre 2026 bis 2037. Zusätzlich bestehen jähr-
liche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 5,0 Mio. €
(Vj. 4,9 Mio. €) mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit nach
dem Bilanzstichtag. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemietverträgen, Software-
pflegeverträgen, Wartungs- und IT-Serviceverträgen, Facility-
Management-Verträgen sowie aus anderen Dienstleistungs-
verträgen.
Weiterhin bestehen im Beteiligungsgeschäft der NRW.BANK
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus ausstehenden Einzah-
lungsverpflichtungen und Zeichnungszusagen gegenüber Beteili-
gungen und Fonds in Höhe von 167,4 Mio. € (Vj. 164,9 Mio. €).
Im Rahmen der EU-Bankenabgabe bestand darüber hinaus im
Vorjahr eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe der
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung von 12,3 Mio. €.
21/52
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2024
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2024
Mio. €
Zinsderivate
Zinsswaps 238.201 177.555 6.223 −6.721
Zinsoptionen
– Käufe (long) 2.682 2.307 300
– Verkäufe (short) 2.724 2.349 −123
Sonstige Zinstermingeschäfte 50 −1
Zinsderivate gesamt 243.657 182.211 6.523 −6.845
Währungsderivate
Devisentermingeschäfte, -swaps 21.482 18.595 782 −8
Währungsswaps / Zins-Währungsswaps 14.198 15.915 853 −435
Währungsderivate gesamt 35.680 34.510 1.635 −443
Anlagebuch gesamt 279.337 216.721 8.158 −7.288
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2024
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2024
Mio. €
Zinsderivate gesamt 243.657 182.211 6.523 −6.845
Währungsderivate gesamt 35.680 34.510 1.635 −443
Anlagebuch gesamt 279.337 216.721 8.158 −7.288
22/52
Bei der Berechnung der Marktwerte werden Börsen- und Markt-
kurse herangezogen, sofern solche verfügbar sind. Wenn diese
nicht existieren oder nicht verlässlich feststellbar sind, werden
die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von marktüblichen Preis-
modellen oder diskontierten Cashflows ermittelt.
Gezahlte beziehungsweise erhaltene Optionsprämien werden im
Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände beziehungs-
weise Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, im Voraus
gezahlte beziehungsweise erhaltene Swapgebühren im entspre-
chenden Rechnungsabgrenzungsposten.
Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten
folgendermaßen auf:
Bei der Darstellung der derivativen Geschäfte werden auch
trennungs pflichtige eingebettete Derivate mit einem Nominal-
volumen in Höhe von 3.088,4 Mio. € (Vj. 2.709,3 Mio. €) berück-
sichtigt. Darüber hinaus bestehen im Förderbereich Eigenkapital-
finanzierungen eingebettete aktienrisikobasierte Derivate aus
Wandeldarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 0,7 Mio. €
(Vj. 3,2 Mio. €) und einem positiven Marktwert in Höhe von
0,1 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €).
Die durchschnittlichen Nominalwerte für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2024 bei derivativen Geschäften
und übrigen Termingeschäften lagen bei 260.872 Mio. €
(Vj. 215.243 Mio. €).
Die Marktwerte der derivativen Geschäfte werden ohne auf-
gelaufene Stückzinsen angegeben.
Anlagebuch
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. €
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. €
Marktwerte positiv
31.12.2024
Mio. €
Marktwerte negativ
31.12.2024
Mio. €
Banken OECD 276.493 212.853 7.965 −7.267
Öffentliche Stellen OECD 100 54 2 −1
Sonstige Kontrahenten 2.744 3.814 191 −20
Anlagebuch gesamt 279.337 216.721 8.158 −7.288
23/52
Die Fristigkeit verteilt sich bei Zinskontrakten über das gesamte
Laufzeitspektrum. Rund 37% (Vj. 48%) der Zinskontrakte haben
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Zinsderivate im Anlagebuch dienen als einzelgeschäfts bezo-
gene Sicherungsgeschäfte (Mikro-Hedges) oder zur Steuerung
der Gesamtzinsrisikoposition (Makro-Hedges) ausschließlich
dem Eigengeschäft. Ihr Ergebnis wird im Zinsüberschuss erfasst.
Anlagebuch
Nominalwerte
Zinsderivate
31.12.2024
Mio. €
Zinsderivate
31.12.2023
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2024
Mio. €
Währungs derivate
31.12.2023
Mio. €
nach Restlaufzeiten
bis drei Monate 48.817 15.889 12.489 13.067
mehr als drei Monate bis ein Jahr 42.353 21.806 14.574 9.686
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 62.280 57.121 7.385 10.178
mehr als fünf Jahre 90.207 87.395 1.232 1.579
Anlagebuch gesamt 243.657 182.211 35.680 34.510
24/52
Anzahl der Beschäftigten
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
1)
2024
Frauen
2024
Männer
2024
Gesamt
2023
Frauen
2023
Männer
2023
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 365 632 997 357 612 969
Teilzeitbeschäftigte 440 182 622 423 167 590
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt gesamt 805 814 1.619 780 779 1.559
1)
Ohne Vorstand, Trainees, Dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Bescftigte in Elternzeit und ähnlichen Beurlaubungen.
Aktiv Beschäftigte zum 31.12.
