Erstberatung durch Kammern und berufsständische Körperschaften
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Kammer (IHK/HWK) bzw. berufsständischen Körperschaft auf. Die Kammern erläutern Ihnen das Verfahren und nennen Ihnen anerkannte unabhängige Gutachter und Sachverständige.
Sofern Ihr Unternehmen keiner berufsständischen Kammer oder Körperschaft angehört, wenden Sie sich für die Erstberatung an die örtliche IHK.