Ihre GmbH beschäftigt 140 Vollzeitmitarbeiter. Der Jahresumsatz beträgt 20 Mio., und die Jahresbilanzsumme 30 Mio. Euro. Als eigenständiges Unternehmen wäre Ihre GmbH somit ein KMU (mittleres Unternehmen).
- Was bedeutet KMU?
- KMU-Größenklassen: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
- KMU-Schwellenwerte: Was ist zu berücksichtigen?
- Eigenständige, verbundene und Partnerunternehmen
- Wann ändert sich der KMU-Status?
- Beispiel: KMU-Status bestimmen
- Quickcheck: Prüfen Sie Ihren KMU-Status
- Das Wichtigste zusammengefasst
Was bedeutet KMU?
Der Begriff KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit
- weniger als 250 Beschäftigten und
- maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Viele Förderprogramme richten sich nur an KMU oder bieten für KMU besonders günstige Förderbedingungen, beispielsweise höhere Förderquoten.
Unternehmen mit mehr Beschäftigten und höheren Umsätzen bzw. Bilanzsummen werden als Großunternehmen (GU) klassifiziert.
KMU-Größenklassen: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
KMU werden in drei Größenklassen unterteilt. Für die Zuordnung ihres Unternehmens in eine dieser Kategorien müssen die entsprechenden Schwellenwerte eingehalten werden:
Die Unterscheidung in Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen hat bei manchen Programmen ebenfalls Bedeutung für die Förderbedingungen oder die Antragsberechtigung.
KMU-Schwellenwerte: Was ist zu berücksichtigen?
- Bei einem neu gegründeten Unternehmen ohne Jahresabschluss dürfen Sie die Kennzahlen (Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme) nach bestem Wissen und Gewissen schätzen.
- Die Mitarbeiterzahl entspricht den Jahresarbeitseinheiten, also der Anzahl Ihrer während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer (inkl. Leiharbeitnehmer). Auszubildende werden nicht einberechnet, Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter nur anteilmäßig.
- Die Mitarbeiterzahlen, Jahresumsätze und Jahresbilanzsummen Ihrer Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen müssen berücksichtigt werden.
- Dasselbe gilt für die:
- verbundenen Unternehmen Ihrer verbundenen Unternehmen,
- verbundenen Unternehmen Ihrer Partnerunternehmen, und die
- Partnerunternehmen Ihrer verbundenen Unternehmen, nicht jedoch für Partnerunternehmen von Partnerunternehmen.
Eigenständige, verbundene und Partnerunternehmen
- Eigenständige Unternehmen sind in der Regel* Unternehmen, die weniger als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten bzw. an denen Anteile von weniger als 25 Prozent gehalten werden.
Ist ihr Unternehmen eigenständig, müssen Sie nur die Kennzahlen Ihres eigenen Unternehmens berücksichtigen. - Partnerunternehmen sind in der Regel* Unternehmen, die einen Anteil von 25 bis 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten bzw. an denen Anteile von 25 bis 50 Prozent gehalten werden.
Trifft dies auf Ihr Unternehmen zu, müssen Sie die Kennzahlen der Partnerunternehmen prozentual der Beteiligung entsprechend berücksichtigen.
- Verbundene Unternehmen sind in der Regel* Unternehmen, die einen Anteil von mehr als 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens halten bzw. an denen Anteile von mehr als 50 Prozent gehalten werden.
Die Kennzahlen Ihrer verbundenen Unternehmen müssen vollständig berücksichtigt werden.
* Die vollständigen Definitionen sowie Ausnahmen finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission.
Wann ändert sich der KMU-Status?
- Der KMU-Status Ihres Unternehmens verändert sich in der Regel nur, wenn die oben genannten Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- bzw. unterschritten werden.
- Zu einer sofortigen Neueinstufung des KMU-Status kommt es, wenn sich die Eigentumsverhältnisse durch den Verkauf oder Erwerb von Kapitalanteilen (von verbundenen oder Partnerunternehmen) ändern und die Schwellenwerte dadurch über- bzw. unterschritten werden.
Beispiel: KMU-Status bestimmen
Fördercheck vom: 21.11.2024
Das Wichtigste zusammengefasst:
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KMU steht für (Kleinst-,) kleine und mittlere Unternehmen
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Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
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Bei neu gegründeten Unternehmen ohne Jahresabschluss werden die Kennzahlen im laufenden Geschäftsjahr nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt.
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Verbundene Unternehmen müssen beim Bestimmen des KMU-Status voll berücksichtigt werden, Partnerunternehmen entsprechend der Beteiligungsquote (25 bis 50 Prozent).
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Der KMU-Status ändert sich in der Regel nur, wenn die genannten Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- bzw. unterschritten werden. Eine Ausnahme sind veränderte Eigentumsverhältnisse.
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Einen ausführlichen Leitfaden zur Definition von KMU inklusive weiterer praktischer Beispiele hat die Europäische Kommission veröffentlicht.