2024
Frauen
2024
Männer
2024
Gesamt
2023
Frauen
2023
Männer
2023
Gesamt
Vollzeitbeschäftigte 368 646 1.014 359 624 983
davon befristet Beschäftigte 5 12 17 7 16 23
Teilzeitbeschäftigte 443 185 628 429 174 603
davon befristet Beschäftigte 14 18 32 11 18 29
Aktiv Beschäftigte zum 31.12. gesamt 811 831 1.642 788 798 1.586
Darüber hinaus zum 31.12.
Vorstand 3 2 5 2 2 4
Trainees und Dual Studierende 19 42 61 20 36 56
Außerhalb der NRW.BANK Beschäftigte (Beurlaubungen,
Entsendungen, Arbeitnehmerüberlassungen) 8 15 23 9 16 25
25/52
Vergütung des Vorstands (33)
Komponenten der Vorstandsvergütung sowie die Mandats-
bezüge, die die Vorstandsmitglieder in den Jahren 2024 und
2023 erhalten haben:
Fixe Bezüge
1)
Sonstige Bezüge
2)
Betriebliche
Alters versorgung
3)
Gesamtvergütung Mandats bezüge
4)
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Eckhard Forst 776.049 774.789 16.190 15.449 156.397 178.683 948.636 968.921 48.500 41.752
Claudia Hillenherms 592.873 549.584 14.369 14.061 121.395 133.400 728.637 697.045 8.000 0
Gabriela Pantring 607.706 609.607 15.479 15.089 122.534 127.752 745.719 752.448 0 0
Dr. Peter Stemper
5)
231.994 0 8.011 0 76.657 0 316.662 0 16.500 0
Michael Stölting
6)
443.974 680.697 4.096 5.891 204 45.702 448.274 732.290 8.000 9.218
Johanna Antonie Tjaden-Schulte
7)
116.576 0 4.057 0 71.077 0 191.710 0 0 0
Gesamt 2.769.172 2.614.677 62.202 50.490 548.264 485.537 3.379.638 3.150.704 81.000 50.970
1)
Inkl. geldwerter Vorteile und Sachbege.
2)
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Beihilfezahlungen.
3)
Direktzusage, ausgewiesen ist die Zuführung zur Rückstellung inkl. Zinsaufwand.
4)
Beträge inkl. Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
5)
Anteilige Berücksichtigung ab der Berufung in den Vorstand zum 1.7.2024. Mandatsbezüge sind für das Gesamtjahr 2024 in voller Höhe becksichtigt.
6)
Im Jahr 2024 anteilige Becksichtigung bis zum Austritt zum 30.6.2024.
7)
Anteilige Berücksichtigung ab dem Eintritt zum 1.10.2024.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen beziehungsweise regulären
Beendigung der Tätigkeit:
Die Vorstandsmitglieder erhalten im Falle eines vorzeitigen Aus-
scheidens, welches nicht auf einer außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund beruht, bis zum Ablauf der jeweiligen Ver-
tragslaufzeit die vereinbarte Vergütung, die auf den Wert von
maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt ist.
Den Mitgliedern des Vorstands stehen bei Erreichen der Alters-
grenze und bei Invalidität – sowie im Todesfall deren Hinter-
bliebenen – Versorgungsleistungen zu. Alle Zusagen sind ent-
26/52
weder vertraglich oder aufgrund der bereits erbrachten
Dienstjahre gesetzlich unverfallbar. Die Vorstandsmitglieder
haben eine beitragsorientierte Versorgungszusage.
Veränderungen der Zusagen zur Alters- / Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung hat es im Geschäftsjahr 2024 für
kein Vorstandsmitglied gegeben.
Aufwendungen und Barwerte der den Vorstandsmitgliedern
im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagten
Leistungen:
Aufwand
1)
2024
Aufwand
1)
2023
Barwert der Verpflichtung
2024
Barwert der Verpflichtung
2023
Eckhard Forst 156.397 178.683 1.372.119 1.215.722
Claudia Hillenherms 121.395 133.400 356.636 235.241
Gabriela Pantring 122.534 127.752 1.151.793 1.029.259
Dr. Peter Stemper 76.657 0 76.657 0
Johanna Antonie Tjaden-Schulte 71.077 0 71.077 0
Vorstand gesamt 548.060 439.835 3.028.282 2.480.222
1)
Der hier dargestellte Aufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Zinsaufwand zusammen.
27/52
Zahlungen an pensionierte und ausgeschiedene Vorstände
beziehungsweise deren Hinterbliebene sowie die Barwerte ihrer
Alters versorgungsleistungen:
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
2024
Zahlungen
aus aktiver
Beschäftigung
2023
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2024
Zahlungen
aus Pensions-
ansprüchen
2023
Barwert der
Verpflichtung
2024
Barwert der
Verpflichtung
2023
Ehemalige Vorstände 0 0 1.896.216 1.775.752 39.691.477 34.583.513
28/52
Vergütung der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des
Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte (34)
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen
Regularien besteht die Vergütung der Mitglieder der Gewähr-
trägerversammlung, des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
sowie der Beiräte aus einer jährlichen Festvergütung. Die jähr-
liche Gesamtvergütung eines Gremien- oder Beiratsmitglieds
ergibt sich damit aus der Summe der jährlichen Festvergütungen
für die Mitgliedschaft in den einzelnen Gremien oder Beiräten
der Bank.
