Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mittwoch, 13. November 2024
NRW.BANK – Münster: Friedrichstraße 1, 48145 Münster
Vertretende von Kommunalverwaltungen sowie Fachverantwortliche insbesondere aus den Bereichen Stadtplanung, Wohnen, Pflege und Soziales
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hier finden Sie im Anschluss an die Veranstaltung die Präsentationen der Referierende des NRW.BANK.Kolloquiums 2024.
Falls Sie keine Möglichkeit zur Teilnahme haben, aber an der Veranstaltungsdokumentation interessiert sind, wenden Sie sich bitte an wohnungsmarktbeobachtung@nrwbank.de unter dem Stichwort „NRW.BANK.Kolloquium 2024 – Dokumentation“. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung, sobald die Dokumentation erschienen ist.
NRW.BANK.Kolloquium 2024
Wohnperspektiven im Alter: Aktiv planen und handeln in der Kommune!
Nordrhein-Westfalen wächst durch Zuzug – diese Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der demografische Wandel weiter voranschreitet. Bereits 2030 werden voraussichtlich 350.000 mehr Menschen im Rentenalter als noch 2024 in Nordrhein-Westfalen leben. Daher bedarf es neuer Lösungen – für die barrierefreie Gestaltung von Wohnquartieren und Wohnraum und für den Erhalt sozialer Beziehungen im Alter. Die Umsetzung kann durch kommunale Planungsmaßnahmen unterstützt werden, wenn diese ganzheitlich und nachhaltig die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen.
Was kann eine Kommune tun, um den demografischen Wandel erfolgreich zu gestalten? Gibt es neue innovative Konzepte, die bereits umgesetzt werden? Wie können Planungsprozesse konsequent auf eine altersgerechte Umsetzung ausgerichtet werden?
Diese Fragen stehen im Zentrum des NRW.BANK.Kolloquiums, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Beteiligen Sie sich an diesem Erfahrungsaustausch zu einem Thema, das von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität in unseren Kommunen ist.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
9.30 Uhr: Empfang mit kleinem Frühstücksimbiss
10.00 Uhr: Begrüßung
10.10 Uhr: Tapetenwechsel auch im Alter? Selbständig und selbstbestimmt zuhause altern.
10.55 Uhr: Barrierefrei, betreut und bezahlbar - Wohnwünsche
11.40 Uhr: Pause
12.10 Uhr: Vorstellung von Praxisbeispielen & Diskussionsrunde mit
13.15: Uhr Zusammenfassung und Verabschiedung
13.30: Uhr Ende der Veranstaltung
Moderation:
Im Anschluss laden wir zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Bitte registrieren Sie sich bis zum 6. November 2024 zur Teilnahme an der Veranstaltung. Ihre personenbezogenen Anmeldedaten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert, im Anschluss jedoch sofort gelöscht.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen ist beantragt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an wohnungsmarktbeobachtung@nrwbank.de
Die NRW.BANK beabsichtigt, die Veranstaltung fotografisch zu dokumentieren und ausgewählte Fotos der Veranstaltung zu veröffentlichen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter der NRW.BANK vor Ort. Die Steuer auf die Sachzuwendung(en), die gegenüber Nichtangestellten der NRW.BANK entsteht, wird gemäß § 37b EStG übernommen.
Bei Fragen steht Ihnen Rainer Matheisen gerne zur Verfügung.
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