Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

  • Zuschüsse für Lohnkosten oder Sachkapital bis 50% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Größe des Unternehmens und Fördergebiet
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Fremdenverkehrsgewerbe, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Fördert gewerbliche und kommunale Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen in die Infrastruktur von strukturschwachen Regionen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes
  • Gemeinden und Gemeindeverbände bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen

Wichtig: Der Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fischereiprodukte ist nur eingeschränkt förderfähig.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen in ausgewählten, strukturschwachen Regionen. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten
  • Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
  • wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge
  • Energieinfrastrukturen als Modellprojekt bis zum 31.12.2025
  • Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus, erhöht unmittelbar und auf Dauer wesentlich das Gesamteinkommen in der jeweiligen Region durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen (Primäreffekt).
  • Mit den Investitionsvorhaben können Sie in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  • Sie führen das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durch.

Wichtig: Die Länder können im vorgegebenen Rahmen die Förderbedingungen durch ergänzende landesinterne Richtlinien konkretisieren und einschränken. In Nordrhein-Westfalen ist dies geschehen durch

Wie wird gefördert?

  • Förderart: wahlweise lohnkosten- oder sachkapitalbezogener Zuschuss
  • Förderumfang: Aus Mitteln der GRW und anderen öffentlichen Fördermitteln erhalten Sie Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze in den Fördergebieten:
    • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von höchstens 100% des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100% des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25%
      • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15%
      • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10% im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5% angehoben werden.
      • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.
    • C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100% des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100% des Durchschnitts der EU-27:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20%
      • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10%
      • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10% im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5% angehoben werden.
      • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.
    • D-Fördergebiete:
      • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20%
      • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10%
      • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 300.000 €
  • Infrastrukturmaßnahmen: grundsätzlich bis zu 60%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der förderfähigen Kosten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)
  • Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
  • Hochbau, Tiefbau, Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
  • Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Handelsvermittlung, Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • Verkehr und Lagerei
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
  • Erziehung und Unterricht
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
  • private Haushalte mit Hauspersonal
  • Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • exterritoriale Organisationen und Körperschaften
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für die Programme RWP – gewerblich und RWP – Beratung stellen Sie den Antrag auf den vorgesehenen bei der NRW.BANK.

Für die Infrastrukturförderung stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte der GRW legt fest, wo und in welcher Höhe strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden. Die Fördergebietskarte ist im Internet abrufbar.

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