Die Auszahlung der jährlichen Gesamtvergütung für die Mit-
glieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrats und
seiner Ausschüsse, die Mitglieder der Landesregierung sind,
erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung
maximal nur bis zur Höchstgrenze von 11.126,27 €. Der diese
Höchstgrenze übersteigende Teil der Gesamtvergütung eines
Gremienmitglieds wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 und § 8 Abs. 4
Satz 3 NRW.BANK G von der NRW.BANK Förderzwecken
zugeführt.
In den nachstehenden Übersichten sind die Gesamtvergütungen
der Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungs-
rats und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte individuell auf-
geführt. Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungs-
rats variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausschuss-
zugehörigkeit.
29/52
Aufstellung der in der Gewährträgerversammlung bezogenen
Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Dr. Daniela Brückner
Staatssekretärin
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales
sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
5.600
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
0
2)
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
0
2)
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
2)
Keine Vergütung aufgrund Gaststatus.
30/52
Aufstellung der im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen
bezogenen Vergütungen
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Gesamtvergütung
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter
gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 31.3.2024)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
6.775
2)
Susanne Hagenkort-Rieger (ab 1.4.2024)
Ministerialdirigentin
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
20.325
2)
Günther Bongartz
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
32.700
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
20.900
31/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
20.300
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
24.200
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
24.100
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
18.000
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
18.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
2)
Die Vertungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden zeitanteilig für
jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes, MdL
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
18.000
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
11.126
1)
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
18.000
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
20.300
32/52
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe a der Satzung
Ina Scharrenbach, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung
Sebastian Kahler
Leitender Ministerialrat
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Prof. Dr. Michael Henze
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Sven-Axel Köster
Leitender Ministerialrat
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Angela Freimuth, MdL
Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung
Arndt Klocke, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Sarah Philipp, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Jochen Ritter, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Fabian Schrumpf, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Hedwig Tarner, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Sebastian Watermeier, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
3.600
Aufstellung der im Beirat für Wohnraumförderung der
NRW.BANK bezogenen Vergütungen
33/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ass. jur. Erik Amaya (bis 31.12.2024)
Verbandsdirektor
Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN
3.600
RAin Elisabeth Gendziorra
Geschäftsführerin
BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Alexander Rychter
Verbandsdirektor
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen e. V.
3.600
Mitglieder gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Rudolf Graaff
Beigeordneter
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter
für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
Städtetag Nordrhein-Westfalen
3.600
Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
Stadt Büren
3.600
Gesamtvergütung
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung
Hans-Jochem Witzke
Erster Vorsitzender des Vorstands
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V.
3.600
Mitglied gemäß § 23 Abs. 1 Buchstabe g der Satzung
Dipl.-Ing. Ernst Uhing
Präsident
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
3.600
Ständige Vertreterin des vorsitzenden Mitglieds
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung
Bianca Cristal (ab 1.1.2024)
Regierungsrätin
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.600
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vertung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
34/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
0
1)
Kai Abruszat
Bürgermeister
Gemeinde Stemwede
2.600
Klaus Baumann
Vorsitzender
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
2.600
Uwe Berghaus
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
2.600
Heinrich Böckelühr
Regierungspräsident
Bezirksregierung Arnsberg
2.600
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident und Vorstand
Ingenieurkammer-Bau NRW
2.600
Anna Katharina Bölling
Regierungspräsidentin
Bezirksregierung Detmold
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Andreas Bothe
Regierungspräsident
Bezirksregierung Münster
2.600
Michael Breuer
Präsident
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
2.600
Prof. Dr. Liane Buchholz
Präsidentin und Vorsitzende des Vorstands
Sparkassenverband Westfalen-Lippe
2.600
Thomas Buschmann
Vorsitzender des Vorstands
Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Isabelle Chevelard
Vorsitzende des Vorstands
TARGOBANK AG
0
3)
Paolo Dell’Antonio (bis 31.5.2024)
Sprecher des Vorstands (bis 31.12.2023)
Wilh. Werhahn KG
1.083
2)
Andreas Ehlert
Präsident
Handwerkskammer Düsseldorf
2.600
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister
Stadt Bochum
2.600
Aufstellung der im Beirat der NRW.BANK bezogenen
Vergütungen
35/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Oberkirchenrat Martin Engels (ab 1.7.2024)
Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen
bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
– Ev. Büro NRW –
1.300
2)
Fabíola Fernandez
Chief Financial Officer
SMS Group
2.600
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
2.600
Prof. Dr. Ursula Gather
Vorsitzende des Kuratoriums
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
2.600
Alexandra Gauß
Bürgermeisterin
Gemeinde Windeck
2.600
Dr. Olaf Gericke
Präsident
Landkreistag Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Domkapitular Dr. iur. Antonius Hamers
Direktor
Katholisches Büro NRW
2.600
Anne Henk-Hollstein
Vorsitzende
Landschaftsversammlung Rheinland
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Dr. Marie Jaroni
Mitglied des Vorstands (CTO)
thyssenkrupp Steel Europe AG
2.600
Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin
Stadt Aachen
2.600
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der KIRCHHOFF Gruppe
2.600
Lauren Kjeldsen
Mitglied der Geschäftsführung
Evonik Operations GmbH
2.600
Monika Kocks
1. Vorsitzende des Vorstands
automotiveland.nrw e. V.
