Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mittelabrufe können nur noch bis zum 18.12.2024, 12 Uhr, entgegen genommen werden.
Anträge, die in diesem Jahr noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, bitten wir bis spätestens zum 06.12.2024 vollständig und entscheidungsreif einzureichen.
Den Vordruck "Verwendungsnachweis" für das Programm NRW.BANK.Hochwasserschutz finden Sie hier unter dem Abschnitt "Formulare".
Alle Informationen zur Unwetterhilfe der NRW.BANK finden Sie hier: www.nrwbank.de/unwetterhilfe.
Antragsberechtigt sind:
Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionsvorhaben in wasserwirtschaftliche Maßnahmen.
Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 10 | 2 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,25(0,25) Sollzins 0,25, Effektivzins 0,25 | 19.08.2022 |
| 20 | 2 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 2, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,25(0,25) Sollzins 0,25, Effektivzins 0,25 | 19.08.2022 |
| 30 | 3 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,25(0,25) Sollzins 0,25, Effektivzins 0,25 | 19.08.2022 |
| 40 | 4 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 40 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 4, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,25(0,25) Sollzins 0,25, Effektivzins 0,25 | 19.08.2022 |
| 50 | 5 | 20Ratendarlehen Laufzeit: 50 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,25(0,25) Sollzins 0,25, Effektivzins 0,25 | 19.08.2022 |
Direktgeschäft.
Exemplarische Strukturen; Darlehenslaufzeit und Zinsbindung gem. Merkblatt zwischen 1 und 50 Jahren, es können bis zu 5 Tilgungsfreijahre vereinbart werden. So können die Strukturen flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojektes ausgerichtet werden.
Ihre Auswahl: 0 Zeilen aus 0 Produkten
Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Förderung aus den Mitteln gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf das Darlehen angerechnet.
Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.
Wichtig:
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.