Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Nachhaltigkeit ist dabei ein zentrales Leitmotiv. Die NRW.BANK fördert die notwendige Transformation Nordrhein-Westfalens hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft.
Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren.
Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die sogenannte Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen,
- staatliche soziale Wohnraumförderung,
- bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden,
- Infrastrukturmaßnahmen,
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum,
- Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen,
- Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art,
- Finanzierungsprojekte im Gemeinschaftsinteresse
Im Rahmen ihres Auftrags kann die NRW.BANK Finanzierungen für Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände durchführen und sich an Projektfinanzierungen der Europäischen Investitionsbank oder vergleichbarer Finanzierungsinstitute im Gemeinschaftsinteresse beteiligen.
Treasury
Soweit dies in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht, darf die NRW.BANK neben dem Treasury Management auch Geschäfte zur Risikosteuerung betreiben, nachrangiges Haftkapital aufnehmen sowie ungedeckte Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, öffentliche Pfandbriefe und sonstige Schuldverschreibungen begeben.