2.600
Thomas Kufen
Vorsitzender des Vorstands
Städtetag Nordrhein-Westfalen
2.600
Dr. Arne Kupke (bis 29.2.2024)
Juristischer Vizepräsident
Evangelische Kirche von Westfalen
433
2)
Prof. Dr. Astrid Lambrecht
Vorstandsvorsitzende
Forschungszentrum Jülich GmbH
2.600
Dr. med. Estefania Lang (ab 1.7.2024)
dermanostic Hautarztpraxis Solingen
1.300
2)
36/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Katja Lewalter-Düssel
Mitglied des Vorstands
Genoverband e. V.
2.600
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Stadt Münster
2.600
Carsten Liedtke (ab 1.7.2024)
Sprecher des Vorstands
Stadtwerke Krefeld AG
1.300
2)
Ulrike Lubek
LVR-Direktorin
Landschaftsverband Rheinland
2.600
Wolfgang Lubert
Geschäftsführer
EnjoyVenture Management GmbH
2.600
Dr. Georg Lunemann
Landesdirektor
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
2.600
Aleksandra Meissner
Geschäftsführerin
Ecolab Deutschland GmbH
2.600
Astrid Messmer
Senior Director Infrastructure Strategy & Analytics
Deutsche Lufthansa AG
2.600
Julia Niederdrenk
Geschäftsführerin
Jul. Niederdrenk GmbH & Co. KG
2.600
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Roland Oetker
Geschäftsführender Gesellschafter
ROI Verwaltungsgesellschaft mbH
2.600
Prof. Dr. Uli Paetzel
Vorsitzender des Vorstands
EMSCHERGENOSSENSCHAFT und LIPPEVERBAND
2.600
Dr. Paul-Josef Patt
Vorsitzender des Vorstands
eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
2.600
Guntram Pehlke (bis 30.6.2024)
Vorsitzender des Vorstands
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
– Landesgruppe Nordrhein-Westfalen –
1.300
2)
Katherina Reiche
Vorsitzende des Vorstands
Westenergie AG
2.600
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
Stadt Köln
2.600
Dr. Eckhard Ruthemeyer
1. Vizepräsident
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
Präsident
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
2.600
Prof. Dr. Uwe Schneidewind
Oberbürgermeister
Stadt Wuppertal
0
4)
37/52
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
1)
Vergütung geß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nebentätigkeitsverordnung maximal nur bis zur
chstgrenze von 11.126,27 €.
2)
Die Vergütungen werden bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden zeitanteilig für
jeden begonnenen Kalendermonat gezahlt.
3
) Vergütungsverzicht im Einklang mit den für die TARGOBANK AG geltenden Konzernricht-
linien.
4)
Vergütungsverzicht.
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 25 der Satzung
Thomas Schürmann
Regierungspräsident
Bezirksregierung Düsseldorf
2.600
Ralf Stoffels
Präsident
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern
in Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
Anja Weber
Bezirksvorsitzende
Deutscher Gewerkschaftsbund NRW
2.600
Prof. Dr. Johannes Wessels
Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz NRW und
Rektor der Universität Münster
2.600
Dr. Thomas Wilk
Regierungspräsident
Bezirksregierung Köln
2.600
Bernd Zimmer
Vorsitzender des Vorstands
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
2.600
38/52
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Olaf Lehne, MdL
Vorsitzender
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Simon Rock, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Alexander Baer, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Dahm, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Christian Loose, MdL
Mitglied der AfD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Dr. Patricia Peill, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
André Stinka, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Gesamtvergütung
Mitglieder gemäß § 26 der Satzung
Raphael Tigges, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Klaus Voussem, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Jule Wenzel, MdL
Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Ralf Witzel, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
400
Aufstellung der im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK
bezogenen Vergütungen
Auf Basis der in der Gewährträgerversammlung beschlossenen Regularien erstattet die Bank
auf Anforderung Reisekosten.
Etwaige bestehende Abführungspflichten für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw.
erfolgte Abführungen bleiben unberücksichtigt.
