NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für Kommunen, kommunale rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
  • Finanziert Investitionen in die kommunale Infrastruktur
  • Fördergeber: NRW.BANK

Aktuelle Hinweise

Mittelabrufe können nur noch bis zum 18.12.2024, 12 Uhr, entgegen genommen werden.

Anträge, die in diesem Jahr noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, bitten wir bis spätestens zum 06.12.2024 vollständig und entscheidungsreif einzureichen.

 

Zur Erleichterung bei der Abwicklung unserer kommunalen Förderprogramme wurde Nachfolgendes zum 01.10.2024 angepasst: 

  • Förderanträge können mit Siegel und Unterschrift per E-Mail oder über unser Kommunenportal eingereicht werden. Ein Original ist nicht mehr notwendig.
  • Für den Abruf der Förderdarlehen ist das Original des Abrufs mit Siegel und rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen. Bei Abruf der Fördermittel über bevollmächtigte Mitarbeiter im Kommunenportal wird kein Original benötigt.
  • Der Verwendungsnachweis kann per E-Mail oder über unser Kommunenportal mit Siegel und einer Unterschrift eingereicht werden. Ein Original ist nicht mehr notwendig.

Wir bitten Sie von Doppeleinreichungen abzusehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände (mit KSA-Risikogewicht von null gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen [Capital Requirements Regulation])

Was wird gefördert?

Sie können eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung für eine Vielzahl von Investitionen erhalten.

Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:

  • Maßnahmen zum Klimaschutz (siehe FAQ)
  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. touristische Infrastruktur)
  • soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb
  • Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden
    Investitionsvorhabens sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
  • Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • bis 2 Mio. €: bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“
    • über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Kommunal Invest“, die restlichen 50% über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,27, Effektivzins 2,2903.12.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,42, Effektivzins 2,4403.12.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,45, Effektivzins 2,4703.12.2024
Wählen Sie Zeilen aus, die Sie speichern oder drucken möchten.
Sie können auch direkt die gesamte Tabelle speichern oder drucken.

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 1,62, Effektivzins 1,6303.12.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 1,77, Effektivzins 1,7803.12.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 1,80, Effektivzins 1,8103.12.2024
Wählen Sie Zeilen aus, die Sie speichern oder drucken möchten.
Sie können auch direkt die gesamte Tabelle speichern oder drucken.

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,41, Effektivzins 2,4303.12.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,51, Effektivzins 2,5303.12.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,54, Effektivzins 2,5603.12.2024
Wählen Sie Zeilen aus, die Sie speichern oder drucken möchten.
Sie können auch direkt die gesamte Tabelle speichern oder drucken.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ und „NRW.BANK.Moderne Schule“ sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter
  • reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Bei der Förderung folgender Bereiche behält sich die NRW.BANK eine Prüfung des Einzelfalls vor:

  • Abfallwirtschaft
  • Miet- oder Pachtobjekte
  • Energieerzeugung
  • Breitband
  • Tierkadaverbeseitigung

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

              

Wie erfolgt die Antragstellung?

Direktverfahren

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Die NRW.BANK verbilligt bei dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient. Das Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ kann durch die NRW.BANK, die KfW, die LR-Bank oder die EIB (Europäische Investitionsbank) refinanziert werden.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

 

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen