NRW.BANK.Baudenkmäler

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren
  • Für gewerbliche und öffentliche Unternehmen, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen
  • Finanziert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • mittelständische Unternehmen
  • Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Religionsgemeinschaften
  • natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern.

Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
  • Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige (gemäß § 15 Absatz 1, Ziffer 1.-4. Abgabenordnung AO) voraus.
  • Sie haben die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestbetrag: 25.000 €
  • Höchstbetrag: 2 Mio. €
  • Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres
    • außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Sicherheiten: banküblich

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

Sollzins in % | (Effektivzins in %)

Im Rahmen des risikogerechten Zinssystems gelten folgende Preisklassen.

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Preisklasse A Preisklasse B Preisklasse C Preisklasse D Preisklasse E Preisklasse F Preisklasse G Preisklasse H Preisklasse IGültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,18, Effektivzins 2,20 Sollzins 2,58, Effektivzins 2,61 Sollzins 2,88, Effektivzins 2,91 Sollzins 3,38, Effektivzins 3,42 Sollzins 3,98, Effektivzins 4,04 Sollzins 4,68, Effektivzins 4,76 Sollzins 5,18, Effektivzins 5,28 Sollzins 6,28, Effektivzins 6,43 Sollzins 8,58, Effektivzins 8,8604.11.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,46, Effektivzins 2,48 Sollzins 2,86, Effektivzins 2,89 Sollzins 3,16, Effektivzins 3,20 Sollzins 3,66, Effektivzins 3,71 Sollzins 4,26, Effektivzins 4,33 Sollzins 4,96, Effektivzins 5,05 Sollzins 5,46, Effektivzins 5,57 Sollzins 6,56, Effektivzins 6,72 Sollzins 8,86, Effektivzins 9,1604.11.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,75, Effektivzins 2,78 Sollzins 3,15, Effektivzins 3,19 Sollzins 3,45, Effektivzins 3,49 Sollzins 3,95, Effektivzins 4,01 Sollzins 4,55, Effektivzins 4,63 Sollzins 5,25, Effektivzins 5,35 Sollzins 5,75, Effektivzins 5,88 Sollzins 6,85, Effektivzins 7,03 Sollzins 9,15, Effektivzins 9,4704.11.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,17, Effektivzins 3,21 Sollzins 3,57, Effektivzins 3,62 Sollzins 3,87, Effektivzins 3,93 Sollzins 4,37, Effektivzins 4,44 Sollzins 4,97, Effektivzins 5,06 Sollzins 5,67, Effektivzins 5,79 Sollzins 6,17, Effektivzins 6,31 Sollzins 7,27, Effektivzins 7,47 Sollzins 9,57, Effektivzins 9,9204.11.2024
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Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 1,93, Effektivzins 1,9404.11.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,21, Effektivzins 2,2304.11.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,50, Effektivzins 2,5204.11.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 2,92, Effektivzins 2,9504.11.2024
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So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Kosten der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Verbesserung der Außenanlagen
  • Umschuldungen

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z. B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch ein Bauschild zur Verfügung gestellt werden, das auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

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In diesem Programm gilt das Risikogerechte Zinssystem (RGZS). Das Video erläutert, wie die Festlegung des Zinssatzes funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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Weitere Förderangebote