39/52
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Verbundene Unternehmen
NRW.BANK.Fonds Beteiligungs-GmbH i. L., Düsseldorf
1)
100,00
Westdeutsche Spielcasino Service GmbH i. L., Duisburg
1)
100,00
Beteiligungen
4TEEN4 Pharmaceuticals GmbH, Hennigsdorf 11,06 417 −9.194 EUR 31.12.2023
ABALOS THERAPEUTICS GmbH, Düsseldorf 19,10 1.255 −8.636 EUR 31.12.2023
Algiax Pharmaceuticals GmbH, Erkrath 8,89 −6.666 −2.025 EUR 31.12.2023
Ananda Impact Fund IV GmbH & Co. KG, München 4,56 24.362 −3.087 EUR 31.12.2023
BE Beteiligungen Fonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Köln 4,08 30.496 −4.874 EUR 31.12.2023
Below One Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 0,46 44.910 −5.077 EUR 31.12.2023
BGB Ges. Bankenkonsortium ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr 33,40 2.501 −193 EUR 31.12.2023
Black Semiconductor GmbH, Aachen 6,85 1.960 −2.930 EUR 31.12.2023
BLSW Seedfonds GmbH & Co. KG, Wuppertal 48,20 3.710 1.965 EUR 31.12.2023
Bomedus GmbH i. L., Bonn
1)
22,80
Bright Capital Credit Fund III SCSp, Luxemburg 3,94 48.547 −329 EUR 31.12.2023
Bright Capital SME Debt Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 3,86 42.804 −3.650 EUR 31.12.2023
btov Industrial Technologies SCS, SICAR, Munsbach 5,19 85.588 1.137 EUR 31.12.2023
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Potsdam 19,85 40.663 3.894 EUR 31.12.2023
Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss 15,75 42.915 1.425 EUR 31.12.2023
Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG, Köln 7,69 5.693 128.877 EUR 31.12.2023
Capnamic Ventures Fund II GmbH & Co. KG, Köln 4,35 70.569 −8.289 EUR 31.12.2023
Capnamic Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Köln 5,26 59.906 −9.499 EUR 31.12.2023
40/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Capza 5 Private Debt SCSp-RAIF, Luxemburg 0,27 778.260 68.194 EUR 31.12.2023
CATCH GmbH, Köln 5,72 25 −1.534 EUR 31.12.2023
Cavalry Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin 2,99 18.484 −2.534 EUR 31.12.2023
CellAct Pharma GmbH, Dortmund 38,71 77 −698 EUR 31.12.2022
Cellbox Solutions GmbH, Norderstedt 10,90 2.205 −3.751 EUR 31.12.2023
Cherry Ventures Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 2,80 152.832 −8.564 EUR 31.12.2023
citadelle systems AG, Essen 7,03 4.380 −350 EUR 31.12.2023
Claret European Growth Capital Fund III, Luxemburg 1,41 196.558 13.276 EUR 31.12.2023
clockin GmbH, Münster 2,67 771 −480 EUR 31.12.2023
CMP German Opportunity Fund II (SCA) SICAR, Luxemburg 1,71 137.141 126.231 EUR 31.12.2023
CMP German Opportunity Investors Fund II (SCS) SICAR, Luxemburg 1,68 165.283 126.830 EUR 31.12.2023
CMP German Opportunity Investors Fund III, Luxemburg 2,00 199.288 57.694 EUR 31.12.2023
CMR CureDiab Metabolic Research GmbH, Düsseldorf 3,60 623 −466 EUR 31.12.2023
Companyon Analytics GmbH, Düsseldorf 4,93 0 −346 EUR 31.12.2022
consalio GmbH, Düsseldorf 3,76 677 −581 EUR 31.12.2023
Creathor Venture Fund IV (SCSp) SICAR, Luxemburg 13,85 14.305 −6.400 EUR 31.12.2023
CryoTherapeutics SA, Ans 11,58 205 4 EUR 31.12.2023
Cusp Capital Fund 2021 GmbH & Co. KG, Essen 2,76 51.341 −6.284 EUR 31.12.2023
cylib GmbH, Aachen 2,91 3.404 −3.441 EUR 31.12.2023
DBAG Expansion Capital Fund GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main 9,79 24.913 6.192 EUR 31.12.2023
DBAG Expansion Capital Fund IV, SCSp, Sennigerberg 7,18 46.665 −1.386 EUR 31.12.2023
DEINZER Holding GmbH, München 35,56 9.363 1.765 EUR 31.03.2024
41/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Deutsche Arzt AG, Essen 11,32 6.324 −93 EUR 31.12.2023
Digital Growth Fund II GmbH & Co. KG, München 1,99 192.667 45.081 EUR 31.12.2023
DIMATE GmbH, Bochum 8,30 1.117 56 EUR 31.12.2023
Earlybird GmbH & Co. Beteiligungs KG 2012, München 3,33 31.217 −445 EUR 31.12.2023
Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG, Köln 8,54 43.768 −7.618 EUR 31.12.2023
eCAPITAL Cybersecurity Fonds GmbH & Co. KG, Münster 10,00 19.046 −65 EUR 31.12.2023
eCAPITAL V Technologies Fonds GmbH & Co. KG, Münster 4,64 33.575 −8.871 EUR 31.12.2023
ECBF I SCSp, Munsbach 2,50 70.981 −3.654 EUR 31.12.2023
ECO2GROW GmbH, Bonn 10,74 −347 −361 EUR 31.12.2023
EmmySoft GmbH, Düsseldorf 1,29 914 −331 EUR 31.12.2022
Enerthing GmbH, Köln 22,36 −285 −1.431 EUR 31.12.2023
ENLYZE GmbH, Köln 9,09 1.818 −883 EUR 31.12.2023
EOS Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 2,50 121.931 −3.766 EUR 31.12.2023
EOS Beteiligungs II GmbH & Co. KG, München 1,82 1.858 −3.742 EUR 31.12.2023
Europäischer Investitionsfonds (EIF), Luxemburg 0,44 4.595.206 233.743 EUR 31.12.2023
everwave GmbH, Aachen 3,57 709 −444 EUR 31.12.2023
Evoco TSE III SCSp, SICAV-RAIF, Luxemburg 3,09 68.289 5.128 EUR 31.12.2023
FIMO Health GmbH, Bonn 11,19 295 −644 EUR 31.12.2023
FLEX Capital Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 2,38 119.362 −17.788 EUR 31.12.2023
FLEX Capital Fund III Co-Investments I GmbH & Co. KG, Berlin 20,00 24.097 −139 EUR 31.12.2023
FLEX Capital Fund III GmbH & Co. KG, Berlin 1,09 65.299 −6.474 EUR 31.12.2023
Gardeur Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach
1)
49,00
42/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
GEMESYS GmbH, Bochum 6,17 23 11 EUR 31.12.2023
GENUI I GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 1,72 192.649 2.899 EUR 31.12.2023
GENUI II GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 1,69 787.035 126.458 EUR 31.12.2023
GENUI III GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg 3,70 8 −8 EUR 31.12.2023
Gründerfonds Ruhr GmbH & Co. KG, Essen 43,48 16.449 11.130 EUR 31.12.2023
Gründerfonds Ruhr II GmbH & Co. KG, Essen
2)
48,39
Harbert European Growth Capital Fund I L.P., London 1,67 10.673 22 EUR 31.12.2023
Harbert European Growth Capital Fund II SCSp, Luxemburg 1,55 153.810 5.592 EUR 31.12.2023
Hess Plastics Holding GmbH, Burbach
2)
49,00
HF Private Debt Fonds II SCSp, Senningerberg 2,86 89.356 3.210 EUR 31.12.2023
HF Private Debt Fonds SCSp, Senningerberg 3,05 81.787 8.979 EUR 31.12.2023
Homelike Internet GmbH, Köln 0,93 5.762 −3.812 EUR 31.12.2023
icho systems gmbh, Duisburg 2,74 140 −658 EUR 31.12.2023
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam 50,00 238.841 6.360 EUR 31.12.2023
IPF Fund I SCA, SICAV-FIS, Luxemburg 1,19 1.884 −3.919 EUR 31.12.2023
JADO Technologies GmbH, Dresden
1)
18,02
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH, Neuss 49,39 6.735 782 EUR 31.12.2023
KKA Value Fund II GmbH & Co. KG, Berlin 3,33 55.309 −13.230 EUR 31.12.2023
Kreos Capital VI (Expert Fund) LP, St. Helier 0,59 678.722 63.532 EUR 31.12.2023
Kurma Biofund III FPCI, Paris 3,92 86.897 −2.389 EUR 31.12.2023
Kurma Biofund IV FPCI, Paris
2)
3,48
LSI Pre-Seed-Fonds GmbH, Bonn 35,13 2.405 −658 EUR 31.12.2023
43/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Lumoview Building Analytics GmbH, Köln 4,18 4 −291 EUR 31.12.2023
Marondo Small-Cap Growth Fund I GmbH & Co. KG, München 5,88 37.587 −4.064 EUR 31.12.2023
Masterplan com GmbH, Bochum 3,66 −4.025 −3.923 EUR 31.12.2023
Matterwave Industrial Technologies II GmbH & Co. KG, München 2,22 4.804 −1.652 EUR 31.12.2023
neoteq ventures Rheinland One GmbH & Co. KG, Köln 48,67 8.388 −1.744 EUR 31.12.2023
nerou GmbH, Köln 6,67 0 −177 EUR 31.12.2022
Novihum Technologies GmbH, Dortmund
1)
16,70
Occlutech Holding AG, Schaffhausen 0,09 60.887 42.406 EUR 31.12.2023
Odewald KMU GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin 7,32 3.489 −1.488 EUR 31.12.2023
Odewald KMU II GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft für Vermögensanlagen KG, Berlin 5,87 82.884 20.695 EUR 31.12.2023
OneFID GmbH, Köln 12,18 0 863 EUR 31.12.2022
operaize GmbH, Köln
1)
5,26
Peppermint CBF 1 GmbH & Co. KG, Berlin 14,66 14.969 −261 EUR 31.12.2023
Personal MedSystems GmbH, Frankfurt am Main 5,68 1.525 728 EUR 31.12.2023
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG, München 6,13 73.512 −3.876 EUR 31.12.2023
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG, München 5,56 95.024 108 EUR 31.12.2023
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG, München 10,26 212 507 EUR 31.12.2023
Portigon AG, Düsseldorf 23,10 175.877 −102.565 EUR 31.12.2023
Pride Capital II Feeder C.V., Amsterdam 1,57 67.868 −1.062 EUR 31.12.2023
Pride Mezzanine Capital I FGR, Amsterdam 1,67 53.446 −6.367 EUR 31.12.2023
Project A Ventures III GmbH & Co. KG, Berlin 2,42 150.989 −9.213 EUR 31.12.2023
Prothea Technologies Limited, Edinburgh 15,06 374 375 GBP 29.02.2024
44/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
Refined Laser Systems GmbH, Münster 2,99 609 −453 EUR 31.12.2022
Refoxy Pharmaceuticals GmbH, Berlin 11,91 −533 −1.567 EUR 31.12.2023
Rehappy GmbH, Aachen
1)
4,41
Resolve BioSciences B. V., LE Roermond
2)
5,42
Revent Ventures I GmbH & Co. KG, Berlin 5,00 25.062 −1.732 EUR 31.12.2023
Riepe Holding GmbH, Bünde 18,48 38.594 1.885 EUR 31.12.2023
RiverRock European Opportunities Feeder Fund II, Dublin 1,07 1 0 EUR 31.12.2023
RiverRock European Opportunities Fund, London 1,49 1 0 EUR 31.12.2023
roatel GmbH, Düsseldorf 2,01 0 −1.285 EUR 31.12.2022
Round2 Capital Partners II SCSp RAIF, Howald 1,53 39.036 6.713 EUR 31.12.2023
saperatec GmbH, Dessau-Roßlau 6,83 18.047 −3.587 EUR 31.12.2023
Scobees GmbH, Köln 7,37 0 −302 EUR 31.12.2022
SeedCapital Dortmund GmbH & Co. KG i. L., Dortmund 46,51 5.516 −248 EUR 31.12.2023
SeedCapital Dortmund II GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 4.279 0 EUR 31.12.2023
SeedCapital Dortmund III GmbH & Co. KG, Dortmund 47,62 2.950 −295 EUR 31.12.2023
Semalytix GmbH, Bielefeld 1,95 4.762 −2.150 EUR 31.12.2023
SET Fund III C.V., Amsterdam 5,00 102.652 21.333 EUR 31.12.2023
SphingoTec GmbH, Henningsdorf 15,30 −357 −6.663 EUR 31.12.2023
talpasolutions GmbH, Essen 9,12 4.307 −6.182 EUR 31.12.2023
Technologiefonds OWL GmbH & Co. KG, Paderborn 42,87 6.786 −318 EUR 31.12.2023
TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Aachen 31,36 25.382 −536 EUR 31.12.2023
TechVision Fonds II GmbH & Co. KG, Aachen 31,96 1.620 −624 EUR 31.12.2023
45/52
Name und Sitz der Gesellschaft
Kapitalanteil
in %
Eigenkapital
in Tsd.
Jahresüber-
schuss /
-fehlbetrag
in Tsd. Währung Stand
Beteiligungen
ubirch GmbH, Köln 7,97 −2.227 −537 EUR 31.12.2023
Unternehmertum VC Fonds III GmbH & Co. KG, Garching 2,35 79.882 −5.970 EUR 31.12.2023
Valuedesk GmbH, Bielefeld 12,44 −1.198 −1.279 EUR 31.12.2023
VMRay GmbH, Bochum 3,50 2.098 −5.333 EUR 31.12.2023
Volateq GmbH, Hilden 3,78 63 −390 EUR 30.09.2023
VTI Holding GmbH, Menden 34,80 21.994 −1.267 EUR 31.12.2023
VYTAL Global GmbH, Köln 6,31 568 −4.514 EUR 31.12.2023
WF World Fund I GmbH & Co. KG, Berlin 2,68 95.068 −5.739 EUR 31.12.2023
windtest grevenbroich gmbh, Grevenbroich 25,00 1.252 24 EUR 31.12.2023
World of sonoro Holding GmbH, Neuss 23,66 3.945 65 EUR 31.07.2023
1)
Aufgrund von Insolvenz oder Liquidation wurde von der Gesellschaft kein Jahresabschluss aufgestellt.
2)
Aufgrund von Neugründungen / Neugründungsengagements liegen keine relevanten Informationen vor.
46/52
Mandate der Beschäftigten
Felix Könsgen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 13.12.2024)
Simone Merk
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats (bis 12.12.2024)
Florian Merkel
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 23.5.2024)
Werner Schulte
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 13.12.2024)
Carolin Woltermann
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Mitglied des Verwaltungsrats (bis 12.12.2024)
Angabe der Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
Mandate des Vorstands
Eckhard Forst
Portigon AG, Düsseldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Société de Financement Local (SFIL), Issy-Les-Moulineaux
Administrateur indépendant, membre du Conseil d’administration
de SFIL (bis 30.5.2024)
Claudia Hillenherms
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats (ab 22.5.2024)
Dr. Peter Stemper (ab 1.7.2024)
Portigon AG, Düsseldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Michael Stölting (bis 30.6.2024)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 22.5.2024)
47/52
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen
nicht vor.
Gewinnverwendungsbeschluss (35)
Die Gewährträgerversammlung der NRW.BANK fasst den
nachstehenden Gewinnverwendungsbeschluss:
Gemäß § 30 der Satzung werden zur Erfüllung der gesetzlichen
Ausschüttungserfordernisse nach § 14 Abs. 1 NRW.BANK G
4.711.309,35 € für nach dem 31. Dezember 2024 fällig werdende
Zinsbeträge, die das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der
Inanspruchnahme von Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaus und der Modernisierung (Finanzhilfen gemäß
Art. 104a Abs. 4 Grundgesetz [GG] in der bis zum 31. August 2006
geltenden Fassung) zu leisten hat, an den Bund abgeführt.
48/52
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Dr. Daniela Brückner
Staatssekretärin
Ministerium der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Nathanael Liminski
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und
Chef der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ständige Gäste
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Organe der Bank
Gewährträgerversammlung
Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
49/52
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung
Ina Brandes
Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ute Gerbaulet
CFO / Persönlich haftende Gesellschafterin
Dr. August Oetker KG
Silke Gorißen
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bernd Krückel, MdL
Mitglied der CDU-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty, MdL
Mitglied der SPD-Fraktion NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
Dr. Birgit Roos
Sparkassendirektorin i. R.
Verwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a bis c der Satzung
Mona Neubaur, MdL
Vorsitzende
Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Marcus Optendrenk, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ina Scharrenbach, MdL
Stellvertretende Vorsitzende
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
50/52
Ständige Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 12 Abs. 2
der Satzung
Dr. Johannes Velling (bis 31.3.2024)
Ministerialdirigent
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Susanne Hagenkort-Rieger (ab 1.4.2024)
Ministerialdirigentin
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Günther Bongartz
Ministerialdirigent
Ministerium der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Christian von Kraack
Ministerialdirigent
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitglieder gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe e der Satzung
Matthias Elzinga
Personalrat
NRW.BANK
Tanja Gossens
Personalrätin
NRW.BANK
Frank Lill
Personalrat
NRW.BANK
Yvonne Rohde
Prokuristin
NRW.BANK
Torben Wittenberg
Personalrat
NRW.BANK
51/52
Vorstand
Eckhard Forst
Vorsitzender des Vorstands
Gabriela Pantring
Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
Claudia Hillenherms
Mitglied des Vorstands
Dr. Peter Stemper (ab 1.7.2024)
Mitglied des Vorstands
Michael Stölting (bis 30.6.2024)
Mitglied des Vorstands
Johanna Antonie Tjaden-Schulte (ab 1.10.2024)
Mitglied des Vorstands
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus.
Düsseldorf / Münster, den 11. März 2025
NRW.BANK
Der Vorstand
Eckhard Forst Gabriela Pantring Claudia Hillenherms Dr. Peter Stemper Johanna Antonie Tjaden-Schulte
52/52
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme
sowie die Veränderung des Finanzmittelfonds der NRW.BANK
erläutert, getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen
Posten Barreserve sowie Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zuge-
lassen sind. Die Zuordnung der Zahlungsströme zur laufenden
Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung an die Abgrenzung des
Betriebsergebnisses. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit
resultiert im Wesentlichen aus Ein- und Auszahlungen im
Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von
Finanz- beziehungsweise Sachanlagen. In der Mittelveränderung
aus der Finanzierungstätigkeit werden die Beziehungen zu den
Eigenkapitalgebern erfasst. Die Erstellung erfolgte in Über-
einstimmung mit den Vorschriften des Deutschen Rechnungs-
legungs Standards Nr. 21 (DRS 21).
Kapitalflussrechnung
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2024
1/2
Mio. €
1. Periodenergebnis 4,7
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen / Zuschreibungen auf
Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 41,9
3. Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 362,7
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 59,1
5. Gewinn / Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des
Anlagevermögens 13,6
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute 3.504,4
8. Zunahme / Abnahme der Forderungen an Kunden −683,2
9.
Zunahme / Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen)
−0,7
10. Zunahme / Abnahme anderer Aktiva aus laufender
Geschäftstätigkeit 78,4
11. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten −312,9
12. Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 664,5
13. Zunahme / Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten −581,1
14. Zunahme / Abnahme anderer Passiva aus laufender
Geschäftstätigkeit −1.666,4
15. Zinsaufwendungen / Zinserträge −666,5
16. Aufwendungen / Erträge aus außerordentlichen Posten
17. Ertragsteueraufwand / -ertrag −0,2
18. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 7.101,1
19. Gezahlte Zinsen −5.030,0
Mio. €
20. Außerordentliche Einzahlungen
21. Außerordentliche Auszahlungen
22. Ertragsteuerzahlungen 0,8
23. Cashflow aus der laufenden Geschäftstigkeit 2.890,2
24. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens −2.610,8
25. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −66,1
26. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
27. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −21,0
28. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0
29. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen −1,0
30. Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo)
31. Cashflow aus Investitionstätigkeit −2.698,9
32. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,6
33. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen −255,8
34. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter −4,6
35. Mittelveränderungen aus sonstigem Kapital (Saldo)
36. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit −259,8
37. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds −68,5
38. Sonstige Veränderungen des Finanzmittelfonds
39. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 198,7
40. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 130,2
2/2
Eigenkapitalspiegel
der NRW.BANK zum 31. Dezember 2024
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
satzungsmäßige
Rücklagen
andere
Gewinnrücklagen
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Stand am 31.12.2022 17.000,0 730,5 36,1 219,6 17.986,2
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 4,6 4,6
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −4,6 −4,6
Entnahmen aus der Kapitalrücklage −255,8 255,8
Abspaltung und Übertragung der WestLotto-Gruppe
auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen mbH −25,6 −25,6
Stand am 31.12.2023 17.000,0 475,3 36,1 194,0 255,8 17.961,2
Zahlung an das Land Nordrhein-Westfalen −255,8 −255,8
Zuweisungen 0,6 0,6
Jahresüberschuss 4,7 4,7
Zur Erfüllung gesetzlicher Ausschüttungserfordernisse
vorgesehen −4,7 −4,7
Stand am 31.12.2024 17.000,0 475,9 36,1 194,0 0,0 17.706,0
1/1